Wolle62 Geschrieben 1. Juli 2020 report Geschrieben 1. Juli 2020 Moin, ich habe zwar die SuFu gefragt, aber nicht so recht was gefunden. Man hat mich für das Fahren ohne Betriebserlaubnis (Kupplungs- und Bremshebel ohne ABE) belangt und ich musste meinem Moped das Kennzeichen abschrauben. Es wurde durch die Polizei sichergestellt. Neben den 150 € Bußgeld und dem Punkt habe ich nun das Problem, das Moped wieder zu legalisieren. Der eine sagt, neue HU, der andere sagt neue BE beim KBA beantragen . . . Selbst der TÜV wußte nix genaues. Hat hier jemand Erfahrung mit der (Wieder)erteilung einer BE. Ratlosen Gruß Wolle Zitieren
Sandie Geschrieben 1. Juli 2020 report Geschrieben 1. Juli 2020 Das Kennzeichen wird mit dem Vorgang an dein zuständiges Straßenverkehrsamt geschickt.Das ist dann auch für die wiederzulassung zuständig.Daran würde ich mich wenden. Zitieren
Wolle62 Geschrieben 1. Juli 2020 Autor report Geschrieben 1. Juli 2020 Danke. Mal hören was die sagen. Gruß Wolle Zitieren
dreitopf Geschrieben 1. Juli 2020 report Geschrieben 1. Juli 2020 Soweit ich weiss musst Du das Mopped im gesetzeskonformen Zustand lediglich beim TÜV vorstellen. Lediglich der Bremshebel ist ABE bzw eintragungspflichtig. Im Übrigen hast Du da wohl einen ganz Genauen erwischt... ich war mit meinen Hebeln schon 7 mal beim Tüv und in zahlreichen Kontrollen....niemals gabs da eine Rückfrage oder Problem. Zitieren
Wolle62 Geschrieben 1. Juli 2020 Autor report Geschrieben 1. Juli 2020 Beim TÜV war ich auch zweimal damit. Rund um den Feldberg sind sie im Moment fast täglich unterwegs und sehr pingelig. Mit mir haben bestimmt noch 5-6 andere auf n Anhänger gewartet. Habens halt, wie an vielen anderen Stellen auch, mit der lauten Rumjagerei übertrieben. Das ist jetzt die Quittung. Wenn sie keine richtigen Mittel gegen den Lärm haben machen sie es über die Geschwindigkeit und ABE Dinger. Gruß Wolle Zitieren
albrechttriple Geschrieben 1. Juli 2020 report Geschrieben 1. Juli 2020 Was sind denn das für Hebel die Du verbaut hast? Vielleicht interessiert das weitere Besitzer. Zitieren
dreitopf Geschrieben 1. Juli 2020 report Geschrieben 1. Juli 2020 Ich hab mein Mopped ja gebraucht aus England geholt...und zwar mit diesen Hebeln....punkt! Einen Ausdruck aus der T- Zubehörseite führe ich mit und somit kann ich mit etwas Frechheit belegen, dass es Originalteile sind. Optisch wie meine und ohne irgendwelche Prüf- oder E-Nummern....so wie bei allen Originalteilen. https://www.worldoftriumph.com/collections/100067045-0-2?type=sprint-st-from-vin-208167 Als ich 2013 erstmalig zwecks Zulassung hier damit beim TÜV war wurde einmal danach gefragt... Ausdruck vorgelegt....und das wars. Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 1. Juli 2020 report Geschrieben 1. Juli 2020 Das zieht aber leider eben nicht mehr bei allen Kontrollen. Es gibt mehr als genug Beamte die sich mittlerweile sehr gut auskennen sei es weil sie selbst zum "fahrenden Volk" gehören oder sei es weil sie immer besser geschult werden was auf dem Zubehörmarkt kursiert. Und es wird nicht weniger/besser in nächster Zeit. Zumal die auch lesen können was viele in den sozialen Netzwerken so von sich geben mit gegenseitigen Tipps. Die Zubehörhebel von Triumph hatten übrigens auch keine Zulassung, stand auf der Deutschen T-Seite sogar extra immer mit dabei. Die von Dir verlinkte Seite "Triumphworld" Ist auch keine offiziele Triumph-Seite sondern lediglich ein englischer Triumph-Händler.... Auch beim TÜV zieht es mittlerweile an was die "strenge" angeht. Die geraten immer wieder in Kritik und werden gebrieft... Im übrgen ist es leider auch immer häufiger so das nach dem Grundsatz verfahren wird "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dh. wie und wo DU was gekauft hast intressiert nicht wirklich wenn Du an den "richtigen (falschen)" gerätst. Zitieren
