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Geschrieben

Hallo,

hab bei der suche hier nix passendes gefunden. :flowers:

Wer von euch kennt sich aus oder hat so ein Teil verbaut.

Gibt es Probleme mit einem Koso RX1N Kombiinstrument beim TÜV? Muss ich so ein Teil Eintragen lassen?

Bei Koso oder bei Louis find ich solche Info´s leider auch nicht.

Das einzige was auf dem Teil drauf steht ist: E9 (steht in einem Kreis) dann die Nr. 10R-02.6113 QC-08/05 B00316

Auch ja, angeschlossen habe ich das Teil schon und funktioniert, bis auf die Öltemp., PRIMA :love:

Wenn ich fertig bin, werde ich auch mal Bilder reinstellen. Wenn jemand Probleme bei der Elekt. hat, bei der Verdrahtung an einer T595 Bj 98 kann ich Helfen.

Geschrieben

Hab mal das in einem anderen Forum gefunden.

Weiß jetzt aber immer noch nicht, ob ich beim Tüv Probleme bekomme.

EG ABE EG BE EWG ECE ABE ABG KBA Gesetzlichegrundlagen

da es noch kein allgemeines thema dies bezüglich gibt, und ich mal etwas

geforscht habe hier meine erkenntnisse...

es kosiert ja das gerücht das mann endschalldämpfer o. auspuffanlagenanlagen mit einem e1 zeichen extra einer einzelabnahme unterziehen muß was nicht stimmt!

die zahl hinter dem e steht lediglich für das land aus dem diese EG ABE kommt Bsp. e13 13=Luxenburg (siehe bild unten)

auch wird in EG ABE's bzw. EG BE's meist nur einen fahrzeugtyp erwähnt der clou an der sache ist der gesetzes auszug siehe unten! demzufolge kann man z.B. ESD's fahren die lt. EG ABE nur für einen bestimmten fahrzeugtyp bestimmt sind. solange dieser eine EG ABE hat braucht man keine schriftlichen unterlagen mitzuführen. da die polizei noch im steinzeitalter lebt lt. der aussage eines netten Götzmitarbeiters, ist es schwer für die beamten zu den EG ABE's die zugehörigen fahrzeugtypen zu ermittel. götz z.B. gibt keine auskunft darüber auch nicht den beamten "...das ist nicht unser job...".

und götz hat täglich mehere anfragen dies bezüglich...

Fazit: EG ABE o. EG BE bedeutet anbauen fertig! wenn die beamten etwas sehen wollen dann zeigt diesen gesetzesauszug

Zitat:

Zwischenzeitlich ist auch der Polizei bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.

Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist.

Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt. Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE

Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen

("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.

Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Zitat:

Was ist die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?

Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.

Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines FahrzeugTYPS fest.

Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer ``amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.

Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BE des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind. Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen. Es gibt Leute, die behaupten, die Kopie müsste immer mitgeführt werden, das hab ich im Gesetzestext aber bisher nirgends gefunden.

EDIT:

Die folgenden Genehmigungskennzeichen bestätigen, dass es sich um ein zugelassenes Bauteil handelt, dass die entsprechenden Mindestanforderungen erbracht hat.

Die Ausführung und die Ziffern-/Buchstabenkombination zeigen an, nach welchen Vorschriften und in welchem Land das Bauteil seine Zulassung erhalten hat.

ABG-Prüfzeichen

beim ABG Prüfzeichen handelt es sich um eine nationale Zulassung. Sie kennzeichnet Bauteil, die einer "Bauartgenehmigungspflicht" unterliegen, beispielsweise Anhängerkupplungen.

Das ABG Prüfzeichen ist immer als Wellenlinie mit einem M und einer Ziffernkombination ausgeführt.

ABE-Typenzeichen

das ABE-Typenzeichen ist auf Baurteilen angebracht, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Auch hier handelt es sich um eine nationale Zulassung. Im Regelfall wird dem Bauteil eine Bescheinigung mit näherer Beschreibung und Besonderheiten für die Montage beigelegt, die ABE.

