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Reifeneintragung


BlauRSKlaus

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Hallo Triumphgemeinde

Ich fahre eine Sprint RS  Bj 2003...Im Herbst 2020 hatte  ich einen 190/50 ZR17  montieren lassen wegen der besseren Fahrbarkeit.... ist wirklich spührbar.

So jetzt mußte ich HU  im Juni machen lassen...was mache ich mit dem Reifen... ??? weil er  ja  nicht der Standartgröße  entspricht .

Eintragen lassen  oder  wechseln zu einem 180/55 ZR17.... ich fragte  beim  Blaukittelonkel  bei der HU  Prüfung meiner  Tiger Sport nach....Was kostet jetzt die   Reifeneintragung mit allem Tralala ...er überlegte  kurz.... ca 90€ plus  Zulassungsstelle  Eintragung.

ich hatte  immer  noch die  Worte  300€  Einzelabnahme und Eintagung im Kopf.

ja und dann Termin mit dem Inschenär ausgemacht 1 Woche später .. begutachtet beim HU Termin Reifenfreigabe  von Conti   mit 190/50 ZR 17 , kurze  Fahrprobe  mit Bremstest...  Freihändigfahrt  mit ca  60 Km/H. Freigang zw  Reifen und   Spritzschutz... fragte  mich...Die Maschine  soll soviele Km haben...???  105000KM  ich Ja..... Respekt meinte er...sooft  sieht man nicht so alte  Maschinen in dem Zustand... Er hat  auch Triumph  gefahren... Tiger 955  und  Speedy .... er hatte Spass...

Der ganze  Spuck  kostete  mich  mit Zulassungsstelle TüV 45 Min  Zulassung 30 Min und  98,60€ TüV  und  11,70€ Zulassungstelle sind  dann 110,30 €  und  das  war es  Wert

also  Mit etwas  Gedult und  Anfragen  geht es doch ganz  ordentlich vorran.

BlauRSKlaus

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hast du dich verschrieben? :confused:

190/50 will doch keiner...190/55 ist deutlich besser :flowers:...

es sei denn, du brauchst zwingend das bild eines, bis zur kante gefahrenen reifens...DAS ist beim 190/50 leicht...ansonsten ist der 55er die deutlich bessere wahl...

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tommy...aber es gibt  keine Freigabe  von Conti für den 190/55 er  für die  Sprint RS  na ja ... ich bin auch schon  schräg gefahren....

vielleicht  braucht man  keine  Freigabe  in der CH  für das Motorrad -  bei Uns leider  schon...  der 180/55 17  ist aber  noch schlechter  wie der 190/50 17 er

Gruß

BlauRSKlaus

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@BlauRSKlausDie Sprint hat eine 5 Zoll Felge, oder? Dann hat der 190er nämlich eine spitzere Kontur als auf der 6 Zoll Felge

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vor 10 Minuten schrieb minischda:

@BlauRSKlausDie Sprint hat eine 5 Zoll Felge, oder? Dann hat der 190er nämlich eine spitzere Kontur als auf der 6 Zoll Felge

Müsste eine 5,5 Zoll Felge sein 

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Sprint Einarm hat original 6" Felge

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vor 3 Minuten schrieb KAT 62:

Sprint Einarm hat original 6" Felge

Die hat aber dann schon nen 190er drauf, oder nicht?

@Biker83 jo, hast Recht

 

Bearbeitet von minischda
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180/55 auf 6Zoll

Die Sprint Zweiarm  5,5 Zoll mit 180/55

Bearbeitet von KAT 62
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Die  Einarm Sprint  RS oder  ST hat eine 6 Zoll Felge  mit 180/55 ZR  17

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Der 180/55 17 ist auch für die T509 mit 6" Felge seitens Triumph freigegeben und es gab auch Reifenfreigaben verschiedenster Hersteller dafür, jetzt sind es nur noch Empfehlungen die eingetragen werden müssen.

Ich fahre auch den 180 auf der Speedy aber auf einer 5.5" Felge.

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Naja....sage das den T Ingenieure....die haben alle 1 Arm Sprint St/RS ab ca 1999 bis 2004 mit der 6 Zoll Felge und 180/55 17 Reifen verzapft...

Dann erst wieder die Sprint ST 1050 mit 5,5 Zollfelge und 180/55  17 was besseres gebracht

BlauRSKlaus

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Na ja...

Ich bin von 2002 bis 2014 zwei 955er Sprint ST gefahren. Beide mit 6 Zoll Felge. Ich bin trotzdem viel lieber den 180/55er gefahren. Mit dem 190/50er konnte ich mich nicht so anfreunden. 

Also wie immer im Leben, selber ausprobieren. 

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  • 2 Monate später...

