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"Keine Reifenfreigabe mehr nötig...?"


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Geschrieben

Ich habe mir beim Händler neue Reifen drauf machen lassen, um auch die Reifenfreigabe zu bekommen (Die Freigaben, die man sich im Internet herunterladen kann, haben nur eine Gültigkeit mit Händlerstempel.).

Allerdings sagte mir der Händler, daß man ab diesem Jahr keine Reifenfreigabe mehr mitführen müßte, und daß auch Mischbereifung möglich wäre. Das hat mich natürlich sehr überrascht. Er sagt, er hat seine Info vom TÜV. Da werde ich mich am Montag hinwenden. Hat von Euch schon jemand eine Vorabinfo?

Geschrieben

Naja, ganz so einfach ist das nicht.

Falls Deine T595 eine EG Typengenehmigung hat lädst Dir das runter und die Sache ist gegessen.

Falls Deine T595 nach deutschem Recht zugelassen wurde, musst Du weiterhin eine Freigabe mitführen, oder die Pellen eintragen lassen.

Hier noch ein Interessanter Thread zum Thema. :wink:

Grüssle

Manni

Geschrieben
Naja, ganz so einfach ist das nicht.

Falls Deine T595 eine EG Typengenehmigung hat lädst Dir das runter und die Sache ist gegessen.

Falls Deine T595 nach deutschem Recht zugelassen wurde, musst Du weiterhin eine Freigabe mitführen, oder die Pellen eintragen lassen.

Hier noch ein Interessanter Thread zum Thema. :wink:

Grüssle

Manni

Also ich werd noch gaga :gnash:

Hab ich das nun richtig verstanden, das wenn ich mir oben aufgezeigten Link ausdrucke und mitführe! ( habe ne 595N )

In dem Schreiben von Triumph steht drin das die : Zitat; "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"nicht relevant ist

Soll also nun heißen, das ich ohne klopfenden Herzens die allgemeine Verkehrskontolle mit meinem Pilot Road 2CT

über mich ergehen lassen kann? :prohibit:

Brauche dem netten Herrn von der Rennleitung :bluelight: nur besagten Ausdruck geben und alles wird gut????

Darf also jeden Reifen fahren den ich mag und brauche keine Freigaben der Reifenhersteller mehr :cheer:

Auch könnte ich mit dem Ausdruck zum TÜV und mir die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" austragen lassen und der TÜV-Onkel muß so tun wie ich will :propeller:

Sollte alles so einfach sein :confused:

Ich kann es kaum glauben :careful:

Bitte klärt mich auf, bitte :uk:

Geschrieben
Darf also jeden Reifen fahren den ich mag und brauche keine Freigaben der Reifenhersteller mehr :cheer:

Jein, :whistle:

erstmal muss in deinem Schein unter K: e11* stehen,

wenn ja, gibts keine Reifenbindung, allerdings müssen deine Reifen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 besitzen.

falls nein, also da steht dann z.B.: H862*, ist dein Mopped nach deutschem Recht mit einer Allgemeinen Bertiebserlaubniss zugelassen worden, dann brauchts ne Freigabe oder Eintragung.

Noch ein Satz zur Bauartgenehmigung:

In aller Regel haben alle Strassenzugelassenen Markenreifen eine ECE-R 75,

keine ECE-R 75 habe z.B. reine Rennreifen, Slicks, Regenreifen für Rennzwecke, usw.

alle Klarheiten beseitigt? :laugh:

Grüssle

manni

Geschrieben
Jein, :whistle:

erstmal muss in deinem Schein unter K: e11* stehen,

wenn ja, gibts keine Reifenbindung, allerdings müssen deine Reifen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 besitzen.

falls nein, also da steht dann z.B.: H862*, ist dein Mopped nach deutschem Recht mit einer Allgemeinen Bertiebserlaubniss zugelassen worden, dann brauchts ne Freigabe oder Eintragung.

