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Bos Anlage für Speedy 1050


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich bin eigentlich auch kein Pfennigfuchser, aber so eine geballte Ladung von Fehlern vom Polo muß bestraft werden.

Hab noch ne zweite mail bekommen.

Sie sträuben sich, sie sträuben sich......................... :laugh::laugh::laugh:

Is ja klar das die erst mal versuchen alles zu blocken. Wenn sie im Recht sind ist das ja ok.

Aber was Recht ist, wird auf jedenfall zu 100 % ein Gericht klären.

Kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich lasse mir dieses Verhalten seitens Polo nicht bieten.

Gruß Odin

Geschrieben

Da die Geschichte so spannend ist, habe ich mal juristischen Rat eingeholt :whistle:

Hoffe, die Tatbestände richtig wiedergegeben zu haben, v. a. hinsichtlich des Bestätigungsschreibens von Polo,

da die Antwort sonst hinfällig wäre.

Meine Anfrage:

1. Sachverhalt:

Es wurde folgendes im Internet-Shop offeriert:

Preis bisher 639,00 EUR (durchgestrichen)

Jetzt nur 199,00 EUR

Sie sparen 440,00 EUR

2. §2 der AGB:

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebots (Absendedatum) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

3. Bestätigungsmail:

Zugang einer Bestätigungsmail mit Auftragsnummer und Rechnungsbetrag.

4. Antwortschreiben der Internet-Shops auf die Frage, wann die Lieferung erfolgt:

gemäß unserer Rechtsvertretung möchten wir Ihnen mitteilen, daß es sich im vorliegenden Fall um einen Erklärungsirrtum nach ƒ119 BGB handelt, den wir Ihnen bereits angezeigt haben und hiermit erneut darlegen. Somit fechten wir den Irrtum von unserer Seite an und teilen Ihnen mit, daß die Ware zum irrtümlich offerierten Preis nicht ausgeliefert werden kann.

Anbei die Erklärung unserer Rechtsabteilung im vollständigen Wortlaut:

Ein Irrtum in der Erklärungshandlung (ƒ 119 Abs. 2. Alt BGB) liegt vor, wenn der äußere Erklärungstatbestand nicht dem Willen des Erklärenden entspricht, Bsp. der Erklärende vertippt oder verspricht sich. Auch das Vertippen bei automatisierten Willenserklärungen (sprich unter Zuhilfenahme von EDV) gehört hierher (MüKo-Kramer, ƒ 119 Rn.35).

D.h. die Invitatio ad offerendum durch das Ausstellen im Internet ist als solche anfechtbar.

Hinsichtlich der eigentlichen Annahme des Angebot des Kunden durch das elektronischen Bestätigungschreiben ist zu differenzieren.

Sofern im Bestätigungsschreiben der Kaufpreis zu dem der Vertrag zustande kommen soll nochmals eigens erwähnt wird, was in aller Regel der Fall sein wird, liegt ein Erklärungsirrtum vor, der wie aus den zuvor bezeichnete Gründen anfechtbar ist.

5. Frage:

Ist dieser Kaufvertrag mit oben genannter Begründung tatsächlich anfechtbar?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Käufer?

Die Antwort darauf:

Lösung des Falles:

Vertragsschluss durch Bestätigungsschreiben.

Anfechtung gem. § 119 BGB wegen Erklärungsirrtum?

Erklärungsirrtum: Versprechen, Verschreiben.

Dies dürfte hier ausgeschlossen sein, da sowohl auf der Homepage,

als auch im Bestätigungsschreiben derselbe Preis genannt wird.

Die Beweislast trägt die Gegenseite, dass ein Irrtum bei ihnen vorlag.

S. E. ist der Vertrag nicht anfechtbar, es liegt kein Erklärungsirrtum,

sondern ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum vor.

Möglichkeiten:

-> Vertrag ist wirksam: auf Erfüllung klagen

-> Hilfsweise: Ersatz des Vertrauensschadens

Der Ordnung halber weise ich noch darauf hin, dass es sich hier um keine Rechtsauskunft von mir handelt.

