steppaneck Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 ich habe die Befürchtung, daß wenn ich das Heck meiner Speed Triple ´07 umbaue das Kennzeichen nicht zwischen die Auspuffanlage paßt. mir wurde gesagt, daß nur die Buchstabenhöhe genormt ist die Abstände der Buchstaben aber variabel sind. Stimmt das ??? Zitieren
East Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 (bearbeitet) Normalerweise muß zwischen Buchstaben und Zahlen eine Leerstelle sein, bei mir hats geklappt, soll heißen die Dame von der Schilderstelle hat alles zusammengeklascht Der Typ vom Strassenverkehrsamt hat die Siegel draufgemacht und gut war Bearbeitet 11. Juli 2009 von East Zitieren
eltron Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Hat wohl nix mit Motorsteuerung zu tun... daher schiebe ich mal Zitieren
Käpt'n schwarz Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Also mit WND wirst Du wohl mindestens bei einem 24er landen. Vergiß den Blinker Abstand nicht, der liegt glaube ich bei min 23. cm Also bei meiner 07ner ist der Anstand (BOS) 22 cm Hat wohl nix mit Motorsteuerung zu tun... daher schiebe ich mal Zitieren
GerT Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Bei den EU- Kennzeichen ist Länge, Breite und Form sowie Abstände von Zeichen zu Zeichen genormt. Auch die schmalen Ziffern bringen dann nichts mehr. Bei mir waren es besch... 25cm durch den DPM Kennz.halter war das aber noch kein Problem. noch höher hätte das Kennz. aber nicht sein dürfen. Gruß GerT Zitieren
der Olli Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Also mit WND wirst Du wohl mindestens bei einem 24er landen. Vergiß den Blinker Abstand nicht, der liegt glaube ich bei min 23. cm Also bei meiner 07ner ist der Anstand (BOS) 22 cm Die Kennzeichengröße ist zwar grundsätzlich genormet, ABER was für eine Größe tatsächlich ausgestellt wird hängt sehr stark von der Zulassungsbehörde ab. Habe auch schon 20cm-Kennzeichen aus dreistelligen Zulassungsbezirken gesehen... Bei meinen 3-2 Arrows (die ovalen) habe ich auch das 25cm Kuchenblech unterbekommen. Es sollte also eigentlich kein Problem geben, oder hast Du einen ganz speziellen Umbau vor? Gruß, Olli Zitieren
andreas Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Wie viele Ziffern hast Du denn jetzt? Laut neuer Regelung hast Du ja jetzt ein Recht auf ein kleines Kennzeichen. Zitieren
Tom_56 Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Wie viele Ziffern hast Du denn jetzt? Laut neuer Regelung hast Du ja jetzt ein Recht auf ein kleines Kennzeichen. Wo steht das? Gilt es Grundsätzlich oder kochen die Bundesländer wieder ihr eigenes Süppchen? Gruß Tom Zitieren
VolkerS Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Wie viele Ziffern hast Du denn jetzt? Laut neuer Regelung hast Du ja jetzt ein Recht auf ein kleines Kennzeichen. Irgend einer hat hier mal geschrieben, dass Berlin trotz nur "B" nur 25er verteilt. Wir hier, FDS, haben seit letzten Oktober 22er mit Engschrift wenn kein Saison Volker Zitieren
AirWolff Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 jedes bundesland macht das wie es will! hier in berlin ist es tatsächlich so das man nur 25er bekommt... ich werd da aber nochmal stress machen, weil es inzwischen ein bundesweites gesetz gibt das für importe und bike die kurzen vorzuhalten sind. soalnge also welche frei sind ist es möglich! probieren geht über studieren... 25er sieht auf jeden fall ziemlich besch... aus Zitieren
Triple09 Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 Soviel ich weiß (habe mal ein Auto aus USA importiert), kann man eine Sondergenehmigung für ein richtig kleines Kennzeichen (so wie die Leichtkrafträder) bekommen , wenn aus baulichen Gründen ein normales Kennzeichen nicht passt. Das musst Du Dir aber vom TÜV o.ä. bestätigen bzw. eintragen lassen. Mein Import liegt aber schon ca. 15 Jahre zurück, vielleicht hat sich da inzwischen was geändert - aber einen Versuch wäre es wert! Viel Erfolg Triple09 Zitieren