Noch ein Satz zur Bauartgenehmigung:

In aller Regel haben alle Strassenzugelassenen Markenreifen eine ECE-R 75,

keine ECE-R 75 habe z.B. reine Rennreifen, Slicks, Regenreifen für Rennzwecke, usw.

alle Klarheiten beseitigt? :laugh:

Grüssle

manni

So, bei mir steht, gerade nochmal nachgeschaut :rolleyes:e11* :megacool:

Also dann darf ich und kann ich, mir kann auch keiner was den PiRo 2CT fahren :unsure:

Der :bluelight: und dem TÜV brauch ich nur die Offizielle Erklärung von Triumph vorlegen

und ich hab den :pope: in der Tasche :applause:

Darf ich mich jetzt :cheer::cheer::cheer::nod: ja, darf ich :wackout:

Geschrieben
So, bei mir steht, gerade nochmal nachgeschaut :rolleyes:e11* :megacool:

Also dann darf ich und kann ich, mir kann auch keiner was den PiRo 2CT fahren :unsure:

Der :bluelight: und dem TÜV brauch ich nur die Offizielle Erklärung von Triumph vorlegen

und ich hab den :pope: in der Tasche :applause:

Darf ich mich jetzt :cheer::cheer::cheer::nod: ja, darf ich :wackout:

Gib alles :gash:

Geschrieben

:cheer::gash::bounce::taunt::maffick::frisk::vibration::wackout::pro::applause::worship:

:guitar::band::mohawk:

Jabadabaduuuuuuuu

:worship: Danke Manni :worship:

Ich geh mir jetzt nen leckeren Singel Malt trinken :wine:

Da trink ich ein ganz edles Stöffchen auf Dich :top:

Geschrieben
Da trink ich ein ganz edles Stöffchen auf Dich :top:

Welcher wirds denn :rolleyes:

Geschrieben
Welcher wirds denn :rolleyes:

Ein Dalwhinnie 15 Jahre alt, single cask Abfüllung 1133, mmhhh ist der lecker :top:

Geschrieben
Ein Dalwhinnie 15 Jahre alt, single cask Abfüllung 1133, mmhhh ist der lecker :top:

Ist mir zu süß(lich), aber lass ihn dir schmecken :top:

Geschrieben
Jein, :whistle:

erstmal muss in deinem Schein unter K: e11* stehen,

wenn ja, gibts keine Reifenbindung, allerdings müssen deine Reifen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 besitzen.

falls nein, also da steht dann z.B.: H862*, ist dein Mopped nach deutschem Recht mit einer Allgemeinen Bertiebserlaubniss zugelassen worden, dann brauchts ne Freigabe oder Eintragung.

Noch ein Satz zur Bauartgenehmigung:

In aller Regel haben alle Strassenzugelassenen Markenreifen eine ECE-R 75,

keine ECE-R 75 habe z.B. reine Rennreifen, Slicks, Regenreifen für Rennzwecke, usw.

alle Klarheiten beseitigt? :laugh:

Grüssle

manni

Hallo Manni,

du kennst dich ja aus :wink:

Ich habe ja auch ne 595 N - bei mir steht unter K nix - null - nada :cry: Und NUN ?????

Gruß

Friedhelm

Geschrieben
Ich habe ja auch ne 595 N - bei mir steht unter K nix - null - nada :cry: Und NUN ?????

Pech gehabt. :sad:

hast noch den alten Brief, schau doch da mal rein was da drin steht.

Grüssle

manni

Geschrieben

Ich war neugierig auf den, kommt auch immer auf die Stimmung an, kann ja wählen zwischen ein paar Malts die ich hab.

Mal schauen ob ich mir vielleicht noch nen Malt genehmige :whistle:

Weiß nur nicht ob, MaCallan 12J., anCnoc 12J., Tamdhu 9J., Lagavullin 16J., Talisker10J.,

Glendronach12J., Graggenmore12J., Oban 14J., Strathisla12J., usw, usw

Nur mein Strathisla destilliert 1963 und abgefüllt 2005 der bleibt noch zu :nod:

Geschrieben (bearbeitet)
Ich habe ja auch ne 595 N - bei mir steht unter K nix - null - nada :cry: Und NUN ?????

Auch die 595N wurde nach EU-Recht zugelassen. Falls du deinen Brief (bestimmt die "alte" Ausführung) ganz rechts betrachtest, findest du in der Mitte die EG-Typgenehmigungsnummer (bei mir z.B. e11*92/61*00041*04).

