businesskasper Geschrieben Dienstag um 17:30 report Geschrieben Dienstag um 17:30 Hat 'ne E-Nummer. Da ist erstmal nichts vorzuzeigen. Mitführpflicht gibt es nur für die ABE, das ist aber 'n Dokument, was vom KBA ausgefertigt wird. Die Homologation nach EU-Recht kennt sowas nicht. Was du aber tatsächlich wissen willst, ist ob das Ding für dein Fahrzeug homologiert ist: Das müsste dir eine akkreditierte Prüforganisation, die Polizei oder der Hersteller sagen können. Ansonsten ist das halt Treu & Glauben. Zitieren
Michel Ketzer Geschrieben Dienstag um 17:34 Autor report Geschrieben Dienstag um 17:34 vor 2 Minuten schrieb Hinundher: Damals wurde Folgendes geschrieben VG, der P. Hallo Interessant, das würde zumindest darauf hindeuten das der fahrbar wäre 🤔 Dann werde ich mal Fechter kontaktieren. Vielen Dank für den Tipp LG Michel Zitieren
businesskasper Geschrieben Dienstag um 17:34 report Geschrieben Dienstag um 17:34 https://www.fc-moto.de/WebRoot/FCMotoDB/Shops/10207048/5F04/A081/BCCB/BD3C/5340/AC1E/1407/3D25/shark_1004_hon.pdf Die scheinen viele Kunden in Deutschland zu haben: Zitat Nach EU-Recht sind diese Prüfzeichen alleiniger Legalitätsnachweis. Daher muss kein schriftliches Gutachten mitgeführt und keine TÜV-Eintragung vorgenommen werden. Bei einer Verkehrskontrolle oder einem TÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seine Nachweispflicht erfüllt, wenn er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über die Genehmigungsbehörde entschlüsseln und prüfen zu lassen. Zitieren
Michel Ketzer Geschrieben Dienstag um 17:36 Autor report Geschrieben Dienstag um 17:36 vor 4 Minuten schrieb businesskasper: Hat 'ne E-Nummer. Da ist erstmal nichts vorzuzeigen. Mitführpflicht gibt es nur für die ABE, das ist aber 'n Dokument, was vom KBA ausgefertigt wird. Die Homologation nach EU-Recht kennt sowas nicht. Was du aber tatsächlich wissen willst, ist ob das Ding für dein Fahrzeug homologiert ist: Das müsste dir eine akkreditierte Prüforganisation, die Polizei oder der Hersteller sagen können. Ansonsten ist das halt Treu & Glauben. KBA hat es hier in Österreich nicht dafür aber eine Landesprüfstelle. Und die verstehen keinen Spaß. Danke für die Info Zitieren
businesskasper Geschrieben Dienstag um 17:36 report Geschrieben Dienstag um 17:36 Auch Österreich hat sich an EU-Recht zu halten. Michel Ketzer und flofie reagierten darauf 2 Zitieren
Michel Ketzer Geschrieben Dienstag um 17:40 Autor report Geschrieben Dienstag um 17:40 vor 2 Minuten schrieb businesskasper: Auch Österreich hat sich an EU-Recht zu halten. Das dachte ich auch als ich vor 15 Jahren hergezogen bin 😉🤣 Aber der Link hilft mir schon mal weiter 😉 Zitieren
joe8353 Geschrieben Mittwoch um 10:50 report Geschrieben Mittwoch um 10:50 17 hours ago, businesskasper said: https://www.fc-moto.de/WebRoot/FCMotoDB/Shops/10207048/5F04/A081/BCCB/BD3C/5340/AC1E/1407/3D25/shark_1004_hon.pdf Die scheinen viele Kunden in Deutschland zu haben: Hi, das Ding hilft aber nicht bei einer Triumph, oder? Ggf. besser: EG-BE-Infoflyer_v2 Gerhard Zitieren
Michel Ketzer Geschrieben Mittwoch um 10:57 Autor report Geschrieben Mittwoch um 10:57 Hallo Der Endtopf ist gestorben weil er sich definitiv nicht für die Triumph eignet. Danke für eure Tipps. LG Michel Zitieren
