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Reifenfreigabe für die Katz?


Magic Footprince

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Magic Footprince

Problem... Alte T509 mit Reifenbindung. Aktuell CSA3 vorne & hinten. Der Hintere hat jetzt nen Nagel gezogen und hat auch nur noch 20% Laut meinem Reifenhändler ist der CSA3 nicht mehr lieferbar, aber von Conti gibt es ein Freigabe das man den 3 vorne mit dem 4 hinten fahren darf. Ich also zum TÜV. Der sagt "Nö" Alle Freigaben sind hinfällig, Reifen die nicht eingetragen sind müssen ab 2021 eingetragen werde. Bezieht sich halt nur auf die Modelle ohne EU Zulassung. Ich könnte würgen.

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Ja ist leider so wenn du noch keine EU Zulassung hast was bei der T509 der Fall sein müsste, da hat der TÜV die BR doch gut beraten :whistle:.

Also Gutachten (im Prinzip ist das die alte Reifenfreigabe) beim Reifenhersteller hohlen, mit diesem die Eintragung beim TÜV oder so machen lassen und dann noch auf die Zulassungsstelle alles in die Papiere eintragen lassen. Das darfst du jetzt immer machen wenn du ein neues Profil/Reifen fahren Möchtest.

Bearbeitet von Mark-Oh
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1 hour ago, Magic Footprince said:

Alte T509 mit Reifenbindung

Stehen da wirklich die Reifenbezeichnungen im Schein? So "Metzeler Stuntslider, Pirelli Woodpecker" oder nur dieses überflüssige "Reifenfabrikatsbindung gemäß ABE beachten"?

  • Beim ersterem hast Du die A-Karte und kannst nur noch Reifen bis DOT xx19 in Verbindung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren (geht noch bis 2024).
  • Bei letzterem gehst Du zu einer HU-Prüfstelle und lässt Dir mal die ABE Einträge zu Deiner Maschine gemäß VIN zeigen. Wenn da nix steht, hast Du auch keine Reifenbindung, das im Schein ist nur ein Verweis ins Leere. Genauso könnte da stehen: "Lackfarbenfabrikatsbindung gemäß ABE beachten".

Ausahmsweise habe ich mal ein Vorteil mit meiner 595RPT (T509 aus dem EU-Ausland mit leider 96 dB Standgeräusch)... die hat nämlich so einen Quatsch nicht. :rolleyes:

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Danke für den Tipp, da muss ich doch mal zur HU-Prüfstelle und nachfragen. (Erstzulassung 08.04.1999, Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.)

Mein Prüfer hat da aber noch nie etwas bemängelt .... :biggrin:

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Bezog sich die Pflicht zur Eintragung nicht nur auf geänderte Reifengrößen, die bislang durch eine Herstellerfreigabe eintragungsfrei waren?

Wenn die Größe dem Schein und der Freigabe entspricht, behält die Freigabe doch ihre Gültigkeit.

Beim TÜV hab ich in der Beziehung auch schon "echte Fachleute" kennengelernt. Erst nach Rückfrage bei ihrer Zentralstelle haben die dann recht kleine Brötchen gebacken.

 

Gruß

 

Wolle

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Das ist das Problem bei ABE - Motorrädern!

Jeder andere Reifen, als der in die Papiere eingetragene ist dem TÜV vorzuführen

http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de

Es reicht also nicht, dass die Reifenhersteller ein paar läppische zig Tausend Kilometer mit dem Reifen, unter verschiedensten Bedingungen abspulen………

Der Herr TÜV- Gott muss erst mit seinem Kittel eine Runde auf dem Parkplatz der Prüfstation gedreht haben, um das alleingültige Urteil zu dem Reifen auf diesem Motorrad fällen zu dürfen:

„Der Reifen ist gut, den trage ich Dir ein, macht (xxxx*) €.“

Neben der Gelddruckmaschine für die Prüforganisation fürchte ich, dass über diese Hintertüre langsam, aber sicher das alte Gelumpe von der Strasse verbannt werden soll.

 

 

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40 minutes ago, Wolle62 said:

Wenn die Größe dem Schein und der Freigabe entspricht, behält die Freigabe doch ihre Gültigkeit.