andreas Geschrieben 11. Juli 2009 report Geschrieben 11. Juli 2009 (bearbeitet) ...ich werd da aber nochmal stress machen, weil es inzwischen ein bundesweites gesetz gibt das für importe und bike die kurzen vorzuhalten sind.soalnge also welche frei sind ist es möglich! probieren geht über studieren.. Eigentlich nicht nur "wenn verfügbar". Die Straßenverkehrsämter sind sogar verpflichtet, immer kleine Kombinationen vorrätig zu haben, es "sollen" also sogar garkeine kleinen mehr an andere ausgegeben werden. Ich habe die Info aus unserem Nürburger. Gibts mit anderen Namen auch woanders. Habs gerade hier, ich zitiere mal mehr oder weniger genau, das in Klammern ist mein Kopf: "Anlage 2 zu §8 Abs. 1 Satz 4 der Fahrzeug-Zulassungsordnung", man hat ein Recht auf ein kleines Kennzeichen, sogar ohne Zuschlag für Wunschkennzeichen, ausser man verlangt eine bestimmte Kombination. Da es sich um eine Verordnung handelt, hat man einen Rechtsanspruch. Dieser besteht solange, wie kurze Kombinationen zur Verfügung stehen und dafür haben die Ämter zu sorgen. Es dürften also in Problem-Zulassungsgegenden konsequent keine kleinen Kombinationen mehr an normale Fahrzeuge ausgegeben werden, so die Verordnung.( Bekommt man also kein kleines Schild, sieht aber neue Autos mit 3-stelligen Kombinationen, hat die Zulassungsbehörde theoretisch ein Problem.) Also(, auch in Berlin wäre das mein Tip,) bei Problemen an das jeweilige Landesverkehrministerium wenden, die haben die Richtlinienkompetenz." und @Tom, ja die Bundesländer kochen (noch) ihr eigenes Süppchen, wahrscheinlich solange es nicht genug Beschwerden hagelt - leider Link, gibt es eigentlich schon länger, der Gesetzgeber drängt jetzt aber wohl auf konsequentere Umsetzung, weil es öfter Probleme gab. Und wie schon geschrieben, der pure Wunsch nach einer kurzen Kombination gestattet noch keinen Wunschkennzeichenzuschlag. Bearbeitet 11. Juli 2009 von andreas Zitieren
steppaneck Geschrieben 11. Juli 2009 Autor report Geschrieben 11. Juli 2009 Die Kennzeichengröße ist zwar grundsätzlich genormet, ABER was für eine Größe tatsächlich ausgestellt wird hängt sehr stark von der Zulassungsbehörde ab. Habe auch schon 20cm-Kennzeichen aus dreistelligen Zulassungsbezirken gesehen...Bei meinen 3-2 Arrows (die ovalen) habe ich auch das 25cm Kuchenblech unterbekommen. Es sollte also eigentlich kein Problem geben, oder hast Du einen ganz speziellen Umbau vor? Gruß, Olli ist von motobike-schmidt der Umbau Zitieren
steppaneck Geschrieben 11. Juli 2009 Autor report Geschrieben 11. Juli 2009 Wenn die Schildertante mir ein 22 er bastelt sollte das schon passen Danke!!! Zitieren
Organspender Geschrieben 12. Juli 2009 report Geschrieben 12. Juli 2009 Eigentlich nicht nur "wenn verfügbar". Die Straßenverkehrsämter sind sogar verpflichtet, immer kleine Kombinationen vorrätig zu haben, es "sollen" also sogar garkeine kleinen mehr an andere ausgegeben werden. .... Da es sich um eine Verordnung handelt, hat man einen Rechtsanspruch. Dieser besteht solange, wie kurze Kombinationen zur Verfügung stehen und dafür haben die Ämter zu sorgen. na dann rechnen wir doch mal: 1 Buchstabe + 1 Ziffer =26 x 9 = 234 2 Buchstaben + 1 Ziffer =26 x 26 x 9 = 6.084 1 Buchstabe + 2 Ziffern =26 x 89 = 2314 macht 8.632 kleine, maximal dreistellige Kennzeichen je Zulassungsbezirk. Das ist nicht sooo viel, wenn man bedenkt, wieviele Ami-KFZ, Opas mit 60er Jahre /8 ern und andere H-kennzeichen dreistellig herumfahren. Und dann kommt ein freundlicher T-Fahrer zu der Dame und sagt:"...brauch aber ein kurzes, habe Rechtsanspruch.." Anspruch und Wirklichkeit...... Gruß von einem, der ein Kennzeichen von den 234 fährt.... Zitieren
Triple/one Geschrieben 12. Juli 2009 report Geschrieben 12. Juli 2009 Meins ist 26 cm Breit. Das dient gleichzeitig als Spritzschutz. Da wird mein Rücken bei Regen nicht so nass.Außerdem bringt es etwas Auftrieb und damit spare ich etwas Benzin.Weil die Lady durch den Luftdruck hinten etwas angehoben wird und auf einem Luftpolster gleitet. Greeetz Zitieren
