Zum Inhalt springen

Bos Anlage für Speedy 1050


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Abwarten und Tee trinken

Gruß Michael :flowers:

Geschrieben
Denke auch, dass ihr keine Lieferung erhalten werden, bzw. nur zum höheren Preis.

Die AGB sagen eindeutig, dass ihr mit der Bestellung ein Angebot abgeht. Kaufvertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Bestelleingang = Eingang des Angebots (Antrag)

+

Auftragsbestätigung = Annahme

=Kaufvertrag

Seht auch hier: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/11.html

Trotzdem viel Glück!

Gruß

Thomas

Hy , mag natürlich so sein wie du sagst, allerdings sagte ich ja auch schon, dass es eine Antwort email seitens Polo gegeben hat in der man mir die Auftragsnummer mitgeteilt hat , den Gesamtpreis inkl. Versand und sich für den KAUF

bei Polo bedankt hat. Sicher ist das eine automatische email, die ich allerdings als Einverständnis seitens Polo zum Kauf dieses Artikels ansehe. Oder mehr noch sogar als vollzogenes Geschäft.

Geschrieben
Hy , mag natürlich so sein wie du sagst, allerdings sagte ich ja auch schon, dass es eine Antwort email seitens Polo gegeben hat in der man mir die Auftragsnummer mitgeteilt hat , den Gesamtpreis inkl. Versand und sich für den KAUF

bei Polo bedankt hat. Sicher ist das eine automatische email, die ich allerdings als Einverständnis seitens Polo zum Kauf dieses Artikels ansehe. Oder mehr noch sogar als vollzogenes Geschäft.

Ich denke auch, das die email von Polo, wenn auch automatisch generiert, eine Auftragsbestätigung darstellt.

Wenn sie meinem Vorgang eine Auftragsnummer vergeben und sich für den Kauf bedanken, sollte man davon ausgehen können, das sie dem Kaufvertrag zugestimmt haben.

Aber ich bin kein Jurist und Recht haben und Recht bekommen sind hier immer zwei paar Schuhe.

Gruß

Butzi

Geschrieben

Hallo, habe so eben eine Mail von Polo erhalten.

Mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr XXXXX

gemäß unserer Rechtsvertretung möchten wir Ihnen mitteilen, daß es sich im vorliegenden Fall um einen Erklärungsirrtum nach ƒ119 BGB handelt, den wir Ihnen bereits angezeigt haben und hiermit erneut darlegen. Somit fechten wir den Irrtum von unserer Seite an und teilen Ihnen mit, daß die Ware zum irrtümlich offerierten Preis nicht ausgeliefert werden kann.

Anbei die Erklärung unserer Rechtsabteilung im vollständigen Wortlaut:

Ein Irrtum in der Erklärungshandlung (ƒ 119 Abs. 2. Alt BGB) liegt vor, wenn der äußere Erklärungstatbestand nicht dem Willen des Erklärenden entspricht, Bsp. der Erklärende vertippt oder verspricht sich. Auch das Vertippen bei automatisierten Willenserklärungen (sprich unter Zuhilfenahme von EDV) gehört hierher (MüKo-Kramer, ƒ 119 Rn.35).

D.h. die Invitatio ad offerendum durch das Ausstellen im Internet ist als solche anfechtbar.

Hinsichtlich der eigentlichen Annahme des Angebot des Kunden durch das elektronischen Bestätigungschreiben ist zu differenzieren.

Sofern im Bestätigungsschreiben der Kaufpreis zu dem der Vertrag zustande kommen soll nochmals eigens erwähnt wird, was in aller Regel der Fall sein wird, liegt ein Erklärungsirrtum vor, der wie aus den zuvor bezeichnete Gründen anfechtbar ist.

Mit freundlichem Gruß

Eckard Isphording

Habe eine ganz klare Mail zurück gesendet, in der ich geäußert habe das ich das so nicht akzeptiere und falls Polo nicht einlenkt eine Sammelklage auf Sie zukommen wird.

Bei deren Angebot auf der Website war ja nix mit vertippen, denn die haben das Angebot ja ganz klar definiert, sogar mit der Summe die man einspart.

