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Reifenbindung bei Speedy 1050 -> EXISTIERT TEILWEISE


ted.striker

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Richtig, kannst aber auch versuchen Herrn Bonsels zu überreden, das er eine Bestätigung verfasst, die alle in Frage kommenden

EG-Typengen.Nummern und den betroffenen FIN-Bereich auflistet, und an GerT leitet, der dann die Bestätigung im Forum zu Verfügung

stellen kann, dann wird Herr Bonsels in Zukunft nicht mit so vielen Anfragen zu diesem Tema bombardiert :wink:

Gruß Tom

hat das jetzt mal jemand in die hand genommen ???

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hat das jetzt mal jemand in die hand genommen ???

Ich habe T-Deutschland am 25. August wegen den von mir gemachten Vorschlag, per Mail angeschrieben, leider habe ich bis Heute

keine Antwort erhalten :sad:

Versuch Du es doch mal, oder noch besser, alle die an einer T-Bestätigung, die die EG-Typengen.-Nummern und den FIN-Bereich enthält Interesse haben, schreiben am besten Herrn Bonsels direkt an.

Gruß Tom

Bearbeitet von Tom_56
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  • 4 Wochen später...

Servus zusammen, hab auch noch was zum Thema beizutragen.

Auf meine Anfrage bei Metzeler, ob sich die Freigabe des Z6 auch auf den Nachfolger Z6 Interact bezieht, kam folgende Antwort:

"Eine Freigabe des Metzeler Roadtec Z6 Interact ist für Ihr Motorrad noch nicht verfügbar. Es ist momentan nicht möglich Ihnen eine Auskunft zu geben, wann das Freigabeverfahren abgeschlossen sein wird. Wir bitten Sie deshalb sich in einiger Zeit nochmals mit uns in Verbindung zu setzen. "

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Es besteht leider ein Unterschied zwischen der nationalen, deutschen, Allgemeinen Betriebserlaubnis

und den nach der EG- Typisierung zugelassenen Motorrädern.

Für die EG- typisierten Motorräder gibt es hier eine Bescheinigung von Triumph,

die bestätigt, das es keine Reifenbindung gibt - Klick

Aber Achtung:

Es besteht eine Reifenbindung für Fahrzeuge die nach der nationalen, Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen wurden!!!

Den Unterschied kann man anhand der Fahrzeugscheineintragung erkennen:

Unter Ziffer K der Zulassungsbescheinigung steht im Falle der EG- Typisierung:

e11

Also z.B.: e11*2002/24*

Gibt es diesen Eintrag nicht, besteht die von Triumph vorgeschriebene Reifenbindung weiterhin.

Das heißt das es durchaus sein kann das zwei, äußerlich und technisch identische Fahrzeuge, je nach Zulassung

entweder eine Reifenbindung haben, oder nicht.

Es bleibt nur die Hoffnung das im Zuge weiterer Angleichung an europäisches Recht dieser nationale Blödsinn verschwindet.

per email am 22.10.2008:

...... das die bisherige Bescheinigung nicht ganz eindeutig ist, da der Sachverhalt nur für Fahrzeuge zutrifft, die eine EG-Typgenehmigung besitzen.

Fahrzeuge mit einer nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) besitzen leider auch weiterhin eine Fabrikatsbindung, da diese in der ABE verankert ist.

Anbei eine überarbeitete und (hoffentlich) eindeutige Version der Bescheinigung mit der Bitte um Kommunizierung im Forum.

Vielen Dank und beste Grüße

Uli

Ulrich Bonsels

Kundendienstleiter & Pressesprecher

Triumph Motorrad Deutschland GmbH

Gruß

GerT

Links zur Bescheinigung sind aktualisiert.

Gruß

GerT

Bearbeitet von GerT
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Es besteht leider ein Unterschied zwischen der nationalen, deutschen, Allgemeinen Betriebserlaubnis

und den nach der EG- Typisierung zugelassenen Motorrädern......

Unter Ziffer K der Zulassungsbescheinigung steht im Falle der EG- Typisierung:

e11*2002/24*

Gibt es diesen Eintrag nicht, besteht die von Triumph vorgeschriebene Reifenbindung weiterhin.

@GerT: :top: Danke für deinen sehr hilfreichen Post. Schön auch, das Herr Bonsels in der Sache so aktiv ist :top:

Ich möchte aber eine Frage anschließen:

Wie steht es im Fall der älteren (non 1050) Modelle mit EG-Zulassung?

Bei meiner 595N ist unter Ziffer K die

e11*92/62*

eingetragen. Meine Speedy hat also auch eine EU-Zulassung.

Ist auch bei dieser EU-Zulassung die (eingetragene) Reifenbindung nun hinfällig?

