Triplewanker Geschrieben 12. Juni 2008 report Geschrieben 12. Juni 2008 So, nun mal ne Frage. Also, kurz zum Thema: Ich hab ne neuen Kfz-Schein bekommen, und somit war der Alte ungültig. Kennt ihr ja bestimmt. Nun steht allerdings im neuen Schein drin "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis" mehr nicht. Im alten Schein waren noch die ganzen Marken aufgelistet, im Neuen nur dieser Eintrag. Heißt das nun, daß ich alle Fabrikate mit den Maßen 120/70 17 und 190/50 17 fahren darf?????? Ist somit die Fabrikatsbindung hinfällig, wenn ich dem Tüver oder der Polizei ne Freigabe vom Hersteller vorlegen kann?????? Zitieren
tiger-frank Geschrieben 12. Juni 2008 report Geschrieben 12. Juni 2008 Hallo Triplewanker, meines Wissens nicht. Du bist an die Reifenbindung gebunden. Wenn es ganz schlimm kommt liegt die Beweiskraft bei dir. Soll heißen: Du darfst nur fahren was der Hersteller empfielt, oder du brauchst ne Freigabe. Im Falle eines Unfalles kann das gegen dich verwendet werden wenn du keine Freigabe hast. Hoffe ich liege mit meiner Aussage richtig, wenn nicht berichtigt mich. Grüßle Frank Zitieren
motorradreifenonline.biz Geschrieben 13. Juni 2008 report Geschrieben 13. Juni 2008 Nein, dass heisst nur das jemand (Politik, Verwaltung?) wieder zu doof war von hier bis da zu denken. Es gilt weiterhin was im alten Schein stand, diese Informationen sollten nun aber im Teil 2 der Papiere stehen. Teil 2 entspricht dem Fahrzeugbrief von früher. Kopieren und zum Fahrzeugschein beilegen damit im Fall des Falles gezeigt werden kann dass die erlaubten Reifen montiert sind. Zitieren
Fairmann Geschrieben 13. Juni 2008 report Geschrieben 13. Juni 2008 (bearbeitet) Moin @Triplewanker, wie schon "alle" schruben: die eingetragenen Reifen im alten Brief sind ja legal (was nützt das? will eh keiner mehr fahren), für neue Typen brauchst Du die Freigabe. Die Angestellte auf "meiner" Zulassungsstelle hat mir den alten Brief org. aber entwertet mitgegeben. Ich hoffe dass die Reifenbäcker noch lange auch für unsere Bj. Freigaben erfahren. Gruß Bearbeitet 14. Juni 2008 von Fairmann Zitieren
Triplewanker Geschrieben 14. Juni 2008 Autor report Geschrieben 14. Juni 2008 Jut, also wenn ich mal kurz zusammenfasse: Wenn im neuen FZ-Schein (Teil I) drin steht: "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis Beachten" und im Neun Brief (Teil II) NUR drin steht: "Verbleib des bish. FZ-Briefes Nr:**********: entwertet und ausgehändigt" heist das für mich, daß sich alles auf den alten Brief bezieht, und diese Eintragungen darin für mich bindent sind. Richtig?????? Da ich jedoch nicht gezwungen bin meinen alten Brief mitzuführen, und im neuen Brief und Schein nix drin steht bis auf die Reifengröße mit der sie ausgeliefert wurde, wer will mir dann im ersten moment bei einer Kontrolle nachweisen, daß ich diesen reifen nicht fahren dürfte??? Nur theoretische wäre es ja schon jetzt der Fall. Ich hab nen 180 Bridgeston hinten drauf. Eingetragen ist aber im neuen eben nur die Orginalgröße, also 190. Im alten war der 180 auch drin, da ich diesen aber nicht mitführen muß, was würde der Ober und Wachtmeister jetzt von mir wollen. Könnte er mir nen Mängelschein ausschreiben und ich müße meinen alten Schein später vorzeigen???? Gut, kann er immer, aber das ich dafür sagen wir mal nen Tag frei nehmen müßte um zur Polizei zu kommen, wer ersetzt mir das. Die Fahrtkosten und die Zeit???? Mein Verschulden war es ja nun devinitiv nicht. Könnte ich da den Staat verklagen?????? (also nur hypotetisch) Andere Sache: Wenn eben wie schon gesagt im neuen nix drin