jaykay Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Hallo zusammen, ich bin gerade dabei mir für die kommende Saison eine Speed Triple zu kaufen. Bei den meisten Moppeds, die so im Netz stehen, ist ein Auspuff drauf ohne ABE. So wie es mir scheint, fahren hier wohl die meisten Leute mit nem Auspuff ohne Straßenzulassung. Da ich damit bisher noch wenig Erfahrung habe, würde mich mal interessieren was ihr so davon haltet. Kann man bedenkenlos mit so nem Auspuff rumfahren? Dass die Polizei davon nicht so begeistert ist, kann ich mir denken. Aber bekommt man da auch richtig Probleme wenn man nen Unfall baut? Danke Euch für die Tipps! Grüße Zitieren
garp Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 (bearbeitet) Hallo zusammen,ich bin gerade dabei mir für die kommende Saison eine Speed Triple zu kaufen. Bei den meisten Moppeds, die so im Netz stehen, ist ein Auspuff drauf ohne ABE. So wie es mir scheint, fahren hier wohl die meisten Leute mit nem Auspuff ohne Straßenzulassung. Da ich damit bisher noch wenig Erfahrung habe, würde mich mal interessieren was ihr so davon haltet. Kann man bedenkenlos mit so nem Auspuff rumfahren? Dass die Polizei davon nicht so begeistert ist, kann ich mir denken. Aber bekommt man da auch richtig Probleme wenn man nen Unfall baut? Danke Euch für die Tipps! Grüße meiner erfahrung nach gibt es keine probleme bei einem unfall, wenn die BE nur wegen dem zu lauten auspuff erloschen ist. es muß schon ein kausaler zusammenhang zwischen der unfall-ursache und dem mangel am fahrzeug bestehen und auch nachgewiesen werden. bei einem zu lauten auspuff ist so ein zusammenhang in der regel wohl nicht gegeben. Bearbeitet 3. März 2008 von garp Zitieren
buebo Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Ganz ehrlich; Ich find's bescheuert. Es gibt irgendwo auch einen Grund für Lärmbeschränkungen, immerhin ist es wissenschaftlich ziemlich eindeutig belegt das dauernde Lärmbelästigung negative Folgen hat. Ich bin schon der Ansicht das man seinen Mitmenschen nicht unbedingt noch mal extralaut auf die Nerven gehen muss. Insofern kann ich die Diskussion um die DB-Eater, Racing Töpfe, (etc. pp.) nicht so ganz verstehen. Was mich betrifft fahre ich einfach mit einer legalen Tüte durch die Gegend und muss mir von daher keinen Kopf machen wenn man wieder die Rennleitung neben der Strecke steht... Kauf dir einfach ein Moped mit ABE-Auspuff, lass den DB-Eater drin und du musst dir keine Gedanken machen. Zitieren
Tomyx Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Wahrscheinlich wirst du trotzdem die 3 Punkte kassieren wenn einer das Brüllrohr sieht, Unfall und Kausalität hin oder her. Es gibt aber auch Anlagen, die sehr laut sein sollen und trotzdem ne Betriebserlaubnis haben, wie z. B. die Shark Conic. So kann dir wenigstens keiner nen Vorsatz zur Last legen. Aber wenn es die Obrigkeit zu sehr stört musst du zum Lärmtest und wenn der Auspuff nicht den Regeln entspricht muß er weg, mit oder ohne ABE. Nebenbei glaube ich nicht, dass die meisten hier ohne TÜV-konforme Mopeds unterwegs sind Aber es gibt auf jeden Fall immer jemanden, der dich auf den Weg der Tugend zurück schickt Zitieren
DocSchokow Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Bei den meisten Moppeds, die so im Netz stehen, ist ein Auspuff drauf ohne ABE. So wie es mir scheint, fahren hier wohl die meisten Leute mit nem Auspuff ohne Straßenzulassung. Da ich damit bisher noch wenig Erfahrung habe, würde mich mal interessieren was ihr so davon haltet. Kann man bedenkenlos mit so nem Auspuff rumfahren? Dass die Polizei davon nicht so begeistert ist, kann ich mir denken. Aber bekommt man da auch richtig Probleme wenn man nen Unfall baut? das ist ein Troll, wetten? Falls nicht: Wie kommst Du darauf, das hier (im T5net oder wo meinst Du mit hier?) die meisten Leute Endtöpfe ohne ABE fahren? Und nur weil die drei, vier im Mobile angebotenen Speed Trriples LLRC HLRC oder andere Racecans drauf haben, läßt das doch nicht auf die Massen hier rückschließen. Ich hab sogar eher das Gefühl, die Racecans nehmen gerade extrem ab und legale Tüten wieder zu (schön wär es wenn es legale Tüten... lassen wir das, anderes Therma...). Das mag daran liegen, das die Obrigkeit in D aufrüstet und