Friesenbiker Geschrieben 8. Mai 2004 report Geschrieben 8. Mai 2004 moin. Nur mal so zur info....... da ich mein moped gerne legal betreiben möchte habe ich mal hersteller tüv und dekra mit konkreten angaben dazu angemailt. die antworten sind allerdings sehr unterschiedlich ausgefallen. deswegen kopiere ich den mailverkehr mal hierein damit ihr euch selber ein bild von dem wirwar um das thema machen könnt. Fechter: Hallo,Ich habe vor einem halben Jahr einen gebrauchten Shark competetion high up Gebraucht gekauft. Der Verkäufer hat den Topf von euch erworben. Ich fahre eine Triumph Sprint ST Bj 2002 (T 695 AB) Der Shark ist Typ F1-21/A mit der E-nummer e3 55418. Ich war jetzt beim Tüv zu Hauptuntersuchung, dort wurde mir der Stempel Verweigert weil ich im Fahrzeugschein in Zeile 5 Gkat eingetragen habe, und der Austauschschaldämpfer keinen Kat hat. Austragen wollte mir den Kat auch niemand ohne Abgasgutachten des Originaldämpfers und einem neuen gutachten des Shark Schalldämpfer. In diesem Zusammenhang sagte der Tüvmensch was von §19 Stvzo und Das ich die Austragung vergessen könne wenn die Werte mit dem Shark Schlechter sind als die mit dem Originalen Schalldämpfer. Es sei denn, ich würde eine Abe bringen, aus der hervorgeht das der Eintrag im Fahrzeugschein hinfällig sei. Ansonsten sei der Anbau zwar durch die E-nummer zulässig, aber der betrieb des Motorrades durch den fehlenden Kat unzulässig. Was stimmt denn jetzt? Was darf ich und was nicht? Kann ich diesen topf auch mit Kat bei euch bekommen? Oder einen anderen high up mit ungefähr gleicher Größe, damit ich die Soziafußrasten nicht abnehmen muss? Da die momentane Informationslage für mich unbefriedigend ist, habe ich erst mal den originalen Schalldämpfer wieder draufgesteckt. Zumal ich die Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz nicht Verlieren möchte. Kann Ich ein neues Kärtchen bekommen wo die T695 und T695ab mit drin sind? Habt ihr eine Kopie der Abe für mich? Ist der oben genannte Schalldämpfer für eine Triumph Sprint RS Bj 2001 (T695) zulässig? Die hat zwar auch Gkat eingetragen, aber den Kat noch im Krümmer. Könnt ihr mir bitte einen aktuellen Katalog zukommen lassen? Vielen dank im voraus. Sehr geehrter Herr Gerlach, bitte teilen Sie uns Ihre Rufnummer mit, unter der Sie wochentags von 08:00 - 16:00 Uhr erreichbar sind. Der Katalog geht Ihnen mit separater Post zu. Mit freundlichen Grüßen FECHTER DRIVE Motorsport GmbH Service-Team naja, die antwort kam telefonisch und ist unbefriedigend,es wurde mir zugesichert das es rechtens ist diesen topf zu fahren da die E-nummer prüfung in italien gemacht wurde. angeblich liegt eine abe beim kba in deutschland vor, nur mir etwas schriftliches geben wollten die von fechter auch nicht. bin schwer entäuscht von fechter. tüv: Sehr gehrten Damen und Herren.Ich habe ein Problem und hoffe sie können mir da weiterhelfen. Ich fahre ein Motorrad der Marke Triumph, Modell Sprint st bj 2002 Typ T695ab. Das Fahrzeug ist mit einem geregelten Kat ausgestattet, welcher im Schalldämpfer sitzt. Ich habe kürzlich eine Schalldämpferaustauschanlage der Firma Shark Typ f1-21/a mit der e-nummer e3 55418 erworben. Dieser Schalldämpfer hat keinen Kat. Jedoch ist bei mir im Fahrzeugschein in der Zeile 5 Otto/gkat eingetragen. Laut dem impoteur Fechter Drive, liegt bei dem Kraftfahrtbundessamt Eine Abe vor, die besagt das der betrieb dieser Anlage legal ist, Und der Kat im Fahrzeugschein nicht ausgetragen werden muss. Bekannte Motorradfahrer (auch Triumph) haben das selbe Problem, Und bei deren Örtlichen Tüv-Stellen verschiedene aussagen bekommen. Da ich keine Lust habe, mich mit der Polizei zu streiten bei Kontrollen, auch nicht möchte das die Betriebserlaubnis beim Anbau erlischt, hoffe ich das mir jemand bei ihnen eine verbindliche aussage