Geschrieben

Man da hast du dir ja richtig Mühe gemacht. Finde ich ja super nett..

nach dem was du geschrieben hast sieht es ja ganz gut für uns aus....

Gruß Odin

Geschrieben

@speedrunner:

kannst du mir mal den Bildschirmausdruck mit dem "sie sparen 440.-" zukommen lassen???

Dann haben sie mit §119 nach Rücksprache mit einem rechtskundigen Kumpel eigentlich überhaupt keine chance da raus zu kommen.

Gruß

Butzi

Geschrieben

Wenn eine klage angestrebt wird bin ich dabei :alert:

Aber vorher sollte einer von uns mal beim Verbraucherschutz anfragen wie die Chancen stehen

Und ehrlich gesagt sollten alle die einen BOS sich bestellt haben sich einmal hier melden :alert:

Da ich der meinung bin das wir uns nur noch peer Persönliche Nachricht hier austauschen sollten

da man ja nie weiß wer hier alles mitliest !

Gruß Michael

Geschrieben
Wenn eine klage angestrebt wird bin ich dabei :alert:

Aber vorher sollte einer von uns mal beim Verbraucherschutz anfragen wie die Chancen stehen

Und ehrlich gesagt sollten alle die einen BOS sich bestellt haben sich einmal hier melden :alert:

Da ich der meinung bin das wir uns nur noch peer Persönliche Nachricht hier austauschen sollten

da man ja nie weiß wer hier alles mitliest !

Gruß Michael

macht das wie michel schon sacht alles per PN

dann eine sammelklage und polo ist am arsch die kommen aus der Nummer nicht mehr raus egal was die versuchen :alert:

Dreamdancer1970
Geschrieben

Mann, das ist ja richtig spannend! :unsure:

Auch ich habe mir dieses verlockende Angebot nicht entgehen lassen. :rolleyes::whistle:

Mal gucken, was draus wird....

Diese Sache mit dem 119er scheint mir auch ziemlich daneben. :sick:

Ein Verbraucherschutz- Statement wäre ne interessante Sache!?

Bei mir ist die Überlegung: Sammelklage (wie das auch genau funzt,--> keine Ahnung)? oder jeder für sich?

Bin da nicht ganz schlüssig. :skeptic:

Mal sehen...

Grüße aus dem Brandenburger Land! :)

2x werden wir noch wach, heissa dann gibts wieder Moppedkrach!! :devil:

Geschrieben

Habe leider auch keine Ahnung wie das läuft mit einer Sammelklage :angry:

Vielleicht gibst ja hier jemanden der sich damit auskennt ?

Ansonsten werde ich auf jedenfall zum Anwalt gehen...

Gruß Odin

Geschrieben (bearbeitet)

Interessant :alert:

Zitat

"Juristisch sollte der Verkäufer so schnell wie möglich eine fehlerhafte Erklärung wegen Irrtums anfechten. Die Chancen, eine solche Anfechtung auch gerichtlich durchsetzen zu können, stehen indes nicht besonders gut. Irrtümer über die Höhe des Preises wertet der Jurist als unbeachtliche Motivirrtümer. Es gibt genügend Entscheidungen, die den Verkäufer selbst in der Fällen von Fehlern, die durch mangelhafte Software zustande kamen, an den Folgen des Fehlers festhielten und dem Kunden einen Anspruch auf Lieferung zu dem angegebenen – fehlerhaften – Preis zugestanden. Auch Fehler von Personen, die die Preise schlicht falsch ins System eingegeben hatten, wurden nicht anders berücksichtigt. Auch wenn die juristische Argumentation eher in die Richtung geht, den Unternehmern ein Anfechtungsrecht zuzugestehen, ist es aus meiner Sicht höchst zweifelhaft, ob man sich auf einen Rechtsstreit einlassen soll. Bei den Streitwerten (bis zu 750, 0 € ) gibt es keine weitere Instanz, wie wir sagen"

Zitat Ende

Bearbeitet von BremerMichel
Geschrieben (bearbeitet)

HI,

hatte mir gestern auch noch eine Anlage geordert und nach der Bestätigungsmail heute gleich die Widerrufsmail mit Bezug auf §119 bekommen.