Pressemeldung:

 

Motorradreifen: Das Ende der Unbedenklichkeitsbescheinigung  (kopiert aus dem Classic Forum)
 

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) weist auf wichtige Änderungen bei der Bereifung von Motorrädern hin. Anders als früher kann eine herstellerseitige Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden. Vielmehr ist nun eine kostenpflichtige Begutachtung erforderlich bei Reifen, die seit Beginn des Jahres hergestellt wurden, sowie von 2025 an bei allen Reifen mit abweichender Dimension oder Bauart.

Bisher durften bei Motorrädern viele Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, ohne Eintragung oder Abnahme durch technische Dienste gefahren werden, wenn eine vom Reifenhersteller ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wurde.

Nun ist festgelegt, dass für Bereifungen in originalen Reifengrößen eine Reifenfreigabe rechtlich nicht erforderlich ist. Für Bereifungen mit geänderter Reifengröße oder Bauart sieht die Neuregelung vor, dass eine unverzügliche Vorführung des Motorrades für eine Begutachtung nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erforderlich ist. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads. Zu deren Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung für den Endverbraucher mit Kosten für die Begutachtung und die Änderung der Fahrzeugpapiere verbunden.


Wie Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim WdK, erläutert, werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen zukünftig in „Serviceinformationen“ und „Herstellerbescheinigungen“ unterteilen. „Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder mit EU-Typgenehmigung, wenn die Reifengröße bzw. -bauart in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Diese Bereifungen sind also nicht eintragungspflichtig. Bereifungsmöglichkeiten mit abweichender Reifengröße oder Bauart werden künftig in der neu definierten Herstellerbescheinigung dokumentiert, die die Reifenhersteller nach technischer Prüfung und fahrdynamischen Tests erstellen. Allerdings stellt die Herstellerbescheinigung keine Garantie dafür da, dass die darin genannte Bereifung durch die technischen Dienste abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.“ Der WdK empfiehlt daher, nur getestete und freigegebene Reifen zu montieren und die Reifenfreigabe bzw. die neue Serviceinformation mitzuführen.

Bearbeitet von Der Joe
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Was heißt das auf Deutsch?

Ich darf, wenn im Schein steht 180/50R17 alles fahren, was der Größe entspricht und muss keine extra Freigabe erfragen? Kann also Herstellerübergreifend ins Regal greifen! Will ich jetzt aber 180/55R17 fahren, dann muss ich mein Töff vorführen und eintragen lassen? 

Was ist dann jetzt neu, im Bezug zur aktuellen Regelung? oder hab ich da was vergessen? Das regelte doch schon die E-Nummerneintragung in den Fahrzeugpapieren? Oder hab ich da jetzt nen dicken Knoten im Hirn und das ganze falsch verstanden?

Ist ne ernstgemeinte Frage und soll jetzt keinen Krawall stiften :flowers: 

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vor einer Stunde schrieb SE-Driver:

Ich darf, wenn im Schein steht 180/50R17 alles fahren, was der Größe entspricht und muss keine extra Freigabe erfragen? Kann also Herstellerübergreifend ins Regal greifen! Will ich jetzt aber 180/55R17 fahren, dann muss ich mein Töff vorführen und eintragen lassen?

Genau so habe ich das verstanden, ja.

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vor 4 Stunden schrieb Der Joe:

Pressemeldung:

Motorradreifen: Das Ende der Unbedenklichkeitsbescheinigung 

Servus

Die Meldung ist aber schon mehr als ein Jahr Alt.

https://nippon-classic.de/ratgeber/das-ende-der-unbedenklichkeitsbescheinigung-bei-motorradreifen/

 

Gruß

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... und bei den alten (Nicht-EU sondern national typgenehmigten) Moppeds mit Reifenbindung hast du jetzt ein juristisch unlösbares Problem, wenn die Maschine nicht mehr im Originalzustand ist: Die alten Reifen gibt es nicht mehr und die neuen (technisch sicher besseren!) müssen abgenommen und eingetragen werden. Das geht aber nur, wenn das Mopped den Originalzustand hat und nicht, wenn z. B. die Verkleidung eine andere ist (auch wenn diese ABE, Eintragung und alles hat). Das ist dann quasi eine stille Stillegung. Oder hat schon jemand eine Lösung dafür gefunden?

Edit: Typgenehmigung

Bearbeitet von Argie26
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Aber auch das ist ja nicht neu. Alle Freigaben bei Reifenbindung bezogen sich immer auf ein Fahrzeug im Originalzustand.

Da kann man sich wunderbar im Kreis drehen. Wenn ich eine andere z.B. Scheibe montiere, garantiert mir deren ABE/Eintragung ja, dass sich der Fahrzustand nicht verschlechtert hat. Also Originalqualität hat.

Damit dürfte ich dann ja auch danach andere Reifen eintragen lassen können.

Gruß

Wolle

 

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