steht, und ich lasse mir nun wieder von irgendeiner Marke nen 190`er aufziehen, ist es ja sogar wieder die Größe, die im neuen FZ-Schein eingetragen ist. Wer will mir sagen, daß ich die Marke nicht fahren darf??? Wenn ich jedoch bei der Frage nach der Freigabe, die Freigabe vom Reifenhersteller direkt vorzeigen kann, diese Marke reifen jedoch im alten un neuen Schein oder Brief nicht eingetragen ist;reit dann das vorzeigen der Freigabe ohne unbehelligt weiterfahren zu dürfen????? Ich hoffe ich hab hier meine Fragen zo halbwegs klar ausgedrückt, daß sie auch nachvollziehbar sind. Danke erstmal, und schonmal vorab???? Zitieren
bacardybrezel Geschrieben 27. Juni 2008 report Geschrieben 27. Juni 2008 (bearbeitet) um jetzt mal totale verwirrung zu stiften-.... reifenbindung ist scheinbar nicht mehr gültig! scheinbar... jedoch würde ich mich im eigenen interesse im forum nach reifenempfehlungen richten! weils halt doch nurn zweirad ist und es sich damit schneller eben mal den einen oder anderen wirbel bricht.......... makaber aber so isses!!!! mfg bacardy.... Bearbeitet 27. Juni 2008 von bacardybrezel Zitieren
Tom_56 Geschrieben 28. Juni 2008 report Geschrieben 28. Juni 2008 Jut, also wenn ich mal kurz zusammenfasse:Wenn im neuen FZ-Schein (Teil I) drin steht: "Reifenfabrikatsbindung Gem. Betriebserlaubnis Beachten" und im Neun Brief (Teil II) NUR drin steht: "Verbleib des bish. FZ-Briefes Nr:**********: entwertet und ausgehändigt" heist das für mich, daß sich alles auf den alten Brief bezieht, und diese Eintragungen darin für mich bindent sind. Richtig?????? Da ich jedoch nicht gezwungen bin meinen alten Brief mitzuführen, und im neuen Brief und Schein nix drin steht bis auf die Reifengröße mit der sie ausgeliefert wurde, wer will mir dann im ersten moment bei einer Kontrolle nachweisen, daß ich diesen reifen nicht fahren dürfte??? Nur theoretische wäre es ja schon jetzt der Fall. Ich hab nen 180 Bridgeston hinten drauf. Eingetragen ist aber im neuen eben nur die Orginalgröße, also 190. Im alten war der 180 auch drin, da ich diesen aber nicht mitführen muß, was würde der Ober und Wachtmeister jetzt von mir wollen. Könnte er mir nen Mängelschein ausschreiben und ich müße meinen alten Schein später vorzeigen???? Gut, kann er immer, aber das ich dafür sagen wir mal nen Tag frei nehmen müßte um zur Polizei zu kommen, wer ersetzt mir das. Die Fahrtkosten und die Zeit???? Mein Verschulden war es ja nun devinitiv nicht. Könnte ich da den Staat verklagen?????? (also nur hypotetisch) Andere Sache: Wenn eben wie schon gesagt im neuen nix drin steht, und ich lasse mir nun wieder von irgendeiner Marke nen 190`er aufziehen, ist es ja sogar wieder die Größe, die im neuen FZ-Schein eingetragen ist. Wer will mir sagen, daß ich die Marke nicht fahren darf??? Wenn ich jedoch bei der Frage nach der Freigabe, die Freigabe vom Reifenhersteller direkt vorzeigen kann, diese Marke reifen jedoch im alten un neuen Schein oder Brief nicht eingetragen ist;reit dann das vorzeigen der Freigabe ohne unbehelligt weiterfahren zu dürfen????? Ich hoffe ich hab hier meine Fragen zo halbwegs klar ausgedrückt, daß sie auch nachvollziehbar sind. Danke erstmal, und schonmal vorab???? Zitat aus einer Antwortmail von TÜV Hanse GmbH, TÜV SÜD Gruppe: In den neuen FZ-Papieren taucht nur noch eine Referenzgröße für die Bereifung auf, dies bedeutet nicht automatisch dass alle anderen Reifen gefahren bzw. nicht gefahren werden dürfen. In den COC Papieren stehen alle fahrbaren Reifen und auch ggf. Reifenbindungen. Gruß Tom Zitieren
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