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Euro 4? ECE-Richtlinie? Db-Eater entfernbar?


Derry12

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich als Neuling wäre froh, wenn mich mal Jemand schlauer macht.

Viele Hersteller von Auspuffanlagen werben damit, dass Ihre Anlagen im Straßenverkehr betrieben werden dürfen. Meistens per EG-Betriebserlaubnis, ECE-Richtlinie usw.

Ich dachte, dass bei einem Motorrad, welches die Euro 4 Norm erfüllen muss (NN01) die Db-Eater fest verbaut sein müssen? Also nicht per Schraube entfernbar, sondern geschweißt etc.

Das ist aber bei SC-Project, Scorpion, Shark anscheinend nicht der Fall.

Freue mich über input :)

Vielen Dank.

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Euro 4 Schalldämpfer, die in 2016 entwickelt und homologiert wurden betrifft die neue Richtlinie noch nicht, da die Anforderungen für Euro 4 Nachrüstschalldämpfer  erst 2017 klar definiert  wurden und ab dem Zeitpunkt müssen die Einsätze fest verbaut sein für Anlagen die ab da erst Homologiert wurden

 

 

 

Bearbeitet von starfighter1967
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Ah okay.

Heißt das, dass eine 2016er NN01 Endschalldämpfer mit raushehmbaren Db-Eatern fahren darf und eine 2017er nur festverbaute Db-Eater?

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jein, wenn die Anlage für das 2017er Modell bereits 2016 schon homologiert wurde darf die auch noch mit entfernbarem DB Eater gefahren werden

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Oh man. Was ein durcheinander. Also muss ich mir von jedem potentiellen Schalldämpfer die Homologationsbescheinigung anschauen und hoffen, dass die 2016 ausgestellt wurde, wenn die Db-Eater entfernbar sind.

Ob das nicht Probleme mit der Rennleitung oder dem Tüv gibt.

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kann aber dir nicht folgen,  Du musst Dir eigentlich  gar nichts  anschauen, da so wie die ausgeliefert werden die auch zugelassen sind...

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Ich vermisse eine Möglichkeit selber kontrollieren zu können ob ein Auspuff an meine 2017er Speed Triple S passt, ohne im nachhinein Probleme zu bekommen. So richtig mag ich den Herstellershops nicht trauen, wenn Sie aus dem Ausland stammen da meist die deutschen Richtlinien etwas abweichen. Grade zu dem Thema Euro 4 gehen die Meinungen auseinander, was die Anforderungen betrifft.

Aber vielleicht hast du auch recht und ich mache mir zu viele Gedanken.

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Am 13.2.2019 um 16:20 schrieb starfighter1967:

Euro 4 Schalldämpfer, die in 2016 entwickelt und homologiert wurden betrifft die neue Richtlinie noch nicht, da die Anforderungen für Euro 4 Nachrüstschalldämpfer  erst 2017 klar definiert  wurden und ab dem Zeitpunkt müssen die Einsätze fest verbaut sein für Anlagen die ab da erst Homologiert wurden

Hi startfighter1967,

hab mich letzte Woche auf der Bike Messe mit meinem T-Händler über dieses Thema unterhalten.

Dieser meinte, die db-Killer müssen nur fest verbaut sein, wenn die Anlagen original vom Hersteller verbaut werden!

Bei Nachrüstdämpfern gelte dies nicht!

Jetzt ist die Ungewissheit perfekt... :o(

 

VG

klaf

Am 13.2.2019 um 16:20 schrieb starfighter1967:

 

 

 

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nope, gilt auch für Zubehöranlagen. Originale Anlagen sind eigentlich immer Reflexionsdämpfer und die haben eh keine DB-Eater verbaut. Mit ist bisher keine originale Anlage mit DB-Eatern bekannt

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vor 1 Minute schrieb starfighter1967:

nope, gilt auch für Zubehöranlagen. Originale Anlagen sind eigentlich immer Reflexionsdämpfer und die haben eh keine DB-Eater verbaut. Mit ist bisher keine originale Anlage mit DB-Eatern bekannt

habs blöd geschrieben, gemeint ist es so:

Bestellt man sich beim T-Händler eine Speedy RS mit Arrow Tüten, so haben diese fest verbaute db-Killer.