Nicht nur abweichende Größen sind betroffen. Auch wenn eine echte Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist, gelten die "alten" Freigaben für andere Reifenfabrikate und -typen nicht mehr.

Für Fahrzeuge mit EG-Zulassung lässt sich die StVZO allerdings so deuten, dass Reifen ab DOT xx20 eine vorhandene Bindung aufheben, sofern die Spezifikationen den gebundenen Reifen entsprechen (das ist aber nicht sooo eindeutig und auch bei fragdenstaat.de kommen sie mit einer solchen Frage nicht so recht klar).

Für Fahrzeuge mit nationaler deutscher Zulassung lässt sich das allerdings nicht so deuten. Die Mehrwertsteuer für den Stinke-Eimer ohne Katalysator hat doch ohnehin schon die Vorvorvorvorvorgängerregierung verprasst und es ist sowieso mal Zeit für was neues Sicheres mit ABS und so.

Auch einfach verständlich geschrieben: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Bearbeitet von SiRoBo
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Bin ich froh das bei mir die Reifenbindung ausgetragen wurde, solange Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeitsindex stimmen, kann ich fahren was ich will, Hauptsache schwarz und ein Loch in der Mitte 🤗

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Die 595 betrifft das eh nicht, zumindest mit der originalen Reifendimension. Da EU- Zulassung.

Den 190/55 ohne Bindung eingetragen zu bekommen, dürfte heutzutage auch schwieriger werden. Denn bevor der Herr Ingschinör seine Kompetenz ausreizt , wird er sich lieber hinter ein paar Paragraphen verstecken.

Die rühmlichen Ausnahmen werden leider auch immer weniger.

Könnte ich Abendfüllende Geschichten drüber erzählen

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Bei meiner 595 steht die 190/55 in der Spalte im Schein, wo sonst die 190/50 stand. Mal sehen ob das Mal irgendwann jemand drüber stolpert...

Mein Vater hat als Neurentner angefangen seine alte Bol d'Or zu begutachten und war nach der Leserei zu dem Reifen-Blödsinn sehr erbaut. :guffaw:

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Stehe mit der TRX (von 1996) meiner Frau vor dem gleichen Problem. Bei der Nachfrage bei TÜV stellte sich heraus, dass ein anderer Reifen statt des alten, als bindend eingetragenen Macadam (z. B. einen aktuellen Road 5 mit Unbedenklichkeitsbeschg. des Herstellers) auf jeden Fall vorgeführt und abgenommen werden muss. Ein Problem stellt dabei aber insbesondere der (übliche) Vermerk auf der UB dar, dass das Fz. "im Originalzustand" sein muss. Nun haben wir neben Kleinteilen auch eine andere Verkleidung dran (alles mit ABE), aber die verändert laut TÜV-Mensch die Aerodynamik so, dass geprüft werden muss. Da frag ich mich, was der alte Macadam da so viel besser kann als der neue Road 5, den ich vorführen müsste. Soweit zur technischen Kompetenz.

Intressant ist die Frage, was geschieht, wenn ich den NiCHT vorführe und wir den einfach aufziehen lassen und fahren. In dem Zusammenhang ist ein BGH-Urteil von 2019 interessant, das sagt, dass die Betriebserlaubnis nur dann erlischt, wenn die Veränderung die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht nur möglich erscheinen sondern konkret, im Einzelfall erwarten lässt. (BGH AZ VIII ZR 361/18). Das dürfte bei Austausch eines alten Holzreifens gegen einen modernen gleicher Größe inkl. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers von den Behörden schwer nachzuweisen sein. Erstaunlich, dass es hier die Juristen sind, die an den technischen Sachverstand appellieren müssen.

