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Erloschene Betriebserlaubnis wiedererlangen


Wolle62

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Moin, ich habe zwar die SuFu gefragt, aber nicht so recht was gefunden.

Man hat mich für das Fahren ohne Betriebserlaubnis (Kupplungs- und Bremshebel ohne ABE) belangt und ich musste meinem Moped das Kennzeichen abschrauben. Es wurde durch die Polizei sichergestellt. Neben den 150 € Bußgeld und dem Punkt habe ich nun das Problem, das Moped wieder zu legalisieren. 

Der eine sagt, neue HU, der andere sagt neue BE beim KBA beantragen . . .

Selbst der TÜV wußte nix genaues.

Hat hier jemand Erfahrung mit der (Wieder)erteilung einer BE.

Ratlosen Gruß

 

Wolle

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Das Kennzeichen wird mit dem Vorgang an dein zuständiges Straßenverkehrsamt geschickt.
Das ist dann auch für die wiederzulassung zuständig.
Daran würde ich mich wenden.

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Soweit  ich  weiss  musst  Du  das Mopped im gesetzeskonformen  Zustand  lediglich beim  TÜV vorstellen.

 Lediglich  der Bremshebel ist ABE bzw eintragungspflichtig. Im Übrigen hast  Du  da wohl  einen  ganz Genauen  erwischt... ich  war  mit meinen Hebeln schon   7 mal  beim  Tüv  und  in zahlreichen  Kontrollen....niemals  gabs da eine Rückfrage  oder  Problem.

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Beim TÜV war ich auch zweimal damit.

Rund um den Feldberg sind sie im Moment fast täglich unterwegs und sehr pingelig. Mit mir haben bestimmt noch 5-6 andere auf n Anhänger gewartet.

Habens halt, wie an vielen anderen Stellen auch, mit der lauten Rumjagerei übertrieben.

Das ist jetzt die Quittung. Wenn sie keine richtigen Mittel gegen den Lärm haben machen sie es über die Geschwindigkeit und ABE Dinger.

 

Gruß

 

Wolle

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albrechttriple

Was sind denn das für Hebel die Du verbaut hast? Vielleicht interessiert das weitere Besitzer.

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Ich hab  mein Mopped  ja  gebraucht aus England  geholt...und  zwar  mit  diesen  Hebeln....punkt!

Einen  Ausdruck aus  der T- Zubehörseite führe  ich mit und somit kann ich  mit etwas Frechheit belegen, dass es Originalteile  sind.

Optisch  wie  meine und  ohne  irgendwelche  Prüf- oder E-Nummern....so  wie  bei  allen  Originalteilen.

https://www.worldoftriumph.com/collections/100067045-0-2?type=sprint-st-from-vin-208167

Als  ich  2013 erstmalig zwecks  Zulassung hier  damit  beim  TÜV war  wurde einmal danach gefragt... Ausdruck  vorgelegt....und das  wars.

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starfighter1967

Das zieht aber leider eben nicht mehr bei allen Kontrollen. Es gibt mehr als genug Beamte die sich mittlerweile sehr gut auskennen sei es weil sie selbst zum "fahrenden Volk" gehören oder sei es weil sie immer besser geschult werden was auf dem Zubehörmarkt kursiert. Und es wird nicht weniger/besser in nächster Zeit. Zumal die auch lesen können was viele in den sozialen Netzwerken so von sich geben mit gegenseitigen Tipps.

Die Zubehörhebel von Triumph hatten übrigens auch keine Zulassung, stand auf der Deutschen T-Seite sogar extra immer mit dabei. Die von Dir verlinkte Seite "Triumphworld" Ist auch keine offiziele Triumph-Seite sondern lediglich ein englischer Triumph-Händler....

Auch beim TÜV zieht es mittlerweile an was die "strenge" angeht. Die geraten immer wieder in Kritik und werden gebrieft...

Im übrgen ist es leider auch immer häufiger so das nach dem Grundsatz verfahren wird "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dh. wie und wo DU was gekauft hast intressiert nicht  wirklich wenn Du an den "richtigen (falschen)" gerätst.

 

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vor 7 Stunden schrieb starfighter1967:

Das zieht aber leider eben nicht mehr bei allen Kontrollen. Es gibt mehr als genug Beamte die sich mittlerweile sehr gut auskennen sei es weil sie selbst zum "fahrenden Volk" gehören oder sei es weil sie immer besser geschult werden was auf dem Zubehörmarkt kursiert. Und es wird nicht weniger/besser in nächster Zeit. Zumal die auch lesen können was viele in den sozialen Netzwerken so von sich geben mit gegenseitigen Tipps.

