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ABE erforderlich?


Micha5575

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Moin,

bei meinem letzten Tüv-Besuch war soweit alles tutti... Aber der Inschenör hat erwähnt, dass ich ABE´s für die Rizoma-Brems- und Kupplungshebel und den Carbon-Hinterradschutz benötige :confused:

Zu den Hebeln: Diese sind, wie geschrieben, von Rizoma und haben eine KBE Nummer. Bisher dachte ich, das reich aus... na ja, was solls.... Kann ich die bei Rizoma anfordern? Die hat der Vorgänger angebaut und die ABE hab ich dazu nicht.

Die HR-Abdeckung hab ich mir im Netz geschossen. Für mich war ne ABE gar kein Thema... tja... bis jetzt. Ist das richtig, dass ich für so ein Teil ne ABE benötige :confused: Auf die Idee wär ich gar nicht gekommen... Da mir der Hersteller unbekannt ist, müsst ich die dann wieder verticken und mir ggfs. eine andere (dann mit ABE) besorgen. :shy: ... oder ich lass es drauf ankommen... aber ehrlich gesagt, hab ich da keine große Lust drauf. Ich könnt die ABE ja nicht mal nachreichen...

 

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Da war der TÜVer aber sehr pingelig :contra:

Normalerweise is das Thema spätestens mit der KBA Nummer/ABE erledigt bei den Hebeln.

Bei der Hinterradabdeckung hab ich keinen Plan aber ich kann so viel sagen, dass es weder in Kontrollen noch beim TÜV jemals bei mir bei diversen Mopeds beanstandet wurde...

Aber vlt hilft es da einfach ne ABE von irgendeinem Hersteller für dein Motorrad auszudrucken und vorzuzeigen:innocent::pro:

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Abe für pazzo wollte der Prüfer von mir auch sehen. Hat dann aber mit der Nummer vom kupplungshebel verglichen. 
für den kennzeichenhalter wollte er auch ein Gutachten. Ich glaube die haben neue Richtlinien zur Prüfung bekommen. 

vor 12 Minuten schrieb Milli:

.

Bei der Hinterradabdeckung hab ich keinen Plan aber ich kann so viel sagen, dass es weder in Kontrollen noch beim TÜV jemals bei mir bei diversen Mopeds beanstandet wurde...

Aber vlt hilft es da einfach ne ABE von irgendeinem Hersteller für dein Motorrad auszudrucken und vorzuzeigen:innocent::pro:

Nicht beanstandet ist ungleich legal. 

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Für die Hebel musst du die ABE mitführen oder diese in die FZ-Papieren eintragen haben, selbiges gilt auch z.B. für ein Zubehör Endschalldämpfer mit E-Nummer, da musst du bei einer Kontrolle auch die ABE passend zu der E-Nummer für dein Fahrzeug parat haben. Sonnst weiß der Herr Wachtmeister ja nicht ob die Teile für dein Fahrzeug geprüft/geeignet sind.

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Mein  Wissenstand ist..nur für den Bremshebel  braucht man eine ABE..den  Kupplungshebel  kannste Dir auch  selbst dengeln....mal überspitzt  formuliert.

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Bremshebel = sicherheitsrelevant = weiterfahrt untersagt

Bearbeitet von Mark-Oh
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vor 16 Stunden schrieb Mark-Oh:

Für die Hebel musst du die ABE mitführen oder diese in die FZ-Papieren eintragen haben, selbiges gilt auch z.B. für ein Zubehör Endschalldämpfer mit E-Nummer, da musst du bei einer Kontrolle auch die ABE passend zu der E-Nummer für dein Fahrzeug parat haben. Sonnst weiß der Herr Wachtmeister ja nicht ob die Teile für dein Fahrzeug geprüft/geeignet sind.

Ein Endschalldämpfer der über eine EG-BE verfügt (Nummer ist eingelasert, gestanzt o. Blech auf dem Korpus) muss nicht eingetragen werden!  Der Fahrer muss auch keine Papiere mit sich führen. Es gibt auch nie zusätzlich eine ABE (= nationale Erlaubnis!) bei einem EG zugelassenen Artikel.

 

KZH, die das Original an identischer Stelle ersetzen benötigen keinerlei Zulassung.

Gleiches gilt, wie bereits gesagt wurde, für Kupplungshebel. Da geht somit sogar das China-Billigteil für 10,- Euro.

Bearbeitet von Info_lesen
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Und all das wissen bringt mir trotzdem erstmal nix wenn der tüv mich ohne Plakette nachhause schickt oder die Verkehrskontrolle anderer Meinung ist. 

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Gerade eben schrieb Info_lesen:

 muss der Fahrer keine Papiere mit sich führen. Eingetragen wird der Dämpfer erst recht nicht.

Stimmt er muss sie nicht mit sich führen aber hat die Nachweispflicht das das verwendete Bauteil für das Modell an dem es angebaut ist geprüft und zugelassen ist. Kannst du das nicht an Ort und Stelle nachweisen gibt es eine Mängelkarte und du hast zusätzliche Rennereien.  Und eintragen kann man den Auspuff bei jeden Prüfer wenn du ihn darum bittest und ihm das auch bezahlst.

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Als Nachweis gilt die E-Nummer und solange die Standgeräuschmessung nicht ausserhalb der Toleranz ist + nichts auf eine Manipulation hindeutet, wirst du kaum einen solch dummen Beamten auf der Strasse vorfinden.

