Ikonos Geschrieben vor 5 Stunden report Geschrieben vor 5 Stunden Ein herzliches Hallo in die Runde, ich bin seit kurzem stolzer Besitzer einer STR RS in Phantom Black. Die gute ist von 2024 und wohl aus dem Modelljahr 2025, hat allerdings die Abgasnorm Euro 5. Ich habe für Sie eine Ausnahmegenehmigung vom KBA zur erweiterten Zulassung bis 31.12.2026 erhalten mit der Begründung: „Verordnung (EU) 168/2013, Anhang VI, Teil B2 - OBD Schwellenwerte - nicht nachgewiesen ab 01.01.2025“ Meines Wissens nach gibt dieser Teil der Verordnung die Überprüfung des Katalysators mit Hilfe einer zweiten Lambdasonde an. Demnach scheint meine Maschine von dieser Regelung ausgenommen zu sein. Jetzt allerdings die Krux. Es sind dennoch zwei Sonden verbaut. Bedeutet das nun, dass der Kat dennoch überwacht wird und Sie in den Notlauf geht, wenn ich die hintere Sonde abziehe oder weshalb sollte die Hardware vorhanden sein, wenn sie angeblich nicht genutzt werden muss. Generell stelle ich mir die Frage, welche Methoden es gäbe die zweite Sonde loszuwerden. Zitieren
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