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Magic Footprince

Blöd ist halt nur wenn du zum TÜV musst. Musste halt die Alten Reifen wieder aufziehen. Auch die Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle stelle ich mir witzig vor. Ich habe gerade nochmal mit meinem TÜV gesprochen, er würde mir den Hersteller ohne Modell eintragen. Sprich zb. Cont 120/70/17 - !90/50/17. Dann könnte ich alles von Conti drauf machen in der Größe. Ist zwar immer noch Blöd, aber doch weniger Aufwand als immer jeden Reifen eintragen. Sonst müsste über die Jahre auch der Fahrzeugschein im Ordner mitgeführt werden :biggrin:

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  • 8 Monate später...
Am 8.7.2021 um 10:00 schrieb Magic Footprince:

Blöd ist halt nur wenn du zum TÜV musst. Musste halt die Alten Reifen wieder aufziehen. Auch die Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle stelle ich mir witzig vor. Ich habe gerade nochmal mit meinem TÜV gesprochen, er würde mir den Hersteller ohne Modell eintragen. Sprich zb. Cont 120/70/17 - !90/50/17. Dann könnte ich alles von Conti drauf machen in der Größe. Ist zwar immer noch Blöd, aber doch weniger Aufwand als immer jeden Reifen eintragen. Sonst müsste über die Jahre auch der Fahrzeugschein im Ordner mitgeführt werden :biggrin:

Moin!

wie hast Du das jetzt gelöst, Tom? Ich habe genau deswegen am Dienstag keine Plakette bekommen - und den Conti RA3 lasse ich mir jetzt auch nicht eintragen.

Ich versuche jetzt die Reifenbindung los zu werden (Danke @Eastfür die ganzen Infos) aber als Alternative nur einen Hersteller eintragen wäre auch möglich...

Viele Grüße

Daphne

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Steht bei einer deutschen T509 tatsächlich explizit ein gebundene Reifen drin? BT56? Oder nur dieses allgemeine Blabla von „Reifenfreigabe gemäß ABE beachten“?

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Die Reifenfreigabe verweist auf den Paragrafen, der eine Eintragung des Reifens nötig macht 07A9A4E0-6B12-452B-B4A3-FE8E01093270.thumb.png.692b81172883468b9304d35992d965cb.png

bei der Freigabe für eine N595 gibt’s den Hinweis nicht.

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Ja, aber vergiss doch erst mal den Wisch von Continental: Steht im Fahrzeugschein was von einem konkret gebundenen Reifenhersteller oder -Typ? Z.B. Macadam, BT56, … ?

Wir reden hier ja immer noch von den Originaldimensionen. Und da braucht es keine Freigabe oder Abnahme, sofern in der Fahrzeug-ABE und/oder dem Schein kein konkreter, abweichender Reifen eingetragen ist. Das hatte ich mal intensiv mit einem Prüfer bei der HU an meiner 92er Yamaha durchexerziert (exorziert?! :laugh:).

Als Privatmensch ist die Fzg-ABE nicht so einfach abrufbar, aber die Prüfer sehen das in ihrem System (zeigen lassen!) und idR steht‘s auch unten im Fzg-Schein.

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Bei mir im Schein stehen nur die Abmessungen, in dem Fall „190/50ZR17“ und hier sollte dann jetzt der aktuelle Reifen eingetragen werden.

Der Herr vom TüV sagte aber auch, dass das in meinem Fall mit dem Reifen wenig Sinn machen würde und ich Continental anschreiben solle. Ich schreibe halt erst mal hier :innocent:

Fahre ja nicht die einzige T509 :biggrin:

Bearbeitet von deedee
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Helf mir doch mal einer auf die Sprünge...
Hab das Thema bei deedee ja quasi live on stage miterlebt..
Und bin noch dabei...

Für meine T3 habe ich noch eine Freigabe für den RoadAttack auf dem Rechner, auf der HP von Conti
gibt es die aber nicht mehr, im Grunde hätte ich dann das gleiche Problem.
Hat sich irgendwann mal die "Rechtssprechung" bei dem Thema geändert?

Bearbeitet von Armin
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Nochmal: Eine Abnahme muss nur erfolgen, wenn etwas von der Zulassung abweicht. Steht keine Reifenbindung in der Fahrzeug-ABE, dann weicht durch einen anderen Reifen identischer Dimension auch nichts ab. Da kann viel in so einem Conti-Wisch stehen…

Also lass den Prüfer mal ins System schauen und was da für genau Deine Maschine steht (und Dir zeigen). Steht da nichts, geht der Verweis auf die ABE im Fzg-Schein ins Leere.