Das Einzelangebot habe ich mir glücklicherweise ausgedruckt;

da steht an 2 Positionen die 199,- € und neben der Verfügbarkeit von "lieferbar in 7 Tagen" auch die Einsparung von 440,- €.

Dann noch die Bestätigung mit Auftragsnummer, Bestelldatum, Einzelpreis und Gesamtpreis alles in sich passend.

Habe jetzt erstmal Widerspruch nicht akzeptiert; mal schauen wie es weitergeht.

Grüße Volker

P.S. habt Ihr die Fußzeilen in der Mail gelesen?

Zitat:

"POLO ist Preis/Leistung. Besuchen Sie unseren Onlineshop mit ständig wechselnden Angeboten" (hüstel)

und

"Wie Sie wissen, koennen ueber das Internet versandte E-Mails leicht unter fremden Namen erstellt oder manipuliert werden. Aus diesem Grunde bitten wir um Verstaendnis dafuer, dass wir zu Ihrem und unserem Schutz die rechtliche Verbindlichkeit der vorstehenden Erklaerungen und Aesserungen ausschliessen."

Zitat Ende

Bearbeitet von Jokefish
Geschrieben

Hallo Leute,

haltet mal die Füße still, je mehr Blödsinn hier verzapft wird, umso eher hat POLO die Chance sich rauszureden (nach dem Motto, die ganzen T5ler wußten doch das hier offensichtlich ein Angebotsirrtum vorliegt). Abwarten und freuen, denn POLO hat fast keine Chance da raus zu kommen, außer durch unsere Blödheit.

An die ganz Schlauen ... :-)

"In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.

Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht."

Also abwarten und Tee trinken und auf die BOS Anlage freuen :-)

Gruß

Alex

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

denn will ich auch mal:

Bei mir ist die Überlegung: Sammelklage (wie das auch genau funzt,--> keine Ahnung)? oder jeder für sich?

Bin da nicht ganz schlüssig. skeptic.gif

Ich aber :graduate::rolleyes: :

Das mit der "Sammelklage" könnt Ihr getrost vergessen. Ihr dürft nicht soviel Grisham lesen, oder alles glauben was in der Zeitung steht. :nod::disapproval:

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen (anders im angloamerikanischen Rechtskreis). Bei uns in D muss jeder selbst seinen Prozess führen - und sein Prozessrisiko selbst tragen. Das "einer für alle" klagt ist zwar vielleicht prozeßökonomisch (nur ein Prozess, mit dem viele gleichartige Fälle entschieden werden), aber bei uns trotzdem nicht vorgesehen.

BTW: In den USA finanzieren die Anwälte die Prozesse Ihrer Mandanten mit ihrem eigenem Geld (bekommen deshalb ein Erfolgshonorar - als Prozentsatz von dem erstrittenen Schadenersatz - und werben deshalb für "ihre" Sammelklagen auch im Fernsehen um Mandanten die sich der Sammelklage anschliessen wollen: Je mehr Kläger, desto höher der Schadenersatz, desto höher das Anwaltshonorar im Erfolgsfall.

.....Zitat........ ist es aus meiner Sicht höchst zweifelhaft, ob man sich auf einen Rechtsstreit einlassen soll. Bei den Streitwerten (bis zu 750, 0 € ) gibt es keine weitere Instanz, wie wir sagen"

Zitat Ende

Auch das ist -bedauerlicherweise- schlicht falsch!

Schade, das ein deutscher Rechtsanwalt auf seiner HP einen solchen Schmarrn verbreitet. Wahrscheinlich handelt es sich aber auch nur um eine hoffnungslos veraltete Seite - Im Internet ist man eben vor keinem Irrtum sicher :flowers::whistle: .