Geben kann ob der shark Schalldämpfer legal oder illegal ist. Eine Db-messung habe ich machen lassen, die Lautstärke ist ok. Besteht für mich die Möglichkeit eine Kopie der Abe zu bekommen? Der impoteur beruft sich auf Eu-recht und verweißt auf die am Schalldämpfer eingestempelte e-nummer. Mit freundlichen grüßen Carsten Gerlach Sehr geehrter Herr Gerlach, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verwendung des Austausch-Schalldämpfers mit der in Italien erteilten EG-Genehmigungsnummer an Ihrem Fahrzeugtyp ist zulässig, weil das Fahrzeug die vorgeschriebenen Abgas- und Geräuschemissionsvorschriften (noch) erfüllt. Der Katalysator wurde vom Hersteller schon mit Blick auf die nächste Stufe der Abgasvorschriften eingebaut. Vor einiger Zeit wurde in Gremien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) und der Bundesländer diskutiert, ob nicht auch Motorräder - wie Pkw - nach dem Schadstoffausstoß besteuert werden sollten. Daraufhin und im Zuge der allgemeinen Abgas-Diskussionen haben einige Hersteller, wie z. B. Triumph, bereits vorsorglich durch den Einbau eines geregelten Kat reagiert. Ob die geplante Kfz.-Steuerreform tatsächlich so kommen wird, wie seinerzeit diskutiert, ist zurzeit nicht absehbar. Für die Käufer von Austausch-Schalldämpferanlagen mit EU-Genehmigung sind folgende Punkte wichtig : 1.) Auf dem Beipackzettel oder der Verpackung muss eindeutig die Zuordnung der Anlage zu dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgewiesen sein. 2.) Dieses Dokument sollte der Besitzer gut aufbewahren. - Erfahrungsgemäß ist es für Polizeikontrollen hilfreich, diese Unterlage dabei zu haben, auch wenn das Mitführen dieses Schriftstücks nicht vorgeschrieben ist. Mit freundlichen Grüßen Bert Korporal TÜV NORD STRASSENVERKEHR Bereich Unternehmensentwicklung Information und Dokumentation www.tuev-nord.de dekra: Sehr gehrten Damen und Herren.Ich habe ein Problem und hoffe sie können mir da weiterhelfen. Ich fahre ein Motorrad der Marke Triumph, Modell Sprint st bj 2002 Typ T695ab. Das Fahrzeug ist mit einem geregelten Kat ausgestattet, welcher im Schalldämpfer sitzt. Ich habe kürzlich eine Schalldämpferaustauschanlage der Firma Shark Typ f1-21/a mit der e-nummer e3 55418 erworben. Dieser Schalldämpfer hat keinen Kat. Jedoch ist bei mir im Fahrzeugschein in der Zeile 5 Otto/gkat eingetragen. Laut dem impoteur Fechter Drive, liegt bei dem Kraftfahrtbundessamt Eine Abe vor, die besagt das der betrieb dieser Anlage legal ist, Und der Kat im Fahrzeugschein nicht ausgetragen werden muss. Bekannte Motorradfahrer (auch Triumph) haben das selbe Problem, Und bei deren Örtlichen Tüv-Stellen verschiedene aussagen bekommen. Da ich keine Lust habe, mich mit der Polizei zu streiten bei Kontrollen, auch nicht möchte das die Betriebserlaubnis beim Anbau erlischt, hoffe ich das mir jemand bei ihnen eine verbindliche aussage Geben kann ob der shark Schalldämpfer legal oder illegal ist. Eine Db-messung habe ich machen lassen, die Lautstärke ist ok. Besteht für mich die Möglichkeit eine Kopie der Abe zu bekommen? Der impoteur beruft sich auf Eu-recht und verweißt auf die am Schalldämpfer eingestempelte e-nummer. Mit freundlichen grüßen Carsten Gerlach Sehr geehrter Herr Gerlach, in Bezug auf die von Ihnen dargelegte Problematik einer Austauschschalldämpferanlage möchten wir Ihnen folgenden Standpunkt übermitteln: Die von Ihnen angeführte EG-Bauartgenehmigung e3 55418 für eine Austausch-Auspuffanlage (Nicht-Originalauspuffanlage) liegt uns nicht vor. Diese EG-Bauartgenehmigung wurde in Italien erteilt und kann aus unserer Sicht nur vom "Ministero dei Trasporti, Direzione Generale MCTC, Via Nomentana 5912, 00141 Roma" (ggf. über das Kraftfahrt-Bundesamt - KBA) angefordert werden. Damit ist unsererseits eine verbindliche Aussage über die