Die Zubehörhebel von Triumph hatten übrigens auch keine Zulassung, stand auf der Deutschen T-Seite sogar extra immer mit dabei. Die von Dir verlinkte Seite "Triumphworld" Ist auch keine offiziele Triumph-Seite sondern lediglich ein englischer Triumph-Händler....

Auch beim TÜV zieht es mittlerweile an was die "strenge" angeht. Die geraten immer wieder in Kritik und werden gebrieft...

Im übrgen ist es leider auch immer häufiger so das nach dem Grundsatz verfahren wird "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dh. wie und wo DU was gekauft hast intressiert nicht  wirklich wenn Du an den "richtigen (falschen)" gerätst.

 

Deine Einwendungen  sind  prizipiell  richtig....aber  wenn  auf der deutschen  T-Seite geschrieben  wird..sie hätten keine  Zulassung (was  ja wohl  stimmt)...gibts  bei  T auch  Zubehörteile  oder woher  sind die  nun? Trotz  kleiner  Bedenken   lasse  ich  sie dran...so  schön abgegriffen passen  sie altersmässig zum  Mopped. Bei  blitzeblanken  an  einer  alten  Karre  jedoch würde  ich  überlegen ob das  gut geht.

Nun habe  ich  nochmals die T-Seite durchforstet  und  keinen  Hinweis auf  nicht TÜV Konformität  der hebel  gefunden.

 
 

CNC gefräste Radial Hebel - Standardlänge

TeilenummerA2021447

 

- CNC gefräste Aluminium Brems- und Kupplungshebel

- Aus hochfestem Raumfahrt erprobtem Aluminium

- Versteller in Kontrastfarbe eloxiert

 

219,00 €

12 mins

Bearbeitet von dreitopf
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Gut zu wissen mit den kontrollen, ich biege meistens scshon vor dem Feldberg wieder ab.

Aber das die Bremshebel von T keine Zulassung haben ist nichts neues.

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vor 1 Stunde schrieb dreitopf:

Nun habe  ich  nochmals die T-Seite durchforstet  und  keinen  Hinweis auf  nicht TÜV Konformität  der hebel  gefunden.

Dann hast Du nicht richtig geguckt.

Auf der deutschen Seite finden sich zu der von Dir angegebenen ET-Nr diese CNC.Hebel für drei verschiedende T-Modelle.
ALLE jeweils mit dem Hinweis, dass die nur einen "Triumph"-Schriftzug haben aber NICHT "roadlegal" sind.

Für die 765 zB:
--snip---
Triumph Zubehör Street Triple 765 R bis FIN982751
CNC gefräste Aluminium Bremshebel und Kupplungshebel
- aus hochfestem Aluminium
- Versteller in Kontrastfarbe eloxiert
- Achtung, mit Triumphaufdruck jedoch ohne separate Straßenzulassung.

--snap---
Für die Scrambler und SpeedTwin dasselbe.

 

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Möchte ich mal kurz aufgreifen und folgendes Schreiben des KBA anhängen. 

Einige haben die Hebel von Motea verbaut. So auch ich bei meiner NV515 damals. Bei einer TÜV Abnahme wurde ich erstmals darauf hingewiesen, dass die Adapternummer nicht mit der ABE übereinstimmen, und so nicht zugelassen sind.  Ich hatte mich damals an Motea gewendet, die mir eine Bescheinigung geschickt haben, mit dem laxen Hinweis, dass das eine intern Nummer wäre und keine Rolle spielt. 

Ich wollte nun wieder die Hebel an der MT 10 verbauen. Habe dieses Mal jedoch beim KBA angefragt und die angehängte Antwort erhalten. 

In der Konstellation nicht gültig und bei einer Kontrolle somit die A Karte. 

20200702_102402.jpg

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Offensichtlich  ist  T  mal  wieder  uneins  was  nun  richtig  ist. ich habe  auf der T-Seite  und  nicht bei  Bahros Biker Bude  geschaut und dort  steht----oh wunder bei  der  765, dass die  hebel  illegal  sind.....bei  der  1200 Scrambler  sind eben  diese hebel (gleiche teilenummer)  offensichtlich  legal.....denn  der Hinweis wie bei  der 765 fehlt.

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Auf diesen FEHLER auf einer eigenen WEBSEITE sollte man T_Deutschland vielleicht hinweisen. Wer möchte das übernehmen?
Das aus einem nicht legalisierten Zubehörteil durch fehlerhafte Angaben auf einer Webseite kein eintragungsfreies Zubehör wird, sollte UNS allen hier klar sein.
Über die Konsequenzen, auch in einem Schadenfall (Verkehrsunfall), gibt es bei erloschener Betriebserlaubnis auch keine zwei Meinungen.
Nach einer "Schuld" des Halters/Fahrzeugführers fragt im Versicherungsvertragsrecht niemand: ohne BE kein Versicherungsschutz. 

