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Papiere von Daytona -> Speed Triple - Umbau


powl

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"Normalerweise" ist die Gabelbrücke eine Veränderung, die eine Eintragung erfordert, aber wie Marco schon schreibt, steht normal bei den Gutachten dabei, der Lenker kann u.U. zur Gabelbrücke genutzt werden, ohne weitere Eintragungen, sofern er im Teilegutachten der Brücke aufgeführt ist. Allerdings kann es sein, das im Gutachten des Lenkers dein Mop nicht aufgeführt ist, da die Daytona ja Stummel hat, also, lieber den Lenker auch mit eintragen lassen.

Ich seh das auf dem kleinen Bild nicht, ob ein Bugspoiler dran ist, der muss auch rein.

Das Umschreiben der Zulassungsbescheinigungen kostet auch hier grob 20-30 Euro, jedes dämliche Siegel muss neu aufgebracht werden, welch eine Verschwendung :innocent:

Normal steht auf einem der Beiblätter der Hinweis, das die Änderungen umgehend in die Zulassungsbescheinigungen übertragen werden muss. Gutachten alleine mitzuführen reicht also nicht aus. Geht mal für ein paar Tage, aber nicht für Wochen. Erwischt du einen scharfen Hund der Rennleitung, kostet das, bei einem zahmen nur ein "DuDuDu - jetzt aber schnell"

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Hi, hier bin ichs dann endlich wieder. Ich wollte ja die Bilder anhängen mit der bitte mir zu sagen was zusätzlich zu dem was jetzt eingetragen wurde eingetragen werden muss. Ich tippe kurz die Zeilen aus dem Gutachten ab! Hoffe ihr könnt mir helfen, damit ich bei dem TÜV nochmal nachfrage und dann dem Händler Bescheid sage!

edit: achso, ein Bugspoiler ist nicht dran. Alles was zusätzliche Verkleidung betrifft/verändert aussieht habe ich fotografiert! :)

VOLLVERKLEIDUNG DEMONTIERT* M. TRIUMPH SPEED-TRIPPEL LAMPENMASKE, BREITE: 400MM, HÖHE: 150MM, I. VERB. M. TRIUMPH-SPEED-TRIPPEL DOPPELSCHEINWERFER

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Bearbeitet von powl
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Wenn ich richtig lese, fehlt Gabelbrücke und Lenker.

Auch wenn die von der Speed-Triple übernommen wurden, müssen die hier eingetragen werden, da es ja eine Daytona ist.

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Sprich für Blinker, Rückleuchte und Spiegel muss nichts gemacht werden? Dann werde ich mir die Bilder von der Gabelbrücke/Lenker nochmal ausdrucken und heute beim TÜV hier in Osnabrück anrufen bzw. morgen da mal mit vorbei fahren.

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Beleuchtung braucht meines Wissens nur eine E-Nummer und muss allgem. im Straßenverkehr zugelassen sein.

Zumindest hab ich noch nie jemanden mit eingetragener Grundbeleuchtung gesehen.

Bei Spiegeln ist es genau so, die müssen Groß genug sein und eine E-Nummer haben.

Reichen deinem TÜV Bilder davon?

Das ist ja praktisch, bei uns will er das Zeug immer sehen....

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Nene, ich würde zu dem TÜV gehen und nachfragen ob das eingetragen werden muss. Dann würde ich mit der Information zum Händler und dem sagen "mach das bitte noch". Eine Eintragung nur mit den Bildern wird wohl eher nicht klappen. Und wenn dann hätte ich nicht das größte Vertrauen in die TÜV Station!

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  • 8 Jahre später...

Hallo

Ich habe auch schon mal eine Daytona  umgebaut.

Gabelbrücke  eintragen ist kein Problem aber die Verkleidung austagen. Einzelabnahme mit Fahrversuche ect....

Der Prüfer sagte Leisung Drosseln auf Speedtriple Niveau dann geht  die Eintragung problemlos:

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Ich glaube das ist vorrangig abhängig vom Sachverständigen. Meiner hatte zunächst nur die Gabelbrücke und den Scheinwerfer eingetragen, Begründung: "Wenn der andere Scheinwerfer eingetragen ist, ist logischerweise die Verkleidung ausgetragen".

Bei der nächsten Ausfahrt sagte mir dann ein Freund, der beruflich damit zu tun hat, dass das so nicht geht, weil die Logik hier nicht reicht. Die Verkleidung muss ausgetragen sein.

Also zurück zum Sachverständigen, der sagte: "Na schön, wenn die das so wollen, trage ich dir die Verkleidung halt aus. Ist ja bei der Speed Triple auch nicht dran."

Da war nix mit Fahrt bei Höchstgeschwindigkeit o.ä., wobei ich mich frage, ob die 260 physikalisch ohne Verkleidung überhaupt möglich sind. Also mal rein von der Nackenmuskulatur gesehen :biggrin:

Der Prüfer hat mir übrigens auch erklärt, warum die meisten das nicht mehr einfach so austragen: da waren halt ein zwei Einsteins, die haben sich gelegt. Danach hatten sie nichts besseres zu tun, als zu versuchen, den Sachverständigen in Regress zu nehmen. Begründung: "Der hätte mir das ohne Probefahrt gar nicht austragen dürfen".

Also nicht unbedingt die Schuld auf die Prüfer, die Rennleitung oder die Vorschriften schieben :blush:

Früher war das nämlich recht problemlos, soweit ich mich erinnern kann...

 

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Also das sehe ich nicht so. Wie weiter vorne schon geschrieben hat ja sogar Triumph selber drauf hingewiesen, dass nicht nur die Verkleidung anders ist sondern auch Unterschiede beim Fahrwerk bestehen. Und dein Prüfer hat sich da meiner Ansicht nach auf sehr dünnes Eis gewagt. 😉 ist übrigens auch die Rückmeldung die ich von nem Freund bei dem Verein bekommen habe damals. Grundsätzlich kann man natürlich trotzdem sagen „ist mir egal solange es ne Eintragung gibt“ und in dem Fall kann man sogar sagen, dass es ja andere gibt bei denen das schon so eingetragen wurde. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass eine Prüfung hier korrekt wäre. 
 

Hier noch der Post von früher aus dem Thread: 

 

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Hi, 

Ich hab relativ neue Erfahrungen bei meinem Schnapsidee Projekt zu dem Thema gemacht. 

Die angesprochenen Fahrwerksunterschiede liegen m. E. in härteren Gabelfedern (die Tona hat einfach mehr Gewicht vorne). 

Verkleidung austragen ist in der Tat nicht ohne, ich hab insgesamt knapp 500 Eur incl. HU liegen lassen beim TÜV. Hat mit allem Schischi aber auch bestimmt drei Stunden gedauert, wenn ich mich recht erinnere. 

Ich hab dem Prüfer aber auch gesagt, dass ich schon auf der Rennstrecke in Brünn war und dass ich das Fahrverhalten als äußerst stabil auch bei Fahrfehlern (Schlenker) wahrgenommen habe. Das Fahrwerk ist bei mir aber nicht original (härtere Federn vuh wegen des hohen Fahrergewichts). 

Probefahrt waren dann 15 Minuten. 

Gerhard 

 

Bearbeitet von joe8353
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