Wenn ja: Könnte T-Deutschland auch zu dieser EU-Zulassungsnummer ein entsprechendes Schreiben verfassen, oder das aus dem Oktober 2008 um die e-Nr ergänzen? Ich denke die Frage ist von allgemeinem Interesse, da für die N-Modelle immer weniger aktuelle Reifenfreigaben von den Pneu-Herstellern herausgegeben werden - siehe das Trauerspiel mit dem PiRo2. :sad:

LG

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Es gilt für alle Kennzeichnungen die mit e11 in der Ziffer K beginnen.

Uli schickt mir nochmal eine entsprechend überarbeitete Bescheinigung,

die dann auch wieder hier zum Download bereitgestellt wird.

Gruß

GerT

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Es gilt für alle Kennzeichnungen die mit e11 in der Ziffer K beginnen.

Uli schickt mir nochmal eine entsprechend überarbeitete Bescheinigung,

die dann auch wieder hier zum Download bereitgestellt wird.

Gruß

GerT

:worship::worship::applause::cheer::cheer:

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Die oben genannten Links zu der Bescheinigung sind ab heute aktualisiert.

Das neue Dokument mit der alleinigen Nennung der Triumph EG-Typnummer e11

ist jetzt in meinem Beitrag oben und zusätzlich auch hier zu haben:

Klick - Triumph Bescheinigung für den Entfall der Reifenfabrikatsbindung bei EG-typisierten Fahrzeugen

Gruß

GerT

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Hmm, die PDF geght bei mir Problemlos auf.

Habt ihr irgendwelche Skriptblogger oder Firewalls oder so am laufen die das öffnen der PDF verhindern?

Ich verwende den Firefox 3.

Falls alles nicht hilft schicke ich euch die PDF per email. Sendet mir einfach eure Adresse per PN.

Gruß

GerT

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Nabend,

heißt das nun das ich den Michekin PR 2 auf meine 2007ner Speedy drauf machen kann???

Danke schonmal :smile:

Was steht denn in deinem Fahrzeugschein?

Die Speedy selbst fährt sehr neutral mit den meisten Reifen, allerdings hängt es davon ab wie der Hersteller die Zulassung für dein Bike

erhalten hat, ob du den Reifen deiner Wahl legal oder illegal fährst.

Offensichtlich gibt es hierbei die unterschiedlichsten Varianten.

Und nach deutschem Recht macht es einen unterschied ob das Fahrzeug EG-weit oder nur über eine nationale Betriebserlaubnis verfügt.

Es gibt keine generelle Aussage bezüglich eines Modell Jahrgangs, sondern es gibt innerhalb eines Jahrgangs diese Unterschiede.

Rein Fahrtechnisch ist das natürlich gequirlte Kacke, allerdings ist das für den Amtsschimmel ein gefundenes Fressen im Hinblick auf Fahrzeugkontrollen,

oder beim Rechtsstreit nach einem Unfall.

Ob du den Reifen nun bedenkenlos fahren darfst oder erst nach einer Freigabebescheinigung hängt von deinem Eintrag unter Ziffer K deines Fahrzeugscheins ab.

Wer unsicher ist, oder nicht den passenden Eintrag hat sollte sich also immer noch die Reifenfreigaben herunterladen, deren Richtigkeit abstempeln lassen und

bei jeder Fahrt mit sich führen.

Achtung im Ausland, manche EU- Länder akzeptieren nur die eingetragenen Marken, nicht die der Freigabe (z.B. unser geliebtes Urlaubsziel Österreich).

Gruß

GerT

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Moin,

Gert ich danke dir!Also bei mir sthet bei K auch die e11 Nummer!

Bin aber immernoch der Meinung, das man einen Reifen erst aufzeihen

darf wenn der Hersteller die Freigaben online stellt!!(z.B. Michelin)

Aber was ist heute schon erlaubt!

Schönen Sonntag noch ich geh jetzt nacher ne Runde Wemsen!!! :top:

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Die Speedy selbst fährt sehr neutral mit den meisten Reifen, allerdings hängt es davon ab wie der Hersteller die Zulassung für dein Bike

erhalten hat, ob du den Reifen deiner Wahl legal oder illegal fährst.

Offensichtlich gibt es hierbei die unterschiedlichsten Varianten.

Und nach deutschem Recht macht es einen unterschied ob das Fahrzeug EG-weit oder nur über eine nationale Betriebserlaubnis verfügt.