die Masse hier im Forum keinen Bock auf Stress mit den Schupos hat, sondern fahren will. Und vielen, auch hier im Forum, geht die Lärmerei auf den Sack, weil durch solcherlei "Lautäußerungen" das Bild des Motorradfahrers in der Öffentlichkeit geprägt wird. Mal von der Unterstützung von regional anstehenden Streckensperrungen durch solche Rumlärmaktionen ganz abgesehen. Und die Hersteller der Auspuffmafia haben ja auch gelernt. DBeater sind heute oft ab Werk geschraubt, Schöner Sound kommt auch aus ABE Töpfen; siehe resp. höre MIVV GP oder BOS Doppelrohranlage. Nur meine Meinung TOm PS Du bist mit Racecan ohne Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz (die Versicherung zahlt, nimmt Dich aber in Regreß) mit Deinem Fahrzeug unterwegs gewesen. Das ist, aufgemerkt!, in D sogar eine Straftat! Also nicht so ganz ohne. Im Falle eines Unfalles: klickme Zitieren
BigBlock Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Ganz ehrlich; Ich find's bescheuert.Es gibt irgendwo auch einen Grund für Lärmbeschränkungen, immerhin ist es wissenschaftlich ziemlich eindeutig belegt das dauernde Lärmbelästigung negative Folgen hat. Ich bin schon der Ansicht das man seinen Mitmenschen nicht unbedingt noch mal extralaut auf die Nerven gehen muss. Insofern kann ich die Diskussion um die DB-Eater, Racing Töpfe, (etc. pp.) nicht so ganz verstehen. Was mich betrifft fahre ich einfach mit einer legalen Tüte durch die Gegend und muss mir von daher keinen Kopf machen wenn man wieder die Rennleitung neben der Strecke steht... Kauf dir einfach ein Moped mit ABE-Auspuff, lass den DB-Eater drin und du musst dir keine Gedanken machen. mal ein kommentar der mir aus der seele spricht. hab ich keine einwände! mfg tc Zitieren
garp Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 PS Du bist mit Racecan ohne Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz (die Versicherung zahlt, nimmt Dich aber in Regreß) mit Deinem Fahrzeug unterwegs gewesen. Das ist, aufgemerkt!, in D sogar eine Straftat! Also nicht so ganz ohne. das ist mehrfach falsch. wie ich bereits erwähnt hatte (und in deinem link auch nachzulesen ist) muß ein kausaler zusammenhang zwischen dem grund für das erlöschen der BE und einem möglichen unfall bestehen. der ist in der regel bei einem racing-topf NICHT nachzuweisen. weiterhin fährt man selbst mit erloschener BE nicht ohne versicherungsschutz. die versicherung muß in jedem fall bezahlen. falls sie eine kausalität (wie oben erwähnt) nachweisen kann, dann kann sie bis zu 5.000 € regreß verlangen. fahren ohne versicherungsschutz liegt hier jedenfalls nie und nimmer vor. das wäre z. b. gegeben, wenn man ohne zulassung fährt, oder wenn die versicherung nicht bezahlt wird und den vertrag deswegen gekündigt hat. in diesem fall wäre es tatsächlich eine straftat. und nur in so einem fall muß man für verursachte unfallschäden selbst voll aufkommen. Zitieren
buebo Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 (bearbeitet) das ist mehrfach falsch. wie ich bereits erwähnt hatte (und in deinem link auch nachzulesen ist) muß ein kausaler zusammenhang zwischen dem grund für das erlöschen der BE und einem möglichen unfall bestehen. der ist in der regel bei einem racing-topf NICHT nachzuweisen.weiterhin fährt man selbst mit erloschener BE nicht ohne versicherungsschutz. die versicherung muß in jedem fall bezahlen. falls sie eine kausalität (wie oben erwähnt) nachweisen kann, dann kann sie bis zu 5.000 € regreß verlangen. fahren ohne versicherungsschutz liegt hier jedenfalls nie und nimmer vor. das wäre z. b. gegeben, wenn man ohne zulassung fährt, oder wenn die versicherung nicht bezahlt wird und den vertrag deswegen gekündigt hat. in diesem fall wäre es tatsächlich eine straftat. und nur in so einem fall muß man für verursachte unfallschäden selbst voll aufkommen. Was aber nicht heißt das sich zur Freude eines Unfalls (ob nun verschuldet oder nicht, mit oder ohne Versicherungsschutz) nicht noch das Vergnügen gesellen kann für Fahren ohne Betriebserlaubnis zur Kasse gebeten zu werden. Mein Tip: Am besten den Sound mit Racingtüten aufnehmen und per MP3-Player hören. Legal, in der Lautstärke variabel und es klappt auch mit dem Nachbarn! Bearbeitet 3. März 2008 von eightball Zitieren
