hobbes Geschrieben 27. April 2005 report Geschrieben 27. April 2005 Hallo! Mal eine Frage in die andere Richtung: Ich habe im Moment beide Scheinwerfer brennen, was, soweit ich gelesen habe, nicht unbedingt erlaubt ist (wg der Streuscheibe des Fernlichtscheinwerfers). Nun habe ich mir letztes Jahr bei meinem London-Urlaub eine Scheinwerferabdeckung vom ACE Cafe mitgebracht. Diese wird einfach über den Scheinwerfer gezogen und dort mit einem Gummiband festgehalten. Ich habe das über die Fernlicht-Lampe gezogen. SIEHT UNGEFÄHR SO AUS: Bei der Speed Triple allerdings noch mit ´nem zweiten Scheinwerfer Darf ich mit sowas rumfahren???? Das Fernlicht funktioniert ja bei beiden Scheinwerfern, oder? Gruß, Frank Zitieren
Trionfo Geschrieben 27. April 2005 report Geschrieben 27. April 2005 Ich kenne diese Methode von Geländeautos mit Scheinwerfern auf dem Dach. Da ist es so, wenn sie nicht geschaltet sind, müssen sie abgedeckt werden. Ebenso bei Ralleyautos die solche Flutlichter unter der Stoßstange haben. Denke schon, daß es erlaubt ist. Aber Gewissheit hast du nur beim TÜV-Mensch. Zitieren
DirkW Geschrieben 27. April 2005 report Geschrieben 27. April 2005 Ich seh das so: Die Scheinwerfer bei den Triples bis einschl. Bj. 04 waren getrennt geschalten und hatten unterschiedliche Streuscheiben. Eine fürs Fern- & eine fürs Abblendlicht. Wenn Du eine abdeckst hast Du doch entweder nur Fern- oder nur Abblendlicht (ja ich weiß, Scheinwerfergleichschaltung aber die is nicht so richtig offiziell erlaubt). Deswegen würde ich behaupten, überall in Europa ist es schei..egal außer in Deutschland. Ich würde das Ding draufmachen und wenn es den kleinen, grünen Männchen nicht gefällt, kannst Du es ja an Ort und Stelle entfernen und alle haben sich wieder lieb. Zitieren
Bembl Geschrieben 27. April 2005 report Geschrieben 27. April 2005 Ha! Der RevZuR! Wundert mich auch, daß das Teil noch rumfahren darf - wobei der Scheinwerfer noch das geringere Problem ist. Freddy, sach was. Gruß Bembl Zitieren
Psycho Geschrieben 27. April 2005 report Geschrieben 27. April 2005 Hi das kommt darauf an, wie Deine Scheinwerfer geschaltet sind. Rein rechtlich kannst Du alles auf einen Scheinwerfer legen und den anderen abdecken. Lt. TÜV kein Problem. Bei mir hat der TÜV (bzw. GTÜ)-Mensch sogar angeregt beide Scheinwerfer zu schalten ! Gruß Psycho p.s. hier gibts auch gelegentlich Infos... TÜV-Ecke Zitieren
frankman Geschrieben 29. April 2005 report Geschrieben 29. April 2005 tach ich hab letzens noch eine wunderschöne kawasaki 500 h1 gesehen, die just die erwähnte abdeckung auf dem scheinwerfer trug. der hatte aber nur 1 auge... damit wäre es ein problem, da ja mit abblendlicht gefahren werden muß. solange beim fahren dein abblendlicht leuchtet sollte es keinen sress geben und das ding ist ja im zweifelsfall ratzfatz abgenommen und in der hosentasche verstaut allerdings könnte dem überkronten scheinwerfer ein wenig warm werden unter der mütze.... frank Zitieren
FuriousFred Geschrieben 29. April 2005 report Geschrieben 29. April 2005 (bearbeitet) Tjou, zur konkreten, DIN, StVO, römisch katholischen Rechtslage weiß ich da nix Genaues. Beim lustigen Rätselraten mit der Rennleitung war das Headlightcover aber nie ein Thema, auf meine Anmerkung hin das man so des nächtens immer eine blitzsaubere Fernlichstreuscheibe habe erinnerte man sich gerne an die guten alten 6V Zeiten zurück. Könnte aber auch daran liegen, daß Margareth (mein Krad) genügend anderen Diskussionstoff bot; "...der Kennzeichenwinkel ist ja nun wohl für die Luftverfolgung..." der Polizeibeamte war übrigens von der kompetent-fairen Sorte, muß man auch mal sagen. Ich würd mal am ACE nach ABE fragen Grüße FF (Frank hat Recht, so hat´s mir der Kradpolizist auch gesagt) Bearbeitet 29. April 2005 von FuriousFred Zitieren
hobbes Geschrieben 29. April 2005 Autor report Geschrieben 29. April 2005 Hallo! Danke für Eure Antworten!! Das ACE Cafe sagt, es wäre erlaubt, zumindest in England . Dann werde ich mal den Sommer und die Polizei auf mich zukommen lassen. Gruß, Frank Zitieren
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