SDenizX Geschrieben Montag um 12:56 report Geschrieben Montag um 12:56 Ich habe vor sämtliche Verkleidungsstücke mit Karbon Verkleidungsstücke bei meiner Ducati auszutauschen. Diese haben jedoch keine ABE oder sonstiges. Muss ich diese beim TÜV eintragen lassen oder darf ich sie ohne Eintragungspflicht auf dem öffentlichen Straßen benutzen? Zitieren
SDenizX Geschrieben Montag um 12:58 Autor report Geschrieben Montag um 12:58 Ich weiß, dass das hier eine Triumph Community ist aber ich bin relativ jung und brauche Ratschläge Zitieren
Argie26 Geschrieben Montag um 13:10 report Geschrieben Montag um 13:10 Soweit ich weiß ist eine Eintragung erforderlich, wenn ohne ABE, weil es u. a. um das Splitterverhalten geht. Du brauchst dazu für die Teile zumindest ein Materialgutachten. (Dass Carbon nicht splittert, interessiert leider die juristische Logik nicht.) Zitieren
Jochen ! Geschrieben Gestern um 07:44 report Geschrieben Gestern um 07:44 Guten Tag Ich bin … Text … Grüße, Name Moin Die Prüfungen für das Bruch- und Splitterverhalten erfolgen nach TA 29, Abs. 3.6.8., in Anlehnung an : Kugelfallversuch nach DIN 52306 : 1990-03 und Pfeilfallversuch nach DIN 52307 : 1990-03. Bei Anbauteilen wäre noch ein Fahrtest mit Hochgeschwindigkeitsfahrt erforderlich. So weit die hiesigen Gesetzmäßigkeiten. Viel Spaß dabei. Gruss, Jochen ! . Triple Fighter reagierte darauf 1 Zitieren
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