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Geschrieben

Hi1

Ich möchte an meine 2000er speedy vorne und hinten Kellermänner dranbasteln.Hinten die feinen micro.Stimmt es,dass ich da ein anderes Blinkerrelais brauch,weil sonst die Blinkfrequenz sich erhöht?Wenn ja,was brauch ich da für eins,wo krieg ichs günstig?Muss ich sonnst noch auf was achten?

Vielen dank schonmal

Tommy

Geschrieben

Hi Tommy

Also ich hab die Kellermänner vorn und hinten dran, ohne etwas geändert zu haben. Allerdings war bei mir schon das Blinkerrelais schon mal defekt. Wurde aber auf Garantie getauscht. Mein Dealer gab mir eins von einer Duc. Funzt einwandfrei.

Yoh Pit

Geschrieben

Habe eine 01er Triple und ebenfalls die Männer vorne und hinten - ich brauchte ebenfalls kein spezielles Relais!

Viel Spaß

Peter

Geschrieben

Hallo Tommy, ich hab hinten auch die Micro montiert. Du brauchst zusätzlich Leistungswiderstände damit die Blinkfrequenz hinhaut. Welche Widerstände du brauchst ist auf der Verpackung beschrieben( ich glaub es waren 10 Ohm / 15 Watt ). Normaler weise bekommst du beides bei deinem T-Dealer.

Geschrieben

Hi

ich hab einfach ein lastunabhängiges Blinkrelais genommen (Gericke/Polo/Louis).

Das hat den Vorteil das Du die hinteren Blinker ohne viel Aufwand auch schnell mal weg lassen kannst (ordnungswiedrig)

Gruß

Ingo

#x#_a-note_* Beitrag wurde am 12.12.2001 vom Autor modifiziert!_/a_

Geschrieben (bearbeitet)

das weglassen der hinteren blinker ist nur dann ordnungswiedrig wenn die ganze geschichte nicht eingetragen ist.

meine speedy habe ich mit kellermänner vorne und ohne blinker hinten gekauft und ist auch so in den papieren dokumentiert.

habe dann nur aus einem inneren sicherheitsdrang die blinker hinten nachträglich montiert.

als blinkrelais habe ich bei louis ein lastunabhängiges von hella gekauft aber ACHTUNG das relais nicht in den vorgesehenen sockel stecken da die belegung der kontakte anders ist, ich habe mir einfach einige kabel mit steckern gefertigt und dann am original-rlais die belegung abgeschrieben und entsprechen die kabel mit relais und sockel verbunden.

funzt einwandfrei

gruß tom (der auch im winter speedy fährt)

Bearbeitet von Tom_56
Geschrieben

Das ist absoluter Humbug da die Kellermänner (schau ruhig mal nach) nur für vorne eine Zulassung haben, scheiß egal ob eingetragen oder nicht bei Kellermänner musst du hinten Blinker haben.

Das ist im Übriegen sehr gut daran zu erkennen das in den Kellermännern unterschiedlich Gläser eingebaut sind, denn nur ein Glas, nämlich das was eigentlich nach vorne strahlen sollte besitzt ein E Nummer welche ihn als vorderen Blinker und nur als vorderen Blinker legalisiert.

Gruß

Ingo

#x#_a-note_* Beitrag wurde am 13.12.2001 vom Autor modifiziert!_/a_

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Ingo, wenn das totaler Humbug ist dann erkläre mir doch mal warum der Baurat bei uns in Hamburg das fehlen der hinteren Blinker nicht moniert hat.

Gruß Tom der seine Speedy auch im Winter fährt

Bearbeitet von Tom_56
Geschrieben

Hallo Leute !

Grundsätzlich, zu Ingo und Tommy: Blinker an den Lenkerenden (Ochsenaugen) können sowohl für Vorne als auch für Hinten Eingetragen werden.

