An so einer Reifendimension hängt halt zulassungstechnisch ein Rattenschwanz.
Die Gesamtübersetzung ändert sich durch den größeren Radumfang, daran hängen dann unmittelbar Geräusch- und Abgasemissionen. Ist auf der anderen Seite aber auch eine Gelegenheit, sich eine kürzere Sekundärübersetzung eintragen zu lassen.
Gleichzeitig kommt durch den größeren Radumfang die Hinterachse höher, entsprechend verändert sich Geometrie, Nachlauf und ggf das Fahrverhalten, was tendenziell durch den Reifen agiler bzw nervöser wird.
Dagegen ist halt sowas wie Freigängigkeit des Reifens in der Schwinge trivial zu prüfen.
Bei den 955er Triples nicht relevant, aber bei Fahrzeugen, die das Geschwindigkeitssignal am Getriebe abgreifen, kommt dann noch die Frage: kann das Tachosignal kompensiert werden? Und streng genommen muss der Prüfer auch das prüfen.
Am Ende bist du dann halt hier bei einer Aufgabenstellung, wo der Prüfer streng genommen auch eine Höchstgeschwindigkeitsfahrt machen muss. Je nach Lage der Prüfstelle zur nächsten Autobahn, auf der das zu Geschäftszeiten geht, kommen halt schnell einiges an Stunden zusammen.
Andere tragen sowas aus eigenem Ermessen deutlich unkomplizierter ein
Dazu kommt dann noch das von @businesskasper beschriebene dazu. Es gibt Prüfer und Prüfstellen, die aus Erfahrung mit Kunden einfach keine Lust auf den Kram haben weil das im Zweifel halt müßige Diskussionen sind - ggf mit Nachspiel. Mit HUs und Eintragungen von Teilen mit passendem Zettelkram ist halt mehr und leichter Geld du verdienen.