dreitopf Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 (bearbeitet) vor 7 Stunden schrieb starfighter1967: Das zieht aber leider eben nicht mehr bei allen Kontrollen. Es gibt mehr als genug Beamte die sich mittlerweile sehr gut auskennen sei es weil sie selbst zum "fahrenden Volk" gehören oder sei es weil sie immer besser geschult werden was auf dem Zubehörmarkt kursiert. Und es wird nicht weniger/besser in nächster Zeit. Zumal die auch lesen können was viele in den sozialen Netzwerken so von sich geben mit gegenseitigen Tipps. Die Zubehörhebel von Triumph hatten übrigens auch keine Zulassung, stand auf der Deutschen T-Seite sogar extra immer mit dabei. Die von Dir verlinkte Seite "Triumphworld" Ist auch keine offiziele Triumph-Seite sondern lediglich ein englischer Triumph-Händler.... Auch beim TÜV zieht es mittlerweile an was die "strenge" angeht. Die geraten immer wieder in Kritik und werden gebrieft... Im übrgen ist es leider auch immer häufiger so das nach dem Grundsatz verfahren wird "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dh. wie und wo DU was gekauft hast intressiert nicht wirklich wenn Du an den "richtigen (falschen)" gerätst. Deine Einwendungen sind prizipiell richtig....aber wenn auf der deutschen T-Seite geschrieben wird..sie hätten keine Zulassung (was ja wohl stimmt)...gibts bei T auch Zubehörteile oder woher sind die nun? Trotz kleiner Bedenken lasse ich sie dran...so schön abgegriffen passen sie altersmässig zum Mopped. Bei blitzeblanken an einer alten Karre jedoch würde ich überlegen ob das gut geht. Nun habe ich nochmals die T-Seite durchforstet und keinen Hinweis auf nicht TÜV Konformität der hebel gefunden. CNC gefräste Radial Hebel - Standardlänge TeilenummerA2021447 - CNC gefräste Aluminium Brems- und Kupplungshebel - Aus hochfestem Raumfahrt erprobtem Aluminium - Versteller in Kontrastfarbe eloxiert 219,00 € 12 mins Bearbeitet 2. Juli 2020 von dreitopf Zitieren
UmmelGummel Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 Gut zu wissen mit den kontrollen, ich biege meistens scshon vor dem Feldberg wieder ab. Aber das die Bremshebel von T keine Zulassung haben ist nichts neues. Zitieren
Triplemania Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 vor 1 Stunde schrieb dreitopf: Nun habe ich nochmals die T-Seite durchforstet und keinen Hinweis auf nicht TÜV Konformität der hebel gefunden. Dann hast Du nicht richtig geguckt. Auf der deutschen Seite finden sich zu der von Dir angegebenen ET-Nr diese CNC.Hebel für drei verschiedende T-Modelle. ALLE jeweils mit dem Hinweis, dass die nur einen "Triumph"-Schriftzug haben aber NICHT "roadlegal" sind. Für die 765 zB: --snip---Triumph Zubehör Street Triple 765 R bis FIN982751 CNC gefräste Aluminium Bremshebel und Kupplungshebel - aus hochfestem Aluminium - Versteller in Kontrastfarbe eloxiert - Achtung, mit Triumphaufdruck jedoch ohne separate Straßenzulassung. --snap--- Für die Scrambler und SpeedTwin dasselbe. Zitieren