businesskasper Geschrieben Mittwoch um 15:39 report Geschrieben Mittwoch um 15:39 vor 4 Stunden schrieb joe8353: Hi, das Ding hilft aber nicht bei einer Triumph, oder? Ggf. besser: Bei der Festellung der Legalität hilft das Ding gar nicht, aber der Hersteller positioniert sich klar, wessen Aufgabe diese Feststellung ist. Zitieren
joe8353 Geschrieben Donnerstag um 09:02 report Geschrieben Donnerstag um 09:02 (bearbeitet) Hi, Versteh ich nicht. Der Topf hat ein e-Prüfzeichen und damit eine Betriebserlaubnis für verschiedene Motorräder. Zur leichteren Zuordnung verteilt Fechter lustige Kärtchen. Wenn ich den Topf auf eine Speed triple montiere und hab ein Honda Kärtchen dabei, wird der Herr von der Rennleitung oder der vom TÜV sagen: nicht zulässig (das mag richtig oder falsch sein) . Wenn ich ein Triumph Kärtchen dabei habe für den gleichen Topf wird der Herr im schlimmsten Fall sagen: das muss ich mal genau nachguggen und er findet dann im System eine BE für diesen Topf auf diesem Motorrad. Wer jetzt unsicher ist ob die BE für sein spezielles Modell gilt, ist bei den Herren einer beliebigen Pruforganisation in guten Händen Wo ist mein Denkfehler? Gerhard Bearbeitet Donnerstag um 09:03 von joe8353 Michel Ketzer reagierte darauf 1 Zitieren
triplehead Geschrieben Donnerstag um 12:31 report Geschrieben Donnerstag um 12:31 Ein Bekannter wollte mal den Akrapvic-Topf mit e-Nummer (allerdings für Yamaha R1) für seine 595 Daytona eintragen lassen. Das würde ihm vom TÜV mit folgender Begründung verweigert: "Der muss nicht eingetragen werden, der hat ne e-Nummer." Zitieren
Organspender Geschrieben Donnerstag um 14:11 report Geschrieben Donnerstag um 14:11 (bearbeitet) Nur so aus der Erinnerung und auch nur für D: ABE: allgemeine Betriebserlaubnis (Meist mit kleinem Büchlein mit Liste von Fahrzeugen) beim KBA hinterlegt und einsehbar. (Auch für Kittel- und Mützenträger) EG Typgenehmigung: Eintragung möglich und nötig. Eine Eintragung eines Bauteils an einem Fahrzeug, welches nicht in der Typgenehmigung aufgeführt ist, erfordert eine Einzelabnahme. Ebenso eine Eintragung eines Bauteils für ein ABE-fremdes Fahrzeug. Bearbeitet Donnerstag um 14:15 von Organspender triplehead reagierte darauf 1 Zitieren
Jochen ! Geschrieben Donnerstag um 14:15 report Geschrieben Donnerstag um 14:15 Uninformierte Prüfer sind kurzfristig ein Segen, bei genauerem Hinsehen u.U. ein nachträglicher Kostenfaktor. E-Nr reicht leider alleine nicht aus. Ganz offiziell ab EG-Zulassung : Der Topf muss auch Marke, Modellreihe und Typ zuzuordnen sein. Ist das der Fall und der Prüfer ist ein AAS (Amtlich Anerkannter Sachverständiger), dann kann, nicht muss, das Teil auch an anderen Motorrädern per Einzelabnahme eingetragen werden. Im Ermessensspielraum des Prüfers liegt es, den Nachweis und/oder die Abnahme von Leistungs-, Abgas- und Geräuschgutachten zu verlangen oder diese gemäß Vorgaben durchzuführen. Vor April 1994 und bei Zulassung mit StVZO ist die Regelung abweichend. Auch ist es nach dem Vorweisen von entsprechenden Nachweisen machbar (deutsche Sprache kann auch lustig sein), Anlagen und Dämpfer ohne E-Nr, ohne Typengenehmigung und sogar Eigenbauten eintragen zu lassen, grundsätzlich unabhängig von der Zulassungstype und dem Baujahr, jedoch immer abhängig von der zur Zeit der Erstzulassung geltenden Emissionsbestimmungen. Obacht : Erstzulassung, nicht Typengenehmigung, Homologation oder der Erlangung der Betriebserlaubnis ! Tröstlich : Ausnahmen sind stets realisierbar. Hier jedoch wieder die Sache mit den Vor- und Nachweisen beachten Ich habe zum Thema lange Gespräche mit zwei verschiedenen AAS gehabt, entsprechende Bücher gewälzt und im internen TÜV-Netz gewühlt. . Hühnermörder, Highlander556 und triplehead reagierten darauf 1 2 Zitieren
