TripleSpeeder Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Hi, ich würde gerne die Übersetzung meiner 1050er etwas kürzer machen. Dazu gibts ja hier schon jede Menge Info. Aber wie sieht das mit ABE/TÜV/Rennleitung aus? Mein gefährliches Halbwissen aus Mofazeiten sagt dass damit die Betriebserlaubnis erlöscht... Wie siehts aus? Zitieren
Lord Lordi Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Hi,ich würde gerne die Übersetzung meiner 1050er etwas kürzer machen. Dazu gibts ja hier schon jede Menge Info. Aber wie sieht das mit ABE/TÜV/Rennleitung aus? Mein gefährliches Halbwissen aus Mofazeiten sagt dass damit die Betriebserlaubnis erlöscht... Wie siehts aus? Antwort: Ja! Zitieren
Peak Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Hier in der ist es so, dass es eine Tolleranz gibt. Somit ist es je nach Bike möglich, die Sekundärübersetzung zu ändern, ohne dass das Bike illegal wird. Wie das in ist kann ich nicht sicher sagen. Aber wenn ich das recht im Kopf habe, dürft ihr da nichts ändern. Zitieren
icebox Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Schade denn hatte das auch vor, da ich ab 200 der Hahn eh langsam wieder zumache. Die V-max inderessiert mich einene Dreck, da ich eh nie AB fahre und auf der Bundestraße, bei unseren buckligen Aphalt und den kurzen Geraden, ist eh nie mehr drin! Zitieren
Triple Speed Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Änderung von der Übersetzung erlisch genau genommen die Betriebserlaubnis. Bei der 1050‘er Speedy ist noch der Punkt zu beachten, dass die Km/h und Kilometerangaben über das Antriebsritzel ermittelt werden. Wenn man also die Übersetzung verändert, werden die Kilometer mehr Um dies zu verhindern, muss der Digitaltacho mit einem Decoder manipuliert werden. Gruss Stefan Zitieren
Melkus Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Ihr wisst doch: Alles was Spaß macht ist enweder verboten oder es macht dick. Also - Finger weg! Lasst euer Zeug schön so wie es ist! Zitieren
Elasto Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Also - Finger weg! Lasst euer Zeug schön so wie es ist! und wieder einmal eine äusserst sinnvolle wortmeldung ...... , wo doch (fast) jeder weiss, dass (fast) alle motorräder aufgrund von abgas- und geräuschbestimmungen länger als sinnvoll übersetzt sind. d'ere Elasto Zitieren
Melkus Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 und wieder einmal eine äusserst sinnvolle wortmeldung ...... ...und auf die gab es auch wieder einen selten bescheuerten Kommentar...!!! Lieber Elasto, vesuchs mal mit Lesen, vielleicht checkst du dann worum es hier geht. Kleiner Tip: wo doch (fast) jeder weiss, dass (fast) alle motorräder aufgrund von abgas- und geräuschbestimmungen länger als sinnvoll übersetzt sind Darum nicht... Zitieren
ted.striker Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Moinsen! Schnell noch der Hinweis, dass sich der bei der 1050er falsche Geschwindigkeitswert auch über TuneEdit wieder korrekt einstellen lässt. Wie siehts den genau aus, nicht was Rückbau wegen weil erloschener Betriebserlaubnis angeht, sondern konkretes Strafmaß? Gruß, Sebastian Zitieren
Elasto Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 @melkus: bla, bla, bla, bla ........ wie viele antworten mit "ist nicht erlaubt" brauchst du noch???? *gähn* du beginnst schon wieder, mich zu ermüden .... d'ere Elasto p.s.: na komm, jetzt erwarte ich mir irgendwas sarkastisches, oder probier mal ein paar schimpfwörter, ....... *doppelgähn* Zitieren