Blade0375 Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 Möchte ich mal kurz aufgreifen und folgendes Schreiben des KBA anhängen. Einige haben die Hebel von Motea verbaut. So auch ich bei meiner NV515 damals. Bei einer TÜV Abnahme wurde ich erstmals darauf hingewiesen, dass die Adapternummer nicht mit der ABE übereinstimmen, und so nicht zugelassen sind. Ich hatte mich damals an Motea gewendet, die mir eine Bescheinigung geschickt haben, mit dem laxen Hinweis, dass das eine intern Nummer wäre und keine Rolle spielt. Ich wollte nun wieder die Hebel an der MT 10 verbauen. Habe dieses Mal jedoch beim KBA angefragt und die angehängte Antwort erhalten. In der Konstellation nicht gültig und bei einer Kontrolle somit die A Karte. Zitieren
dreitopf Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 Offensichtlich ist T mal wieder uneins was nun richtig ist. ich habe auf der T-Seite und nicht bei Bahros Biker Bude geschaut und dort steht----oh wunder bei der 765, dass die hebel illegal sind.....bei der 1200 Scrambler sind eben diese hebel (gleiche teilenummer) offensichtlich legal.....denn der Hinweis wie bei der 765 fehlt. Zitieren
Triplemania Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 Auf diesen FEHLER auf einer eigenen WEBSEITE sollte man T_Deutschland vielleicht hinweisen. Wer möchte das übernehmen? Das aus einem nicht legalisierten Zubehörteil durch fehlerhafte Angaben auf einer Webseite kein eintragungsfreies Zubehör wird, sollte UNS allen hier klar sein. Über die Konsequenzen, auch in einem Schadenfall (Verkehrsunfall), gibt es bei erloschener Betriebserlaubnis auch keine zwei Meinungen. Nach einer "Schuld" des Halters/Fahrzeugführers fragt im Versicherungsvertragsrecht niemand: ohne BE kein Versicherungsschutz. Zitieren
hasde Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 vor 22 Stunden schrieb Wolle62: Moin, ich habe zwar die SuFu gefragt, aber nicht so recht was gefunden. Man hat mich für das Fahren ohne Betriebserlaubnis (Kupplungs- und Bremshebel ohne ABE) belangt und ich musste meinem Moped das Kennzeichen abschrauben. Es wurde durch die Polizei sichergestellt. Neben den 150 € Bußgeld und dem Punkt habe ich nun das Problem, das Moped wieder zu legalisieren. Der eine sagt, neue HU, der andere sagt neue BE beim KBA beantragen . . . Selbst der TÜV wußte nix genaues. Hat hier jemand Erfahrung mit der (Wieder)erteilung einer BE. Ratlosen Gruß Wolle Moin, hast Du ein Sicherstellungsprotokoll erhalten? Ich würde das Kennzeichen eiskalt von der Polizei zurückverlangen. Ansonsten stellt sich nämlich die Frage, wo es abgeblieben ist und hieraus ergeben sich dann auch die Maßnahmen, die erforderlich wären, um es zurück zu erhalten. Auf dem Sicherstellungsprotokoll sollte stehen, wohin Dein Kennzeichen verbracht wurde. Komisches Vorgehen allenfalls. Normalerweise müssen die Hebel vor Ort/Weiterfahrt getauscht werden und dann gibt es ein Bußgeld und dann ist gut. Gruß aus HH Zitieren
