Reni Geschrieben 26. Februar 2006 report Geschrieben 26. Februar 2006 Hallo Ich möchte mir an meiner Speed Triple T509 von Kellermann die Lenkerendenblinker montieren. Hört sich jetzt ein bisschen balla balla an aber hat von euch schon einer gehört das es zulässig ist nur mit den vorderen Blinker im Straßenverkehr zu fahren??? Ich bin mir sicher das ich im Sommer 2005 eine T509 gesehen habe,die nur die Lenkerendenblinker hatte und hinten keine Blinker zu sehen waren. Grüße aus Velbert Reni Zitieren
Speedy2711 Geschrieben 26. Februar 2006 report Geschrieben 26. Februar 2006 Salve! Normalerweise muß zu den BL1000 zusätzlich noch hintere Blinker vorhanden sein! Entweder hatte die besagte Speedy hinten Micros verbaut, welche Du übersehen hast, oder einen seeeehr verständnisvollen Sachverständigen bei der Eintragung. Gruß Robert Zitieren
Reni Geschrieben 26. Februar 2006 Autor report Geschrieben 26. Februar 2006 Salve!Normalerweise muß zu den BL1000 zusätzlich noch hintere Blinker vorhanden sein! Entweder hatte die besagte Speedy hinten Micros verbaut, welche Du übersehen hast, oder einen seeeehr verständnisvollen Sachverständigen bei der Eintragung. Gruß Robert Ich sollte wohl den verständnisvollen Sachverständigen aufsuchen!!! Zitieren
Trionfo Geschrieben 26. Februar 2006 report Geschrieben 26. Februar 2006 Kellermann" Lenkerendenblinker sind nach EG-Recht abgenommen, haben ein entsprechendes Prüfzeichen und brauchen deshalb nicht mehr eingetragen zu werden. Das EG-Recht kennt jedoch grundsätzlich nur 2 Blinker pro Fahrzeugseite – deshalb sind diese Blinker eigentlich auch nur als vordere Blinker zugelassen. Entsprechend gilt für EG-zugelassene Fahrzeuge: Lenkerendenblinker müssen durch Heckblinker ergänzt werden. Quelle: Louis Also NUR vorne ist nich. Es sei denn, ein Prüfer trägt dir das so ein. Allerdings ist dann nicht sicher, ob die Rennleitung dir trotzdem nicht einen Strick draus dreht. Zitieren
Speedy2711 Geschrieben 26. Februar 2006 report Geschrieben 26. Februar 2006 Kellermann" Lenkerendenblinker sind nach EG-Recht abgenommen, haben ein entsprechendes Prüfzeichen und brauchen deshalb nicht mehr eingetragen zu werden. Das EG-Recht kennt jedoch grundsätzlich nur 2 Blinker pro Fahrzeugseite – deshalb sind diese Blinker eigentlich auch nur als vordere Blinker zugelassen. Entsprechend gilt für EG-zugelassene Fahrzeuge: Lenkerendenblinker müssen durch Heckblinker ergänzt werden.Quelle: Louis @Trionfo Da stimme ich dir voll zu! Ich hatte aber diesbezüglich eine etwas längere Diskussion mit einem TÜV-Prüfer, der mir die Plakette bei der HU nicht geben wollte, weil ich BL1000 + Micros an meiner Speedy hatte. Er wollte mich quasi erpressen mit der Bemerkung: "Nur bei einer Eintragung der Kellermänner gibt's eine Plakette!!!!" Hatte mich anschließend zwar beschwert, aber das hätte ich auch 'ner Wand erzählen können. Die Moral: Selbst so mancher Prüfer kennt sich mit der Materie nicht aus. Gruß Robert Zitieren
Reni Geschrieben 26. Februar 2006 Autor report Geschrieben 26. Februar 2006 Danke für eure schnellen Antworten!!! Ich werde vorne BL1000 und hinten Micro´s montieren. Gruß Reni Zitieren
Trionfo Geschrieben 26. Februar 2006 report Geschrieben 26. Februar 2006 @ Speedy, so eine Erfahrung hatte ich auch mal mit einem Prüfer. Der meinte auch meine E- geprüften Ochsenaugen an meiner H-D eintragen zu müssen. (s. Bildergalerie) Allerdings kam dann ein wissender Kollege von ihm, der ihn dann aufklärte. Na ja, sind eben auch nur Menschen. Zitieren
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