coolfire Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Das Thema Sekundärübersetzung gehört für mich irgendwie in die Kategorie "legal, illegal, scheißegal". Ich würds einfach ändern, die Geschwindigkeit anpassen und freuen. Und nach Aussage eine befreundeten Polizisten gibt es "Erlöschen der Betriebserlaubnis" eh nicht mehr. Hat bei euch schon jemals ein die Zähne des Ritzels bzw. Kettenrades gezählt? Bei mir einmal mit der Zündapp und da auch nur weil die Übersetzung in der Betriebserlaubnis drin stand. Half ihm aber ned viel, weil ja über dem Ritzel eine Abdeckung ist und man da ned hinsieht. Gezählt hat er trotzdem fleißig, ich weiß zwar nicht was aber er hat gezählt. Zitieren
ted.striker Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 (bearbeitet) [...] Wie siehts den genau aus, nicht was Rückbau wegen weil erloschener Betriebserlaubnis angeht, sondern konkretes Strafmaß? [...] Mädels, bitte back 2 topic! :edit: Ein Antwortansatz ist ja schon da, danke dafür. Weitere, genauere Aussagen? Gruß, Sebastian Bearbeitet 23. Juli 2007 von ted.striker Zitieren
ted.striker Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 [...] Hat bei euch schon jemals ein die Zähne des Ritzels bzw. Kettenrades gezählt? Bei mir einmal mit der Zündapp und da auch nur weil die Übersetzung in der Betriebserlaubnis drin stand. Half ihm aber ned viel, weil ja über dem Ritzel eine Abdeckung ist und man da ned hinsieht. Gezählt hat er trotzdem fleißig, ich weiß zwar nicht was aber er hat gezählt. Bei den Änderungen am Kettenblatt (die in der Regel verträglicher für den Schleifschutz sind als ein kleineres Ritzel zu nehmen) kommt hinzu, dass die Zahnzahl auf dem Blatt eingestanzt, also leicht zu erkennen ist. Was passiert also genau, wenn ein pöser Pube mit zwei drei Zähnchen mehr erwischt wird? Gruß, Sebastian Zitieren
coolfire Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Bei den Änderungen am Kettenblatt (die in der Regel verträglicher für den Schleifschutz sind als ein kleineres Ritzel zu nehmen) kommt hinzu, dass die Zahnzahl auf dem Blatt eingestanzt, also leicht zu erkennen ist. Was passiert also genau, wenn ein pöser Pube mit zwei drei Zähnchen mehr erwischt wird?Gruß, Sebastian Dem kann man recht effektiv mit einer satten Ladung uraltem, klebrigen (fast) nicht abwischbarem Kettenfett auf dem Kettenrad entgegenwirken. Zur Strafe denke ich, wenns gut läuft, Mägelkarte und beim TÜV vorführen müssen. Wenns schlecht läuft sofortige Stillegung, Geldstrafe und Punkte. Zitieren
Melkus Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 dass die Zahnzahl auf dem Blatt eingestanzt, also leicht zu erkennen is Kann dir niemand verbieten diese Markierung in Richtung Bremsscheibe zu montieren und dann wird mit dem ablesen schon tricky... Und nach Aussage eine befreundeten Polizisten gibt es "Erlöschen der Betriebserlaubnis" eh nicht mehr. Falsch! Änderung im Abgasverhalten ist weiterhin Erlöschen der BE (in der Richtung ist auch schon was in Bewegung wegen der Auspufftöpfe - von wegen 25.- Eu Verwarnung und so...) @Elaosto: Wow, beim 2. Durchlesen hastes schon gerafft...! Ei hadde fein gemacht ei! Krieg richtig Hoffnung mit dir... Zitieren
Melkus Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 dass die Zahnzahl auf dem Blatt eingestanzt, also leicht zu erkennen is Kann dir niemand verbieten diese Markierung in Richtung Bremsscheibe zu montieren und dann wird mit dem ablesen schon tricky... Und nach Aussage eine befreundeten Polizisten gibt es "Erlöschen der Betriebserlaubnis" eh nicht mehr. Falsch! Änderung im Abgasverhalten ist weiterhin Erlöschen der BE (in der Richtung ist auch schon was in Bewegung wegen der Auspufftöpfe - von wegen 25.- Eu Verwarnung und so...) Zitieren
Sledge Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 ähhh steht irgendwo drin wieviel Zähne "Soll" sind ausser im WHB? Brächte dem Herrn in modischem Blau (ehemals Grün) ja wenig bis gar nix wenn er zwar weiss was IST ist aber nicht weiss was SOLL ist Zitieren
