minischda Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 (bearbeitet) ok, nach einigen halbwahrheiten hier nochmal eine interessante rechtsneuerung:so gibt es zb. großteile der stvzo nicht mehr. diese wurden durch die FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) ersetzt. es sind lediglich einzelne § entfallen und die FZV is quasi ne Ergänzung eine änderung, bzw die wichtigste, ist folgende: die betriebserlaubnis ist zwar voraussetzung für eine zulassung, jedoch NICHT mehr BESTANDTEIL derselbigen. dadurch ergibt sich, dass auch bei einem erlöschen der betriebserlaubnis (was natürlich einen verstoß darstellt) das fahrzeug trotzdem WEITERHIN zum betrieb zugelassen ist. dazu lies mal §§17 und 19 Abs.2 der StVZO http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf Bearbeitet 24. November 2008 von minischda Zitieren
wilemer Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 (bearbeitet) sorry, ich verstehe dich nicht. wenn ich schreibe, dass teile weggefallen ist und dafür in der fzv neu auftauchen, dann ist das genau das, was du auch schreibst. und es ist auch kein geheimnis, dass die stvzo in den nächsten jahren ganz aufgelöst wird. und was der 17er und 19/II diesbezüglich sollen, weiß ich auch nicht. Bearbeitet 24. November 2008 von wilemer Zitieren
minischda Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 (bearbeitet) naja der 19 II sagt dass die BE erlischt, richtig? und der 17 spricht von der Beibringung eines Sachverständigengutachtens oder des Vorführens für Fahrzeuge die nicht der VO entsprechen, was u.U. nix anderes heißt, als dass das Moped erst wieder nach Beibringung des Gutachtens wieder im öffentlichen Verkehr bewegt werden darf. Aber ich werd mal versuchen rauszufinden wie's die Rennleitung handhabt Bearbeitet 24. November 2008 von minischda Zitieren
wilemer Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 (bearbeitet) ah, da ist der knackpunkt ... natürlich muss die betriebserlaubnis wieder erlangt werden. und das muss auch belegt werden. richtig. aber nach neuer rechtsauffassung, wird das fahrzeug eben TROTZDEM NICHT stillgelegt. da die BE als Bestandteil der Zulassung laut definition weggefallen ist, bleibt das fahrzeug dadurch trotzdem weiterhin angemeldet. und das stimmt, kannst du mir glauben ;) ich hab da so einiges mit der rennleitung zu tun ... Bearbeitet 24. November 2008 von wilemer Zitieren
minischda Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Na dann will ich dir mal glauben Da ich ja eh mit DB-Maker fahre triffts mich ja au ned Zitieren
DirkW Geschrieben 25. November 2008 report Geschrieben 25. November 2008 Gibts denn hier keinen im Forum dem das SELBST passiert ist? Also ohne Eater gefahren, Polizeikontrolle, 3 Punkte und/oder zu Fuß nach Hause? Alles andere ist doch irgendwie "Stille Post" bzw. Raten anhand von Interpretation irgendwelcher Gesetzestext... Klar gibt es solche Leute hier im Forum. Laß den Db-Eater drin, die Punkte die Du dafür bekommst kannst Du nirgendwo einlösen und das Geld kann man auch besser anlegen. Zitieren
MisterSchenk Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 Ohne jetzt Euphorie auszulösen!! Aber mein Kenntnisstand ist weiterhin 25€ Strafe, keine Punkte!!!! Das Problem dabei ist, dass es wie schon erwähnt nichtg alle Ordnungshüter wissen! Aber es ist nunmal so! Keine 25€, keine Punkte!!! Mein Kumpel hat selber schon Erfahrung damit gemacht! 25€ fertig! So musses sein! Zitieren
mikels Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 Was für eine Eater? Meine Racing hat sowas nicht, was passiert mir denn dann wenn sie mich mal anhalten und es für zu Laut empfinden? ~mike Zitieren