triplehead Geschrieben Donnerstag um 15:43 report Geschrieben Donnerstag um 15:43 (bearbeitet) vor 17 Stunden schrieb Jochen !: Uninformierte Prüfer... Ein noch grösseres Ärgernis sind uninformierte Uniformierte. Bearbeitet Freitag um 07:23 von triplehead Jochen !, stoppelhopser, Highlander556 und 2 Weitere reagierten darauf 1 1 3 Zitieren
Michel Ketzer Geschrieben Donnerstag um 16:24 Autor report Geschrieben Donnerstag um 16:24 vor 40 Minuten schrieb triplehead: Ein noch grösseres Ärgenis sind uninformierte Uniformierte. Das ist ein schönes Wortspiel Merke ich mir 👍🏼 Zitieren
businesskasper Geschrieben Donnerstag um 17:41 report Geschrieben Donnerstag um 17:41 vor 3 Stunden schrieb Jochen !: Uninformierte Prüfer sind kurzfristig ein Segen, bei genauerem Hinsehen u.U. ein nachträglicher Kostenfaktor. E-Nr reicht leider alleine nicht aus. Ganz offiziell ab EG-Zulassung : Der Topf muss auch Marke, Modellreihe und Typ zuzuordnen sein. Ist das der Fall und der Prüfer ist ein AAS (Amtlich Anerkannter Sachverständiger), dann kann, nicht muss, das Teil auch an anderen Motorrädern per Einzelabnahme eingetragen werden. Im Ermessensspielraum des Prüfers liegt es, den Nachweis und/oder die Abnahme von Leistungs-, Abgas- und Geräuschgutachten zu verlangen oder diese gemäß Vorgaben durchzuführen. Vor April 1994 und bei Zulassung mit StVZO ist die Regelung abweichend. Auch ist es nach dem Vorweisen von entsprechenden Nachweisen machbar (deutsche Sprache kann auch lustig sein), Anlagen und Dämpfer ohne E-Nr, ohne Typengenehmigung und sogar Eigenbauten eintragen zu lassen, grundsätzlich unabhängig von der Zulassungstype und dem Baujahr, jedoch immer abhängig von der zur Zeit der Erstzulassung geltenden Emissionsbestimmungen. Obacht : Erstzulassung, nicht Typengenehmigung, Homologation oder der Erlangung der Betriebserlaubnis ! Tröstlich : Ausnahmen sind stets realisierbar. Hier jedoch wieder die Sache mit den Vor- und Nachweisen beachten Ich habe zum Thema lange Gespräche mit zwei verschiedenen AAS gehabt, entsprechende Bücher gewälzt und im internen TÜV-Netz gewühlt. . Ich widerspreche in Teilen: Wenn du ein Bauteil verbaust, was eine E-Nummer hat, und für das Fahrzeug homologiert ist -> fertig Wenn du ein Bauteil verbaust, was eine E-Nummer hat, aber eine eine Anbauabnhame vorschreibt -> Abnahme und Eintragung Wenn du ein Bauteil verbauen willst, was eine E-Nummer hat, aber nicht für das Fahrzeug homologiert ist -> Abnahme und Eintragung Zitieren
Jochen ! Geschrieben Donnerstag um 18:50 report Geschrieben Donnerstag um 18:50 vor einer Stunde schrieb businesskasper: Ich widerspreche in Teilen: ... Es ging um : vor 6 Stunden schrieb triplehead: ..... Akrapvic-Topf mit e-Nummer (allerdings für Yamaha R1) für seine 595 Daytona eintragen lassen. ..... "Der muss nicht eingetragen werden, der hat ne e-Nummer." Danke für Ihre Aufmerksamkeit. . Zitieren
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