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vor 22 Stunden schrieb Wolle62:

Moin, ich habe zwar die SuFu gefragt, aber nicht so recht was gefunden.

Man hat mich für das Fahren ohne Betriebserlaubnis (Kupplungs- und Bremshebel ohne ABE) belangt und ich musste meinem Moped das Kennzeichen abschrauben. Es wurde durch die Polizei sichergestellt. Neben den 150 € Bußgeld und dem Punkt habe ich nun das Problem, das Moped wieder zu legalisieren. 

Der eine sagt, neue HU, der andere sagt neue BE beim KBA beantragen . . .

Selbst der TÜV wußte nix genaues.

Hat hier jemand Erfahrung mit der (Wieder)erteilung einer BE.

Ratlosen Gruß

 

Wolle

Moin,

hast Du ein Sicherstellungsprotokoll erhalten? Ich würde das Kennzeichen eiskalt von der Polizei zurückverlangen. Ansonsten stellt sich nämlich die Frage, wo es abgeblieben ist und hieraus ergeben sich dann auch die Maßnahmen, die erforderlich wären, um es zurück zu erhalten. Auf dem Sicherstellungsprotokoll sollte stehen, wohin Dein Kennzeichen verbracht wurde.

Komisches Vorgehen allenfalls. Normalerweise müssen die Hebel vor Ort/Weiterfahrt getauscht werden und dann gibt es ein Bußgeld und dann ist gut.

Gruß aus HH

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vor 2 Stunden schrieb Blade0375:

Einige haben die Hebel von Motea verbaut. So auch ich bei meiner NV515 damals. Bei einer TÜV Abnahme wurde ich erstmals darauf hingewiesen, dass die Adapternummer nicht mit der ABE übereinstimmen, und so nicht zugelassen sind.  Ich hatte mich damals an Motea gewendet, die mir eine Bescheinigung geschickt haben, mit dem laxen Hinweis, dass das eine intern Nummer wäre und keine Rolle spielt. 

Oh das kommt mir bekannt vor.
Genau die Antwort hatte ich auch bekommen. Da der TÜV Mensch bisher aber noch nie eine ABE sehen wollte, mache ich mir hier wenig sorgen.
Die Mail von MOTEA bewahre ich aber mal auf - wer weiß ob und wann man die nochmal braucht :innocent:

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vor einer Stunde schrieb Triplemania:


Über die Konsequenzen, auch in einem Schadenfall (Verkehrsunfall), gibt es bei erloschener Betriebserlaubnis auch keine zwei Meinungen.
Nach einer "Schuld" des Halters/Fahrzeugführers fragt im Versicherungsvertragsrecht niemand: ohne BE kein Versicherungsschutz. 

Stimmt:

Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer in der Kasko-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer (§ 26 Abs. 1 VVG ). Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).

In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Konsequenz-durch-Verlust-der-Betriebserlaubnis-mit-Tuningteilen-in-einem-PKW--f307978.html

 

Also, es stimmt nicht, dass man keinen Versicherungsschutz hat.

 

Gruß

 

Wolle

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starfighter1967
vor 2 Stunden schrieb dreitopf:

Offensichtlich  ist  T  mal  wieder  uneins  was  nun  richtig  ist. ich habe  auf der T-Seite  und  nicht bei  Bahros Biker Bude  geschaut und dort  steht----oh wunder bei  der  765, dass die  hebel  illegal  sind.....bei  der  1200 Scrambler  sind eben  diese hebel (gleiche teilenummer)  offensichtlich  legal.....denn  der Hinweis wie bei  der 765 fehlt.

nur weil kein Vermerk dabei ist das die nicht zugelassen sind, werden sie nicht automatisch legal.. Solange nicht erwähnt wird das Bauteile, welche zulassungspflichtig sind, keine ABE oder Gutachten haben sind sie grundssätzlich erstmal als nicht zulässig einzustufen und nicht umgekehrt.

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vor 3 Stunden schrieb Wolle62:

In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Konsequenz-durch-Verlust-der-Betriebserlaubnis-mit-Tuningteilen-in-einem-PKW--f307978.html

Also, es stimmt nicht, dass man keinen Versicherungsschutz hat.

