Nordmann Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 grüßt euch, habe in irgendeinem Thread hier im Forum gelesen, daß man 3 (drei!!!) Punkte kassiert, wenn man ohne db-killer erwischt wird. stimmt das?!?!?!? dann bau ich meinen nämlich gleich wieder ein, hab nämlich schon 14 Stück gesammelt... es wird einem auch jeder Spaß genommen hierzulande. falls das stimmt, finde ich es echt ein Unding. da kommen ja einige Gestalten mit Körperverletzungsdelikten besser davon... Nordmann Zitieren
wilemer Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 viel spass beim einbau ! Zitieren
Daytona600 Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 soweit ich das auch mitbekommen habe, stimme ich dir mit den 3 (drei) Punkten zu, des weiteren kommt dann noch ein Bußgeld von knapp 75 Euronen drauf... und wenn du noch was am db-eater verändert hast wirds noch teurer + Verfahren! Dank der Rennleitung von meiner seite auch, viel spaß beim einbau... leider... gruß Daytona600 Zitieren
Nordmann Geschrieben 21. November 2008 Autor report Geschrieben 21. November 2008 ok danke euch für die (wenn auch schlechten) nachrichten. die drei punkte ist mir der spaß net wert... zumindest nicht bis ich mein konto wieder abgebaut habe. greetz Zitieren
Lilith Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 grüßt euch,habe in irgendeinem Thread hier im Forum gelesen, daß man 3 (drei!!!) Punkte kassiert, wenn man ohne db-killer erwischt wird. stimmt das?!?!?!? dann bau ich meinen nämlich gleich wieder ein, hab nämlich schon 14 Stück gesammelt... es wird einem auch jeder Spaß genommen hierzulande. falls das stimmt, finde ich es echt ein Unding. da kommen ja einige Gestalten mit Körperverletzungsdelikten besser davon... Nordmann Und auch noch viel Spass beim Abbauseminar - wie schafft man es auf 14 Punkte? Gruss Lilly Zitieren
Trionfo Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 Die Punkte hat man doch gleich zusammen, wenn man viel (beruflich) mit dem Auto (LKW) unterwegs ist. Zitieren
Thommes52 Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 wenn man pech hat kann man sein moped auch abstellen und zu fuss richtung heimat... wenn die herren in grün weis es wollen... unter dem decknahmen "gefahr im verzug"....können und dürfen sie (fast)alles.... Zitieren
wilemer Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 Die Punkte hat man doch gleich zusammen, wenn man viel (beruflich) mit dem Auto (LKW) unterwegs ist. ... und dabei nicht vernünftig fährt ... aber es sind ja immer die anderen schuld. Zitieren
Rowdy Geschrieben 21. November 2008 report Geschrieben 21. November 2008 Manchmal hat man einfach kein Glück, und dann kommt auch noch Pech dazu. Gruß vom Rowdy Zitieren
Friesenbiker Geschrieben 22. November 2008 report Geschrieben 22. November 2008 - wie schafft man es auf 14 Punkte? nen geisterfahrer rechts überholen??? ... und dabei nicht vernünftig fährt ...aber es sind ja immer die anderen schuld. als berufskraftfahrer können es wirklich schnell mal punkte durch schuld anderer ein. und das hat leider nix damit zu tun ob man vernünftig fährt oder nicht. beispiel aus dem täglichen leben: mit dem lkw im überholverbot auf die linke spur gefahren um pkw´s oder anderen lkw´s das einfahren auf die autobahn zu erleichtern....1punkt wenn der wachtmeister nen schlechten tag hat. beim kolone fahren im dichten berufsverkehr nur 49m und 85cm sicherheitsabstand gehabt... 1punkt. der absender hat ne falsche gewichtsangabe gemacht um 1 transport einzusparen... 1-3 punkte. probefahrt mit dem motorrad eines bekannten, der am auspuff rumgefrickelt hat. 3punkte und anzeige+ verfahren. grüße Calle Zitieren