garp Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Was aber nicht heißt das sich zur Freude eines Unfalls (ob nun verschuldet oder nicht, mit oder ohne Versicherungsschutz) nicht noch das Vergnügen gesellen kann für Fahren ohne Betriebserlaubnis zur Kasse gebeten zu werden. das risiko hast du als fahrer einer racingtüte ja sowieso, auch ohne unfall. du kannst mir aber glauben: wenn du einen unfall hast bei dem ein amtlich bestellter sachverständiger eingeschaltet wird, dann ist der auspuff dein geringstes problem. Zitieren
DocSchokow Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 das ist mehrfach falsch. wie ich bereits erwähnt hatte (und in deinem link auch nachzulesen ist) muß ein kausaler zusammenhang zwischen dem grund für das erlöschen der BE und einem möglichen unfall bestehen. der ist in der regel bei einem racing-topf NICHT nachzuweisen. das hängt ja leider nunmal nicht von Dir ab, sondern vom Gutachter. Und wenn der einen Zusammenhang zwischen einer Leistungssteigerung durch den Racetopf sieht? weiterhin fährt man selbst mit erloschener BE nicht ohne versicherungsschutz. die versicherung muß in jedem fall bezahlen. falls sie eine kausalität (wie oben erwähnt) nachweisen kann, dann kann sie bis zu 5.000 € regreß verlangen. ey Mr. Haarspalt, die Formulierung der Ordnungskräfte wird dann aber enthalten: fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz durch erloschene BE. Das die Versicherung in D erstmal zahlen muss und den Schädling dann in Regreß nimmt hab ich ja oben auch geschrieben. Ob die Deckelung auf 5000Euro faßt, wird sicher im Einzelfall zu entscheiden sein. fahren ohne versicherungsschutz liegt hier jedenfalls nie und nimmer vor. das wäre z. b. gegeben, wenn man ohne zulassung fährt, was passiert denn bei Fahren ohne Betriebserlaubnis? Da bleibt Deine Zulassung erhalten, ja? TOm PS was bist Du denn von Beruf, Mr.Garp? Zitieren
garp Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 (bearbeitet) das hängt ja leider nunmal nicht von Dir ab, sondern vom Gutachter. Und wenn der einen Zusammenhang zwischen einer Leistungssteigerung durch den Racetopf sieht?ey Mr. Haarspalt, die Formulierung der Ordnungskräfte wird dann aber enthalten: fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz durch erloschene BE. Das die Versicherung in D erstmal zahlen muss und den Schädling dann in Regreß nimmt hab ich ja oben auch geschrieben. Ob die Deckelung auf 5000Euro faßt, wird sicher im Einzelfall zu entscheiden sein. was passiert denn bei Fahren ohne Betriebserlaubnis? Da bleibt Deine Zulassung erhalten, ja? TOm PS was bist Du denn von Beruf, Mr.Garp? @edv-ler DocSchokow: ich hab so ne sache hinter mir, mit allem drum und dran. ich habe mich ausführlich mit anwälten, gutachtern und anderen zu der thematik auseiander setzen müssen. und die sachlage ist genauso wie ich sie beschrieben habe. für den topf hat sich letztendlich kein mensch interessiert. mag sein dass ein anderer gutachter das anders bewertet hätte. die auskunft meines rechtsanwaltes war jedoch, dass ihm kein einziger fall aus seiner praxis bekannt sei, bei dem ein illegaler auspuff von einem gutachter kausal mit der unfallursache in verbindung gebracht worden sei. deine äußerungen zu einem zusammenhang zwischen erlöschen der BE und der zulassung sind im übrigen lächerlich. aber du kannst deine aussagen sicher anhand von quellen oder präzedenzfällen belegen, in dem falle werde ich die meinigen zurücknehmen und das genaue gegenteil davon behaupten. Namen geändert- Doc Schokow Bearbeitet 3. März 2008 von Triple Fighter Zitieren
Rowdy Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Und dann war da noch die schöne Geschichte aus dem Fireblade-Forum. Wegen fehlender BE für den Auspuff gleich die ganze Fuhre beschlagnahmt. Kosten für Gutachten, Rechtsanwalt etc ca. 4000,- Euro. Da sind die 3 Punkte in Flensburg nur noch Statistik Da sollte man sich tatsächlich überlegen, wieder auf den Originaltopf umzurüsten. Gruß Stefan Zitieren
Schiller Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Moin Rechtlich gesehen sie die Äußerungen von Garp vollkommen richtig formuliert. Srry Schokodoc Gruß Schiller Zitieren