die Genehmigung dieser Austausch-Schalldämpferanlage für Ihr Motorrad (Typ bzw. Motortyp) nicht möglich. In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass in Anhang VI des Kap. 9 der Richtlinie 97/24/EG hinsichtlich der Vorschriften für Austausch-Auspuffanlagen festgeschrieben ist, dass die Austausch-Auspuffanlage in einer Verpackung geliefert oder mit einem Etikett versehen sein muß, die/das u. a. die Fahrzeugmodelle angibt, für die die Austausch-Auspuffanlage bestimmt ist. Diese Aufstellung müßten Sie beim Kauf der Anlage erhalten haben. Bei der Änderung der Ausrüstung Ihres Motorrades (GKAT in die Ausführung ohne KAT) ist aus unserer Sicht eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Gemäß § 27 Abs. 1 StVZO müssen die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d. h. im vorliegenden Fall ist Ziff. 5 der Fahrzeugpapiere zu ändern. Diese Auffassung steht auch in Übereinstimmung mit der des KBA. Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. N. Müller dieser thread hier soll nicht zum unsachlichen diskutieren aufrufen sondern eher den leuten als hinweis weiterhelfen die nicht so gerne im bereich von punkten unterwegs sind. wem nützt es denn wenn ihm vorgeworfen wird illegal zu fahren obwohl ne E-nummer auf dem pott steht. und auf einen rechtsstreit hat wahrscheinlich auch niemand lust der solange dauert bis die gesetzte klar und deutlich werden. herrsteller wie bos, shark auf sonderwunsch, sr-racing und remus bieten ja schon nachrüsttöpfe mit abe E-nummer und kat an. meinen shark (ohne kat) werde ich noch solange fahren bis triumph die 2005 Modelle vorstellt. dann werde ich mal schauen ob ich ne neue kaufe oder meine lieber noch etwas fahre und mir nen Katpot bestelle. Zitieren
HZett Geschrieben 8. Mai 2004 report Geschrieben 8. Mai 2004 Ich will ja keinen verunsichern aber in der Eifel wurde gerade ein Motorrad stillgelegt, welches mit einem Austauschtopf mit E-Kennung unterwegs war. Begründung des Polizeibeamten: 1) Zu laut, 2. Kein Eintrag in den Farhzeugpapieren. So kanns auch gehen... Eifel eben.... Anderer Fall: Ich selbst hatte beim TÜV vor 2 Jahren null Probs mit meinem alten Mopped, ein Bekannter kam mit seinem E-Kennz. Topf nicht durch. Also stimmt das schon, wenn es hier mehr als eine Unstimmigkeit bei der Umsetzung des EU-Rechts gibt. Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte sich seinen alten Topf aufbewahren und notfalls den für den TÜV dranschrauben. Nach dem TÜV lässt sich das leicht ändern und man hat auf jeden Fall den besseren Sound. Wer an einen schlecht informierten Uniformierten gerät, wie oben beschrieben, hat die A...karte gezogen. Das ist aber wohl der Worst-Case und wird wohl eine Ausnahme bleiben. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Finger von Nachrüstschalldämpfern lassen oder noch ein paar Jahre warten, bis eh jeder Kat-Anlagen anbietet. Wer sich Anlagen bauen lassen möchte, dem kann ich eine geeignete Adresse eines Bekannten vermitteln. Hierbei verdiene ich nix und der Mann leistet erstklassige Arbeit; er sitzt in Köln und er verbaut auch Katalysatoren. Bei der Abnahme durch unseren guten, alten TÜV kann er behilflich sein. Wer sich bei diversen Herstellern informieren möchte, dem kann ich, wenn vorhanden Adressmaterial zukommen lassen. Immer schrottfrei bleiben... Zitieren
elomel Geschrieben 8. Mai 2004 report Geschrieben 8. Mai 2004 Ich will ja keinen verunsichern aber in der Eifel wurde gerade ein Motorrad stillgelegt, welches mit einem Austauschtopf mit E-Kennung unterwegs war. Begründung des Polizeibeamten: 1) Zu laut, 2. Kein Eintrag in den Farhzeugpapieren. So kanns auch gehen... Eifel eben.... Zu laut darf ein Austauschtopf auch nicht sein. Mit oder ohne EG-EBE. Toleranz ist angeblich 5 db bei den Messungen (lt. Motorrad-Magazin). Wenn das Töff lauter ist als in den Papieren eingetragen, ist Schluss mit lustig. Gruß Tom Zitieren