ted.striker Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 ähhh steht irgendwo drin wieviel Zähne "Soll" sind ausser im WHB?Brächte dem Herrn in modischem Blau (ehemals Grün) ja wenig bis gar nix wenn er zwar weiss was IST ist aber nicht weiss was SOLL ist Moin! Richtig, aber ich habe mir sagen lassen, dass die etwas versierteren Herren bei richtigen Motorradkontrollen Listen über sowas dabei haben Gruß, Sebastian Zitieren
Rincewind Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Leuts, das Thema hatten wir doch hier schon zur Genüge durchgekaut. Und an der Rechtslage hat sich bisher nichts geändert. Hier fahren doch genügend Leute mit geänderter Übersezung rum. Hat auch nur einer deshalb jemals Probleme mit der Rennleitung oder dem Dampfkesselverein gehabt? Wenn man sich an die 8%-Regelung halten will, sollten zumindest 18/45 kein Problem sein. Gruß, Winni Zitieren
MaT5ol Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 ähhh steht irgendwo drin wieviel Zähne "Soll" sind ausser im WHB?Brächte dem Herrn in modischem Blau (ehemals Grün) ja wenig bis gar nix wenn er zwar weiss was IST ist aber nicht weiss was SOLL ist Wenn ich mir darüber ernsthaft Gedanken machen würde, würde ich wahrscheinlich in Erwägung ziehen, einfach mit Schlagzahlen eine 45 auf das Kettenblatt zu stanzen! Da das Ganze nicht mit 'EG- schießmichtot' gekoppelt ist, läuft das wohl kaum unter Kennzeichnungs- / Urkundenfälschung und außerdem ohne die Mühle halb auseinanderzunehmen und ans Ritzel zu kommen, kann er wohl kaum was ausrichten, denn so wie 19:43 erlaubt ist, müsste ja auch 20:45 oder 18:41 (oder so ähnlich erlaubt sein...) Macht auf alle Fälle nur im Gesamtpaket Sinn (obwohl ich mir schon vorstellen kann, daß unsere Freunde da ein paar Zahlen hinterlegt haben!) wenn sie dich also ganz liebhaben, dann finden sie was, am Ende also die Übersetzung... ansonsten eben zu schnelles Fahren oder so... Bei mir bleiben sie eh schon am Auspuff und den Reifen hängen, da weiß man was man hat! Nur mal so...:Darf man eigentlich länger übersetzen zwecks Spritersparnis - oder Lautstärkereduzierung oder ist das wenn dann grundsätlich verboten??? Mattol Zitieren
Eddie Torris Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Mädels, bitte back 2 topic!:edit: Ein Antwortansatz ist ja schon da, danke dafür. Weitere, genauere Aussagen? Gruß, Sebastian ne freundin mit ner speedy 2000 hatte das prob. und wollte nichts illegales machen....... hat dann nach absprache mit ihrer versicherung die übersetzung wieder zurückgebaut.... also denk ich dass es illegal ist,was dann denk ich aber auch erst greift,wenn irgendwas passiert und ein konkreter verdacht besteht..??!! ich selber bin 5jahre damit gefahren und is nie was gewesen.......... gruss eddie Zitieren
Rincewind Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 Geschafft, er schläft! "Morgen früüüüh, wenn Gott will, wirst du wieder geweeeheeeckt" Gruß, Winni Zitieren
Tom_56 Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 ähhh steht irgendwo drin wieviel Zähne "Soll" sind ausser im WHB?Brächte dem Herrn in modischem Blau (ehemals Grün) ja wenig bis gar nix wenn er zwar weiss was IST ist aber nicht weiss was SOLL ist Jau! Die Übersetzung ist in der Fahrgestellnummer verschlüsselt zu mindest bei den Modellen bis 2001. Modelljahre 1997 und 1998: SMTTE501K?#000001 ? ist die Sek.Übersetzung, und zwar G=18/43 oder H=19/43. # ist das Modelljahr, und zwar V=1997 und W=1998. ab Modelljahr 1999 SMTTE509M?#000001 ? ist die Sek.Übersetzung, und zwar G=18/43 oder H=19/43. # ist das Modelljahr, und zwar X=1999 und Y=2000. Wie das bei den Modellen ab 02 in den Papieren verschlüsselt ist, weiß ich nicht, wird aber wohl ähnlich sein. Gruß Tom Zitieren
xh9 Geschrieben 23. Juli 2007 report Geschrieben 23. Juli 2007 So Jungs, nun zum praktischen Teil. Bringt es wirklich soviel? Wenn ja, wass muss ich wie ändern? Gruss Zitieren
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