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T509 Crash


BERLINSPEEDY

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Hi all,

aus gegeben Anlass (nein, nicht ich sondern ein Kumpel) brauche ich mal Eure Hilfe.

Ein Kumpel ist mit seiner t509 von 97 einem auf die Straße rennenden Kind

ausgewichen und hat sein Mopped nach dem er den Bordstein überwunden hat

in einer Hauswand versenkt.

Da er vorher abgesprungen ist geht es ihm zum Glück gut, bis auf ein paar Prellungen. :innocent:

Kann mir mal jemand Ersatzteilpreise oder Unfallgutachten zukommen lassen

damit wir den Schaden im Vorfeld schon mal abschätzen können?

Schäden: Vorderrad gebrochen, Bremsscheiben eingekerbt,

Gabel, Instrumente, Flyscreen, Scheinwerfer,

Lenker komlett mit Armaturen, Tank, Auspuff,

evtl. Rahmen und Schwinge, evtl. Bremssättel vorn wg. Scheiben

Dank im vorraus

Berlinspeedy

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Magic Footprince

Argh....

Rahmen? Schwinge?

Wirf weg das Ding.

Vorderrad gebr. ca. 150,- - 200,-

Bremsscheiben gebr. (Teilehändler) Stück 90,-

Gabel gebr. (ebay) 250,- - 300,-

Instrumente gebr. (ebay) 100,- - 180,-

Flyscreen gebr. 70,- - 150,-

Scheinwerfer stück gebr. nicht unter 100,-

Lenker NEU

Armaturen nicht unter 150,-

Tank gebr. nicht unter 150,-

Auspuff Serie gebr. ab 50,-

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Wozu wollt ihr euch selber die Arbeit machen und alles ausrechnen? Hollt euch doch einfach einen Sachverständigen der ein Gutachten erstellt. Dann habt ihr wenigstens was vernünftiges in der Hand, falls es um Schadensersatzansprüche geht. :whistle:

Das wird in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das wäre in diesem Fall dann ja die Haftpflichtversicherung von dem Kind bzw. deren Eltern. Ich geh jetzt mal einfach davon aus das das kind nicht einfach abgehauen ist, oder etwa doch???

Gruß

Tobi

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@ bitriple

das Kind und die Eltern sind zum Glück vor Ort geblieben

und wollten sogar erste Hilfe leisten :top:

Der Termin mit dem Gutachter ist Ende der Woche, wir wollten nur schon mal den Schaden überschlagen um zu sehen ob es ein Totalschaden wird :sick:

oder ob was zu retten ist.

Deshalb wären Ersatzteilpreise oder Unfallgutachten sehr hilfreich.

Berlinspeedy

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Moin,

paßt auf, daß der Gutachter alles aufnimmt(evtl. auch mal ein paar Teile abbauen um mehr sehen zu können), damit er nicht zu einem Nachgutachten anrücken muß. Ich streite mich seit zwei Jahren mit der Allianz rum, weil sie ein Ankaufangebot gemacht hat(welches ich natürlich abgelehnt habe), daß vor dem Nachgutachten gemacht wurde und somit natürlich über dem eigentlichen Restwert lag. Argument der Allianz: beim sofortigen Verkauf an den von der Allianz genannten Aufkäufer wäre der Versicherungsschaden geringer ausgefallen. Aber ich will meinen Drilling nicht verkaufen!!!

Bei den Schäden, die Du vermutest wird das wohl als Totalschaden abgerechnet. Wenn die Versicherung des Kindes/der Eltern nicht zahlt, habt Ihr die Kosten für das Gutachten an der Backe und die sind nicht gering. Also Augen auf und laßt Euch nicht verarschen!

bye, Karsten

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aufpassen....

kinder unter 10 haften nicht für die veursachten schäden im straßenverkehr. dies gilt auch bei grober fahlässigkeit und vernachlässigung der aufsichtspflicht durch die eltern. es geht hier nicht um schuldanerkenntnis oder versicherungsschutz, sondern ausschlißlich um die haftung. denn wenn das kind unter 10 ist bekommst du garnichts, von nimandem, da die grundlage für den versicherungsschutz immer die haftung ist.

deswegen - ganz wichtig: kläre das alter des kindes. halte die kosten im moment so gering wie möglich (gutachten, leihfahrzeug etc.). wenn du pech hast bleibst du auf dem gesamten eigenen schaden sitzen und deine haftpflicht muß für die instandsetzung der hauswand zahlen.....

kläre unbedingt das alter des kindes... und nimm dir einen anwalt, wenn du eine rechtschutzversicherung hast.

frank

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kinder unter 10 haften nicht für die veursachten schäden im straßenverkehr

Ich dachte es wären 5 Jahre. Generell zumindest sind es 5 Jahre, könnte ggf. bei Strassenverkehrsangelegenheiten anders sein.

Viele Haftpflichtversicherungen decken auch über eine bestimmte Klausel (Nachbarschafts....) die Schäden die von Kindern unter 5 Jahren verursacht werden. Da geht es z.B. drum Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, wenn der Spross dessen Auto beschädigt und dadurch das nachbarschaftliche Verhältnis geschädigt würde. Also unter 5 Jahren, kann es schwierig werden.

