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Geschrieben

Moin.

Ich habe den neuen Hinterreifen, nach Empfehlung hier im Forum einen 55er statt dem eingetragenen 50er- super Tip, die Kiste fährt so ja um Klassen harmonischer!

Aaber- nachdem die Dekra dankenswerterweise nicht nach viel guckt und recht unkompliziert ist, nach der Reifegröße schauen die schon. 

Bei der Suche hier habe ich nix gefunden, nur ne Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin, da stehen aber nur 50er drin. Brauch ich irgend ne Entscheidungshilfe für den Prüfer wenn ich den 55er eingetragenen haben möchte oder reicht da eine freundliche Bitte?

Gruß, Jan 

Geschrieben

Die "Suche"-Funktion liefert immer noch einige Ergebnisse

VG, der P. 

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

@Jan 0308 fährt m.E. eine T509, die Freigaben sind - zumindest beim ersten Überfliegen - alle für die 595N :rolleyes:  

Ich hab mal in den FAQ geguggt, aber auch da ist keine T509 verlinkt für den /55er Reifen.

Gerhard

Edith sagt: klick für T509-Fahrzeugschein

Bearbeitet von joe8353
Geschrieben (bearbeitet)

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten doch alle nicht mehr. Das muss man per Abnahme eintragen lassen. 

Mein Referenzgutachten für eine 595RPT (nicht-deutsche T509) kann ich gerne zur Verfügung stellen. Irgendwo gab es mal eine Bestätigung von T, dass T509 und 595RPT technisch identisch sind, die musst Du mal selber in den Tiefen des Forums suchen… 

Bearbeitet von SiRoBo
  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ok, danke schon mal, Tüv ist erst im November, ich habe heute mit der freundlichen KI Dame von Michelin gechattet, Freigaben gab's da nicht, habe mir aber die technischen Formblätter vom eingetragenen und dem gewünschten Reifen schicken lassen. Hoffe, daß dem Tüv Mann das zum Eintragen reicht. Sollte für einen vernunftbegabten Menschen, die Chance den bei der Dekra zu treffen stehen hier nicht schlecht, kein Problem sein das anhand der Faktenlage zu legalisieren. Den hier verlinkten Fzg Schein mit der entsprechenden Eintragung kann ich ja auch noch vorlegen, falls nötig. Werde ich aber nicht vor dem fälligen Tüv Termin versuchen.

Gruß, Jan

Bearbeitet von Jan 0308
Geschrieben

Bis dahin fährst du halt ohne Betriebserlaubnis rum.

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Jan 0308:

. Sollte für einen vernunftbegabten Menschen, 

 

vor 11 Stunden schrieb Jan 0308:

Wegen nem Reifen mit 2cm mehr Durchmesser- ich bin da nicht so dogmatisch :innocent:

Klingt schlüssig. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Jan 0308:

Wegen nem Reifen mit 2cm mehr Durchmesser- ich bin da nicht so dogmatisch :innocent:

Hallo... lobenswert. Bin da voll bei Dir. Nur kann es sein das es den eifrigen Beamten, der dich gerade kontrolliert, leider überhaupt nicht interessiert...

Die Größe steht nicht drin. Fertig!! Ob das paar mm oder cm ausmachen , ist dann komplett wurscht. 

Icb hab ne T509 und habe mir jetzt nochmal einen Satz in 50er geholt...

Das ist mir alles zu wischi waschi...

 

  • Like 2
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BikeausLU:

Hallo... lobenswert. Bin da voll bei Dir. Nur kann es sein das es den eifrigen Beamten, der dich gerade kontrolliert, leider überhaupt nicht interessiert...

Die Größe steht nicht drin. Fertig!! Ob das paar mm oder cm ausmachen , ist dann komplett wurscht. 

Icb hab ne T509 und habe mir jetzt nochmal einen Satz in 50er geholt...

Das ist mir alles zu wischi waschi...

 

Dann bin ich ja nicht der einzige „Spießer“ hier 😉

So ohne Versicherungsschutz kann es auch sehr schnell sehr teuer werden.