madcow Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 vor 2 Stunden schrieb Blade0375: Einige haben die Hebel von Motea verbaut. So auch ich bei meiner NV515 damals. Bei einer TÜV Abnahme wurde ich erstmals darauf hingewiesen, dass die Adapternummer nicht mit der ABE übereinstimmen, und so nicht zugelassen sind. Ich hatte mich damals an Motea gewendet, die mir eine Bescheinigung geschickt haben, mit dem laxen Hinweis, dass das eine intern Nummer wäre und keine Rolle spielt. Oh das kommt mir bekannt vor. Genau die Antwort hatte ich auch bekommen. Da der TÜV Mensch bisher aber noch nie eine ABE sehen wollte, mache ich mir hier wenig sorgen. Die Mail von MOTEA bewahre ich aber mal auf - wer weiß ob und wann man die nochmal braucht Zitieren
Wolle62 Geschrieben 2. Juli 2020 Autor report Geschrieben 2. Juli 2020 vor einer Stunde schrieb Triplemania: Über die Konsequenzen, auch in einem Schadenfall (Verkehrsunfall), gibt es bei erloschener Betriebserlaubnis auch keine zwei Meinungen. Nach einer "Schuld" des Halters/Fahrzeugführers fragt im Versicherungsvertragsrecht niemand: ohne BE kein Versicherungsschutz. Stimmt: Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer in der Kasko-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer (§ 26 Abs. 1 VVG ). Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen. https://www.frag-einen-anwalt.de/Konsequenz-durch-Verlust-der-Betriebserlaubnis-mit-Tuningteilen-in-einem-PKW--f307978.html Also, es stimmt nicht, dass man keinen Versicherungsschutz hat. Gruß Wolle Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 vor 2 Stunden schrieb dreitopf: Offensichtlich ist T mal wieder uneins was nun richtig ist. ich habe auf der T-Seite und nicht bei Bahros Biker Bude geschaut und dort steht----oh wunder bei der 765, dass die hebel illegal sind.....bei der 1200 Scrambler sind eben diese hebel (gleiche teilenummer) offensichtlich legal.....denn der Hinweis wie bei der 765 fehlt. nur weil kein Vermerk dabei ist das die nicht zugelassen sind, werden sie nicht automatisch legal.. Solange nicht erwähnt wird das Bauteile, welche zulassungspflichtig sind, keine ABE oder Gutachten haben sind sie grundssätzlich erstmal als nicht zulässig einzustufen und nicht umgekehrt. Zitieren
Triplemania Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 vor 3 Stunden schrieb Wolle62: In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen. https://www.frag-einen-anwalt.de/Konsequenz-durch-Verlust-der-Betriebserlaubnis-mit-Tuningteilen-in-einem-PKW--f307978.html Also, es stimmt nicht, dass man keinen Versicherungsschutz hat. @ Wolle: sei mir nicht böse, aber auf fehlerfreie Antworten bei "Frag einen Anwalt" zu vertrauen, ist wie bei einem Schlachthof veganes Biomüsli zu kaufen. Ob das drin ist, was drauf steht, ob das auch schmeckt und tatsächlich gesund ist, kann man in beiden Fällen zwar gerne glauben. Die Erfahrung und ein bißchen gesunder Menschenverstand lehrt aber etwas anderes Bei bestimmten Obliegenheitsverstößen kann der VR auch in der Pflichtversicherung (z.B. Kfz-Haftpflicht) gegenüber dem Geschädigten leistungsfrei sein: lies § 117 Abs. 2 und 3 VVG. Der Geschädigte selbst hat keinen "Versicherungsschutz". Den genießt nur der Versicherte und Mitversicherte (= der Schädiger). Der Geschädigte hat einen Schadensersatzanspruch den er - grundsätzlich - eben auch gegenüber dem VR des Geschädigten direkt geltend machen, § 117 Abs. 1 VVG. Ob die Regel, oder eine Ausnahme greift, lässt sich online mit ein paar Zeilen Flattertext gar nicht seriös aufklären. Auch in dem von Dir verlinkten Posting sind weder alle notwendigen Fragen gestellt worden, noch in der Antwort (von 23.11 