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Endlich Klartext - Reifenbindung und Gedöns


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:top:

sehr lesenswert, steck ich mir unter die Sitzbank :smile:

Geschrieben

Das ist doch schon alt, ziemlich alt sogar. Genau etwas über 5Jahre :unsure:

Geschrieben

hmmm, also wenn André meint: 'lesenswert, steck ich mir unter die Sitzbank' mach ich das vielleicht auch mal...

Ich hab zwar beim Überfliegen eher fast kein Wort verstanden und dachte...: 'steckst du dir halt sonstwo hin' aber vermutlich geht das den Beamten denen man das natürlich im Brustton der Überzeugung vorlegt (natürlich gleich zusammen mit dem Landesgerichtsentscheid über das Nichterlöschen der ABE bei den Dymags) genauso...:guffaw:

Geschrieben

Genau :top:

Vorlegen, und sich diebisch beim Zuschauen freuen, wie die den Wust auch nicht verstehen :flowers: . Ich glaube kaum, dass sich einer der Gefahr aussetzt, im nachhinein vorgeführt zu werden :innocent:

Geschrieben

Werds auch mitführen, habe mir auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone für den 190/55/17 sowie die "Freigabe" von Triumph wegen der Reifenfreigabe nach EG-Recht runtergeladen, wenn mich nun die Executive anhält und derjenige wegen der Reifengröße moppert, halte ich dem mal die 3 Schreiben unter die Nase, ich glaube die Verwirrung ist dann Grenzenlos :laugh::devil:

Geschrieben

Was willste denn mit der Freigabe von Bridgestone, fährst doch Michelin?

Geschrieben

Dann lege ich denen doch noch die Triumphfreigabe dazu :wink:

Geschrieben

Das ist doch schon alt, ziemlich alt sogar. Genau etwas über 5Jahre :unsure:

Sorry, neuer gings leider nicht. Besser so als überhaupt nichts. :southpark:

Geschrieben

Hallo Nils,

schau mal hier: Kalick

Ich glaube nicht, daß die Ordnungsmacht ein Problem ist (es sei denn Du triffst eine(n), der/die gerade

mal nen extrem schlechten Tag hat). Mit dem Schrieb von Herrn Bonsells sollte das schon alles klar

sein. Mit dem von Dir eingestellten Dokument sollte man durch jede Kontrolle/Hauptuntersuchung

kommen. Das einzige offene Thema ist die "Halterhaftung", respektive "Produkthaftung":

Fährst Du einen Reifen (bei "keiner Fabrikatsbindung durch den Motorradhersteller"), für den es keine

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gibt, bist Du letztendlich als Halter des Motorrades

in der Verantwortung. Da i.d.R. für Motorräder keine Vollkasko abgeschlossen wird (hab ich zumindest

noch nie gemacht), reden wir über Haftpflichtschäden. Verursachst Du einen Unfall mit einen Schaden

bei einem Dritten, wird dieser i.d.R. durch deine Haftpflicht bezahlt. Bei einer Bagatelle wird da wohl keine

Versicherung ein Faß aufmachen. Ist der Schaden jedoch ausreichend groß, kann es gut sein, das eine

Versicherung sich über die fehlende Unbenklichkeitsbescheinigung versucht, zumindest einen Teil des

Geldes von Dir zurück zu holen..

Just my 2 cents...

Der Uwe

Geschrieben (bearbeitet)

Das erste offizielle Schreiben in Sachen Reifen, dass ich kenne. Insofern vlt. alt ABER aktuell. :top: Ausdrucken und mitführen ist ne feine Sache, wenn die darin angegebenen Fälle auch tatsächlich auf einem zutreffen.

D.h.:

Ich muss natürlich auch die geforderten Sachen erfüllen.

Z.B. wenn ich einen /55 fahre sollte natürlich auch die Reifenfabrikatsbindung tatsächlich ausgetragen sein.

Mit nen zweiten Schrieb an zu kommen mit den Worten: "ich könnt ja, wenn ich wollte..."

Und dann das /55-Bridgestone-Schreiben us der Tasche ziehen...

Und dann noch eins...

Und noch eins...

Halte ich nicht für zielführend.

Bearbeitet von Sandie
Geschrieben
...Das einzige offene Thema ist die "Halterhaftung", respektive "Produkthaftung":

Fährst Du einen Reifen (bei "keiner Fabrikatsbindung durch den Motorradhersteller"), für den es keine

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gibt, bist Du letztendlich als Halter des Motorrades

in der Verantwortung. .... Verursachst Du einen Unfall ..... i.d.R. durch deine Haftpflicht bezahlt. .....kann es gut sein, das eine

Versicherung sich über die fehlende Unbenklichkeitsbescheinigung versucht, zumindest einen Teil des

Geldes von Dir zurück zu holen..

