Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich möchte mir an meiner Speed Triple T509 von Kellermann die Lenkerendenblinker montieren.

Hört sich jetzt ein bisschen balla balla :whistle: an aber hat von euch schon einer gehört das es zulässig ist nur

mit den vorderen Blinker im Straßenverkehr zu fahren???

Ich bin mir sicher das ich im Sommer 2005 eine T509 gesehen habe,die nur die Lenkerendenblinker hatte

und hinten keine Blinker zu sehen waren.

Grüße aus Velbert

Reni

Geschrieben

Salve!

Normalerweise muß zu den BL1000 zusätzlich noch hintere Blinker vorhanden sein!

Entweder hatte die besagte Speedy hinten Micros verbaut, welche Du übersehen hast, oder einen seeeehr verständnisvollen Sachverständigen bei der Eintragung.

Gruß Robert

Geschrieben
Salve!

Normalerweise muß zu den BL1000 zusätzlich noch hintere Blinker vorhanden sein!

Entweder hatte die besagte Speedy hinten Micros verbaut, welche Du übersehen hast, oder einen seeeehr verständnisvollen Sachverständigen bei der Eintragung.

Gruß Robert

Ich sollte wohl den verständnisvollen Sachverständigen aufsuchen!!!

Geschrieben

Kellermann" Lenkerendenblinker sind nach EG-Recht abgenommen, haben ein entsprechendes Prüfzeichen und brauchen deshalb nicht mehr eingetragen zu werden. Das EG-Recht kennt jedoch grundsätzlich nur 2 Blinker pro Fahrzeugseite – deshalb sind diese Blinker eigentlich auch nur als vordere Blinker zugelassen. Entsprechend gilt für EG-zugelassene Fahrzeuge: Lenkerendenblinker müssen durch Heckblinker ergänzt werden.

Quelle: Louis

Also NUR vorne ist nich. Es sei denn, ein Prüfer trägt dir das so ein. Allerdings ist dann nicht sicher, ob die Rennleitung dir trotzdem nicht einen Strick draus dreht. :dry:

Geschrieben
Kellermann" Lenkerendenblinker sind nach EG-Recht abgenommen, haben ein entsprechendes Prüfzeichen und brauchen deshalb nicht mehr eingetragen zu werden. Das EG-Recht kennt jedoch grundsätzlich nur 2 Blinker pro Fahrzeugseite – deshalb sind diese Blinker eigentlich auch nur als vordere Blinker zugelassen. Entsprechend gilt für EG-zugelassene Fahrzeuge: Lenkerendenblinker müssen durch Heckblinker ergänzt werden.

Quelle: Louis

@Trionfo

Da stimme ich dir voll zu!

Ich hatte aber diesbezüglich eine etwas längere Diskussion mit einem TÜV-Prüfer, der mir die Plakette bei der HU nicht geben wollte, weil ich BL1000 + Micros an meiner Speedy hatte.

Er wollte mich quasi erpressen mit der Bemerkung: "Nur bei einer Eintragung der Kellermänner gibt's eine Plakette!!!!"

Hatte mich anschließend zwar beschwert, aber das hätte ich auch 'ner Wand erzählen können. :sick:

Die Moral:

Selbst so mancher Prüfer kennt sich mit der Materie nicht aus.

Gruß Robert

Geschrieben

Danke für eure schnellen Antworten!!! :rolleyes:

Ich werde vorne BL1000 und hinten Micro´s montieren.

Gruß

Reni

Geschrieben

@ Speedy,

so eine Erfahrung hatte ich auch mal mit einem Prüfer. Der meinte auch meine E- geprüften Ochsenaugen an meiner H-D eintragen zu müssen. :dry: (s. Bildergalerie)

Allerdings kam dann ein wissender Kollege von ihm, der ihn dann aufklärte.

Na ja, sind eben auch nur Menschen. :wink:

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
×
×
  • Neu erstellen...