Uhr) auf diese Lücken hingewiesen worden. "Frag einen Anwalt" gibt es bei Bedarf aber auch im T5net Ob man sich bei Änderungen am Moped mit BE-Bezug für den Fall der Fälle (Unfall mit Fremdschaden im Straßenverkehr) wirklich auch noch mit dem eigenen Versicherer um dessen Leistungspflicht (und ggf. mit einem Staatsanwalt) streiten will, muss sich jede/r selbst überlegen. Das kostet zusätzlich Zeit, Geld und Nerven. Ich würde das für ein paar schicke Hebel oder anderes Blingbling am Moped nicht in Kauf nehmen wollen. Zitieren
Wolle62 Geschrieben 2. Juli 2020 Autor report Geschrieben 2. Juli 2020 Naja, aber ein pauschales: "da gibt es keine 2 Meinungen, man hat keinen Versicherungsschutz" trifft es aber wohl auch nicht in Gänze. Gruß Wolle Zitieren
Duc985 Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 also mir ist sowas in jungen Jahren auch mal mit ner Ducati passiert. Direkt die Papiere eingezogen bei der Kontrolle. Ich muste eine Vollabnahme machen nannte sich früher 21'er beim TÜV dann gab es neue Papiere und alles war wieder gut. War ein riesen Geraffel ... aber schon 25 Jahre her ... Zitieren
Wolle62 Geschrieben 2. Juli 2020 Autor report Geschrieben 2. Juli 2020 Also, das Kennzeichen ist bei der Zulassungsstelle. Heute beim TÜV den ordnungsgemäßen Anbau der Hebel bestätigen lassen (31€), und Termin für die Zulassungsstelle: 23.7. Gruß Wolle Zitieren
dreitopf Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 vor 7 Stunden schrieb starfighter1967: nur weil kein Vermerk dabei ist das die nicht zugelassen sind, werden sie nicht automatisch legal.. Solange nicht erwähnt wird das Bauteile, welche zulassungspflichtig sind, keine ABE oder Gutachten haben sind sie grundssätzlich erstmal als nicht zulässig einzustufen und nicht umgekehrt. Ist mir schon klar.......und morgen kommt der nächste Sheriff und verlangt eine ABE für Serienhebel..die könnten ja auch von Polo oder Louis sein. Die sehen aus wie Serie und sind aus billigsten Aluguss gefertigt....aber die Serienhebel sind aus ähnlichen Dreck geformt. Das ganze zeigt doch die Absurdität unserer Vorschriften. Ich wette jeder gefräste Chinahebel ist aus besseren Material gefertigt als jeder Originalgusshebel oder einer vom Zubehör.....ich spreche nur von den Gusshebeln! Zum Spass hab ich mir auf der Original- Triumph Seite eben eine 1200 Scrambler konfiguriert...natürlich mit den angebotenen Austauschhebeln. Jeglicher Hinweis auf die fehlende Zulassung....Fehlanzeige. Spinnen wir den Faden mal weiter....ich kaufe das Mopped und komme an einen übereifrigen und ich hab keine ABE....aber eigentlich müsste ich doch drauf vertrauen können, dass ich was Gesetzeskonformes gekauft habe. Es fällt schon schwer das zu verstehen. Zitieren
SiRoBo Geschrieben 2. Juli 2020 report Geschrieben 2. Juli 2020 Nur weil etwas nicht kontrolliert wird, heißt nicht dass es erlaubt wäre. Aber in dieser Hinsicht hat sich auch schon mal bis vor 5 Jahren Deutschlands größter Automobilhersteller "geirrt". *räusper* Zitieren
Triplemania Geschrieben 3. Juli 2020 report Geschrieben 3. Juli 2020 vor 14 Stunden schrieb Wolle62: beim TÜV den ordnungsgemäßen Anbau der Hebel bestätigen lassen (31€), und Termin für die Zulassungsstelle: 23.7. ich vermute: der Serienhebelei? Oder "Eintragung" der Zubehörteile ohne ABE? Zitieren
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