Die Wertgrenze für das Rechtsmittel der Berufung beträgt gemäß § 511 II Nr. 1 ZPO: 600,00 €. Das gilt seit der Reform der Zivilprozeßordnung, die bereits am 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Davor waren es (nach altem Recht) 1.500,-- DM. Vermutlich stammt der von BremerMichel gefundene Artikel auf der HP aus der Zeit nach der Einführung des Euro aber vor Inkrafttreten der ZPO-Reform. Ausserdem gibt es auch eine Berufung gegen Urteile unterhalb dieser Wertgrenze, § 511 II Nr.2,IV ZPO (sog. "Zulassungsberufung"). Damit soll ermöglicht werden, dass auch "kleine" Sachen zur Überprüfung durch das Gericht der nächsten Instanz (in der Regel: das Landgericht) gestellt werden können. Wer also seinen Topf bei POLO nicht bekommt und sich streiten möchte: Nur zu!

Hugh, ich habe gesprochen :laugh:

Ausserdem:

Wenn ich Ihr wäre (also bei POLO bestellt hätte und die mir so "dämlich" kommen würden wie euch), würde ich mir ausserdem überlegen, den Damen und Herren Besserwissern mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eins vor den Bug zu schießen. Ich betreibe zwar selbst kein Wettbewerbsrecht, verfolge das dortige Geschehen aber "mit einem Auge" mit. Und in diesem Fall dürfte die von euch geschilderte Werbung wegen Irreführung des Verbrauchers und der Anpreisung eines Rabatts ("499 € gespart") der dann tatsächlich nicht gewährt wird, mit Erfolg (wettbewerbsrechtlich) abzumahnen sein. Ich glaube nicht, dass Polo es darauf (und die damit verbundene Presseberichterstattung) wirklich ankommen lassen will. :whistle:

Ich kenne sogar einen Rechtsanwalt der sich solcher Sachen gerne - und gut - annimmt. Der Mann ist ein Berufskollege von mir und fährt selbst (wirklich, ich habs gesehen!) Aprilia Tuono und KTM Duke (also auch: 2 + 1 = 3-Zylinder) und macht auch sonst viele "Motorradfahrersachen". Wer sich an ihn wenden will, kann ihn schön von mir grüssen.

So, genug geschwafelt (Berufskrankheit :glow: ).

Ich wünsche euch allen viel Erfolg und das Ihr zu den inserierten Preisen an eure BOS-Töpfe kommt.

HTH

Grüsse

Triplemania

***EDIT***

@steuerspezi: crossposting , Du warst schneller an den Tasten :top: Ich stimme Dir voll zu, nur eines zur Klarstellung: Auch bei einer Verbindung gem. § 147 ZPO (die sich kaum ein Richter jemals antun will - schon wegen seines Pensenschlüssels) führt jeder weiter seinen eigenen Prozess und sind im Fall jedes einzelnen Klägers auch unterschiedliche Entscheidungen (Stattgabe, Abweisung, Teilabweisung) weiter möglich. die verbundenen Prozesse werden eben nur gemeinsam (an einem Tag) verhandelt.

Bearbeitet von Triplemania
Geschrieben

@knacki und andere:

Wegen Sportadapter mit nix ABE guckst du Hier

Gruß...

Geschrieben
@knacki und andere:

Wegen Sportadapter mit nix ABE guckst du Hier

Gruß...

.....noch lauter? :laugh: Ja, dass ist dann nicht mehr zulässig :prohibit::prohibit: , da stimme ich zu :nod:

Geschrieben

@Triplemania

Gut gebrüllt Löwe :top:

Ausserdem:

Wenn ich Ihr wäre (also bei POLO bestellt hätte und die mir so "dämlich" kommen würden wie euch), würde ich mir ausserdem überlegen, den Damen und Herren Besserwissern mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eins vor den Bug zu schießen. Ich betreibe zwar selbst kein Wettbewerbsrecht, verfolge das dortige Geschehen aber "mit einem Auge" mit. Und in diesem Fall dürfte die von euch geschilderte Werbung wegen Irreführung des Verbrauchers und der Anpreisung eines Rabatts ("499 € gespart") der dann tatsächlich nicht gewährt wird, mit Erfolg (wettbewerbsrechtlich) abzumahnen sein. Ich glaube nicht, dass Polo es darauf (und die damit verbundene Presseberichterstattung) wirklich ankommen lassen will. :whistle:

Interessanter Gedanke :devil:

Zumal die Motorpresse auch schon im T5net aktiv ist.

