businesskasper Geschrieben vor 3 Stunden report Geschrieben vor 3 Stunden (bearbeitet) Die Haftplichversicherung erlischt nicht. Das schlimmste, was passieren kann, ist §5.3 KfzPflVV. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis halte ich auch für fragwürdig. Wenn die Reifengröße eingetragen werden kann, dann geht auch keine erwartbare Gefährdung von ihr aus und §19.2 STVZO ist hinfällig. Kriegst vielleicht einen Mängelschein, weil das Formular äh die Zulassungbescheinigung Teil 1 falsch ausgefüllt ist. Bearbeitet vor 3 Stunden von businesskasper Zitieren
Michel Ketzer Geschrieben vor 3 Stunden report Geschrieben vor 3 Stunden (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb businesskasper: Die Haftplichversicherung erlischt nicht. Das schlimmste, was passieren kann, ist §5.3 KfzPflVV. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis halte ich auch für fragwürdig. Wenn die Reifengröße eingetragen werden kann, dann geht auch keine erwartbare Gefährdung von ihr aus und §19.2 STVZO ist hinfällig. Kriegst vielleicht einen Mängelschein, weil das Formular äh die Zulassungbescheinigung Teil 1 falsch ausgefüllt ist. Um das Ganze abzukürzen Ja, die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt in der Regel, wenn nicht eingetragene Reifen gefahren werden , die nicht den Vorgaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder dem COC-Papier entsprechen. Seit 2025 sind Herstellerfreigaben oft nicht mehr ausreichend, weshalb abweichende Reifen von Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA eingetragen werden müssen. Reifen vor Ort +3 Folgen: Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und die Stilllegung des Fahrzeugs. Zudem erlischt der Versicherungsschutz vor 8 Stunden schrieb Necrol: Bearbeitet vor 3 Stunden von Michel Ketzer Zitieren
businesskasper Geschrieben vor 2 Stunden report Geschrieben vor 2 Stunden Scheiße, dann steht im Gesetz Unsinn. Hat das mal jemand bemängelt? Zitieren
triplehead Geschrieben vor 2 Stunden report Geschrieben vor 2 Stunden vor einer Stunde schrieb East: Ersteres nein, an der Sitzposition und an dem Kniewinkel ändert sich nix, zweiteres lässt sich durch ein größeres Kettenblatt ausgleichen Die Vorteile mit dem 190/55 sind aber wesentlich größer als die Nachteile, eigentlich kenne ich keine Nachteile 🤔 Auflagefläche in Schräglage ist größer und das Motorrad ist viel „Kurvenwilliger“ Ja ja, das Bildchen ist bekannt.... Am Kniewinkel ändert sich natürlich nix, aber der Druck auf die Handgelenke nimmt zu. Was mich aber tatsächlich gestört hat, war, dass ich den Kopf mehr in den Nacken ziehen musste. Hab halt Probleme mit der HWS. Das "System triplehead" ist nunmal ein komplexes. Natürlich hätte ich mein Federbein wieder kürzen können, oder den Lenker etwas höher setzen, ein grösseres Kettenblatt montieren etc... Dau hatte ich damals keine Lust, da war mir der Aufwand, damit für mich wieder alles stimmt, im Verhältnis zum Nutzen zu groß. Das schliesst nicht aus, den 55er igendwann nochmal auszuprobieren. Dann aber mit entsprechenden Maßnahmen. Nach der ganzen Reifenmarkenaustragungsgeschichte bei der letzten HU hab ich erstmal keine Lust mehr auf das ganze Gutachtengedöns. Zumindest was die Speedy betrifft. Zitieren
Triple Fighter Geschrieben vor 2 Stunden report Geschrieben vor 2 Stunden Ja ja, das Bildchen ist bekannt.... Am Kniewinkel ändert sich natürlich nix, aber der Druck auf die Handgelenke nimmt zu. Was mich aber tatsächlich gestört hat, war, dass ich den Kopf mehr in den Nacken ziehen musste. Hab halt Probleme mit der HWS. Das "System triplehead" ist nunmal ein komplexes. Natürlich hätte ich mein Federbein wieder kürzen können, oder den Lenker etwas höher setzen, ein grösseres Kettenblatt montieren etc... Dau hatte ich damals keine Lust, da war mir der Aufwand, damit für mich wieder alles stimmt, im Verhältnis zum Nutzen zu groß. Das schliesst nicht aus, den 55er igendwann nochmal auszuprobieren. Dann aber mit entsprechenden Maßnahmen. Nach der ganzen Reifenmarkenaustragungsgeschichte bei der letzten HU hab ich erstmal keine Lust mehr auf das ganze Gutachtengedöns. Zumindest was die Speedy betrifft. Dann drück halt die Glocken weiter an den Tank. Dann sitzt Mann wieder aufrechter und entlastet die Handgelenke.Is halt so nen Kompromiss^^Gesendet von meinem SM-S918B mit Tapatalk SiRoBo reagierte darauf 1 Zitieren
businesskasper Geschrieben vor 2 Stunden report Geschrieben vor 2 Stunden Vorspannung aus dem Federbein nehmen. Zitieren
