Necrol Geschrieben vor 20 Stunden report Geschrieben vor 20 Stunden vor einer Stunde schrieb BikeausLU: Aber nur mal so...Ich wurde mit dem Motorrad noch nie angehalten... Deswegen bin ich so oft dran... In den letzten 5 Jahren waren es bei mir 8x allgemeine Verkehrskontrolle mit dem Moped. Da war alles dabei von "Oh, Tschuldigung, aber bitte trotzdem mal Führerschein und Fahrzeugpapiere" über "Servus, bitte einmal die Fahrzeugpapiere. Sie haben Glück, unser Auftrag ist Lärm und nicht Geschwindigkeit..." zu Begutachtung in einem Umfang, der für diverse HUs reicht. Michel Ketzer reagierte darauf 1 Zitieren
Triple Fighter Geschrieben vor 20 Stunden report Geschrieben vor 20 Stunden Also damals gab es ja von Triumph Selber schon jede Menge Unbedenklichkeitsbescheinigungen für ausgewählte Reifen. In 180/55 , 190/50 und 200/50 . 190/55 kam aber erst Jahre später und ich habe glaub mal nur eine Freigabe gesehen. Und die war glaub von Conti in der Größe. Aber ist schon paar Jahre her.Hilft halt heutzutage leider au nix mehr.Gesendet von meinem SM-S918B mit Tapatalk Zitieren
BikeausLU Geschrieben vor 19 Stunden report Geschrieben vor 19 Stunden Muss zugeben.... Bin ja selber angefixxt, einen 55 zu fahren. Man liest ja ausschließlich nur gutes, bis hin zu wahre Wunder was Kurvenhandling betrifft.... deshalb nochmal kurz...fährt hier niemand, einen 55er legal, auf ner T509 ? Ich glaube es gibt ein Bild eines Fahrzeugscheins...aber das dürfte nicht ausreichen. So ein klitzekleines bisschen höher sitzen wäre angenehm.... Ich hab nächste Woche Urlaub. Da fahr ich mal zum TÜV und frag mal... Zitieren
Triple Fighter Geschrieben vor 19 Stunden report Geschrieben vor 19 Stunden Muss zugeben.... Bin ja selber angefixxt, einen 55 zu fahren. Man liest ja ausschließlich nur gutes, bis hin zu wahre Wunder was Kurvenhandling betrifft.... deshalb nochmal kurz...fährt hier niemand, einen 55er legal, auf ner T509 ? Ich glaube es gibt ein Bild eines Fahrzeugscheins...aber das dürfte nicht ausreichen. So ein klitzekleines bisschen höher sitzen wäre angenehm.... Ich hab nächste Woche Urlaub. Da fahr ich mal zum TÜV und frag mal...Ja,Ich hab den im Jahr 2014 eintragen lassen.Gesendet von meinem SM-S918B mit Tapatalk Zitieren
joe8353 Geschrieben vor 18 Stunden report Geschrieben vor 18 Stunden 21 minutes ago, BikeausLU said: Ich glaube es gibt ein Bild eines Fahrzeugscheins... klick für T509-Fahrzeugschein Und richtig, hilft nur bedingt weiter. Gerhard Zitieren
tkp1 Geschrieben vor 15 Stunden report Geschrieben vor 15 Stunden (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb BikeausLU: ...fährt hier niemand, einen 55er legal, auf ner T509 ....ich geb's auf! 🙈 Bearbeitet vor 15 Stunden von tkp1 Zitieren
Hühnermörder Geschrieben vor 14 Stunden report Geschrieben vor 14 Stunden vor 23 Stunden schrieb tkp1: basierend auf einer früheren Reifenfreigabe, eingetragen Janee. Frei nach Dieter Hallervorden: "Ich brauche mehr Details!" Welche Freigabe? Hier gab es bisweilen nur den unverbindlichen Contischrieb und mit der Fahrzeugscheinkopie einer Eintragung lockt man heutzutage keinen Angsthasen im Kittel mehr aus seinem Verwaltungsbau. Michel Ketzer reagierte darauf 1 Zitieren