Bestellt man sich privat Nachrüsttöpfe aus dem Zubehör z.B. Leo Vince, so sollen diese nach wie vor entnehmbare db-Killer haben dürfen.

VG

klaf

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Motorradhersteller dürfen seit 2016 keine entfernbaren db-eater mehr haben (Datum der Typgenehmigung). Die Regelung für Zubehöranlagen gilt hingegen erst ab 2020.

Siehe http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-3/neue-geraeuschverordnung-seit-1-1-16/

-> vorletzter Absatz

Oder hier

https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/neue-geraeuschvorschrift-fuer-motorraeder-ab-2016.685248.html

 

 

(Hab jetzt aber nicht die ECE-Regelungen 92.01 bzw. 41.04 gelesen...)

 

 

 

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vor 6 Stunden schrieb maggo:

Motorradhersteller dürfen seit 2016 keine entfernbaren db-eater mehr haben (Datum der Typgenehmigung). Die Regelung für Zubehöranlagen gilt hingegen erst ab 2020.

Siehe http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-3/neue-geraeuschverordnung-seit-1-1-16/

-> vorletzter Absatz

Oder hier

https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/neue-geraeuschvorschrift-fuer-motorraeder-ab-2016.685248.html

 

 

(Hab jetzt aber nicht die ECE-Regelungen 92.01 bzw. 41.04 gelesen...)

 

 

 

Die Zukunft wird wohl nicht besser werden... :0(

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@ maggo: nicht ganz, also lt. Auskunft einiger Herstellern von Zubehöranlagen ist es so das alles was nach 2017 an Zubehöranlagen neu homologiert wird keine entfernbaren Eater mehr haben darf, so wie ich es oben schon geschrieben habe. Alte Anlagen die bereits vor 2017 homologiert wurden dürfen auch weiterhin mit entfernbvaren Eatern verkauft werden, auch über 2020 hinaus...Das zumindest die Infos die ich bestätigt bekommen habe.

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Verstehe nicht warum alle so entsetzt sind das die DB Eater nicht mehr entfernt werden können  :confused:

Ich finds gut :top:

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Also nur als Anreiz: der jetzt im Januar herausgebrachte Euro 4 Topf von SC-Project für meine 2017er Monster hat einen entfernbaren DB-Killer.

Die Schraube des Killers ist lediglich mit einem Schweißpunkt fixiert.

Ich werde den Einsatz sicher drin lassen, da ich nie ohne fahren würde. Jedoch scheint das tatsächlich nicht die Regel zu sein, dass die nicht mehr entfernbar sind.

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der Schweißpunkt ist ausreichend um die Anlage mit "nicht herausnehmbaren" Killer zu deklarieren. Das ist üblich so, wird auch bei Remus und anderen Herstellern so praktiziert. Sobald Du den Schweißpunkt entfernst handelt es sich um eine manipulierte Abgasanlage....

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vor 21 Stunden schrieb starfighter1967:

@ maggo: nicht ganz, also lt. Auskunft einiger Herstellern von Zubehöranlagen ist es so das alles was nach 2017 an Zubehöranlagen neu homologiert wird keine entfernbaren Eater mehr haben darf, so wie ich es oben schon geschrieben habe. Alte Anlagen die bereits vor 2017 homologiert wurden dürfen auch weiterhin mit entfernbvaren Eatern verkauft werden, auch über 2020 hinaus...Das zumindest die Infos die ich bestätigt bekommen habe.

Ok. Am End' hat sich da nochmal was geändert...

Das in diversen Artikeln erwähnte Inkrafttreten der ECE-Regelungen 92.01 zum Jahr 2020 habe ich in dieser auch nicht finden können. Auch nicht im Statusdokument. In der Regelung Nr. 92 steht hingegen "Tag des Inkrafttretens: 10. Oktober 2017".

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ja das ist alles wieder sehr verwiirend geschrieben, das ist auch der Grund warum ich einige Hersteller direkt angefragt habe, wenn die es nicht wissen, wer dann. *lol*

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