Ansonsten ist das Religion (behaupten dass Bier im Kühlschrank ist aber nicht nachschauen) oder Esoterik (behaupten dass Bier im Kühlschrank ist, nachschauen, keins finden und trotzdem behaupten es sei welches drin). Kann doch nicht wahr sein…

@Armin: Ja, hat sich geändert und ist für Prüfer wie Halter von Fahrzeugen mit nationaler Zulassung kompliziert bei von der Zulassung abweichender Reifen(-Dimensionen).

Bearbeitet von SiRoBo
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Magic Footprince
Am 24.3.2022 um 09:49 schrieb deedee:

wie hast Du das jetzt gelöst, Tom?

bis jetzt noch gar nicht, Tüv ist bei mir erst im Juni fällig. Bis dahin fahr ich illegal :censored:

 

vor 15 Stunden schrieb SiRoBo:

Steht im Fahrzeugschein was von einem konkret gebundenen Reifenhersteller oder -Typ? Z.B. Macadam, BT56, … ?

Bei mir ja.

 

Am 7.7.2021 um 14:53 schrieb Magic Footprince:

Reifen die nicht eingetragen sind müssen ab 2021 eingetragen werde. Bezieht sich halt nur auf die Modelle ohne EU Zulassung

Bedeutet, das du nur fahren darfst was im Schein eingetragen ist, oder du einen andere (zb. Conti RA3) eintragen lässt

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Hallo, deine Speedy sollte doch eine EU-Zulassung haben. Dann gilt meines Wissens die Reifenbindung nicht. Nur Größe, Geschwindigkeits-Index und Tragfähigkeit müssen übereinstimmen. Ist in den Papieren ein spezieller Reifen eingetragen, kann man den austragen lassen. Das sollte aber der Prüfer besser als ich wissen.

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vor 7 Stunden schrieb StephanRS:

sollte doch eine EU-Zulassung haben

Nö.
Die Ausgangsfrage bezieht sich, nach dem Profil des Magischen Prinzen auf
"Dein Motorrad:Speed Triple 955i (1999-2001)"

Die sind m. W. eben noch nicht alle mit einer EU-Zulassung in den Verkehr gekommen.
Ich drücke die Daumen, dass sich ein verständiger Prüfer findet, der die Reifenbindung austrägt :flowers:

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99-01 hat noch keine EU Zulassung es sei denn er hat einen Italien Import oder wie ich eine falsche Plakette am Rahmen wo die Zulassungsnummer von der Italienerin gestanzt ist, die aber dann auch wiederum nicht mit der Zulassung übereinstimmt und mir nur Probleme letztes Jahr bei den Eintragungen für den Umbau bei der DEKRA  bereitet hat.

Durch die Umrüstung auf PVM Felgen ist bei mir jetzt ein 180/55 eingetragen eigentlich ohne Reifenbindung aber im Text steht geprüft mit  XYZ (dem zum Zeitpunkt aufgezogenen Reifentyp) wo ich mir dann wiederum nicht sicher bin wie das von einen Sachverständigen oder bei einer Kontrolle ausgelegt werden kann.

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TüV-Prüfer scheinen mit Juristen verwandt zu sein; frag' drei von denen und Du bekommst fünf verschiedene Antworten... :propeller:

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Schneewittchen hat die Plakette heute beim Basti bekommen, mit der Aussage, dass ich gemäß meinen Papieren jeden Reifen mit der entsprechenden Abmessung (in dem Fall also "190/50ZR17") fahren darf ohne, dass da etwas anderes eingetragen werden muss. 

Wenn ich auf einen 55-er Querschnitt wechseln möchte, machen wir eine Einzelabnahme.

 

@Magic Footprince ich empfehle Dir im Juni einen Ausflug nach Rheinberg :flowers:

 

jetzt ist erst mal wieder 2 Jahre Ruhe :biggrin:

Bearbeitet von deedee
der Reifen ist schon ordentlich breit :-)
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vor 1 Stunde schrieb deedee:

 "90/50ZR17") 

Na Du fährst aber nen schmalen Hinterreifen:guffaw: 

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