TripleMike Geschrieben 13. Juni 2005 report Geschrieben 13. Juni 2005 Morgen, Habe das "Eisenteil" von Lenker gegen einen schönen, güldenen LSL Streetbar getauscht. Mächtig breit das Teil. Kürzen darf man wohl nicht, warum auch immer. Ich war heut beim TÜV zum Beäugen meines Lenkers. Leider steht in den Papieren vom Lenker nur die 955 drin. "Für die 1050 muss eine Eintragung erfolgen, den Fahrzeugbrief bitte". Den hatte ich spontan natürlich nicht bei. Nun meine Frage: Lenker kürzen darf man ohne weiteres nicht. Wenn ich aber eh zum TÜV muss und eine Einzelabnahme machen lasse, dann darf ich doch auch vorher was abschneiden oder? Geht das? Danke soweit, TripleMike Zitieren
SpeedyTreiber Geschrieben 13. Juni 2005 report Geschrieben 13. Juni 2005 ne oder, net wirklich dein ernst.... ich kann mich net entscheiden...is des jetz zum lachen oder zum heulen... Zitieren
TripleMike Geschrieben 13. Juni 2005 Autor report Geschrieben 13. Juni 2005 Breit is ja gut... aber viel hilft nich immer viel. Alles was extrem mehr als Schulterbreit ist schaut cool aus, ist aber nach ner Weile echt anstrengend. Will den ja keine 20cm absäbeln, sondern nur das kleine aber entscheidende Stück. Ausserdem wollte ich hier keine buh rufe, sondern wissen ob ich den nun kürzen darf. TripleMike Zitieren
Trionfo Geschrieben 13. Juni 2005 report Geschrieben 13. Juni 2005 Warum sollte man den Lenker nicht kürzen dürfen? Du fährst dann damit zum TÜV, der nette Herr dort nimmt am Lenker Maß und trägt die aktuelle Breite ein. Solange du keine 15cm übrig lässt, sollte er es eigentlich so abnicken können. Dir kommt es eben nicht auf die Breite an, sondern auf die Farbe des Lenkers, richtig? Zitieren
asp Geschrieben 13. Juni 2005 report Geschrieben 13. Juni 2005 Also, wenn ich das Prüfprotokoll noch richtig in Erinnerung habe, dann wird der Lenker in der Mitte festgespannt und an den Enden kommen dann so Nasen rein, die sich hin- und herbewegen (oder wars im Kreis??) um zu gucken ob der Lenker bricht oder sonstige Ermüdungserscheinungen aufweist. Wenn du jetzt den Lenker kürzt, wird doch nur der Hebelweg kürzer. Somit sollte er "noch" stabiler bzw. weniger anfällig werden. Von daher sehe zumindest ich kein Problem, aber ich kann die leider keinen Stempel für geben. Zitieren
TripleMike Geschrieben 14. Juni 2005 Autor report Geschrieben 14. Juni 2005 @Trionfo Richtig... die Farbe entscheidet maßgeblich über das Wohlbefinden. Man guckt ja immerhin ständig drauf. @asp Was? Die balgen das Teil echt hin und her? Au weia... dann muss ich mir ja nen halben Tag frei nehmen... Gruß TripleMike Zitieren
frankman Geschrieben 14. Juni 2005 report Geschrieben 14. Juni 2005 tach die biegerei ist nur für das mustergutachten, und wird an deinem hobel nicht gemacht. es wird - wie immer auf den prüfer ankommen. ich würde vorher mit einem ing (..am besten den, welcher auch den eintrag macht) genau durchsprechen was du vor hast. der kann dir dann auch sagen, was zu beachten/erfüllen ist um den lenker zu legalisieren... frank Zitieren
Psycho Geschrieben 14. Juni 2005 report Geschrieben 14. Juni 2005 Klare Ansage.... NEIN! Du darfst das Teil weder verbiegen, noch absägen. 2 Bohrungen, z.B. für Lenkerendenblinker sind nach Abstimmung mit dem Hersteller erlaubt. Scheinbar aber nur zwischen den Klemmböcken. Gruß Psycho p.s. Auch wenn der TÜV das Teil einträgt..... wenn die Ordnungsmacht das Teil in Augenschein nimmt und Veränderungen zur Länge, Winkel feststellt, war's das! Zitieren