@ Uwe:

Den Einwand kann ich nicht nachvollziehen.

1.)

Wird der Konsument (=Motorradfahrer) auch in der von Dir geschilderten Konstellation nicht zum "Produzenten". Das Benutzen von Reifen auf dem eigenen Motorrad ist auch kein "in den Verkehr bringen" i.S.d. PHG. Für Produkthaftungsansprüche ist also (schon deswegen) kein Raum.

2.)

Eine Versicherung die versuchen würde, bei mir (als Versicherungsnehmer) zu regressieren, weil ich - im Rahmen des in dem KBA-Schreiben genannten Rahmens zulässigen - Reifen ohne "Unbedenklichkeitserklärung" gefahren habe, ist ein ganz klarer Fall für den sofortigen Gang zu einem Rechtsanwalt eigener Wahl.

  • 4 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

sorry, habe das nicht so ganz verstanden: in meinem FZG-Schein steht unter Punkt 22: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Da ich einen neuen Vorderreifen brauche, hat mich mein Händler gerade gefragt, ob es für meine Speedy eine Reifenbindung gibt.

Hmmm, hab ich jetzt eine oder keine?

Ach ja, unter Ziffer K steht: e11*92/61*00041*00

Bearbeitet von schneider.ms
Geschrieben

Keine Reifenbindung.

Lade Dir ggf. Noch die Erklärung von T Deutschland aus unseren FAQ herunter und fahre dann den Reifen deiner Wahl.

Geschrieben

Danke!!

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Nun muss ich wohl auch nachhaken.....

Also : Fahrzeug ist eine Triumph Speed Triple 955i T509 EZ 08.03.2001

Im Fahrzeugschein steht unter Ziffer K : H682*

und im Text unten : *Riefenfabrikatsbindung gem. Bet. Beachten.

Verglichen mit dem Fahrzeugschein der Street Triple meiner Frau, in welchem die e11 irgendwas bei K steht, heißt das ja für mich, ich habe eine Fabrikatsbindung.

Wenn ich mir nun das Schreiben durchlese, welches Nils freundlicherweise eingestellt hat, könnte man zu dem Schluß kommen, es ist im Grunde egal welchen Reifen ich fahre (Natürlich gem. der eingetragenen Grössen), solange ich einen Zettel dabei habe, der bescheinigt das der Reifen auf meinem Moped ok ist.

Blöderweise scheine ich mit dem Kauf meines Motorrades seinerzeit einen echten Fehler gemacht zu haben. Die T509 EZ 2001 ist nämlich so gut wie nie irgendwo aufgeführt. man findet die Modelle 800 und 900 BIS `98 und die 595er AB 2002.

Das Model, welches ich habe, schein so eine unbedeutende Nische zu sein.

Wo also finde ich nun tatsächlich die Liste an Reifen, die ich auf meiner Gurke fahren darf?

LG

S.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Stephan,

bei Metzeler steht unsere T 509 komischerweise unter Speed Triple, 595 RP

Bei Michelin , Conti, Bridgestone usw. schaust du unter Freigaben.

Es gibt sogar Freigaben für 180/55 - für 190/55 brauchst du einen netten TÜV.

Der Pilot Power 2 CT z.B. passt für unsere T 509 sehr gut.

Ich fahre zur Zeit den Metzelei Z 8 - prima Reifen.

Werde aber wieder den Pilot Power montieren - gefällt mir persönlich besser.

Gruß Reiner

Ach so, wenn du der Meinung bist, das du beim Kauf einen echten Fehler gemacht hast, dann schiess doch die Gurke ab....

Bearbeitet von Reiner52
Geschrieben

Da noch ne frage zu:

Bei der Ziffer K die e11 Nummer stehen haben, heißt doch im Prinzip das ich die angegebene Größe(n) fahren darf. Also die Größen welche in den COC und den Papieren steht.

Herstellerunabhängig! ??

Im dümmsten Fall eben vorne nen Pirelli XY und Hinten nen Michelin PiPoRo....?

Oder ist das jetzt Mischbereifung?

Geschrieben

Da noch ne frage zu:

Deine Fragen zu diesem (ehemals) heiß diskutierten Thema sind im T5net alle schon beantwortet.

Sei so gut und folge einfach den Links in den FAQ.

Vorher ordentlich einkaufen und Telefon abschalten bitte - der Lesestoff ist reichtlich.

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