Mal abwarten was jetzt kommt...

Gruß Odin

Geschrieben

Hi BOS Käufer,

erstmal den §119 im Volltext:

§ 119

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Durch die zusätzliche Angabe" 440€ Rabatt" haben Die eigentlich Ihr Angebot bestätigt, von wegen "eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte"

Noch was anderes:

Habt Ihr den§ 812 schonmal gelesen:

§ 812

Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Der §122 wär auch noch was für euch:

§ 122

Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

Es bleibt spannend. :flirt:

Grüssle

Manni

Geschrieben
Ähem...der Sportadapter hat keine ABE!!! Ist nur für die Strecke!

Hi Mad Triple,

mich würde interessieren woher du diese Info hast. Ich konnte auf der HP von Bos keinen Hinweis finden.

Laut Datenblatt gilt für die Anlage ob mit oder ohne Sportadapter 92,5DB

Grüsse. Wolfgang

Geschrieben

Manni wird unser Rechtsanwalt :laugh:

Das ist echt spannend :shocked:

Geschrieben

ich hätte an eurer stelle sofort je 10 stück bestellt

und dann die Teile für 500 € die Bucht gestellt

Geschrieben
ich hätte an eurer stelle sofort je 10 stück bestellt

und dann die Teile für 500 € die Bucht gestellt

habe ja 3 und meine freundin hat auch noch 1 mal zugeschlagen :whistle:

Gruß Odin.. :innocent:

Geschrieben

Hi,

hab jetzt nicht die Zeit und Muße mir die AGB`s von POLO durchzulesen, könnte aber sein, dass es einen Passus wie "Irrtum vorbehalten" o.ä. gibt, analog zu Wurfprospekten usw. . Wenn nicht, dann können die sich in dem Fall glaube ich nicht so einfach auf einen Irrtum in Ihrer Willenserklärung berufen, da das Angebot ja sogar noch weiter erläutert wird und es sich nicht um einen grotesken Tippfehler wie 9,99 € und 999€ handelt. Nach meiner Auffassung sind hier schon die wesentlichen Teile eines Kaufvertages, nämlich Angebot und Annahme des Angebotes zustandegekommen. Fehlt nur noch die Bezahlung und Übergabe der Ware... scheisse nochmal, suche nämlich genau die BOS in Alu und wollte eigentlich gestern bei Polo mal kucken....! Da kommen die nicht mehr raus, hartbleiben Jungs!!!! Wer verkauft mir eine?!? Oder fahrt Ihr dann alle mit 4 bis 6 Töpfen?

Schöne Grüsse

daniel

Geschrieben

Mir doch jetzt alles scheißegal

Habe mir eben hier im Marktplatz einen ZARD gekauft

Bekomme bestimmt vor freude gleich durchfall :whistle:

Gruß Michael :flowers::laugh:

Geschrieben (bearbeitet)
Mir doch jetzt alles scheißegal

Habe mir eben hier im Marktplatz einen ZARD gekauft

Bekomme bestimmt vor freude gleich durchfall :whistle:

Gruß Michael :flowers::laugh:

@dad:

pack noch ne rolle klopapier ein <img><img>

Bearbeitet von Ernie
Geschrieben
Mir doch jetzt alles scheißegal

Habe mir eben hier im Marktplatz einen ZARD gekauft

Bekomme bestimmt vor freude gleich durchfall :whistle:

Gruß Michael :flowers::laugh:

MUHAHAH - bei dem Sound der Zard verdampft der Sprühschiss doch gleich inner Hose ;-)

Viel Spass - bin auf den Sound gespannt.