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...seit der gesetzeänderung bieten viele versicherungen eine deckung dieser schäden mit einer vertragserweiterung an. ich hab mich nochmal schlau gemacht es sind 10 jahre bei strassenverkehssachen.....

frank

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Der Termin mit dem Gutachter ist Ende der Woche, wir wollten nur schon mal den Schaden überschlagen um zu sehen ob es ein Totalschaden wird :sick:

oder ob was zu retten ist.

Also wenn Rahmen und Schwinge auch für die Tonne sind, dann ist es auf Sicher

ein Totalschaden.

Beispiel mein Unfall in 2003 mit Speedy 02

Fly Schrott

Schutzblech Vorne Schrott

Lampen und Lambenträger Schrott

Untere Gabelbrücke Schrott

Obere Gabelrohre (Standrohre) Schrott

Wasserkühler noch verwendbar, wurde aber getauscht

Bugspoiler merfach gerissen (wurde repariert)

Heck mehfach gerissen (wurde repariert)

Tank großflächige Abplatzungen (wurde repariert)

Auspuff verbeuelt ( neue Hülle wurde bei SR aufgezogen)

rechte Fußrastenanlage Schrott

rechter Motordeckel Schrott

Felge vorne beschädigt aber nicht verzogen

Kettenschutz aus Alu Schrott

Lenker Schrott

Kellermänner Schrott

Spiegel Schrott

Handbremshebel Schrott

Reifen Schrott

Schaden laut Gutachten 8000 € gleich wirtschaftlicher Totalschaden

Tatsächliche Kosten für die Instandsetzung inclusieve Vermessung und Teile

durch beschaffung vieler Gebrauchtteile und Hilfe aus unserem Forum ca. 3000.-€

Wenn ich mir nun das Schadensbild deiner Speedy aus 97 betrachte, die einen

eventuellen Wert von etwa 4000.- € hat, dann ist das Teil für die Tonne, denn

der Gutachter rechnet das Gutachten immer mit Neuteilen und da liegst Du

mit Sicherheit weit über dem Zeitwert vom Fahrzeug.

Eine Wiederaufbau rechnet sich wohl nur, wenn Du oder dein Kumpel alles

in Eigenleistung und mit Gebrauchtteilen machst.

Wenn Rahmen oder Schwinge Schrott sind, dann rechnet sich das selbst mit

Eigenleistung und Gebrauchtteilen auf sicher nicht.

Gruß Tom

Bearbeitet von Tom_44
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hi all,

das Kind ist zum Glück fast 13 Jahre alt und so wird es wohl

ein Privathaftpflichtschaden der Eltern.

Hat jemand aus dem Forum mal ein Gutachten zur Hand

damit man mal die Ladenpreise für Ersatzteile sieht?

Die Gebrauchtpreise haben wir schon ungefähr zusammen.

Da wir selber wieder aufbauen wollen werden wir wohl E..y bemühen

oder Bike-Teile.de,die haben so einiges.

Damit ich das richtig verstanden habe:

wenns ein Totalschaden ist gibts von der Versicherung ein Restkaufangebot.

d. h. bei Selbstreparatur sieht mein Kumpel nur die Differenz zw. Schrottwert

und Zeitwert ? und dann noch abzüglich Märchensteuer...na Mahlzeit. :sick:

Da muß er wohl noch mal kalkulieren ob sich der aufbau lohnt oder ob

er doch verkauft und sich sich von dem Versicherungsgeld was

Gebrauchtes zulegt.

Berlinspeedy

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hi all,

das Kind ist zum Glück fast 13 Jahre alt und so wird es wohl

ein Privathaftpflichtschaden der Eltern.

Hallo,

mal ne Frage: Gibt es in Dtl. eine verpflichtende Privathaftpflichtversicherung? Mit tut das leid mit deinem Schaden, sei aber froh, dass du das nicht in Österreich gehabt hast. Da kannst dir den Schuh aufblasen. Dort hast du auf Fußgänger zu achten, wurscht ob 3, 13 oder 70. Wurscht ob der besoffen ist, einen Führerschein hat oder nicht. Du bist drann.

Vorsichtig fahrende Grüße

RR

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Moin BERLINSPEEDY,

der Schwachverständige vermerkt im Gutachten den Wiederbeschaffungswert, den er anhand irgendwelcher Listen und Internetmärkte bestimmt, von dieser Summe wird der Fahrzeugrestwert, der beim Ankauf durch einen Verwerter/Teilehändler... bezahlt werden würde abgezogen und schon hat man die Schadensumme, die von der Versicherung gezahlt werden müßte. Da heute und in diesem Land niemand ohne Schuld ist wird diese Summe in den allermeisten Fällen auch noch um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt. Damit dieser nicht zu groß ausfällt, läßt man das geschicktesten von einem Anwalt erledigen.

Bei Bedarf laß ich Dir mal eine Kopie meines Gutachtachtens zukommen, dazu brauche ich Deine email-Adresse.

bye, Karsten

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Da heute und in diesem Land niemand ohne Schuld ist wird diese Summe in den allermeisten Fällen auch noch um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt.

Da hab ich letztens ja sogar finanziell richtig Glück gehabt. Mit der Dose aus der Kurve getragen und nen Baum gefällt.

Totalschaden war sicher, Vollkasko + SB, Summe war:

geschätzter Wert vor Unfall - höchstes Kaufangebot - Selbstbeteiligung = Schmerzensgeld.

Viel Glück ihm.

Bearbeitet von Dummy
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