Gemeint ist wahrscheinlich 10.800,-€ als "Wiederbeschaffungswert" (als Wert bis 1 Sekunde vor dem Unfall).
Die Versicherung wird versuchen, mit einem hohen "Restwertgebot" (> 3.800,-€, als Wert ab 1 Sekunde nachdem Unfall) zu argumentieren,
so einen "wirtschaftlichen Totalschaden" (Reparaturkosten höher als "Wiederbeschaffungsaufwand") daraus zu machen und Dir dann ohne Reparaturnachweis nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (< 7.000,- €) bezahlen wolllen.
Auch wenn die volle Haftung des Unfallgegners klar ist, der Streit um die Höhe des Schadensersatzes scheint mir vorprogrammiert zu sein. Gerade auch um die Frage, OB und in welcher HÖHE und für welche DAUER dir eine "Nutzungsausfallentschädigung" für die Dauer der Reparatur zusteht.
Ich an deiner Stelle würde das einem gescheiten Rechtsanwalt übergeben, damit Du dich damit nicht rumärgern musst.