T5net rulllllz :pro:

Grüssle

manni

Geschrieben

sorry aber: kopfpatsch.gif mehr fällt mir zu dem was hier geschrieben wurde nicht ein!

ich wünsche jedem von euch, auch nur einen geschäftspartner, der genau so wie ihr vorgeht!

Geschrieben
sorry aber: kopfpatsch.gif mehr fällt mir zu dem was hier geschrieben wurde nicht ein!

ich wünsche jedem von euch, auch nur einen geschäftspartner, der genau so wie ihr vorgeht!

Weiß überhaupt nicht was du willst, wie ist den Polo vorgegangen ?! Hast du dir überhaupt alles durchgelesen ?

Wenn nein, dann empfehle ich dir das mal zu tun , bevor du deinen Senf dazu gibst.....

Eine freundliche Entschuldigung und die Bedauerung der Situation hätte es ja getan, auf jedenfall bei mir.

Allerdings kam nichts dergleichen. Wenn das auch deine Geschäftspraktiken sind ,dann gute Nacht Marie, dann möchte ich bei dir

nichts kaufen wollen...

Gruß Odin

Geschrieben (bearbeitet)
@knacki und andere:

Wegen Sportadapter mit nix ABE guckst du Hier

Gruß...

Für Zwischenrohre gibt es und braucht man keine ABE.

Die Anlage wird lauter, schön dann hören mich die Dosenfahren wenigstens :alert:

Bearbeitet von Ossi
Geschrieben
Weiß überhaupt nicht was du willst, wie ist den Polo vorgegangen ?! Hast du dir überhaupt alles durchgelesen ?

Wenn nein, dann empfehle ich dir das mal zu tun , bevor du deinen Senf dazu gibst.....

doch ich kann lesen

ja ich hab die ganzen ergüsse hier gelesen.

doch ich kann denken beim lesen

ja ich denke auch bevor ich schreibe.

Eine freundliche Entschuldigung und die Bedauerung der Situation hätte es ja getan, auf jedenfall bei mir.

Allerdings kam nichts dergleichen. Wenn das auch deine Geschäftspraktiken sind ,dann gute Nacht Marie, dann möchte ich bei dir

nichts kaufen wollen...

Gruß Odin

wie kommst du darauf dass das meine praktiken sind?

würde ich dann hier zur vernunft aufrufen wenn ich auch so vorgehen würde??

es geht ja schon aus den ersten beiträgen hier hervor, das jedem von euch klar war, dass es sich um einen fehler handeln muss - oder sehe ich das falsch?

daher, ihr habt euren "spass" gehabt, lasst es gut sein :flowers:

wenn nein:

...wenn du immer noch kein einsehen hast, dann kann ich nur nochmal wiederholen:

ich wünsche jedem von euch, auch nur einen geschäftspartner, der genau so wie ihr vorgeht!

nein, dir dann würde ich dir gleich mehrere gönnen!

am besten ne ganze kartei voll!

Geschrieben

Sorry aber polo ist ein relativ großes Unternehmen da darf niemals so ein Bock passieren :alert:

Und wenn man so ein bock geschossen hat ist es eigenes pech

bevor ich sowas in den shop stelle da vergewissere ich mich doch ob auch alles korekt ist :alert:

Und wenn die in der obersten Etage so eine scheiße bauen dann ist es auch kein Wunder das die Geschäfte so ausschauen wie sie ausschauen :alert:

Ich habe da keinerlei Mitleid mit Polo

da musste in der vergangenheit schon ganz andere bluten :alert:

und bei Louis ist das sicher ein Schenkelklopfer :laugh:

Geschrieben

Wenn Polo auf ihrer Seite damit wirbt das man 440 euro Sparen kann gehe ich davon aus daß das so ist :alert:

Und ich habe auch ein bestätigungs Mail bekommen wo drinn steht das ich 201 euro bezahlen soll