Für Radabdeckungen sind bei neuzeitlichen Motorrädern (EG-Zulassung!) auch keine Zulassungen notwendig. Gibt auch keine Norm dafür! Es darf nur nicht "verkehrsgefährdend" sein. Ausnahme: Carbonartikel! Ein Materialgutachten ist da i.d.R. angebracht und wird eingetragen.

Ja, eintragen lassen kann man vieles .... auch wenn es nicht notwendig ist.

 

Bearbeitet von Info_lesen
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vor 7 Minuten schrieb Info_lesen:

wirst du kaum einen solch dummen Beamten auf der Strasse vorfinden

Stimmt dumm sind die Beamten nicht, deswegen wissen sie auch das eine E- Nummer nichts aussagt ob das Teil auch an dein Motorrad gehört oder darf. Dieser Irrglaube das die E-Nummer bei einer Abgasanlage ein Freifahrtschein ist verfallen viele ob unbewusst oder auch bewusst, nicht umsonst haben die baugleichen Endtöpfe von Hersteller XYZ für die unterschiedlichen Fahrzeughersteller unterschiedliche E-Nummern. In den ABE´s zu den Endtöpfen steht auch ob ein Kat nachgerüstet werden muss oder das die ABE nur gilt wenn das Fahrzeug bzw. die Baugruppe dem Originalzustand entspricht.

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Mein Stand ist auch das eine ABE mitgeführt werden muss. Da die Cops und der TÜV  ja gerade die null Toleranzlinie fahren, habe ich die Dinger auf dem Handy als PDF dabei. Muss reichen …

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Was nutzt es hier zu diskutieren wenn man sich nicht an Fakten und Gesetzgebung halten möchte bzw. es nur nach Meinungen, Glauben geht??

Duc985 es gibt einen klaren Unterschied zwischen einer ABE und einer EG-BE. Wenn man dies alles durcheinander haut, .... kommt auch nichts vernünftiges dabei rum.

Noch mal, es gibt überhaupt keine ABE zu einer EG-BE!  Warum auch nach nur nationalen Recht etwas in den Verkehr bringen wollen, wenn es bereits eine EU-Zulassung hat?? Genau! Weil man es nicht macht! :biggrin:

Natürlich muss eine ABE mitgeführt werden, wenn es eine ABE gibt!! Man sollte aber schon wissen was eine ABE bedeutet. :top:

 

..... und natürlich haben die diversen Endschalldämpfer für unterschiedliche Motorradmodelle auch eine andere, eigene E-Nummer.

Trotzdem gilt, das Mitführen ist nicht notwendig und der grundsätzlich juristische Nachweis ist die sichtbare Nummer. Punkt!

 

Viel Spaß noch beim fröhlichen Raten in der Runde. :pro:

Bearbeitet von Info_lesen
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Bau Mal die Hinterrad Abdeckung ab. Oftmals befindet sich eine Prägung des Herstellers, oder sogar eine KBA Nr auf der Unterseite der Abdeckung. So könntest du dir zumindest eine ABE besorgen.

Für den Bremshebel hast du ja bereits einen Link bekommen.

Gruß Alpenfahrer

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Wie Werner schon sagte, kanns vergessen den Macker, der macht heut keine Eintragung. Fuck for TÜV  :applause:

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Cool.... sogar mit Seitenzahl :top:

Danke Hue!

Auch all den anderen vielen Dank für euren Senf. 

Will nur mal klarstellen: vom Tüv gab´s keinen Mangen o.ä. weil ich die ABE nicht dabei hatte. Hab nur locker mit dem Tüv´ler erzählt, dass ich keine Lust hab, mich wg. Umbauten in der Kontrolle mit der Rennleitung anzulegen. Da gab er mir den Tipp/Hinweis, ich solle die ABE für die Hebel und die HR-Abdeckung mitführen. 

..und jetzt weiß ich ja, wo ich die finde.. und die Tipps von duc985 und alpenfahrer sind auch gute Anregungen. Vielen Dank auch dafür nochmal!

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Genau die Frage hatte ich mit einer Carbonabdeckung an der NJ auch mal: "Die ist original!", "Ach so, dann ist ja alles o.k.!" :locked: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit...

Eigentlich braucht man eine ABE!

Mein Halbwissen zu den Hebeln: KBA-Nr., Nachweis muss mitgeführt werden, ABE Nachweis muss nicht mitgeführt werden.

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Am 12.11.2021 um 22:15 schrieb Mark-Oh:

Für die Hebel musst du die ABE mitführen oder diese in die FZ-Papieren eintragen haben, selbiges gilt auch z.B. für ein Zubehör Endschalldämpfer mit E-Nummer, da musst du bei einer Kontrolle auch die ABE passend zu der E-Nummer für dein Fahrzeug parat haben. Sonnst weiß der Herr Wachtmeister ja nicht ob die Teile für dein Fahrzeug geprüft/geeignet sind.

Falsch, für Bauteile mit E-Nummer sind keinerlei Nachweise mitzuführen. Es gibt auch keine "ABE" für E-geprüfte Bauteile. Das einzigste was es gibt ist der Nachweis der Homologation, dieser ist aber nicht mitführungspflichtig. Es erspart aber unter Umständen Ärger,  aber es gibt keine Pflicht

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Am 13.11.2021 um 14:27 schrieb Mark-Oh:

Kannst du das nicht an Ort und Stelle nachweisen gibt es eine Mängelkarte und du hast zusätzliche Rennereien.

Das es keine Mitfrühpflicht gibt hatte ich ja auch schon geschrieben.

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es gibt auch keine ABE für E-geprüfte Bauteile

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