joe8353 Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 (bearbeitet) @wilemer: lieber herr bademeister, ich fahre im schnitt jeden monat 4.000-6.000 km mit dem auto und hab dabei noch immer ziemlichen termindruck, da ich mit sicherheit keine 40-stunden woche habe. wenn du mal mein pensum absolviert, können wir uns gerne nochmal darüber unterhalten. Kurzes OT: Kann dein Argument ned nachvollziehen. Ich fahre im Jahr mit der Dose ca. 35.000 privat, und das selbe nochmal für den Job, ich weiß auch was viel fahren bedeutet. Aber "Termindruck" ist immer (in Worten: IMMER) schlechte Planung. Und ich habe wenig Verständnis dafür, nein: ich habe die Schn.... voll davon, dass schlechte Planung (=Termindruck) als Argument für Gesetzesübertretungen herhalten muss. Keine 40 Stunden-Woche: kriegst ne Runde Mitleid wenn ich Zeit hab. Dürfte wohl bei den meisten hier so sein. So, genug aufgeregt, BTT. Kenntnisstand des Trachtenvereins hin oder her, allein ne Stunde rumstehen, und das Thema zu diskutieren is mir zu blöd. Da fahr ich lieber. Die dB-Freaks können mir ja a) ihren Schubert S1 schenken, und b) mal zum Ohrenarzt gehen Mein-Auspuff-ist-mit-Eater-laut-genug-Grüße Gerhard @mikels: Kommt auf die Laune des Polizisten an. Im Zweifel besteht wohl die Möglichkeit für den Polizisten, das Fahrzeug sicherzustellen (und sei es als Beweismittel). Und: rechtmäßig oder nicht, Du musst erstmal laufen, und die Mopette wiederkriegen, was immer mit Aufwand und Kosten verbunden ist. Bearbeitet 26. November 2008 von joe8353 Zitieren
wilemer Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 (bearbeitet) Ohne jetzt Euphorie auszulösen!!Aber mein Kenntnisstand ist weiterhin 25€ Strafe, keine Punkte!!!! Das Problem dabei ist, dass es wie schon erwähnt nichtg alle Ordnungshüter wissen! Aber es ist nunmal so! Keine 25€, keine Punkte!!! Mein Kumpel hat selber schon Erfahrung damit gemacht! 25€ fertig! So musses sein! Also gut, dann hol ich noch ein bisschen weiter aus: ein kleiner exkurs in sachen auspuffanlagen: bei absorbtionsanlagen („gestopfte“ anlagen) trifft bei einem „ausgebranntem“ auspuff folgende bußgeldkennzahl zu: 349100 Sie führten ein Fahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. (macht ein verwarnungsgeld in höhe von 20 Euro) 349101 Sie führten ein Fahrzeug .... und belästigten dadurch Andere. (Verwarnungsgeld 30 Euro) generell gilt: 330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. (Verwarnungsgeld 25 Euro) ------------Bei Auspuffanlagen wird aufgrund des Erlöschens der BE i.d.R. ein atypischer Fall angenommen, deswegen Bußgeld 50 Euro und 3 Punkte 330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete ... und die Verkehrssicherheit war wesentlich beeinträchtigt. (Bußgeld 50 Euro, 3 Punkte) ------------mögliche Begründung für Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: sehr starke Lärmbelästigung, Gefährdung durch Anbau nicht geprüfter Teile etc. desweiteren muss natürlich bei jedem Verstoß eine eventuelle Verdoppelung der Ahndungssätze wegen Vorsatz bedacht werden ... Nach neuem Recht liegt jedoch keine Verkehrsordnungswidrigkeit des Fahrens ohne Zulassung vor, da wie weiter oben erläutert die BE nicht mehr Teil der Zulassung ist. p.s. über oben beschriebenes braucht man nicht zu diskutieren, auch stellt es nicht meine persönliche Meinung dar. Das sind schlichtweg die Fakten ... alles durch aktuelle und gängige Rechtsprechung bestätigt. Bearbeitet 26. November 2008 von wilemer Zitieren
DirkW Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 (bearbeitet) Es ist leider so, daß der Wilemer recht hat. Alerdings kommt es auch auf die Stimmung des Kontrollierenden an. Wenn er Dir wohlgesonnen ist, er am Vortag alle ehelichen Pflichtenn zufriedenstellend erfüllen konnte oder Du ein kurzes Röckchen trägst, kannst Du mit 25 (oder von mir aus auch 20) Euro davonkommen. Bei mißgünstiger Grundstimmung desselbigen reist Du mit 3 Punkten und 75 Euro ärmer nach Haus. Bearbeitet 26. November 2008 von DirkW Zitieren
Manni Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 Es ist leider so, daß der Wilemer recht hat.Alerdings kommt es auch auf die Stimmung des Kontrollierenden an. Wie mann in den Wald hinein schreit, so schallt es heraus. Zitieren
