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Reifenfreigaben und weitere Informationen...


Tschepetto

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  • 4 Jahre später...

Es besteht leider ein Unterschied zwischen der nationalen, deutschen, Allgemeinen Betriebserlaubnis

und den nach der EG- Typisierung zugelassenen Motorrädern.

Für die EG- typisierten Motorräder gibt es hier eine Bescheinigung von Triumph,

die bestätigt, das es keine Reifenbindung gibt Triumph_EG-Typ_bescheinigung_keine_reifenbindung_10-2008.1.pdf

Aber Achtung:

Es besteht eine Reifenbindung für Fahrzeuge die nach der nationalen, Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen wurden!!!

Den Unterschied kann man anhand der Fahrzeugscheineintragung erkennen:

Unter Ziffer K der Zulassungsbescheinigung steht im Falle der EG- Typisierung:

e11

Also zum Bsp: e11*2002/24*

Gibt es diesen Eintrag nicht, besteht die von Triumph vorgeschriebene Reifenbindung weiterhin.

Das heißt das es durchaus sein kann das zwei, äußerlich und technisch identische Fahrzeuge, je nach Zulassung

entweder eine Reifenbindung haben, oder nicht.

Es bleibt nur die Hoffnung das im Zuge weiterer Angleichung an europäisches Recht dieser nationale Blödsinn verschwindet.

Gruß

GerT

Bearbeitet von GerT
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  • 3 Jahre später...

Nachtrag (nur) für die SpeedTriple N-Modelle (Mj 2002-2004):
Reifenfreigabe von Bridgestone vom 28.11.2011, auch für 180/55 Hinterradreifen auf der 6 Zoll-HR-Felge: Bridgestone_2011_für_SpeedTriple_595N.pdf ; Reifenfreigabe von Bridgestone für 190/55: Freigabe Bridgestone 1905577 595N.pdf (Dank an Joe8353)

Bearbeitet von Triplemania
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