DocSchokow Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 @garp: viel Spaß beim Lesen. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) auch interessant... ok, das mit dem Straftatbestand scheint seit 03/07 weggefallen, bleibt aber nach Bußgeldkatalog ahndbar. Interessant hier vor allem der dritte Punkt: 2. Rechtslage seit 1.3.2007 nach der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 2.1. Verbot der Inbetriebsetzung nach Erlöschen der Betriebserlaubnis: § 19 StVZO Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.4.2006, mit der die FZV eingeführt und gleichzeitig die StVZO geändert worden ist, blieb § 19 StVZO insoweit unverändert. Demzufolge erlischt die Betriebserlaubnis weiterhin, wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, durch die ■ die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVZO), ■ eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO) oder ■ das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO). ganz nachzulesen hier. Bleibt der Tip an den Urheber des Threads, laß Dir die Adresse von Garps Anwalt geben. Gruß TOm Zitieren
garp Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 laß gut sein, ich weiß nicht was du mit den links belegen willst. die gesetzestexte widersprechen meinen aussagen nicht und den link in das tuning-forum werd ich mir sicher nicht antun. man muß auch mal zugeben können wenn man sich verrannt hat. für mich ist die diskussion beendet. Zitieren
Schiller Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Nochmal einen draufsetz ok, das mit dem Straftatbestand scheint seit 03/07 weggefallen, bleibt aber nach Bußgeldkatalog ahndbar. Das Erlöschen einer BE war auch vor 03/07 nur eine Owi (3 Punkte , 75 oder 150€, weiß nicht mehr genau) und keine Straftat. Gruß Schiller Zitieren
mikels Geschrieben 3. März 2008 report Geschrieben 3. März 2008 Und dann war da noch die schöne Geschichte aus dem Fireblade-Forum. Wegen fehlender BE für den Auspuff gleich die ganze Fuhre beschlagnahmt. Kosten für Gutachten, Rechtsanwalt etc ca. 4000,- Euro. Da sind die 3 Punkte in Flensburg nur noch Statistik Da sollte man sich tatsächlich überlegen, wieder auf den Originaltopf umzurüsten. Gruß Stefan nenenene, der hatte mehrere SAchen ohne ABE, wie Xenonlicht, ect. Das alles zusammen führte zur Beschlagnahmung! nicht der Auspuff ~mike Zitieren
jaykay Geschrieben 3. März 2008 Autor report Geschrieben 3. März 2008 Ach herrje, hätte nicht gedacht dass ich mit meiner Frage so ne Diskussion auslöse... Aber ich werd mir wohl noch mal ein paar Gedanken machen ob ich mir dann beim Kauf einer Maschine nicht einfach nochmal den Originalauspuff drauf machen lasse... Danke Euch für Eure rege Beteiligung! Zitieren
dermainzer Geschrieben 4. März 2008 report Geschrieben 4. März 2008 Ich sach ma, es fährt sich wesentlich entspannter mit ne'r ABE Anlage, da ist man bei einer Kontrolle doch einfach gelassener und ruhiger Und billiger als als ein ABE Topf sind sie ohne hin nicht , Und über mangelnde Akustik kann ich bei meinem legalen Shark nicht feststellen Zitieren
winnie Geschrieben 9. März 2008 report Geschrieben 9. März 2008 ich kann nur sagen.loud pipes save lives!!!!! Zitieren
TripleDuo Geschrieben 9. März 2008 report Geschrieben 9. März 2008 ich kann nur sagen.loud pipes save lives!!!!! DAS sehe ich ganz genau so ! Dat muss sein wie Fanfaren von Jericho. ( Allerdings ist Chemnitz auch die im Durchschnitt älteste Stadt in D ) da zählt das zu Lebenserhaltenden Maßnahmen. Ansonsten Tüte mit ABE und passendtmachen wenn wirklich nich reicht . Den Stress mit der rennleitung must du dann halt abkönnen. UND ist unser Ruf nicht schon ruiniert ??? Fahr übrigens Shark MIT Eater, drehste halt bissel höher !!! Grüße Gonzo Zitieren
jaykay Geschrieben 12. März 2008 Autor report Geschrieben 12. März 2008 Hmm, das ist echt ne schwere Entscheidung. Hab mir jetzt gestern ne 04er Speedy gekauft. Da war ein sehr schicker Auspuff ohne ABE drauf (komm grad nicht auf den Namen). Ich habe mir aber erstmal den Original Auspuff nochmal drauf machen lassen. Aber der ist einfach lang nicht so schön und laut... Könnte den anderen Auspuff natürlich sofort wieder drauf machen. Mal schauen ob ich dann das Risiko eingehen soll, ein bisschen illegal unterwegs zu sein. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.