wilemer Geschrieben 22. November 2008 report Geschrieben 22. November 2008 jaja, ist schon klar ... vom getunten zustand des moppeds des kumpels weiß man natürlich nichts. man redet ja nie über moppeds ... abstand beim kolonnefahren nicht eingehalten - schuld der anderen ??? klar, können sich mal ein paar pünktchen ansammeln - aber 14, dazu brauchts schon etwas talent Zitieren
Nordmann Geschrieben 24. November 2008 Autor report Geschrieben 24. November 2008 @wilemer: lieber herr bademeister, ich fahre im schnitt jeden monat 4.000-6.000 km mit dem auto und hab dabei noch immer ziemlichen termindruck, da ich mit sicherheit keine 40-stunden woche habe. wenn du mal mein pensum absolviert, können wir uns gerne nochmal darüber unterhalten. Zitieren
wilemer Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 @wilemer: lieber herr bademeister, ich fahre im schnitt jeden monat 4.000-6.000 km mit dem auto und hab dabei noch immer ziemlichen termindruck, da ich mit sicherheit keine 40-stunden woche habe. wenn du mal mein pensum absolviert, können wir uns gerne nochmal darüber unterhalten. ja, schaffe ich auch fast... 1 punkt mir doch egal, war kein persönlicher angriff. ich musste nur darüber lachen, wem einige andere hier im thread "die schuld" geben ... Zitieren
chaotinsocken Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 ja, schaffe ich auch fast...1 punkt mir doch egal, war kein persönlicher angriff. ich musste nur darüber lachen, wem einige andere hier im thread "die schuld" geben ... also ist des jetzt fix dass man 3puntke bekommt wenn man ohne db killer unterwegs ist???? oder war des nur ne Vermutung??? Zitieren
Rowdy Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 also ist des jetzt fix dass man 3puntke bekommt wenn man ohne db killer unterwegs ist???? oder war des nur ne Vermutung??? Das ist so. Gruß vom Rowdy Zitieren
Maik 1050 Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 also ist des jetzt fix dass man 3puntke bekommt wenn man ohne db killer unterwegs ist???? oder war des nur ne Vermutung??? Hi, das ist so,und nennt sich fahren ohne Betriebserlaubnis! Aus heutiger Sicht 3 Punkte + 75,-Euro +Verwaltungsgebühr. Wenn Du Pech hast läßt Du das Dingen stehen dann kommen noch Abschleppgebühren und ein eventuelles Tüv Gutachten dazu. So ein Mist lohnt sich echt nicht mehr. Gruß Maik Zitieren
TripleSpeeder Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Ich fahr ja auch MIT Eater, aber interessieren tut es mich trotzdem. Gibts denn hier keinen im Forum dem das SELBST passiert ist? Also ohne Eater gefahren, Polizeikontrolle, 3 Punkte und/oder zu Fuß nach Hause? Alles andere ist doch irgendwie "Stille Post" bzw. Raten anhand von Interpretation irgendwelcher Gesetzestext... Zitieren
minischda Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Ich fahr ja auch MIT Eater, aber interessieren tut es mich trotzdem. Gibts denn hier keinen im Forum dem das SELBST passiert ist? Also ohne Eater gefahren, Polizeikontrolle, 3 Punkte und/oder zu Fuß nach Hause? Alles andere ist doch irgendwie "Stille Post" bzw. Raten anhand von Interpretation irgendwelcher Gesetzestext... Der ein oder andere hier interpretiert Gesetzestexte von Berufswegen von daher haben solche Aussagen im Allgemeinen Hand und Fuß Zitieren