Und im Ladengeschäft wurde mir der Preis auch bestätigt :alert: Soll ich vorher denn noch noch den Papst anrufen und fragen ob der Preis richtig ist :questionmark:

Ich möchte nicht wissen wieviele leute hier aus dem Forum sich eine Anlage bestellt haben im glauben das sie ein Schnäppchen machen da hätte bei denen doch eine Warnlampe angehen müssen :alert: Aber wie lange wurde nichts unternommen :alert:

Ich als Kunde fühle mich schon verarscht :alert: Vielleicht lag ein Fehler vor aber es gibt auch genug firmen bei denen ist es an der Tagesordnung das man mit solchen mitteln gelockt wird :alert: Und da sollte ein Riegel vorgeschoben werden und das Recht auf seiten der Verbraucher sein :alert: Denn es ist einfach zubehaubten es lag ein Software fehler vor und in wirklichkeit will man die kunden nur mit niedrigen Preisen locken damit die das angeblich eingesparte Geld auch im Laden lassen

Gruß Michael :flowers:

Geschrieben
doch ich kann lesen

ja ich hab die ganzen ergüsse hier gelesen.

doch ich kann denken beim lesen

ja ich denke auch bevor ich schreibe.

wie kommst du darauf dass das meine praktiken sind?

würde ich dann hier zur vernunft aufrufen wenn ich auch so vorgehen würde??

es geht ja schon aus den ersten beiträgen hier hervor, das jedem von euch klar war, dass es sich um einen fehler handeln muss - oder sehe ich das falsch?

daher, ihr habt euren "spass" gehabt, lasst es gut sein :flowers:

wenn nein:

...wenn du immer noch kein einsehen hast, dann kann ich nur nochmal wiederholen:

nein, dir dann würde ich dir gleich mehrere gönnen!

am besten ne ganze kartei voll!

Also ob du denken kannst beim Lesen vermag ich nicht zu beurteilen, es kommt fast so rüber als würdest du uns / mir damit sagen wollen es nicht zu können :alert:

Muss ich ja schon fast persönlich nehmen :alert:

Zur Vernunft wolltest du also aufrufen aha so so, na dann frage ich mich warum du Partei für Polo ergreifst, noch meinst wir sollten es doch gut sein lassen, da wir ja unseren Spass hatten :questionmark:

Also ich für meinen Teil habe keinen Spass, den hätte ich wenn meine BOS Pötte auf dem Küchentisch liegen würden :alert:

Das mit dem richtigen Lesen ist schon so ein Problem, denn wie Michael schon sagte haben die ganz genau den Preis angegeben sogar mit der genauen Summe die man spart :alert:

Wie also bitte sollen die Leute davon ausgehen , dass es ein falsches Angebot ist :questionmark:

Man könnt ja fast meinen du warst der Depp, der da am PC das Angebot eingegeben hat..

Eins noch du Schiedsmann, wenn ich in meinem Beruf einen Fehler mache, habe ich die Konsequenzen dafür auch zu tragen :alert:

Gruß Odin

Geschrieben

Mal eine frage an unsere Rechtexperten

Wenn ich eine Auftragsbestätigung Peer Post oder Mail bekommen würde währe dann der Vertrag für beide Partein bindend :questionmark:

Gruß Michael :flowers:

Geschrieben

ja ist denn schon ostern :laugh:

habe soeben eine schriftliche auftragsbestätigung per post bekommen.

Sehr geehrter Kunde,

Ihren Auftrag haben wir dankend erhalten.Leider sind bestimmte Artikel nicht lieferbar.

Folgende Informationen möchten wir Ihnen mitteilen:

Der Artikel xxxxxxxxx Bos Enddämpfersatz Alu rund 110 ist leider vergriffen und wird in ca. 3 Wochen nachgeliefert.

Sollten Sie weitere Fragen haben, u.s.w.

Ach nee, es hieß ja : ja ist denn schon weihnachten.... :laugh:

Geschrieben

@ Leo

hast du peer Internet oder im Laden bestellt :questionmark:

Gruß Michael :whistle:

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