Bandito Geschrieben 8. Mai 2004 report Geschrieben 8. Mai 2004 Wer sich nicht sicher ist, sollte die Finger von Nachrüstschalldämpfern lassen oder noch ein paar Jahre warten, bis eh jeder Kat-Anlagen anbietet. Super Idee!! Da wart ich einfach noch ein bisschen, dann hab ich freie Auswahl und muß mich nicht auf eine Hand voll Hersteller beschränken. Wobei, den SR gibt es ja jetzt auch schon mit Kat. Zitieren
DirkW Geschrieben 8. Mai 2004 report Geschrieben 8. Mai 2004 Stimmt nicht ganz, der Kat sitzt bei SR-Racing nicht im Topf, sondern im Verbindungsrohr. Theoretisch könnte man also einen beliebigen Topf mit einem SR Verbindungsrohr kombinieren und hätte einen Topf der gut klingt undaussieht mit Kat. Ob da nun rechtlich oder sonst irgendwas dagegen spricht weiß ich natürlich nicht. Und der SR-Topf klingt nun auch nicht soo schlecht. Zitieren
Bandito Geschrieben 9. Mai 2004 report Geschrieben 9. Mai 2004 @DirkW: von Tom_44 weiß ich aber, daß bei seiner SR-Anlage der Kat im Topf ist. Allerdings bist Du schon der zweite, der sagt, daß der Kat sich im zwischenrohr versteckt. Zitieren
Tom_56 Geschrieben 9. Mai 2004 report Geschrieben 9. Mai 2004 (bearbeitet) Stimmt nicht ganz, der Kat sitzt bei SR-Racing nicht im Topf, sondern im Verbindungsrohr. Theoretisch könnte man also einen beliebigen Topf mit einem SR Verbindungsrohr kombinieren und hätte einen Topf der gut klingt undaussieht mit Kat. Ob da nun rechtlich oder sonst irgendwas dagegen spricht weiß ich natürlich nicht.Und der SR-Topf klingt nun auch nicht soo schlecht. Hallo DirkW, Bandito hat schon Recht. bei mir sitzt der Kat im Topf, denn das Zwischenrohr, welches ich verwende ist nicht von SR, sondern ein anbgeändertes Shark-Zwischenrohr, welches ich in den Winkeln wie auch in der Länge stark verändert habe. Durch diese Änderung konnte SR den Kat nicht wie damals geplant, im Zwischenrohr unterbringen und so mit habe ich mich mit Sepp geeinigt, das der Kat mit in den Topf kommt und da ist er auch, habe mich selber davon überzeugen können Zu guter letzt hängt es davon ab, was man mit SR ausmacht, denn auch der Anschluß für das Zwischerohr ist bei mir anders gestalltet wie sonst, ich habe mir den Anschluss am Topf nach innen legen lassen (wie z.B. auch bei Shark) das ist erforderlich gewesen, da mit der Topf mein kurzes Heck nicht überragt. Gruß Tom Bearbeitet 9. Mai 2004 von Tom_44 Zitieren
HZett Geschrieben 9. Mai 2004 report Geschrieben 9. Mai 2004 Vielleicht sollte man generell mal eine Liste hier zusammenstellen und veröffentlichen, in der alle Hersteller genannt werden, die Ersatzanlagen mit Kat anbieten. Dann hat jeder, der sich für Austauschdämpfer interessiert erstmal eine gewissen Auswahl an verfügbaren Herstellern und kann sich sein eigenes Bild machen. Natürlich alle mit E-Mail, Adresse und Telefon... Zitieren
DirkW Geschrieben 9. Mai 2004 report Geschrieben 9. Mai 2004 Wie dem auch sei, bei meinem Modell sitzt der Kat im Verbindungsrohr. Basta! Toms Version ist extra so gebaut worden, weil er das Shark Verbindungsrohr schon hatte und es sich wohl schwieriger gestalten dürfte einen Kat im schon vorhandenen Rohr einzubauen, als in einen erst zu fertigenden Topf einzupflanzen. Der Regelfall wird zumindest bei SR der Kat im Verbindungsrohr sein und selbiges kann man bestimmt auch einzeln ordern und mit einem anderen Topf kombinieren. Zitieren
Tom_56 Geschrieben 9. Mai 2004 report Geschrieben 9. Mai 2004 Wie dem auch sei, bei meinem Modell sitzt der Kat im Verbindungsrohr. Basta! Hi DirkW, habe ich doch auch nicht bezweifelt Gruß Tom Zitieren