@ Wolle:
sei mir nicht böse, aber auf fehlerfreie Antworten bei "Frag einen Anwalt" zu vertrauen, ist wie bei einem Schlachthof veganes Biomüsli zu kaufen.
Ob das drin ist, was drauf steht, ob das auch schmeckt und tatsächlich gesund ist, kann man in beiden Fällen zwar gerne glauben.
Die Erfahrung und ein bißchen gesunder Menschenverstand lehrt aber etwas anderes :dry:

Bei bestimmten Obliegenheitsverstößen kann der VR auch in der Pflichtversicherung (z.B. Kfz-Haftpflicht) gegenüber dem Geschädigten leistungsfrei sein: lies § 117 Abs. 2 und 3 VVG.
Der Geschädigte selbst hat keinen "Versicherungsschutz". Den genießt nur der Versicherte und Mitversicherte (= der Schädiger).
Der Geschädigte hat einen Schadensersatzanspruch den er - grundsätzlich - eben auch gegenüber dem VR des Geschädigten direkt geltend machen, § 117 Abs. 1 VVG. 
Ob die Regel, oder eine Ausnahme greift, lässt sich online mit ein paar Zeilen Flattertext gar nicht seriös aufklären. Auch in dem von Dir verlinkten Posting sind weder alle notwendigen Fragen gestellt worden, noch in der Antwort (von 23.11 Uhr) auf diese Lücken hingewiesen worden.

"Frag einen Anwalt" gibt es bei Bedarf aber auch im T5net :whistle:

Ob man sich bei Änderungen am Moped mit BE-Bezug für den Fall der Fälle (Unfall mit Fremdschaden im Straßenverkehr)  wirklich auch noch mit dem eigenen Versicherer um dessen Leistungspflicht (und ggf. mit einem Staatsanwalt) streiten will, muss sich jede/r selbst überlegen. Das kostet zusätzlich Zeit, Geld und Nerven. Ich würde das für ein paar schicke Hebel oder anderes Blingbling am Moped nicht in Kauf nehmen wollen.

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Naja, aber ein pauschales:

"da gibt es keine 2 Meinungen, man hat keinen Versicherungsschutz" 

trifft es aber wohl auch nicht in Gänze.

Gruß 

Wolle

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also mir ist sowas in jungen Jahren auch mal mit ner Ducati passiert. Direkt die Papiere eingezogen bei der Kontrolle. Ich muste eine Vollabnahme machen nannte sich früher 21'er beim TÜV dann gab es neue Papiere und alles war wieder gut. War ein riesen Geraffel ... aber schon 25 Jahre her ...

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Also, 

das Kennzeichen ist bei der Zulassungsstelle. Heute beim TÜV den ordnungsgemäßen Anbau der Hebel bestätigen lassen (31€), und Termin für die Zulassungsstelle: 23.7.

Gruß 

Wolle 

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vor 7 Stunden schrieb starfighter1967:

nur weil kein Vermerk dabei ist das die nicht zugelassen sind, werden sie nicht automatisch legal.. Solange nicht erwähnt wird das Bauteile, welche zulassungspflichtig sind, keine ABE oder Gutachten haben sind sie grundssätzlich erstmal als nicht zulässig einzustufen und nicht umgekehrt.

Ist  mir schon klar.......und  morgen  kommt  der  nächste Sheriff  und verlangt  eine ABE  für Serienhebel..die  könnten ja auch  von  Polo  oder Louis sein. Die  sehen  aus wie Serie und sind aus billigsten  Aluguss  gefertigt....aber  die  Serienhebel  sind aus ähnlichen  Dreck geformt. Das  ganze zeigt   doch  die Absurdität unserer Vorschriften. Ich  wette  jeder gefräste Chinahebel ist  aus  besseren  Material  gefertigt als  jeder Originalgusshebel oder  einer  vom  Zubehör.....ich  spreche  nur von  den  Gusshebeln!

Zum Spass  hab ich mir auf der Original- Triumph Seite eben  eine  1200 Scrambler konfiguriert...natürlich  mit  den angebotenen Austauschhebeln. Jeglicher Hinweis  auf die fehlende Zulassung....Fehlanzeige. Spinnen  wir den Faden mal  weiter....ich  kaufe das Mopped  und  komme  an  einen  übereifrigen und ich hab  keine ABE....aber eigentlich  müsste  ich  doch drauf  vertrauen  können, dass  ich  was  Gesetzeskonformes  gekauft  habe.          Es  fällt  schon  schwer  das zu  verstehen.

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Nur weil etwas nicht kontrolliert wird, heißt nicht dass es erlaubt wäre.

Aber in dieser Hinsicht hat sich auch schon mal bis vor 5 Jahren Deutschlands größter Automobilhersteller "geirrt". *räusper* :rudolph:

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vor 14 Stunden schrieb Wolle62:

beim TÜV den ordnungsgemäßen Anbau der Hebel bestätigen lassen (31€), und Termin für die Zulassungsstelle: 23.7.

:top: ich vermute: der Serienhebelei?
Oder "Eintragung" der Zubehörteile ohne ABE?

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