Das KBA besteht immer aus den Buchstaben KBA und einer nachfolgenden Ziffernkombination.

ECE-Zulassungszeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.

Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.

Bedeutung der Herkunft von E-Nummern

E1: Deutschland

E2: Frankreich

E3: Italien

E4: Niederlande

E5: Schweden

E6: Belgien

E7: Ungarn

E8: Tschechien

E9: Spanien

E10: ehemaliges Jugoslawien

E11: Großbritannien

E12: Österreich

E13: Luxemburg

E14: Schweiz

E15: DDR

E16: Norwegen

E17: Finnland

E18: Dänemark

E19: Rumänien

E20: Polen

E21: Portugal

E22: Russische Föderation

E23: Griechenland

E24: Irland

E25: Kroatien

E26: Slowenien

E27: Slowakei

E28: Weißrussland

E29: Estland

E31: Bosnien und Herzegowina

E32: Lettland

E37: Türkei

E40: Mazedonien

E42: Europäische Union

E43: Japan

EWG-Zulassungskennzeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.

Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination.

Geschrieben

Hi,

na, haste doch geschrieben: wenn ein EWG Zulassungskennzeichen (in deinem Fall: e1) drauf ist, brauchst Du nix eintragen lassen.

Um ganz sicher zu gehen, würd ich den TÜV anrufen und mal ganz nett fragen, oder im Zweifel auch mal beim TÜV vorbeifahren. Die geben da gerne Auskunft wenn man nett fragt :flowers:

Viel Spass mit dem neuen Kombiinstrument.

Gerhard

Geschrieben
...

Wenn ich fertig bin, werde ich auch mal Bilder reinstellen. Wenn jemand Probleme bei der Elekt. hat, bei der Verdrahtung an einer T595 Bj 98 kann ich Helfen.

Sag mal, hast du das Ding auch schon mal durch Sonneneinstrahlung richtig warm werden lassen? Ich hab das RX2N und da fällt jedesmal wenn sie länger in der Sonne steht der Drehzahlmesser aus. Wie hast du den angeschlossen? Ich vermute mal dass das RX2N und das RX1 relativ ähnlich sind.

Geschrieben

Hab das Teil erst am Wochenende Installiert.

Also noch nicht richtig getestet. Hab Heute meine erste kleine Tour hinter mir und da ging alles wunderbar.

Angeschlossen hab ich ihn am roten Draht vom Originalstecker der zur Drehzahlmessung geht. Eingestellt hab ich den Koso auf 2C 1T High.

Na da ich hier nicht die gehoffte Antwort wegen dem Tüv erhalten habe, werd ich halb doch auf gut Glück hinfahren.

Geschrieben (bearbeitet)

War gestern beim TÜV.

Also, sagen wir es mal so, das neue Anzeigeinstrument hat die GAR nicht Interessiert. Keine Frage über E Nummer oder sonstiges.

ABER

der Auspuff :prohibit: Hab einen Shark mit E Nummer und dachte, was soll da schon schiefgehen :stubble: Da kommt doch dieser BÖSE Tüvmensch und sagt der ist aber mal laut, da werden wir mal eine Messung durchführen.

Gemessen hat er bei 5000 Umdrehungen 99 Db :applause::top:

Leider stehen in den Papieren nur 91 drin und da hat er gesagt, nix da TÜV. :puke:

Also ich wieder heim Original drauf, man was für ein hässlicher Auspuff, da hab ich mich ja voll geschämt und zuuuuuuu leise war er auch, aber dann hatte ich wenigstens TÜV bekommen.

Ja, so kanns gehen, Die E nr allein bringt also auch nicht wirklich was, wenn der Topf schon älter ist. Wieder was gelernt, über die gebrauchte Töpfe bei Ebay. :flush:

Bearbeitet von bestjack

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