businesskasper Geschrieben vor 13 Stunden report Geschrieben vor 13 Stunden Ich bin in 31 Jahren mit dem Motorrad 5x angehalten worden. Davon waren 4 Jahre, die ich auf gar keinen Fall angehalten hätte, mit 12 zieht die Ausrede "Führerschein vergessen" überraschenderweise nicht. 1x mit der R6, da meinte der Schütze an der Laserpistole mir zu schnelles Fahren nachweisen zu können. Da ist dann irgendwie doch nix draus geworden. 1x mit der XT660, die angeblich in der Stadt zu schnell war ob ihrer 48 greisen Pferdchen. Das war so 'n lächerliches Verwarngeld, was ich gleich vor Ort bezahlt habe. Da lohnte die Diskussion nicht. Die Beamten waren auch sehr freundlich. Das war 'ne äußerst entspannte Kontrolle. Man wies mich noch mündlich darauf hin, dass meine TÜV-Plakette ihr MHD vor 2 Monaten erreicht hätte. Damals hätte das nochmal Geld kosten können, hat man aber gar nicht erst versucht. 3x wollte man wissen, ob die Aprilias wirklich so laut sind oder sie fanden es einfach nur geil. Um die Kisten sind sie auch immer ganz aufgeregt ringsrum gerannt. Haben aber die Änderungen "übersehen". Nicht mitgezählt sind dabei die Schikanetage, die es hier in der Gegend so ein bis zweimal jährlich gibt. Da ziehen sie einfach jeden raus, da hat es mich auch schon 3x am selben Tag erwischt. Ich glaub, da wollen die nur Angst machen und einem die Zeit stehlen. Obwohl da immer der komplette Technikzug aufläuft, haben sie sich bei der Aktion noch nie mein Moped überhaupt angesehen. Da kommen dann eher immer so Ansprachen, man sei zu schnell gewesen oder würde fahren wie ein Berserker. Da ist noch nie auch nur das geringste bei rumgekommen. Ich halt das für aktive Verkehrserziehung. Da ist meine Strategie: Einfach mal Schnauze halten und labern lassen. Scheint gut zu funktionieren. Noch nie angehalten wurde ich mit der Husqvarna 701. Da wäre mit Sicherheit ein Mängelschein möglich. Da sind so ein paar Sachen umgestrickt, die das Enduroreisen erleichtern. Teilweise auch ziemlich auffällig, bspw. der LED-Scheinwerfer von Ali Express, der aber imho legal ist. Mein Favorit ist ja immer noch, wo ich bei Corona-Ausgangsperre an der Ampel stehe und neben mir kommt der Streifenwagen auf der Rechtsabbiegerspur zum stehen. Es gab einen freundlichen Gruß durch's Fenster und ich fuhr weiter Richtung Kiesgrube. Passt so. LuKu reagierte darauf 1 Zitieren
tkp1 Geschrieben vor 13 Stunden report Geschrieben vor 13 Stunden mehr Details kriegst Du, wenn Du z.B. mal Google bemühst 😉. Also ausdrucken, dem Sachverständigen zeigen, und fragen ob es für eine 21er Abnahme ausreicht. Wenn ja....gut; wenn nicht.....einen echten SachVERSTÄNDIGEN suchen. 70036.pdf Zitieren
Birdy Geschrieben vor 13 Stunden report Geschrieben vor 13 Stunden (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb BikeausLU: fährt hier niemand, einen 55er legal, auf ner T509 ? Doch ich, seit Mai 2021. Komme aus Darmstadt (Hessen),dort ist es fast unmöglich ( im Vergleich zu anderen Bundesländern) etwas eingetragen zu bekommen, zumindest beim TÜV. Hatte dort mal freundlich angefragt ,ob das wohl möglich wäre einen 55er Serie Reifen eingetragen zu bekommen. Nur ungläubiges Staunen und Kopfschütteln geerntet. Bin dann bei der Dekra vorbeigefahren und habe mit dem zustängen Prüfingenieur einen Termin ausgemacht und im Anschluß mein Vorhaben vorgetragen. Er erklärte sich bereit eine §19 Abnahme durchzuführen mit Püfung der Freigängigkeit des Reifens und einem Fahrtest. Leider hat er mir nur dem Metzeler M7, der montiert war, als 55er Serie Reifen eingetragen, bitten half nichts. Der ganze Spaß hat dann schlappe 200€ gekostet. Die Abnahme bei der Dekra 140,50€, die Erteilung der Betriebserlaubnis bei der Bündelungsbehörde in Marburg 40€, (gibt's nur in Hessen ) und dann die Eintragung bei der Zulassungsstelle in den KFZ Schein 17€. Wahrscheinlich ist es in anderen Bundesländern billiger da ja die 40€ für Marburg entfallen. Bei solchen Sachen hört man den Amtsschimmel ganz laut wiehern. Bearbeitet vor 13 Stunden von Birdy Zitieren