Wenn der TÜV die Abnahme macht und die Eintragung so erlaubt (hatte ich an meiner 1100 Zephyr auch so Eingetragen bekommen).

Normaler weise ist die Eintragung vom Baujahr des Fahrzeugs abhängig, bei Erstzulassungsdatum vor 1995 sind die Ochsenaugen auch ohne hintere Blinker möglich ab

1995 nur in Verbindung mit hinteren Blinkern. Wie gesagt, es sei denn der TÜV macht die Abnahme und die Eintragung.

Triumph...aler Gruß Rogi

Geschrieben

Ochsenaugen haben auch eine Zulassung für Vorne und Hinten, Kellermänner nicht. Wenn der Tüver die Dinger einträgt muss man trotzdem hinten Blinker haben. Erst wenn er die hinteren Blinker in Verbindung mit den Kellermännern austrägt könnte die Lage interessant werden da die wie schon gesagt nur eine Zulassung für vorne haben und wenn es hart auf hart kommt ist dieses wohl entscheidend.

Es gibt tatsächlich eine Bj. abhängige Blinkerregelung die aber nicht die Kellermänner betrifft.

Nette Site zu dem Thema : http://www.tuev-ecke.de/

Gruß

Ingo#x#_a-note_* Beitrag wurde am 14.12.2001 vom Autor modifiziert!_/a_

Geschrieben (bearbeitet)

noch mal zum Abschluß, bei mir in den Papieren Steht "M.FRAZ A.Lenkerenden DENKZ. 50R-00693" Das Fahrzeug wurde so abgenommen es haben nicht mal mehr die Halter für die Blinker hinten existiert und der Prüfer hat wie schon gesagt nichts moniert. Es hängt eben alles vom Prüfer ab,aber um seine Entscheidung zu erleichtern sollte ein Lenker montiert sein der mindestens eine Breite von 70 cm oder mehr hat siehe auf die Kellermannseite unter Service FAQ

Gruß Tom der seine Speedy auch im Winter fährt.

Bild siehe oben

#x#_a-note_* Beitrag wurde am 15.12.2001 vom Autor modifiziert!_/a_

Bearbeitet von Tom_56
Geschrieben (bearbeitet)

triumph.JPG

Tom seine Speedy so wie ich sie bei Q-Bike in Hamburg gekauft habe und bei Nachfrage wegen der hinten fehlenden Blinker wurde mir vom Vorbesitzer wie auch von der Firma Q-Bike versichert, das alles so korrekt ist und wie schon gesagt auch vom Baurat nicht beabstandet worden ist.#x#_a-note_* Beitrag wurde am 15.12.2001 vom Autor modifiziert!_/a_

Bearbeitet von Tom_56
Geschrieben

Tag Tommy

Habe an meiner Speedy nur vorn Kellermänner.TÜV-Eintrag ist vorhanden,ohne Hinweis auf die nicht vorhandenen hinteren Blinker.Bin damit ohne Probleme zur HU-Untersuchung gewesen.Ich denke allerdings aus Sicherheitsaspekten darüber nach,mir die Micro-Kellermänner an meiner Speedy hinten zu montieren.

Gruß von

Mike,dessen Speedy schön warm steht und wir beide auf besseres Wetter warten

Geschrieben

@Tom_44 welcher Bugspiler ist auf dem Foto montiert? Weißt Du das vielleicht?

Gruß Peter

Geschrieben (bearbeitet)

Hi Kazhal (Peter) da das mein Moped ist kann ich es Dir sagen.

Der Bugspoiler ist ein LSL Typ MS 02 Teilegutachten Nr.: 94TG0344-00 für T509 ABE Nr.H682 ab Bauj.97, T595 ab Bauj 97, T955i ab Bauj. 98 ABE Nr.:H658

Aber Achtung bei meiner Speedy 2001 wurde der Ölkühler unter den Wasserkühler gelegt denn, sollte der Ölkühler bei Dir wie Serie auf der rechten Seite angebracht sein kannste den Bugspoiler vergessen da du diesen dann ausschneiden mußt und da für ist nicht genug Fleisch vorhanden.

