Nils, Der Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 Lest selbst. http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/181/binarywriterservlet?imgUid=9b960bac-27a5-e731-3d58-731f42680e4c&uBasVariant=22222222-2222-2222-2222-222222222222 Zitieren
Triplemania Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 sehr lesenswert, steck ich mir unter die Sitzbank Zitieren
BlackT Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 Das ist doch schon alt, ziemlich alt sogar. Genau etwas über 5Jahre Zitieren
MaT5ol Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 hmmm, also wenn André meint: 'lesenswert, steck ich mir unter die Sitzbank' mach ich das vielleicht auch mal... Ich hab zwar beim Überfliegen eher fast kein Wort verstanden und dachte...: 'steckst du dir halt sonstwo hin' aber vermutlich geht das den Beamten denen man das natürlich im Brustton der Überzeugung vorlegt (natürlich gleich zusammen mit dem Landesgerichtsentscheid über das Nichterlöschen der ABE bei den Dymags) genauso... Zitieren
crazy horse Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 Genau Vorlegen, und sich diebisch beim Zuschauen freuen, wie die den Wust auch nicht verstehen . Ich glaube kaum, dass sich einer der Gefahr aussetzt, im nachhinein vorgeführt zu werden Zitieren
East Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 Werds auch mitführen, habe mir auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone für den 190/55/17 sowie die "Freigabe" von Triumph wegen der Reifenfreigabe nach EG-Recht runtergeladen, wenn mich nun die Executive anhält und derjenige wegen der Reifengröße moppert, halte ich dem mal die 3 Schreiben unter die Nase, ich glaube die Verwirrung ist dann Grenzenlos Zitieren
minischda Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 Was willste denn mit der Freigabe von Bridgestone, fährst doch Michelin? Zitieren
East Geschrieben 30. September 2013 report Geschrieben 30. September 2013 Dann lege ich denen doch noch die Triumphfreigabe dazu Zitieren
Nils, Der Geschrieben 30. September 2013 Autor report Geschrieben 30. September 2013 Das ist doch schon alt, ziemlich alt sogar. Genau etwas über 5Jahre Sorry, neuer gings leider nicht. Besser so als überhaupt nichts. Zitieren
DerUwe Geschrieben 1. Oktober 2013 report Geschrieben 1. Oktober 2013 Hallo Nils, schau mal hier: Kalick Ich glaube nicht, daß die Ordnungsmacht ein Problem ist (es sei denn Du triffst eine(n), der/die gerade mal nen extrem schlechten Tag hat). Mit dem Schrieb von Herrn Bonsells sollte das schon alles klar sein. Mit dem von Dir eingestellten Dokument sollte man durch jede Kontrolle/Hauptuntersuchung kommen. Das einzige offene Thema ist die "Halterhaftung", respektive "Produkthaftung": Fährst Du einen Reifen (bei "keiner Fabrikatsbindung durch den Motorradhersteller"), für den es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gibt, bist Du letztendlich als Halter des Motorrades in der Verantwortung. Da i.d.R. für Motorräder keine Vollkasko abgeschlossen wird (hab ich zumindest noch nie gemacht), reden wir über Haftpflichtschäden. Verursachst Du einen Unfall mit einen Schaden bei einem Dritten, wird dieser i.d.R. durch deine Haftpflicht bezahlt. Bei einer Bagatelle wird da wohl keine Versicherung ein Faß aufmachen. Ist der Schaden jedoch ausreichend groß, kann es gut sein, das eine Versicherung sich über die fehlende Unbenklichkeitsbescheinigung versucht, zumindest einen Teil des Geldes von Dir zurück zu holen.. Just my 2 cents... Der Uwe Zitieren
Sandie Geschrieben 1. Oktober 2013 report Geschrieben 1. Oktober 2013 (bearbeitet) Das erste offizielle Schreiben in Sachen Reifen, dass ich kenne. Insofern vlt. alt ABER aktuell. Ausdrucken und mitführen ist ne feine Sache, wenn die darin angegebenen Fälle auch tatsächlich auf einem zutreffen. D.h.: Ich muss natürlich auch die geforderten Sachen erfüllen. Z.B. wenn ich einen /55 fahre sollte natürlich auch die Reifenfabrikatsbindung tatsächlich ausgetragen sein. Mit nen zweiten Schrieb an zu kommen mit den Worten: "ich könnt ja, wenn ich wollte..." Und dann das /55-Bridgestone-Schreiben us der Tasche ziehen... Und dann noch eins... Und noch eins... Halte ich nicht für zielführend. Bearbeitet 1. Oktober 2013 von Sandie Zitieren
