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Vorgaben Blinker und Reflektor


minischda

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Ich schraub grad bissl an meiner Dicken und brauch mal euer Wissen (bitte nicht "glauben", nur wissen!):

Leider bin ich in der StVZO nicht fündig geworden :confused: und die EG-Richtlinie hab ich nicht gefunden :gnash:

1. Muss der Reflektor am Moped in der Fahrzeugmitte angebracht sein oder kann ich den auch an den seitlichen KZH-Halter machen?

2. Gibt es ein Maß welches vorgibt bis wohin in Längsrichtung man die hinteren Blinker nach vorne anbringen darf? Gerüchte sagen die Blinker dürfen nicht über die Achse des HR hinaus nach vorne sein. Meines "Glaubens" nach muss der Abstrahlwinkel von 30° nach rechts und links eingehalten sein.

Bitte um fundiertes rechtskonformes Wissen :whistle:

 

20200221_133903.jpg

Den Fender möcht ich unten cleanen und damit verschwindet der Reflektor und die Blinker wander nach oben an den Fenderhalter

 

20200228_103739.jpg

Blinker soll anstelle der Schraube mit Sechskantkopf (links) am Fenderhalter

Bearbeitet von minischda
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Moin,

schau  mal hier nach ….

https://cdn3.louis.de/content/cms/7614/3020/8970/tipp43-s144-146-tuev.pdf

Die Informationen stammen vom TÜV Hanse und entsprechende Verweise auf EWG oder STVZO sind immer dabei.

Viel Spaß!

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vor 17 Minuten schrieb schmidei:

Kirsten hatte das alles mal haarklein gepostet. Aber mit unserer verschissenen Suche.......

:whistle:

 

vor 9 Minuten schrieb petergoe:

Moin,

schau  mal hier nach ….

https://cdn3.louis.de/content/cms/7614/3020/8970/tipp43-s144-146-tuev.pdf

Die Informationen stammen vom TÜV Hanse und entsprechende Verweise auf EWG oder STVZO sind immer dabei.

Viel Spaß!

dort steht dazu auch nix :innocent:

 

Zumindest die Richtlinie für die Beleuchtung hab ich gefunden: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/d57f216a-d819-4b83-a6bc-6790e273dabe/language-de

Bearbeitet von minischda
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das Maß für die Blinker hab ich gefunden im Anhang II:

6.3.3.3. In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand
zwischen der Querebene, die das äußerste hintere Ende des
Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger
darf nicht größer als 300 mm sein.

 

und der Reflektor:

6.8.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muß in der Längsmittelebene des
Fahrzeugs liegen

 

Somit erledigt und kann zu, danke :top:

Bearbeitet von minischda
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Hab doch noch ne Frage:

Is jetzt die StVZO oder die EU-Richtlinie bindend? Die Abstände der Blinker sind ja z.B. unterschiedlich geregelt. Ich nehm an (weiß es aber nicht, da ich mal wieder nix gefunden habe), dass für Mopeds die nach EU-Recht homologiert sind, die EU-Richtlinien gelten :confused:

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Richtig, ist abhänging wonach bei Deiner die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Steht im Fahrzeugschein und sollte nach der EU Richtlinie sein aufgrund des Baujahrs

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Ok, in dem Fall wäre der Abstrahwinkel vom Blinker 20°. Nach StVZO sinds 45°

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Am 28.2.2020 um 11:31 schrieb The Stig:

Es gibt sogar eine maximal Höhe für den Reflektor. Habe ich erfahren weil meiner darüber liegt. 

:shocked: gibt ja nix, wofür es keine Regelung gibt ;)

Wie hoch darf er denn max. hängen?

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