SickSAM666 Geschrieben Donnerstag um 07:33 report Geschrieben Donnerstag um 07:33 Hallo zusammen, ich war gestern beim TÜV und hab meine ABE´s eintragen lassen, in dem Zuge hat mir der Sachverständige gesagt das meine Sozius rasten fehlen (Spoiler hab ich abgebaut...). Ich hab darauf hin gefragt ob es den möglich sein das Motorrad auf 1 Sitzer um zuschreiben. Er meinte das wäre nur möglich wenn ich auch nur 1 Sitzplatz hätte... (hab die Sozius Abdeckung drauf, die lies er nicht gelten...) und wenn ich zur HU zu denen komme wäre es ein Mangel, hab das so stehen lassen und mich für die Info bedankt. Hat von euch jemand zufällig das austragen lassen und könnte mir die Änderungsabnahme zukommen lassen ? Weil für die NV515 hab ich noch keine Monoposto Sitzbank gesehen, bei den neueren Modellen ist das ja kein Problem mit der geteilten Sitzbank. Zitieren
Atlan Geschrieben Donnerstag um 07:41 report Geschrieben Donnerstag um 07:41 Bei meiner Daytona steht dazu im Fahrzeugschein: ZU S.1: WAHLW.2,JEDOCH NUR ZUL.M.ANGESCHRAUBTEN H.FUSSRASTEN U.MONTIERTER H.SITZ-BANKHAELFTE Zitieren
UmmelGummel Geschrieben Donnerstag um 07:44 report Geschrieben Donnerstag um 07:44 Erstmal hat der Prüfer recht das er die Plakette verweigern darf wenn die soziusrasten fehlen. Ich kenne zumindest einige Street Triple Fahrer die auf 1 Sitzer haben umschreiben lassen. Da hat es auch genügt die rastenhalter zu entfernen und die Sitzbank Abdeckung zu montieren. Da sind wir aber wieder bei der immer gleichen Diskussion….. Prüfer a sagt ja, Prüfer b sagt nein und es gibt kein einheitlichen Vorgehen. Zitieren
jochen-steini Geschrieben Donnerstag um 11:20 report Geschrieben Donnerstag um 11:20 Ist von TüV zu TüV verschieden. Ich habe auch keine Sozius-Fußrasten dran. Hatte die letzten Male keine Probleme ohne die Fußrasten und habe TüV bekommen. Ausgetragen ist bei mir nichts. Zitieren
SickSAM666 Geschrieben Donnerstag um 14:17 Autor report Geschrieben Donnerstag um 14:17 Meine frau hat auch in unsere Stamm Werkstatt HU gemacht und das ohne Probs, hat an ihrer CBR auch keine Rasten mehr dran, hat den Prüfer 0 interesiert. Ich kenn es noch von meiner SV die ich vorher hatte, da ging das mit dem austragen, da geteilte Sitzbank vorhanden war. Zitieren
Organspender Geschrieben Gestern um 07:32 report Geschrieben Gestern um 07:32 Und der Grund, den Soziusplatz austragen zu lassen ist welcher? a) ich bin Racer und das muss in die Papiere für den Stammtisch b) die Versicherungsprämie halbiert sich c) die / der / das Alte nervt nicht länger wegen mitfahren Klärt mich auf, Bitte! Zitieren
deedee Geschrieben vor 23 Stunden report Geschrieben vor 23 Stunden (bearbeitet) Zu dem Thema gab es letzten eine Info der Rennleitung bei Facebook: "2/1-SITZIGKEIT Immer wieder hört man Ansichten, wonach die Eintragung im Fahrzeugschein geändert werden müssten, wenn man den Soziussitz mit einer Abdeckung versieht. Das ist natürlich nicht der Fall, denn die Änderung von 2- auf 1-Sitzigkeit ist ja jederzeit wieder rückgängig zu machen - ebenso wie bei einem Familyvan, bei dem man die Sitze ausbauen kann, um größere Einkäufe zu transportieren. Anders wäre es sicher zu bewerten, wenn beispielsweise bei einem Custombike der Heckrahmen gekürzt wird." Quelle: https://www.facebook.com/share/r/1EY6AuJM3F/ Würde für mich heißen, wenn du die Rasten abbaust und eine Abdeckung statt Soziussitz drauf hast, musst Du nichts austragen lassen. Bearbeitet vor 23 Stunden von deedee triplehead, businesskasper und Highlander556 reagierten darauf 2 1 Zitieren
triplehead Geschrieben vor 23 Stunden report Geschrieben vor 23 Stunden @deedee Genau so ist das. Ich habe den Eindruck, dass sich in letzter Zeit wieder (TÜV)Prüfer häufen, die nur Ahnung, aber wenig Fachwissen haben. deedee, nicksen und Rowdy reagierten darauf 1 2 Zitieren
schmidei Geschrieben vor 23 Stunden report Geschrieben vor 23 Stunden Die Idiotisierung schreitet immer weiter fort..... LuKu reagierte darauf 1 Zitieren