Triplemania Geschrieben 1. Oktober 2013 report Geschrieben 1. Oktober 2013 ...Das einzige offene Thema ist die "Halterhaftung", respektive "Produkthaftung":Fährst Du einen Reifen (bei "keiner Fabrikatsbindung durch den Motorradhersteller"), für den es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gibt, bist Du letztendlich als Halter des Motorrades in der Verantwortung. .... Verursachst Du einen Unfall ..... i.d.R. durch deine Haftpflicht bezahlt. .....kann es gut sein, das eine Versicherung sich über die fehlende Unbenklichkeitsbescheinigung versucht, zumindest einen Teil des Geldes von Dir zurück zu holen.. @ Uwe: Den Einwand kann ich nicht nachvollziehen. 1.) Wird der Konsument (=Motorradfahrer) auch in der von Dir geschilderten Konstellation nicht zum "Produzenten". Das Benutzen von Reifen auf dem eigenen Motorrad ist auch kein "in den Verkehr bringen" i.S.d. PHG. Für Produkthaftungsansprüche ist also (schon deswegen) kein Raum. 2.) Eine Versicherung die versuchen würde, bei mir (als Versicherungsnehmer) zu regressieren, weil ich - im Rahmen des in dem KBA-Schreiben genannten Rahmens zulässigen - Reifen ohne "Unbedenklichkeitserklärung" gefahren habe, ist ein ganz klarer Fall für den sofortigen Gang zu einem Rechtsanwalt eigener Wahl. Zitieren
schneider.ms Geschrieben 16. Februar 2014 report Geschrieben 16. Februar 2014 (bearbeitet) Hallo zusammen, sorry, habe das nicht so ganz verstanden: in meinem FZG-Schein steht unter Punkt 22: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Da ich einen neuen Vorderreifen brauche, hat mich mein Händler gerade gefragt, ob es für meine Speedy eine Reifenbindung gibt. Hmmm, hab ich jetzt eine oder keine? Ach ja, unter Ziffer K steht: e11*92/61*00041*00 Bearbeitet 16. Februar 2014 von schneider.ms Zitieren
Triplemania Geschrieben 16. Februar 2014 report Geschrieben 16. Februar 2014 Keine Reifenbindung. Lade Dir ggf. Noch die Erklärung von T Deutschland aus unseren FAQ herunter und fahre dann den Reifen deiner Wahl. Zitieren
Stephan_T. Geschrieben 2. April 2014 report Geschrieben 2. April 2014 Nun muss ich wohl auch nachhaken..... Also : Fahrzeug ist eine Triumph Speed Triple 955i T509 EZ 08.03.2001 Im Fahrzeugschein steht unter Ziffer K : H682* und im Text unten : *Riefenfabrikatsbindung gem. Bet. Beachten. Verglichen mit dem Fahrzeugschein der Street Triple meiner Frau, in welchem die e11 irgendwas bei K steht, heißt das ja für mich, ich habe eine Fabrikatsbindung. Wenn ich mir nun das Schreiben durchlese, welches Nils freundlicherweise eingestellt hat, könnte man zu dem Schluß kommen, es ist im Grunde egal welchen Reifen ich fahre (Natürlich gem. der eingetragenen Grössen), solange ich einen Zettel dabei habe, der bescheinigt das der Reifen auf meinem Moped ok ist. Blöderweise scheine ich mit dem Kauf meines Motorrades seinerzeit einen echten Fehler gemacht zu haben. Die T509 EZ 2001 ist nämlich so gut wie nie irgendwo aufgeführt. man findet die Modelle 800 und 900 BIS `98 und die 595er AB 2002. Das Model, welches ich habe, schein so eine unbedeutende Nische zu sein. Wo also finde ich nun tatsächlich die Liste an Reifen, die ich auf meiner Gurke fahren darf? LG S. Zitieren
Reiner52 Geschrieben 2. April 2014 report Geschrieben 2. April 2014 (bearbeitet) Hallo Stephan, bei Metzeler steht unsere T 509 komischerweise unter Speed Triple, 595 RP Bei Michelin , Conti, Bridgestone usw. schaust du unter Freigaben. Es gibt sogar Freigaben für 180/55 - für 190/55 brauchst du einen netten TÜV. Der Pilot Power 2 CT z.B. passt für unsere T 509 sehr gut. Ich fahre zur Zeit den Metzelei Z 8 - prima Reifen. Werde aber wieder den Pilot Power montieren - gefällt mir persönlich besser. Gruß Reiner Ach so, wenn du der Meinung bist, das du beim Kauf einen echten Fehler gemacht hast, dann schiess doch die Gurke ab.... Bearbeitet 2. April 2014 von Reiner52 Zitieren
SE-Driver Geschrieben 2. April 2014 report Geschrieben 2. April 2014 Da noch ne frage zu: Bei der Ziffer K die e11 Nummer stehen haben, heißt doch im Prinzip das ich die angegebene Größe(n) fahren darf. Also die Größen welche in den COC und den Papieren steht. Herstellerunabhängig! ?? Im dümmsten Fall eben vorne nen Pirelli XY und Hinten nen Michelin PiPoRo....? Oder ist das jetzt Mischbereifung? Zitieren
Triplemania Geschrieben 2. April 2014 report Geschrieben 2. April 2014 Da noch ne frage zu: Deine Fragen zu diesem (ehemals) heiß diskutierten Thema sind im T5net alle schon beantwortet. Sei so gut und folge einfach den Links in den FAQ. Vorher ordentlich einkaufen und Telefon abschalten bitte - der Lesestoff ist reichtlich. Zitieren
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