Und mein neuer Reifensatz ist auch „Gesetzeskonform“ weil die Hier in der Alpenrepublik einem ganz schnell auch mal die Fuhre stilllegen 

  • Like 2
Geschrieben

Meine Erfahrungen mit den Prüfern:

Wenn man im Vorfeld sein Vorhaben anspricht und dann zeitnah begutachten lässt geht auch heute noch einiges. Natürlich in Rahmen der Vorgaben. 

Wenn man mit einem sichtlich benutzten und falschen Reifen da steht und den 'nachträglich' eingetragen haben will, reagieren die schon mal voreingenommen. 

Aber das sind nur meine Erfahrungen. 

  • Like 1
Geschrieben

An der Kontur sieht man schon den Unterschied 50er und 55er bevor man losfährt. Und nach dem Losfahren merkt man's noch mehr- DER Reifen gehört da drauf!

vor 1 Stunde schrieb BikeausLU:

Hallo... lobenswert. Bin da voll bei Dir. Nur kann es sein das es den eifrigen Beamten, der dich gerade kontrolliert, leider überhaupt nicht interessiert...

Die Größe steht nicht drin. Fertig!! Ob das paar mm oder cm ausmachen , ist dann komplett wurscht. 

Icb hab ne T509 und habe mir jetzt nochmal einen Satz in 50er geholt...

Das ist mir alles zu wischi waschi...

 

 

Geschrieben

Eine andere Reifengröße muss immer eingetragen werden, soweit diese nicht in der Zulassungsbescheiningung bzw. COC drinnen steht. Bei der 509 und 595N war immer nur 190/50 eingetragen. Ob man sich das bei einer Kontrolle antun möchte muss jeder für sich entscheiden, ist halt ziemlich einfach festzustellen im Gegensatz zu einer anderen Übersetzung :flirt: Und der Aufwand/Kosten nach einer eventuellen Stilllegung wär mir im Vergleich zum gleich Eintragen lassen einfach too much.

Und nicht jeder trägt einem die andere Größe einfach so ein, das muss einem auch klar sein. Ich kenne da Leute die über 500km zu einem passenden Prüfer gefahren sind :whistle:

  • Like 1
  • Haha 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Jan 0308:

DER Reifen gehört da drauf!

 

Nein. 

Also bei dir nicht, bei anderen schon. 

Bearbeitet von Necrol
Geschrieben

Ich bin da wahrscheinlich ein Sensibelchen, aber mit dem 55er Reifen ändert sich die Sitzposition und die Übersetzung wird länger.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb triplehead:

Ich bin da wahrscheinlich ein Sensibelchen, aber mit dem 55er Reifen ändert sich die Sitzposition und die Übersetzung wird länger.

 


 

Dünnere Unnerbüx anziehen,
dann sitzt Du wieder etwas tiefer.

Allerdings verändert sich dadurch der Kniewinkel.

 

An der Übersetzung ändert sich nix.
Die Buchstaben und Ziffern bleiben in der gleichen Sprache
wie beim 50er Pneu und auch die Farbe stimmt noch.


 

 

.

  • Haha 1
Triple Fighter
Geschrieben
Ich bin da wahrscheinlich ein Sensibelchen, aber mit dem 55er Reifen ändert sich die Sitzposition und die Übersetzung wird länger.
 
Wieso?

Die Position bleibt doch gleich, nur der Druck auf den Handgelenken nimmt zu da hinten höher. So rein theoretisch.

Gesendet von meinem SM-S918B mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb triplehead:

Ich bin da wahrscheinlich ein Sensibelchen, aber mit dem 55er Reifen ändert sich die Sitzposition und die Übersetzung wird länger.

 

Ersteres nein, an der Sitzposition und an dem Kniewinkel ändert sich nix, zweiteres lässt sich durch ein größeres Kettenblatt ausgleichen :flowers:

Die Vorteile mit dem 190/55 sind aber wesentlich größer als die Nachteile, eigentlich kenne ich keine Nachteile 🤔

Auflagefläche in Schräglage ist größer und das Motorrad ist viel „Kurvenwilliger“ 

IMG_1833.jpeg

Bearbeitet von East
  • Thanks 1
Triple Fighter
Geschrieben

Früher wars halt einfacher was eintragen zu lassen.