tkp1 Geschrieben vor 1 Stunde report Geschrieben vor 1 Stunde Also bei mir hat der Sachverständige mit mehr oder weniger Sachverstand agiert 😉, und den 190/55, basierend auf einer früheren Reifenfreigabe, eingetragen. Heutzutage vereinfacht eine Eintragung, sobald ein Schriftstück existiert, auf welches verwiesen werden kann. Ob das immer mit Sachverstand gleichzusetzen ist.....ich wage es zu bezweifeln, aber egal, denn der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel😉! Triple Fighter reagierte darauf 1 Zitieren
businesskasper Geschrieben vor 1 Stunde report Geschrieben vor 1 Stunde Das darf er auch. Afaik muss der nur 'ne Prüfung machen ob der Reifen freigängig ist, also nirgendwo schleift. Im Wesentlich hat sich nur geändert, wer das genehmigen darf. Früher waren es halt die Reifenhersteller heute muss das der Prüfingenieur machen Zitieren
tkp1 Geschrieben vor 1 Stunde report Geschrieben vor 1 Stunde vor 2 Minuten schrieb businesskasper: muss der nur 'ne Prüfung machen ob der Reifen freigängig ist Wenn dem so ist, frage ich mich, warum so viele Schwierigkeiten haben z.B. einen anderen Querschnitt eingetragen zu bekommen. Von Reifenfabrikatsbindung etc. ganz zu schweigen. Michel Ketzer reagierte darauf 1 Zitieren
businesskasper Geschrieben vor 1 Stunde report Geschrieben vor 1 Stunde Ich glaube, das ist eine komplizierte Mischung: In Deutschland brauchst du halt immer einen Schuldigen, das will keiner sein. Und es ist einfach viel zu kompliziert als dass es noch jemand durchblickt. Dann nimmt das Drama seinen Lauf: Irgendeine Rechtsabteilung nimmt die Vorschriften auseinander und macht die striktest mögliche Auslegung, damit sie nicht schuld ist. Daraus resultiert dann eine Policy in der Fachabteilung, die der Fachabteilungsleiter an die Prüfstellen rausgibt. Weil der auch nicht schuld sein will, ist die Policy noch strikter. Der Prüfstellenleiter liest seine Email und muss das umsetzen. Das macht er per Arbeitsanweisung. Weil der aber auch nicht schuld sein will, ist die Arbeitsanweisung einfach gehalten und noch strikter. Dann ist der Prüfingenieur dran, der gerade aus 2h Compliance-Schulung kommt. Weil der auch nicht schuld sein will, macht er nur das, von dem er sich sicher ist, dass er das darf und das ist noch weniger. Ich reg mich ja gerne über die Läden auf, aber ich unterstelle ihnen keine technischen Unzulänglichkeiten. Die sind einfach nur auch nicht mehr in der Lage, zu bewerten, was sie dürfen und was nicht. Wegen diesen ganzen Unsicherheiten, darf dann auch ein Polizist, der erstmal auch nicht mehr Ahnung als der Prüfingenieur oder der Delinquent hat, in der Kontrolle rumstehen und Kraft seines Amtes seinen eigenen Unsinn verbreiten. Diesem wird als Autoritätsperson gern zu viel geglaubt. Die Beamten, die wissen was sie da tun, sind eigentlich ganz umgänglich und machen einem keinen Ärger. Gegen die anderen muss man halt seine Rechte ausschöpfen. Highlander556 und Necrol reagierten darauf 2 Zitieren
Necrol Geschrieben vor 30 Minuten report Geschrieben vor 30 Minuten An so einer Reifendimension hängt halt zulassungstechnisch ein Rattenschwanz. Die Gesamtübersetzung ändert sich durch den größeren Radumfang, daran hängen dann unmittelbar Geräusch- und Abgasemissionen. Ist auf der anderen Seite aber auch eine Gelegenheit, sich eine kürzere Sekundärübersetzung eintragen zu lassen. Gleichzeitig kommt durch den größeren Radumfang die Hinterachse höher, entsprechend verändert sich Geometrie, Nachlauf und ggf das Fahrverhalten, was tendenziell durch den Reifen agiler bzw nervöser wird. Dagegen ist halt sowas wie Freigängigkeit des Reifens in der Schwinge trivial zu prüfen. Bei den 955er Triples nicht relevant, aber bei Fahrzeugen, die das Geschwindigkeitssignal am Getriebe abgreifen, kommt dann noch die Frage: kann das Tachosignal kompensiert werden? Und streng genommen muss der Prüfer auch das prüfen. Am Ende bist du dann halt hier bei einer Aufgabenstellung, wo der Prüfer streng genommen auch eine Höchstgeschwindigkeitsfahrt machen muss. Je nach Lage der Prüfstelle zur nächsten Autobahn, auf der das zu Geschäftszeiten geht, kommen halt schnell einiges an Stunden zusammen. Andere tragen sowas aus eigenem Ermessen deutlich unkomplizierter ein Dazu kommt dann noch das von @businesskasper beschriebene dazu. Es gibt Prüfer und Prüfstellen, die aus Erfahrung mit Kunden einfach keine Lust auf den Kram haben weil das im Zweifel halt müßige Diskussionen sind - ggf mit Nachspiel. Mit HUs und Eintragungen von Teilen mit passendem Zettelkram ist halt mehr und leichter Geld du verdienen. Zitieren
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