Geschrieben

Na bei dem Zard würde ich aber auch Durchfall bekommen :laugh::sick:

Ne lass mal , jedem das seine, mir das Beste... :wink:

Man ich kanns kaum erwarten das mein MIVV ins Haus flattert von Alex.. :whistle:

Die BOS habe ich nur gekauft weil ja soooooooooooooo billig waren :laugh:

Geschrieben
Na bei dem Zard würde ich aber auch Durchfall bekommen :laugh::sick:

Ne lass mal , jedem das seine, mir das Beste... :wink:

Man ich kanns kaum erwarten das mein MIVV ins Haus flattert von Alex.. :whistle:

Die BOS habe ich nur gekauft weil ja soooooooooooooo billig waren :laugh:

Welchen Mivv hast du dir denn bestellt den kleinen oder den Conus :questionmark:

Der kleine haut mich nicht richtig vom Hocker da finde ich den anderen von der Speedy :heart: die Butze heute gezeigt hat wesentlich schöner :top:

Gruß Michael :flowers:

Geschrieben
Welchen Mivv hast du dir denn bestellt den kleinen oder den Conus :questionmark:

Der kleine haut mich nicht richtig vom Hocker da finde ich den anderen von der Speedy :heart: die Butze heute gezeigt hat wesentlich schöner :top:

Gruß Michael :flowers:

Hy,

habe mir den GP bestellt, also den kleinen in Carbon.

Stehe da voll drauf und warte jeden Morgen vor der Türe wien kleiner

Junge und renne immer zum Postauto :laugh:

Der fährt dann immer ganz schnell weg, hat wohl angst vor mir :laugh:

Verstehe überhaupt nicht warum :laugh:

Ist eben alles ne Geschmackssache...

Gruß Odin

Geschrieben

wenn sie nicht liefern,entweder sammelklage,oder rechtschutz! :whistle:

Könnte aber auch sein,dass sie uns bestellkunden einen gutschein in höhe XXX zum vergleich anbieten. :innocent:

ich sehe mit meiner bestellung einen rechtsgültigen kaufvertrag und den möchte ich auch erfüllen. :laugh:

Geschrieben

Mich würde mal Interessieren wieviele Member aus dem Forum sich einen bestellt haben :questionmark:

Geschrieben

mein Gott, was hab ich da nur angerichtet ...

Herby

Geschrieben

hi herby,

nix haste angerichtet !!!

ruf doch mal bei polo an, ob du provision bekommst für die vielen bestellungen .... :laugh:

gruss + schönes wochenende

achim

ps. .. der keinen bestellt hat..... aber mit dem gedanken spielte, um die teile bei ebucht zu verbimmeln.... :whistle:

Geschrieben

Hab auch so ne tolle Absagemail bekommen, in der sie sich auf §119 beziehen................ :rolleyes:

Hab dem jetzt mal widersprochen mit der Begründung, das man bei dem Ablauf ("sie sparen 440.-", Bestätigung mit Vergabe einer Auftragsnummer und nochmaliger Preisbestätigung, sich für den Kauf bedanken usw.) wohl nicht mehr von einem Erklärungsirrtum sprechen kann und sie aufgefordert mir den Artikel zu liefern................ :whistle:

Irgendwie ist die Sache zu spannend, um es einfach Ad Acta zu legen :laugh::laugh:

Gruß

Butzi

Geschrieben

Habe auch eine Mail von Polo bekommen und der Wiedersprochen :alert:

Mal sehen wie es weitergeht

Gruß Michael :flowers:

Geschrieben

Hy,

also ich bin ja normalerweise nicht so ein Geier :whistle: ,allerdings hatte ich auch mit Polo

telefoniert und die sind mir so dermaßen selbstgerecht blöd gekommen, dass ich für mich

beschlossen habe das durch zu ziehen bis zum bitteren Ende :devil: .

Auch die email von denen ist schon so selbstverständlich ohne ein wirkliches bedauern, dass es so gelaufen ist.

Also ich für meinen Teil gehe zum Anwalt wenn das Ding nächste Woche nicht auf meinem Küchentisch liegt.

Gruß Odin

Geschrieben

Ich bin eigentlich auch kein Pfennigfuchser, aber so eine geballte Ladung von Fehlern vom Polo muß bestraft werden.

Hab noch ne zweite mail bekommen.

Sie sträuben sich, sie sträuben sich......................... :laugh::laugh::laugh:

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
×
×
  • Neu erstellen...