Bearbeitet von BlackT
Geschrieben

Gooooiiiillll

Endliche PiPo auf der TT600 :frisk::cheer:

Geschrieben (bearbeitet)
Ich war neugierig auf den, kommt auch immer auf die Stimmung an, kann ja wählen zwischen ein paar Malts die ich hab.

Mal schauen ob ich mir vielleicht noch nen Malt genehmige :whistle:

Weiß nur nicht ob, MaCallan 12J., anCnoc 12J., Tamdhu 9J., Lagavullin 16J., Talisker10J.,

Glendronach12J., Graggenmore12J., Oban 14J., Strathisla12J., usw, usw

Nur mein Strathisla destilliert 1963 und abgefüllt 2005 der bleibt noch zu :nod:

ich würde den Lagavulin oder Talisker nehmen ...

Bearbeitet von BlackT
Geschrieben
ich würde den Lagavulin oder Talisker nehmen ...

Bingo

genau in der Reihenfolge, so hab ich getan :top:

Geschrieben (bearbeitet)
Naja, ganz so einfach ist das nicht.

Falls Deine T595 eine EG Typengenehmigung hat lädst Dir das runter und die Sache ist gegessen.

Falls Deine T595 nach deutschem Recht zugelassen wurde, musst Du weiterhin eine Freigabe mitführen, oder die Pellen eintragen lassen.

Hier noch ein Interessanter Thread zum Thema. :wink:

Grüssle

Manni

Danke für die Auskunft. Bei mir unter Ziffer K: H658*

Eingetragen ist unter 22: zu 15.1 und 2: auch gen. 180/855ZR17(73W),Reifenpaarung beachten

Also, wenn man den Tippfehler der Angestellten von der Zulassungsstelle außer acht läßt, steht da nur die Dimension drin, aber keine Marke. Unter 15.1 und 15.2 sind auch nur Dimensionen angegeben. Soll daß dann heißen, daß ich jede Marke in der Größe fahren darf, sofern der Reifen für die Straße zugelassen ist?

Bearbeitet von ichdereric
Geschrieben
Ich war neugierig auf den, kommt auch immer auf die Stimmung an, kann ja wählen zwischen ein paar Malts die ich hab.

Mal schauen ob ich mir vielleicht noch nen Malt genehmige :whistle:

Weiß nur nicht ob, MaCallan 12J., anCnoc 12J., Tamdhu 9J., Lagavullin 16J., Talisker10J.,

Glendronach12J., Graggenmore12J., Oban 14J., Strathisla12J., usw, usw

Nur mein Strathisla destilliert 1963 und abgefüllt 2005 der bleibt noch zu :nod:

----------------------------------------------------------------------------------

Sabber.... :whistle: ..würdest du uns deine adresse anvertrauen?

Geschrieben
----------------------------------------------------------------------------------

Sabber.... :whistle: ..würdest du uns deine adresse anvertrauen?

Nun ja, :rolleyes: das Zeug ist schließlich zum Trinken da, oder? :laugh:

Bei Vertaulichkeit, wird unter Umständen in Erwägung gezogen, eventuell vielleicht doch per PN

die Adresse an ausgesuchte handverlesene Triumphfler, die den besonderen Stoff auch gebührlich

genießen und zu würdigen wissen :worship: weiterzugeben.

Ich hätte da noch eine Idee, aber dazu später mehr :cigarette:

Geschrieben

moin,

is ja mal wieder Klasse, im alten Brief steht e11*..... im neuen Brief steht nix und im Schein steht auch nix. Warum blicken die das bei der Zulassungsstelle nie??? :sad:

Wenn ich meinen Job so bescheiden machen würde ....... :whistle:

Geschrieben

Soo, war heute beim TÜV... Der Angestellte hat mir einen Ausdruck aus ihrer Datenbank gegeben, den ich mitführen soll, falls ich in eine Kontrolle komme. Damit, daß ich keine Freigabe bräuchte, war er nicht einverstanden. Nach seiner Aussage würde dies nur für Pkw-Reifen gelten.

Auf dem Ausdruck ist zwar kein Händlerstempel, aber er ist immerhin auf TÜV-Papier. Hat ja schon fast was Amtliches...

Jetzt werd ich wohl doch nochmal mit dem Händler reden müssen...

