grisu-31 Geschrieben 22. November 2020 report Teilen Geschrieben 22. November 2020 Grüß Euch, ich habe für meine 2008er Speed Triple 515nj Auspufftöpfe angeboten bekommen, die vom amerikanischen Modell stammen. Laut Verkäufer ist der Ton kerniger als vom europäischen Modell und seiner Meinung nach zieht der Motor freier durch. Hat jemand Erfahrung mit solchen Endtöpfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dieter65 Geschrieben 22. November 2020 report Teilen Geschrieben 22. November 2020 Ich hab ne US Speed Triple 2005, die Töpfe sind exakt die gleichen wie die EU Töpfe inkl e Kennzeichnung. Der einzige unterschied war der Aktivkohlefilter für die tankentlüftung und das dazugehörige Magnetventil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
madcow Geschrieben 24. November 2020 report Teilen Geschrieben 24. November 2020 Lass dir mal die Teilenummer geben, dann kannst diese ja einmal abgleichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tuebinger Geschrieben 24. November 2020 report Teilen Geschrieben 24. November 2020 Er meinte wohl die Racing Cans, die äußerlich gleich aussehen wie die Serientöpfe.... Gruß vom T. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Krylov Geschrieben 24. November 2020 report Teilen Geschrieben 24. November 2020 An den "TOR" (Triumph Off-road) Kannistern müsste aber auf der Rückseite eine Einfräsung "not for highway use" oder etwas vergleichbares stehen. Die Dinger sollen schon arg laut sein. Da wir schon eh _alle_ auf zwei Rädern genug Arger wegen zu lauter Auspuffanlagen haben: Spar Dir das Geld - und Dir (und indirekt uns allen) den potentiellen Ärger, wenn da mal nachgemessen wird. Da kannst Du nämlich auch nicht mehr argumentieren: "Oh shit, der dB-Eater ist rausgefallen." Mit den Dingern an der Kiste wird man Dir klar Vorsatz unterstellen können mit einem Kfz unterwegs zu sein, welches durch Verstoß gegen STVZO §19.2 keine Betriebszulassung mehr hat. ) GuckstDu: Sie (die Betriebserlaubnis) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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