DirkW Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 Wie mann in den Wald hinein schreit, so schallt es heraus. *Ohrstöpsel rausnehm* Wir haben nicht geschrieen! Zitieren
mikels Geschrieben 26. November 2008 report Geschrieben 26. November 2008 Die § stehen, da kann man nichts dran rütteln, Punkte allerdings brauche ich nicht mehr, durch meine AD tätigkeit habe ich schon genug gesammelt! Evtl. lege ich mir mal was legales zu, allerdings geht es dann mit der Abstimmerei wieder los. Werde mal einen neuen Thread eröffnen und Erfahrungen sammeln. Danke für die Aufklärung! ~mike Zitieren
turbopopel Geschrieben 29. November 2008 report Geschrieben 29. November 2008 (bearbeitet) Es gab mal eine Zeit, da war das Fahren ohne Eater "nur" eine Ordungswidrigkeit, welche rein rechtlich mit 25Euro Geldbusse geahndet wurde.Trotzdem wurde das Vorgehen aufgrund einer Gesetzeslücke nicht einheitlich gehandhabt. Teils wegen Unwissenheit der Exekutive und teils wegen Unwissenheit bzw. Hilflosigkeit der "ohne Eater-Fahrer". Ob diese Gesetzeslücke heute geschlossen ist weiss ich nicht. Fest steht aber: Wer vor Ort den Eater wieder reinbaut, der darf weiterfahren. Meistens sind 75Euro + 3 Flenspunkte fällig (wer sicher weiss, daß die Gesetzeslücke noch besteht kann ja klagen) Nur wer den ordungsgemässen Zustand vor Ort nicht herstellen kann, der darf aufgehalten werden!! Hallo Leute, was hier von 4143 so ausführlich beschrieben wird ist auch meine Meinung. Ein zu lauter Auspuff beeinträchtigt nicht die Verkehrssicherheit eines Mopeds. Abgefahrene Reifen oder mangelhafte Bremsen schon! Also ist es auch nur eine Ordungswidrigkeit. Ca. -75 Euro Strafe. Punkte meine ich einen. Wie war's den früher mit dem Spritzschutz! Ich hatte 1989 dafür noch 3 Punkte plus Strafe und Nachschulung erhalten!!!! Heute braucht die Mühle nur noch ein Katzenauge. Alles andere ist Wurst!!! Die Europäische Gemeinschaft hat also nicht nur schlechte Seiten. Also, Alle nicht so schwarz sehen und den Schniedl auf keinen Fall vor der Schmier einziehen! Besser auf die Geschwindigkeiten achten. Da gibts kein Erbarmen!!! Gruß Olaf Bearbeitet 29. November 2008 von turbopopel Zitieren
andi033 Geschrieben 21. Dezember 2008 report Geschrieben 21. Dezember 2008 hallo, ich habe eure beiträge hier gelesen und ich frage mich immer warum wird der db rausgenommen??? bei einen unfall zahlt die versicherung wenn man pech hat nicht, die zerlegen dir den hobel bis auf die letzte schraube, weil die nicht zahlen wollen dann die rennleitung wenn die einen schlechten tag hat darf der hobel stehen bleiben und der gutachter zerlegt den hobel, den bekommt man dann in vielen einzelteilen wieder und das alles wegen den sound naja ich weiss nicht und was viel schlimmer ist, es sind einige schöne motorrad strecken sind für´s we geschlossen worden wegen den "lärm" ich selber hab auch eine tüte dran die einwenig lauter ist aber die ist noch zugelassen, bei meiner cbr hatte ich eine tüte von polo dran die war von anfang an zu laut, wenn die rennleitung mich gehört hat kam die kelle, das finde ich schon nervig wegen nix anzuhalten, aber warum lasst ihr den db nicht einfach drin kostet doch nur geld und bringt punkte aber jeder muss das ja für sich endscheiden, nur was ist wenn ein rutscher kommt und das bein ist wech, wie bei meinen kollegen, was macht ihr dann wenn die unfall versicherung nicht zahlt? denkt mal darüber nach guss andreas Zitieren
stoni955i Geschrieben 21. Dezember 2008 report Geschrieben 21. Dezember 2008 kostet 40 euro und damit einen punkt! gruss stoni Zitieren
Ypsilon Geschrieben 22. Dezember 2008 report Geschrieben 22. Dezember 2008 so hab mal ein bisschen im internet gesucht. Beim zdf gab es mal ne reportage über motorradfahrer. Unteranderem zulaute auspüffe (3 punkte 75€) hab leider diese reportage nimmer gefunden aber ein annderes http://de.youtube.com/watch?v=iHo-lZ5Hf1k&...feature=related Zitieren
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