GerT

Hallo GerT,

irgendwie verstehe ich das immer noch nicht. :confused:

In meinem KFZ-Schein Teil 1 steht unter K wie gesagt nix bzw. ein Strich. In den COC-Papieren, die ich von Triumph erhalten habe, ist diese Nummer e11*..... sehr wohl eingetragen. Hat das Fahrzeug jetzt eine EG-weite Betriebserlaubnis und ist nicht eingetragen, oder wurde auf eine EG-weite Betriebserlaubnis "verzichtet", oder, oder ..... ich bin mal wieder zu doof :innocent:

Irgendwie ist das alles doch sehr nebulös - zumal sich das Fahrverhalten anhand von ein paar Lettern nicht wirklich ändern wird - am Gewicht liegst ja wohl nicht :laugh:

Vielleicht kannst Du - und ja, jeder andere ist auch angesprochen - ein wenig mehr Erleuchtung in die Sache bringen?

Herzlichen Dank

Thomas

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In meinem KFZ-Schein Teil 1 steht unter K wie gesagt nix bzw. ein Strich.

Ich frage nochmal nach,

aber ich fürchte du hast die A..-Karte gezogen.

Bei meiner T300 Daytona ist auch nur der Strich und drunter in den Bemerkungen die freigegebenen Reifenfabrikate eingetragen

--> kombiniere. Keine EG-Typisierung und damit keine Freigabe.

Ob es so ist oder nicht bekomme ich aber auch noch raus :wink:

Gruß

GerT

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Bei meiner T300 Daytona ist auch nur der Strich und drunter in den Bemerkungen die freigegebenen Reifenfabrikate eingetragen

--> kombiniere. Keine EG-Typisierung und damit keine Freigabe.

Nee, eben nicht, nur der Spruch, der ja wohl bei jedem drunter stehen müsste: *Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten* - auf die sich ja die Bestätigung des Herrn Bonsels bezieht. Deshalb ja, irgendwie passt das Ganze nicht zusammen. Trotzdem vielen Dank GerT, vielleicht ergibt sich ja noch was. Oder der Herr B. von T. kann mir nächste Woche noch genaueres berichten - wie gesagt steht in meinen Certificate of Conformity nur die Reifengröße und eben besagte e11*-Nummer.

Grüße Thomas

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Du könntest ja gerade nochmal Glück haben.

Im Folgenden aus der Antwort von Uli Bonsels:

.....

Ich vermute, es handelt sich hier um einen Eintragungsfehler der Zulassungsstelle,

da das Fahrzeug ganz regulär über die EG-Typgenehmigung in den Verkehr gekommen ist.

(in Bezug auf das Problem von Benten - GerT)

Wenn normalerweise unter Ziffer "K" kein Eintrag vorhanden ist, handelt es sich um ein Fahrzeug, dass

per Einzelabnahme in den Verkehr gekommen ist (z. B. Import aus einem nicht EU-Land).

Dann dürfte aber auch der Vermerk in Sachen Reifenbindung unter Ziff. 22 nicht vorhanden sein, da das Fahrzeug ja

weder auf Grundlage einer EG-Typgenehmigung, noch einer nationalen ABE in den Verkehr gekommen ist,

auf die sich der Vermerk ja bezieht.

Hin und wieder haben wir (Triumph Deutschland) offiziell Fahrzeuge z. B. aus den USA per Einzelabnahme

in Deutschland in den Verkehr gebracht. In diesen Fällen hat unser TÜV-Partner, die Technische Überwachung Hessen,

unter Ziffer 22 einen Zusatzvermerk gemacht, dass die Fahrzeuge nach den erforderlichen Umrüstmaßnahmen

technisch der jeweiligen EG-Typgenehmigung entsprechen.

Somit ist die Zuordnung klar und der eventuelle Vermerk der Zulassungsstelle unter Ziff. 22 bezüglich der Reifenfabrikatsbindung hinfällig.

......

Wie gesagt eine einheitliche Aussage bezüglich der Modellbaujahre ist nicht möglich, es kommt auf jedes einzelne Fahrzeug an,

die die Typisierung gemacht wurde.

Hier nochmal der Link zur Bescheinigung für die EG- typisierten Fahrzeuge

(Funktioniert mit Firefox3)

Gruß

GerT

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Hier nochmal der Link zur Bescheinigung für die EG- typisierten Fahrzeuge

(Funktioniert mit Firefox3)

Gruß

GerT

@all

Servus,

der Link funzt wohl net mit IE7, man kann aber direkt runterspeichern (rechte maus, speichern unter...)

dat geht :top::top:

Klaus

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Du könntest ja gerade nochmal Glück haben.

Ich hoffe, ich hoffe ... werde auf jeden Fall berichten wie es ausgegangen ist. Es wird aber sicher erst Anfang nächstes Frühjahr.

Herzlichen Dank GerT :top: für die Mühe und ganz großen Dank an Herrn Bonsels :flowers: für die Unterstützung!

Thomas

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@all

wenn ihr probleme mit dem öffnen der pdf habt, probiert es mal so: rechte Maustaste; Ziel speichern unter; und dann das gespeicherte pdf öffnen.

Hoffe geholfen zu haben ....

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