Wird halt immer beschissener mit Eintragungen. :(
Wo ist nur die gute alte Zeit geblieben....Screenshot_20260204_172533_Gallery.jpg

Gesendet von meinem SM-S918B mit Tapatalk

  • Like 1
businesskasper
Geschrieben (bearbeitet)

Die Haftplichversicherung erlischt nicht. Das schlimmste, was passieren kann, ist §5.3 KfzPflVV.

Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis halte ich auch für fragwürdig. Wenn die Reifengröße eingetragen werden kann, dann geht auch keine erwartbare Gefährdung von ihr aus und §19.2 STVZO ist hinfällig. Kriegst vielleicht einen Mängelschein, weil das Formular äh die Zulassungbescheinigung Teil 1 falsch ausgefüllt ist.

Bearbeitet von businesskasper
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb businesskasper:

Die Haftplichversicherung erlischt nicht. Das schlimmste, was passieren kann, ist §5.3 KfzPflVV.

Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis halte ich auch für fragwürdig. Wenn die Reifengröße eingetragen werden kann, dann geht auch keine erwartbare Gefährdung von ihr aus und §19.2 STVZO ist hinfällig. Kriegst vielleicht einen Mängelschein, weil das Formular äh die Zulassungbescheinigung Teil 1 falsch ausgefüllt ist.

Um das Ganze abzukürzen
 
Ja, die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt in der Regel, wenn nicht eingetragene Reifen gefahren werden
, die nicht den Vorgaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder dem COC-Papier entsprechen. Seit 2025 sind Herstellerfreigaben oft nicht mehr ausreichend, weshalb abweichende Reifen von Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA eingetragen werden müssen. 
Reifen vor Ort +3
  • Folgen: Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und die Stilllegung des Fahrzeugs. Zudem erlischt der Versicherungsschutz
vor 8 Stunden schrieb Necrol:
Bearbeitet von Michel Ketzer
  • Like 2
Triple Fighter
Geschrieben
Ja ja, das Bildchen ist bekannt....
Am Kniewinkel ändert sich natürlich nix, aber der Druck auf die Handgelenke nimmt zu. Was mich aber tatsächlich gestört hat, war, dass ich den Kopf mehr in den Nacken ziehen musste. Hab halt Probleme mit der HWS. Das "System triplehead" ist nunmal ein komplexes.
Natürlich hätte ich mein Federbein wieder kürzen können, oder den Lenker etwas höher setzen, ein grösseres Kettenblatt montieren etc... 
Dau hatte ich damals keine Lust, da war mir der Aufwand, damit für mich wieder alles stimmt, im Verhältnis zum Nutzen zu groß. Das schliesst nicht aus, den 55er igendwann nochmal auszuprobieren. Dann aber mit entsprechenden Maßnahmen. 
Nach der ganzen Reifenmarkenaustragungsgeschichte bei der letzten HU hab ich erstmal keine Lust mehr auf das ganze Gutachtengedöns. Zumindest was die Speedy betrifft.
 
 
 
 
Dann drück halt die Glocken weiter an den Tank. Dann sitzt Mann wieder aufrechter und entlastet die Handgelenke.
Is halt so nen Kompromiss^^

Gesendet von meinem SM-S918B mit Tapatalk

  • Haha 2
Geschrieben

Also bei mir hat der Sachverständige mit mehr oder weniger Sachverstand agiert 😉, und den 190/55, basierend auf einer früheren Reifenfreigabe, eingetragen. Heutzutage vereinfacht eine Eintragung, sobald ein Schriftstück existiert, auf welches verwiesen werden kann.

Ob das immer mit Sachverstand gleichzusetzen ist.....ich wage es zu bezweifeln, aber egal, denn der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel😉!

  • Like 1
businesskasper
Geschrieben

Das darf er auch. Afaik muss der nur 'ne Prüfung machen ob der Reifen freigängig ist, also nirgendwo schleift. Im Wesentlich hat sich nur geändert, wer das genehmigen darf. Früher waren es halt die Reifenhersteller heute muss das der Prüfingenieur machen

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb businesskasper:

 muss der nur 'ne Prüfung machen ob der Reifen freigängig ist

Wenn dem so ist, frage ich mich, warum so viele Schwierigkeiten haben z.B. einen anderen Querschnitt eingetragen zu bekommen. Von Reifenfabrikatsbindung etc. ganz zu schweigen.

  • Like 1

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