nicksen Geschrieben vor 23 Stunden report Geschrieben vor 23 Stunden vor 31 Minuten schrieb triplehead: @deedee Genau so ist das. Ich habe den Eindruck, dass sich in letzter Zeit wieder (TÜV)Prüfer häufen, die nur Ahnung, aber wenig Fachwissen haben. den eindruck muß ich leider bestätigen. ich schlage mich nach wie vor mit dem thema reifenbindung für nicht-eu-zugelassene moppeds rum. fragt man drei prüfer, bekommt man vier inhaltlich verschiedene antworten... Zitieren
Jochen ! Geschrieben vor 16 Stunden report Geschrieben vor 16 Stunden Es reicht ein Prüfer. Sollte halt der richtige sein. Um die hinteren Rasten „unbrauchbar“ zu machen reichen übrigens auch zwei Kabelbinder. So von der Rennleitung erfahren, als die um meine TB-S schlichen und mich auf die Sitzbank ansprachen. Auf dem Plasteteil könne man ja noch sitzen. Meine Erwiderung, das würde aber rote Bäckchen geben und zwar im Gesicht, denn das gäbe ja Kratzer im Lack, wurde schmunzelnd zur Kenntnis genommen und mit diesem Rat bedacht. Wie rechtssicher das ist … … ich nix wissen. Ich lass mich auch nicht gerne von Fremden auf dem Parkplatz anquatschten. . . Zitieren
businesskasper Geschrieben vor 12 Stunden report Geschrieben vor 12 Stunden Der technische Kontrolle ist mittlerweile eher nur noch Wegelagerei. Daher hier meine Bedienungsanleitung für Beamten: 1. Erstmal Schnauze halten, lediglich Personalien müssen richtig und vollständig angegeben werden. 2. Lasst euch den Namen geben. Wenn man euch gleich blöde kommt, fragt mal nach dem Dienstkärtchen. Immer gut für Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde. 3. Erstmal machen lassen. Am besten Schlüssel abziehen und ein paar Meter spazieren gehen. Man muss sich nicht belabern lassen. Jeder Polizist der seinen Job auch nur halbwegs ernst nimmt, lässt euch auch in Ruhe und respektiert das. 4. Sollte irgendwas auffallen, gilt Regel Nr. 1. Sollte nichts auffallen, gilt Regel Nr. 1 und ihr seid fertig 5. Untersagung der Weiterfahrt geht nur nach §19.2. Keine Dienstanweisungen, keine VDTÜV oder irgendwelche anderen Blätter. Wenn keine der drei Bedingungen erfüllt ist, ist die Betriebserlaubnis auch nicht erloschen und ihr könnt weiterfahren, ggf. mit Mängelkarte. Bspw. ist von einem etwas sonnigen Kennzeichenwinkel keine Gefährdung zu erwarten, also weiter fahren. Das selbe gilt für abgefahrene Reifen, solange das Wetter schön ist und die Karkasse nicht rausschaut. In jedem Fall gilt aber auch hier Regel Nr. 1 6. Verschleiß oder Defekt ist keine "vorgenommene Veränderung" gemäß §19: Beispiel: DB-Killer ist rausgefallen, ihr habt ihn im Straßengraben wiederfinden können und nun liegt er unter Sitzbank. Natürlich habt ihr den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Abfahrt geprüft. 7. Meistens sind die ja doch alle ganz nett und wollen einem nichts böses. Trotzdem gilt Regel Nr. 1. Die machen halt ihren Job, aber es sind nicht deine Freunde. 8. In harten Fällen gilt immer noch Regel Nr. 1. Man kann sich vor Ort nur in die Scheiße quatschen. Es wird nix unterschrieben, nix bestätigt und nix bestritten. Das muss man dann leider langwierig im Nachgang lösen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. I.d.R. ziehen die ihre Maßnahme so oder so durch, deswegen lohnt es auch nicht zu diskutieren. Für den konkreten Fall der Soziusrasten meine ich, das im Gesetz steht, dass für den Beifahrer Soziusrasten und Haltegriff vorhanden sein müssen. Kein Beifahrer, dann auch keine Fußrasten oder Haltegriff erforderlich. Ich müsste das jetzt langwierig raussuchen, aber imho ist das nur urban legend, wo jemand die Voraussetzungen nicht genau genug gelesen hat. Die STVZO ist eine der am schwierigsten zu verstehenden Vorschriften in Deutschland. Sie ist unklar, umfangreich, verschwurbelt und nicht widerspruchsfrei. Dazu kommt kommt, dass es eine gewisse kulturelle Affinität zur buchstabengetreuen Auslegung von Texten in Deutschland. Außerdem sind wir schlecht drin, anderen Menschen irgendwas zu gönnen. der Adi, Jochen !, Rowdy und 1 Weiterer reagierten darauf 2 2 Zitieren
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