StanleyBeamish Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Ich fahr ja auch MIT Eater, aber interessieren tut es mich trotzdem. Gibts denn hier keinen im Forum dem das SELBST passiert ist? Also ohne Eater gefahren, Polizeikontrolle, 3 Punkte und/oder zu Fuß nach Hause? Alles andere ist doch irgendwie "Stille Post" bzw. Raten anhand von Interpretation irgendwelcher Gesetzestext... Es gab mal eine Zeit, da war das Fahren ohne Eater "nur" eine Ordungswidrigkeit, welche rein rechtlich mit 25Euro Geldbusse geahndet wurde. Trotzdem wurde das Vorgehen aufgrund einer Gesetzeslücke nicht einheitlich gehandhabt. Teils wegen Unwissenheit der Exekutive und teils wegen Unwissenheit bzw. Hilflosigkeit der "ohne Eater-Fahrer". Ob diese Gesetzeslücke heute geschlossen ist weiss ich nicht. Fest steht aber: Wer vor Ort den Eater wieder reinbaut, der darf weiterfahren. Meistens sind 75Euro + 3 Flenspunkte fällig (wer sicher weiss, daß die Gesetzeslücke noch besteht kann ja klagen) Nur wer den ordungsgemässen Zustand vor Ort nicht herstellen kann, der darf aufgehalten werden!! Zitieren
Eyatt Wearp Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass durch diese 3 Punkte das Strafmaß bei späteren Bußgeldverfahren deutlich erhöht werden kann, denn Fahren ohne Betriebserlaubnis ist kein Kavaliersdelikt und wird punktemäßig mit einem Rotlichtverstoß gleichgesetzt. Das liegt ganz im Ermessen der zuständigen Bußgeldstelle. Deshalb: schön den DB-Eater eingebaut lassen! Gruß Eyatt Zitieren
triplemops Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Fest steht aber: Wer vor Ort den Eater wieder reinbaut, der darf weiterfahren. Naja, da kann der grüne Mann dir aber immer noch Vorsatz vorwerfen. "Hab'sch verlor'n..." zählt dann nicht. Ob das rechtlich was macht, keine Ahnung. Zitieren
StanleyBeamish Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Naja, da kann der grüne Mann dir aber immer noch Vorsatz vorwerfen. "Hab'sch verlor'n..." zählt dann nicht.Ob das rechtlich was macht, keine Ahnung. Ja blechen muss man natürlich, aber den bock vor ort festhalten, wenn alles in ordnung ist, dafür gibt es keine handhabe. Zitieren
Tomyx Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Auch wenn das jetzt genau genommen off topic ist, was ist denn jetzt raus gekommen bei Auspuffanlagen, die zu laut trotz Eater sind. Immer noch 25€, keine Punkte und nachbessern lassen? Da sollte doch in der Gesetzeslage nochmal was geändert werden, die Threads im Forum gehen aber nicht soweit. Zitieren
minischda Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 Ja blechen muss man natürlich, aber den bock vor ort festhalten, wenn alles in ordnung ist, dafür gibt es keine handhabe. das stimmt so ned, denn ohne Eater is die BE erloschen und wenn der grüne Mann es veranlässt, dann musst du den Bock erstmal beim Tüv vorführen und ein Gutachten machen lassen!!!! Wenn er dich mit wiedereingesetztem Eater wieder fahren lässt, dann ist das reine Freundlichkeit. Zitieren
wilemer Geschrieben 24. November 2008 report Geschrieben 24. November 2008 (bearbeitet) ok, nach einigen halbwahrheiten hier nochmal eine interessante rechtsneuerung: so gibt es zb. großteile der stvzo nicht mehr. diese wurden durch die FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) ersetzt. eine änderung, bzw die wichtigste, ist folgende: die betriebserlaubnis ist zwar voraussetzung für eine zulassung, jedoch NICHT mehr BESTANDTEIL derselbigen. dadurch ergibt sich, dass auch bei einem erlöschen der betriebserlaubnis (was natürlich einen verstoß darstellt) das fahrzeug trotzdem WEITERHIN zum betrieb zugelassen ist. eine weitere ordnungswidrigkeit fällt damit flach, am strafmaß 75 Euro/ 3 Punkte ändert sich jedoch nichts. eine stillegung vor Ort ist damit höchstens aus gründen der "gefahrenabwehr" möglich ... edit: eine sicherstellung als beweismittel wäre natürlich auch denkbar ... Bearbeitet 24. November 2008 von wilemer Zitieren
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