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Reifenfreigaben 2020


Duc985

Empfohlene Beiträge

Was das wieder für ein fraglicher Blödsinn :

https://youtu.be/_qW2d_rZ5LM

Hier steht es jedenfalls anders und hoffentlich auch richtig ..

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

trotzdem ne lästige Änderung um wieder Geld zu kassieren

Bearbeitet von Duc985
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Es geht sich da wohl um die Freigabe der Reifenhersteller für abweichende Reifengrößen zum Beispiel 190/50 auf 190/55, da gibt es den ein oder anderen Hersteller die eine Unbedenklichkeitserklärung dafür ausgegeben haben.

Es geht nicht um die Freigaben für die verschiedenen Reifentypen.

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Beim Auto ist es schon immer das normalste das man andere Größen eintragen lässt die nicht ab Werk verfügbar sind oder nicht durch eine erteilte ABE abgedeckt werden. Und da keiner für so eine olle Rinne wie meine einen Finger krumm macht, habe Ich meinen 190/55 auch eintragen lassen. Ich denke nicht dass das umbereifen auf eine andere Größe so ein dominierendes Thema ist. Oder wer von den neueren Speedy treibern will sich auf die 5,5 Zoll Felge einen 190/55 ziehen?

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Wenn man nur die Größe eintragen muss ist das ja noch OK, Hauptsache die machen ncht wieder eine Reifenbindung in den Schein.
Bei meiner CX und den ganzen älteren Motorrädern sind Zollgrößen eingetragen ich fahre aber schon seit Jahren ein Conti mit metrischen Größen (kenne keinen aktuellen Reifen in Zoll) und eben der Freigabe des Reifenherstellers, wird jetzt auch noch die Bezeichnung eingetragen (Reifenbindung) so kann man nach jeden Wechsel des Profils sei es durch Auslisten vom Hersteller, nicht Verfügbarkeit oder den Wunsch nach einen anderen Reifen wieder zum Eintragen fahren.

     

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Geht sich nur um die Reifengrößenänderung, bei zB Triumph ist die Reifenbindung nicht relevant sofern das Motorrad eine EU Zulassung hat!

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vor 1 Stunde schrieb East:

Es geht sich da wohl um die Freigabe der Reifenhersteller für abweichende Reifengrößen

Laut dem ADAC Dokument geht es auch um abweichende, nicht vom Fahrzeughersteller freigegebene, Reifentypen.
Für die wäre, im Fall das der Fahrzeugtyp betroffen ist, wieder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe mitzuführen.

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Honda ist vor vielen Jahren böse auf die Nase gefallen mit dem schnell von 190/50 auf 190/55 eintragen bei ABS Mofas.. in Deutschland muss halt jemand die Zeche zahlen wenn es Probleme gibt, wie schon geschrieben ..beim Auto gibt's fast nix mehr mit abe, sondern nur noch Gutachten..

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Eigentlich ist es ganz einfach :

1. Motorräder mit eingetragener Reifenbindung (unabhängig von EU-Zulassung)

1.1 Reifen mit eingetragene Reifengröße = Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich

1.2 Änderung der Reifengröße = Eintragung erforderlich

2. Motorräder ohne Reifenbindung

2.1 Reifen mit eingetragene Reifengröße = ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung zulässig

2.2 Änderung der Reifengröße = Eintragung erforderlich

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Irgendwie ist das eh alles Latte. Ich bin ein Jahr mit dem 190/55-17 gefahren. Und jetzt habe ich ihn Eintragen lassen. Und wer nichts im Schein stehen hat dem ist auch alles Latte und wer einen Bock aus den 90ern hat wo Reifen drin stehen die es lange nicht mehr gibt, für den hat es auch Lösungen. 

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  • 3 Wochen später...

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