triplehead Geschrieben vor 11 Stunden report Geschrieben vor 11 Stunden (bearbeitet) @Birdy Kenn ich: Alleine an die Marburger habe ich schon 200€ abgedrückt Bearbeitet vor 11 Stunden von triplehead Zitieren
Jochen ! Geschrieben vor 9 Stunden report Geschrieben vor 9 Stunden Am Poppo Bündelungsbehörde : Kuckstu ! . Zitieren
Argie26 Geschrieben vor 3 Stunden report Geschrieben vor 3 Stunden Am 4.2.2026 um 18:15 schrieb Michel Ketzer: Ja, die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt in der Regel, wenn nicht eingetragene Reifen gefahren werden , die nicht den Vorgaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder dem COC-Papier entsprechen. Interessanter Aspekt zu dem Sachverhalt "automatisches" Erlöschen der Betriebserlaubnis: https://kradblatt.de/rechtstipp-7-21-basteleien-und-die-betriebserlaubnis/ Das Thema Versicherungsschutz steht natürlich auf einem anderen Blatt. Highlander556, Michel Ketzer und triplehead reagierten darauf 2 1 Zitieren
Michel Ketzer Geschrieben vor 2 Stunden report Geschrieben vor 2 Stunden Guten Morgen Spannender Artikel. Die Urteile kannte ich nicht, sind in der Sache sicherlich interessant wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Die Abschließende Zusammenfassung ist in meiner Wahrnehmung dann wieder sehr Ernüchternd. Wenn man an seiner Maschine gebastelt und dadurch erhebliche Veränderungen gegenüber den Eintragungen in der Betriebserlaubnis vorgenommen hat, sollte man die Änderung möglichst rasch – also ohne schuldhaftes Verzögern – durch einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer bestätigen lassen. Auch wenn die Betriebserlaubnis nicht wirklich durch eine unterbliebene Abnahme erlischt, können doch Verwarnungsgelder verhängt werden. Geld, dass anderweitig besser hätte verwendet werden können. Wie ich in der Vergangenheit teuer lernen musste sind Recht und Gerechtigkeit nicht aus der selben Familie. LG Michel Zitieren
triplehead Geschrieben vor 1 Stunde report Geschrieben vor 1 Stunde vor 8 Stunden schrieb Jochen !: Am Poppo Bündelungsbehörde : Kuckstu ! . Toll: Da bekomme ich das ganze Jahr '25 über erzählt dass sie die Bündelungsbehörde dicht machen, und als ich im letzten November das Reifenmarkenbindungaustragungsgutachten erstellen lasse, erzählen sie mir beim TÜV, dass die Behörde weiterhin besteht. Hätte ich 2 Monate gewartet, hätte ich mir die 40€ sparen können. Immerhin haben mir die Marburger mal in einer anderen Angelegenheit weitergeholfen als sich der Gutachter nicht sicher war, wie er vorgehen soll. Ich bin gespannt, wie die Zulassungsstelle die Aufgabe der Bünderlungsbehörde übernehmen will. Zitieren
triplehead Geschrieben vor 1 Stunde report Geschrieben vor 1 Stunde (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Argie26: Das Thema Versicherungsschutz steht natürlich auf einem anderen Blatt. Das ist eine Frage der Kausalität: Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt und ich zB einen nicht zugelassenen Auspuff am Motorrad habe, kann mir die gegnerische Versicherung den Schadenersatz nicht verweigern. So hat mir das mal ein Jurist gesagt. Das gilt natürlich auch für den Fall, falls ich jemandem die Vorfahrt mit nicht zugelassenem Schalldämpfer die Vorfahrt nehmen sollte und mein Versicherung haftpflichig wäre. Bearbeitet vor 1 Stunde von triplehead Zitieren
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