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, ich gebs zu, ich bin ein Begriffsstutz. Desserderwegen müßte ich jetzt noch mal ne Frage fragen.

Wenn im Schein unter Punkt wasweißdennich e11 steht, braucht man laut dem Schriebs vom Herrn Boensels keine Reifenbindung mehr mitzuführen. Nun denn, so sei es.

Michelin gibt den Reifen für die 595N aber nicht frei, weil Hochgeschwindigkeitspendeln, trallalla und hopsassa. Heißt ja, wenn ich das richtig verstehe: Der Hersteller hat bedenken und ich sollte ihn deswegen auf diesem Moped nicht fahren.

Der freundliche POM, der mir am Wegesrand aufgelauert hat, schaut sich meinen Reifen an, ich halte ihm den Wisch unter die Nase und dann sagt er mir daß ich ihn laut Michelin nicht fahren darf (vielleicht kennt der sich ja aus, soll es ja auch geben) und werde zur Kasse gebeten?

So richtig traue ich dem Frieden nicht.

Bearbeitet von DirkW
Geschrieben

ein Dokument "Nicht-Freigabe" gibts ja nicht...

Also muß entweder gelten:

Für das Fahrzeug gilt eine Fabrikats- und Typbindung, es dürfen nur Reifen montiert werden, die vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller für das entsprechende Modell geprüft und freigegeben wurden.

oder:

Es gibt keine explizite Typbindung. Dann bin ich als Fahrzeughalter selbst dafür verantwortlich, eine "geeeignete", fahrstabile Kombination auszuwählen.

Hintergrund ist ja eben, dass weder Fahrzeug- noch Reifenhersteller die Verantwortung bzw. den finanziellen Aufwand tragen wollen, ihre Produkte auf Verträglichkeit zu prüfen.

Das ganze geht halt mal wieder an der Praxis vorbei, weil nicht das "neue" Fahrzeug mit "neuen" Reifen das Problem ist, sondern "alte" Bestandsfahrzeuge, für die die freigegebenen Reifen nach und nach vom Markt verschwinden...

Geschrieben
.....Wenn im Schein unter Punkt wasweißdennich e11 steht, braucht man laut dem Schriebs vom Herrn Boensels keine Reifenbindung mehr mitzuführen..........

Das hast Du falsch verstanden. Wenn unter Ziffer K die e-Nr im Schein steht, gibt es keine Reifenbindung für das Fahrzeug. Das bestätigt T-Deutschland (vulgo: der Fahrzeughersteller) mit dem Schreiben.

.......Michelin gibt den Reifen für die 595N aber nicht frei, weil Hochgeschwindigkeitspendeln, trallalla und hopsassa. Heißt ja, wenn ich das richtig verstehe: Der Hersteller hat bedenken und ich sollte ihn deswegen auf diesem Moped nicht fahren.......
Ich verstehe das so: Nach Meinung des Reifenlieferanten Miechelin kann er kein passendes rundes schwarzes Stück für dieses Modell liefern und will deshalb für etwaige Schäden nicht haftbar gemacht werden.
.....Der freundliche POM, der mir am Wegesrand aufgelauert hat, schaut sich meinen Reifen an, ich halte ihm den Wisch unter die Nase und dann sagt er mir daß ich ihn laut Michelin nicht fahren darf (vielleicht kennt der sich ja aus, soll es ja auch geben) und werde zur Kasse gebeten?............
Der freundliche POM am Wegesrand wird einsehen, dass er es nicht besser wissen kann als der Fahrzeughersteller (der jeden Reifen zur Verwendung zulässt), ist der freundliche POM ausserdem noch klug, wird er verstehen oder einsehen dass im deutschen Strassenverkehr nur der Gesetz- und Verordnungsgeber etwas verbieten kann (z.B. die Verwenung eines bestimmten Reifens auf einem bestimmten Motorrad), die nicht abgegebene Empfehlung (Freigabe) eines Reifenherstellers aber keine solche Kraft hat.

Ist der POM weder freundlich noch klug und macht Stress - trägt die Kosten des nachfolgenden Owi-/Verwaltungsverfahrens zum Schluß sicher die Staatskasse. :cool:

:flowers:

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