quicksilver Geschrieben 9. Mai 2004 report Geschrieben 9. Mai 2004 An die Fachleute unter euch eine Frage von einem Nicht-Technik-Begabten: Das was ich bis jetzt über Zwischenrohre und Endtöpfe gelesen habe ist ziemlich verwirrend für mich. 1) Kann man ein beliebiges,zugelassenes,Zwischenrohr mit einem beliebigem anderen Endtopf betreiben oder geht das nicht. 2) Bei den 2003 ST-Modellen ist der Kat im Endtopf;Könnte ich nun das Zwischen- rohr eines Pre-2003-Modells,also Kat im Zwischenrohr,mit einem LLRC betreiben um wenigsten einen Kat am Mopped zu haben oder gibts da Probleme. Wenn es möglich wäre beliebige Zwischenrohre und Endtöpfe zu kombinieren würde sich die Anzahl an Kombinationsmöglichkeiten ja enorm steigern,sofern alle verwendeten Teile ein ABE haben. Wahrscheinlich habe ich irgendwas nicht bedacht,denn sonst würden Leute das ja schon tun. Bitte klärt mich auf!! grüße Otto Zitieren
DirkW Geschrieben 9. Mai 2004 report Geschrieben 9. Mai 2004 Wie dem auch sei, bei meinem Modell sitzt der Kat im Verbindungsrohr. Basta! Hi DirkW, habe ich doch auch nicht bezweifelt Gruß Tom Ich sag ja schon gar nix mehr! Zitieren
Tom_56 Geschrieben 10. Mai 2004 report Geschrieben 10. Mai 2004 An die Fachleute unter euch eine Frage von einem Nicht-Technik-Begabten:Das was ich bis jetzt über Zwischenrohre und Endtöpfe gelesen habe ist ziemlich verwirrend für mich. 1) Kann man ein beliebiges,zugelassenes,Zwischenrohr mit einem beliebigem anderen Endtopf betreiben oder geht das nicht. 2) Bei den 2003 ST-Modellen ist der Kat im Endtopf;Könnte ich nun das Zwischen- rohr eines Pre-2003-Modells,also Kat im Zwischenrohr,mit einem LLRC betreiben um wenigsten einen Kat am Mopped zu haben oder gibts da Probleme. Wenn es möglich wäre beliebige Zwischenrohre und Endtöpfe zu kombinieren würde sich die Anzahl an Kombinationsmöglichkeiten ja enorm steigern,sofern alle verwendeten Teile ein ABE haben. Wahrscheinlich habe ich irgendwas nicht bedacht,denn sonst würden Leute das ja schon tun. Bitte klärt mich auf!! grüße Otto Moin Otto, Wenn die Durchmesser der Anschlüße gleich sind, kannst du auch Zwischenrohre anderer Hersteller verwenden, wenn auch Länge und Winkel hinkommen, oder du ne Möglichkeit hast das Rohr anzupassen. Was meinst Du mit "Pre-2003-Modells" ? kann ich nicht einordnen. Zum Kat : wenn du sowieso schon nen unerlaubten Topf fahren möchtest, warum legst Du dann noch Wert auf einen Kat ?, fährst da ja sowieso ohne gültige Zulassung. Gruß Tom Zitieren
Boris Geschrieben 10. Mai 2004 report Geschrieben 10. Mai 2004 Also bei diesem Wust an unterschiedlichen Infos lobe ich mir meine HLRC. Da weiß ich doch was ich habe. Da gibt's Punkte von der Polizei und keine Plakete von Tüv und Dekra. Aber wenigstens sind sich alle einig . Gruß Boris Und laßt Knochen und Moppeds heile!!! Zitieren
GerT Geschrieben 10. Mai 2004 report Geschrieben 10. Mai 2004 OK Unterscheiden wir mal nach den Gesichtspunkten Lautstärke und Abgas: Für die Lautstärke sind Größe, Länge, Art der Verlegung für den Gesetzgeber uninteressant. Erst beim Topf wird es schwieriger. D.h. du kannst nach Herzenslust deine Krümmer verlegen (solange keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt). Was, wie und wann mit dem Abgas geschieht, darüber sind sich die Politiker noch nicht einig. Früher oder später wird eine Regelung kommen. Vermutlich wird es dann so aussehen das es egal ist ob der KAT im Topf oder im Krümmer ist, solange das Endergebnis stimmt das hinten herauskommt. Ganz ohne KAT wirst du dich dann schwertun die geforderten Grenzwerte einzuhalten. Welche Grenzwerte dann gelten ist auch noch offen, theoretisch die am Tage der Zulassung. Wahrscheinlich wird es so sein wie bei den Autos, du kannst nach wie vor ohne KAT herumfahren, nur mußt dann soo viel Steuer bezahlen das du dir nach ein zwei Jahren ein anderes Bike mit KAT kaufen kannst .... Gruß GerT Zitieren
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