TripleMike Geschrieben 14. Juni 2005 Autor report Geschrieben 14. Juni 2005 Dazu fällt mir ne Geschichte von einem Bekannten ein. Der hat einen R1 Streetfighter-Umbau gekauft. War schon ein sehr extremer Umbau... Aber ALLES eingetragen! Eines Tages hat ihn die Polizei mir nichts dir nichts rausgefischt und war nun der Meinung, das kann nicht so sein. Ihm wurde dann mal eben der TÜV Rückwirkend aberkannt und die Karre stillgelegt. Dann frag ich mich allerdings, wozu rennt man zum TÜV, wenn irgendein Cop daherkommen kann und den TÜV in Frage stellt... Dann lass ich den Lenker wohl besser so wie er ist... TripleMike Zitieren
SpeedyTreiber Geschrieben 14. Juni 2005 report Geschrieben 14. Juni 2005 bau dir halt nen magura drauf...sind konifiziert und nicht so stark gekröpft...machen optisch wie technisch ordentlich was her und sind so ca. um die 810mm breit...also net zu breit, wie du oben schon erwähnt hast... gibts komplette sets bei sbf z.b. ...da sind dann auch gleich neue klemmböcke für den 28er lenker dabei... siehe dazu folgenden fred auf seite 9...da sind bilder von dem magura dabei...da kannst dann des lsl-lenkeisen als gehstock nehmen... http://www.tschepe.info/t5net/forum/index....showtopic=17781 gruß sandro Zitieren
physiotherapie Geschrieben 14. Juni 2005 report Geschrieben 14. Juni 2005 Dazu fällt mir ne Geschichte von einem Bekannten ein. Der hat einen R1 Streetfighter-Umbau gekauft. War schon ein sehr extremer Umbau... Aber ALLES eingetragen! Eines Tages hat ihn die Polizei mir nichts dir nichts rausgefischt und war nun der Meinung, das kann nicht so sein. Ihm wurde dann mal eben der TÜV Rückwirkend aberkannt und die Karre stillgelegt.Dann frag ich mich allerdings, wozu rennt man zum TÜV, wenn irgendein Cop daherkommen kann und den TÜV in Frage stellt... Dann lass ich den Lenker wohl besser so wie er ist... TripleMike <{POST_SNAPBACK}> weil auch mancher einen guten Bekannten beim TÜV hat oder speziell Harleys durch ganz Deutschland gekarrt werden,damit sie irgendwo den Eintrag bekommen.Zu dem Thema z.B. das leidige Tütenproblem,Eintrag des TÜV hilft nicht,wenn die Grünen es zu laut finden. usw. Zitieren
asp Geschrieben 16. Juni 2005 report Geschrieben 16. Juni 2005 Klare Ansage....NEIN! Du darfst das Teil weder verbiegen, noch absägen. ... Sodele, das läßt mir ja keine Ruhe. Nicht das ich deine Kompetenz in Frage stelle, aber ich wüsste schon gern woher du das weist, bzw. warum das so ist... Ich darf also Löcher für O-Augen oder innenverlegte Leitungen in die Lenkstange bohren, aber nen Zentimeter abraspeln ist nicht erlaubt?? Will mir nicht so recht in den Kopf (so rein vom technischen Verständnis her). Und warum kann der Graukittel nicht einfach einen Vermerk machen wie z.B. Lenkerbreite modifiziert mit Angabe der neuen Breite so ala Einzelabnahme? Dann können auch die Grünen da doch eigentlich nicht mehr gegen anstinken, oder hab ich da jetzt was übersehen? Bitte um Erleuchtung. Zitieren
Psycho Geschrieben 17. Juni 2005 report Geschrieben 17. Juni 2005 Sodele, das läßt mir ja keine Ruhe. Nicht das ich deine Kompetenz in Frage stelle, aber ich wüsste schon gern woher du das weist, bzw. warum das so ist...Ich darf also Löcher für O-Augen oder innenverlegte Leitungen in die Lenkstange bohren, aber nen Zentimeter abraspeln ist nicht erlaubt?? Will mir nicht so recht in den Kopf (so rein vom technischen Verständnis her). Und warum kann der Graukittel nicht einfach einen Vermerk machen wie z.B. Lenkerbreite modifiziert mit Angabe der neuen Breite so ala Einzelabnahme? Dann können auch die Grünen da doch eigentlich nicht mehr gegen anstinken, oder hab ich da jetzt was übersehen? Bitte um Erleuchtung. <{POST_SNAPBACK}> Hi es verhält sich so und kann auch beim TÜV angefragt werden. Wenn Du einen Lenker bringst/montierst, welcher Marke eigenbau ist, muss eine Einzelabnahme mit Gutachten erstellt werden. So