Gruß Tom der auch im Winter seine Speedy fährt#x#_a-note_* Beitrag wurde am 15.12.2001 vom Autor modifiziert!_/a_

Bearbeitet von Tom_56
Geschrieben

...und der Ingo hat trotzdem recht!

Die "guten" Kellermänner haben nur vorne eine Kennung!

Die alte Hella´s auch hinten! Aber auch da gelten die betimmungen! Bis Bj. und mit ausreichend Lenker!

Eingetragen bekommt man in Deutschland für gutes geld alles! Sogar die wahnsinns Db/a werte bei Harley´s! Und wenn dann der gute Mann in grün jagd auf Kräder macht, siehts wieder gaaaaanz anders aus!!!

Dann wird der Auspuff abgeschraubt und als Beweisstück A in die Beweiskammer abgelegt! Zu den tausend anderen schlaumeierteilen die alles eingetragen haben! :(

...und wenn alles seinen gesetzlichen Weg geht, bekommt der TÜV-Prüfer auch noch einen drüber!

Scheiße! :wink:

MfG Heiko

Geschrieben (bearbeitet)

@ Gut Heiko, der Ingo hat Recht und ich meine Ruhe Punkt und Schluß.

Gruß Tom

Bearbeitet von Tom_56
Geschrieben

@Tom

Und wie hast Du den "runtergelegt"?

Ist das viel Aufwand?, Wenn nicht, ließe sich ja auch ohne Säge ein Sprint-Spoiler anbringen...

Gruß Peter

Geschrieben

Blinker hin, Blinker her.

Der Pozellei ist eigentlich die Meinung der Technischen Überwachungsstelle EGAL!

Gestern noch beim TÜV gewesen und heute Auspuff von den Amtsträgern sichergestellt und auch noch trotz ABE!

alles schon dagewesen.

Rolf

Geschrieben

also, von zu lauten klöten mal abgesehen, hat die polentizei nix zu sagen, wenn technische veränderungen ordnungsgemäß eingetragen sind.

da wurde mal zu dem thema vor langer zeit in der motorrad (glaubich) von einem entsprechenden gerichtsurteil berichtet

so gehen auch tom_44's kellermännernurvorne in ordnung, egal welche nummerns da draufstehen.

ende der diskussion.

triplehead

Geschrieben

Leute bitte,

es ist könnte mir ja eigentlich egal sein, aber wenn die hinteren Blinker nicht ausgetragen sind, müssen sie auch dran sein.

Begründung: Die allgemeine Betriebserlaubnis für das Motorrad wurde für den Originalzustand erteilt (also mit vorgeschriebenen Blinkern für hinten) , jede genehmigungspflichtige Veränderung muss eingetragen werden.

Wenn ihr keine Blinker am Motorrad hab die für hinten zugelassen sind, seid ihr im Falle eines Falles dran, da die ab einem bestimmten Bj. Pflicht sind., so leid es mir auch tut.

Es sei denn ihr habt eine Ausnahmegenehmigung dafür, die ein Austragen der hinteren Blinker ermöglicht, also gar nicht mehr vorhanden sein müssen. (wenn ja Kopie bitte an mich)

Wenn der Tüver euch ohne hintere Blinker nen Stempel gibt, heißt das nur das er nicht richtig informiert ist, also der Meinung ist dass das mit den Kellermännern abgedeckt wir, was wie gesagt leider falsch ist

Das hat nicht mit Besserwisserei oder so zu tun, das ist lediglich eine Warnung.

Im Übrigen ich bin selber Kunde bei Q-Bike und auch sehr zufrieden, nur auch die sind leider nicht Gott .

Ach ja: Schönes Bike

Gruß und nichts für ungut.

Ingo

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