ein Gutachten kann locker 200-300€ kosten. Eine Einzelabnahme dagegen ist billig. Nur haben eigentlich alle im Handel erhältlichen Lenker eine Prüfung durch den TÜV hinter sich gebracht und somit ist ein Teilegutachten, bei manchen Lenkern sogar eine EG-ABE dabei (Typgebunden). Wenn Herr Hobbyschrauber nun hergeht, den Lenker verbiegt, absägt oder gar zum Biegen wärmebehandelt, kann der Mensch vom TÜV nicht mehr mit ruhigen Gewissen unterschreiben, dass der Lenker noch die mechanische Festigkeit, Vibrationsbeständigkeit.... etc. aufweist. Ergo.... klare Aussage vom TÜV-SÜD (Zentrale) : Nicht erlaubt. Rückfrage beim Verkehrszug Hechingen (Polizei).... und die Jungs sind wirklich fit (!): Nicht erlaubt, es erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn jemand eine Einzelabnahme macht... s.o. ist es anders, aber das lohnt sich wohl eher nicht. Die Grösse der Bohrungen ist wirklich Ermessenssache.... muss aber lt. obigen Quellen zwischen den Klemmblöcken liegen, da ausserhalb der Befestigungspunkte sonst eine Sollbruchstelle, bzw. eine Schwächung der Struktur erzeugt wird. Ich hoffe damit die Frage beantwortet zu haben. Gruß Psycho Zitieren
asp Geschrieben 17. Juni 2005 report Geschrieben 17. Juni 2005 ...Ich hoffe damit die Frage beantwortet zu haben. Gruß Psycho <{POST_SNAPBACK}> Ja, hast du. Bedeuted für mich mit neuem Lenker und zugehöriger ABE beim Tüv vorbeifahren und die Eisensäge gleich mitnehmen. Freundlich fragen und in seinem Beisein jede Seite kürzen und alles sollte schön sein, wenn er den Lenker dann mit der jeweiligen neuen Breite einträgt. So kann er sicher sein das keine Gefügeveränderung stattgefunden hat und der Lenker nichts an Festigkeit verloren hat. P.S. bei mir hat noch nie einer die Lenkerbreite nachgemessen aber im Falle eines Unfalles wird die Versicherung warscheinlich auch das als Gegenargument benutzen. Schicken Tach noch.... Zitieren
Diluk Geschrieben 17. Juni 2005 report Geschrieben 17. Juni 2005 Hallo Leute, ich verstehe nicht,warum man(n) überhaupt mit dem Gedanken spielt,den Lenker kürzen zu wollen. Entweder man(n) kauft ihn mit überzeugung,weils geil aussieht und das Handling sich verbessern sollte oder man(n) lässt es. Ich kann ihn nur empfehlen,so wie er ist Zitieren
asp Geschrieben 17. Juni 2005 report Geschrieben 17. Juni 2005 Hallo Leute,ich verstehe nicht,warum man(n) überhaupt mit dem Gedanken spielt,den Lenker kürzen zu wollen. Entweder man(n) kauft ihn mit überzeugung,weils geil aussieht und das Handling sich verbessern sollte oder man(n) lässt es. Ich kann ihn nur empfehlen,so wie er ist <{POST_SNAPBACK}> Ich auch nicht, wir sind ja alle gleich groß und gleich schwer und haben ja auch alle die gleiche Armlänge. Wenn ich mir dann einen anderen Lenker aussuche, dann kann ich ja auch zum Dealer gehen und der hat dann 20 Moppeds des gleichen Modells, damit ich die alle Probesitzen- und fahren kann... oder hast du andere Erfahrungen gemacht ? Zitieren
max_power Geschrieben 19. Juni 2005 report Geschrieben 19. Juni 2005 Die Grösse der Bohrungen ist wirklich Ermessenssache.... muss aber lt. obigen Quellen zwischen den Klemmblöcken liegen, da ausserhalb der Befestigungspunkte sonst eine Sollbruchstelle, bzw. eine Schwächung der Struktur erzeugt wird.Gruß Psycho <{POST_SNAPBACK}> ...eine Antwort dazu. Um die Arretierung der rechten Lenkerarmatur (am Motorrad meiner Freundin) wieder zu gewährleisten, ist es laut Hersteller (LSL) "erlaubt", eine 5mm Bohrung anzubringen. Ich war mir da vorher auch nicht sicher, aber der freundl. Mensch am LSL Telefon wird´s schon wissen; stand auch in der ABE so dabei. Grüße, rene Zitieren
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