steppaneck Geschrieben 12. Juli 2009 Autor report Geschrieben 12. Juli 2009 Meins ist 26 cm Breit.Das dient gleichzeitig als Spritzschutz. Da wird mein Rücken bei Regen nicht so nass.Außerdem bringt es etwas Auftrieb und damit spare ich etwas Benzin.Weil die Lady durch den Luftdruck hinten etwas angehoben wird und auf einem Luftpolster gleitet. Greeetz verringert aber die Haftungsgrenze ( JAAAAAnnnnnnZZZZ wichtig) Zitieren
Triple/one Geschrieben 12. Juli 2009 report Geschrieben 12. Juli 2009 (bearbeitet) verringert aber die Haftungsgrenze ( JAAAAAnnnnnnZZZZ wichtig) Ist aber nur bei Geschwindigkeiten deutlich über 150 Km/h so. Da ich aber in kurven meißtens nicht so schnell bin,hat das glaub ich keine Einwirkungen auf den Fahrbetrieb. Außerdem bei Survival Fahrten werden damit mindestens 2 Leute satt wenn ich Pizza mache. Greetz Bearbeitet 12. Juli 2009 von Triple/one Zitieren
tomdk Geschrieben 19. Juli 2009 report Geschrieben 19. Juli 2009 Moin moin, also ich habe gerade meine Speedy im Regierungsbezirk Chemnitz angemeldet. Hab gleich zu Beginn den Tanten in der Schilderbude 'nen Besuch abgestattet und mal rangehorcht. In Chemnitz ist es so: Es gibt kein 20er Schild mehr, weil wohl das TUEV-Siegel (sieht lustig aus ohne Umlaut) etwas groesser geworden ist und daher nur noch ein vernuenftiges Kleben bei einem 21er Schild moeglich ist. Wie auch immer, ein 21er ist das kleinste was es in Chemnitz gibt und die naechste Groesse ist dann gleich ein 25er - keine Groessen dazwischen! Es wahr auch kein Problem ein Kennzeichen mit zwei Buchstaben und einer Ziffer zu bekommen. Ich bin's zufrieden und freu mich ueber das herrliche Maschinchen... Gruss, Tom Zitieren
TerrorTino Geschrieben 21. Juli 2009 report Geschrieben 21. Juli 2009 muss mal ein Lob für die Behörde aussprechen...zumindest die in Reutlingen... hinkommen, Bike im Landkreis anmelden...man wird darauf hingewiesen das es kleine Sonderkennzeichen für Motorräder gibt... ja sagen, grinsen, zur Schilderdruckerei gehen ...man wird gefragt ob ein 20er Schild ok wär....einfach nur jaja sagen und weiter grinsen... zahlen...zurück.. Aufkleber drauf und beim rausgehen jubeln und der netten Dame vom Amt zuzwinkern... ja mei....in Stuttgart wars das genaue Gegenteil vor einem Jahr...diese Kollegen sollten sich von den Reutlingern mal ne Scheibe abschneiden. DAAAAANKEEEE :-) *g* und Glüklich bin :-) Zitieren
Angelo Geschrieben 22. Juli 2009 report Geschrieben 22. Juli 2009 jedes bundesland macht das wie es will!hier in berlin ist es tatsächlich so das man nur 25er bekommt... ich werd da aber nochmal stress machen, weil es inzwischen ein bundesweites gesetz gibt das für importe und bike die kurzen vorzuhalten sind. soalnge also welche frei sind ist es möglich! probieren geht über studieren... 25er sieht auf jeden fall ziemlich besch... aus in berlin gibt es noch die reglung. wer ne durchnittsgeschwindigkeit von 130 km/h nachweisen kann, bekommt wegen luftwiederstand ein 20iger. B-A73 Zitieren
Triplemania Geschrieben 21. Juli 2010 report Geschrieben 21. Juli 2010 ....wer ne durchnittsgeschwindigkeit von 130 km/h nachweisen kann, bekommt wegen luftwiederstand ein 20iger. B-A73 ... und dazu noch mindestens einen Monat Fahrverbot Aber mal im Ernst : Andreas hat auf die "neuen" Bestimmungen für die Kennzeichenvergabe ja schon hingewiesen. Die stehen nicht in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sondern in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV). Den Gesamttext dieser Rechtsverordnung gibt es für Lesewütige auch als Pdf zum Download. Die Vergabe von Kennzeichen für Kraftfahrzeuge ist jetzt in § 8 und der dazu gehörenden Anlage 2 geregelt: § 8 Zuteilung von Kennzeichen (1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Die Unterscheidungszeichen sind nach Maßgabe der Anlage 1 zu vergeben. Die Erkennungsnummer wird nach Anlage 2 bestimmt. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen nach Anlage 3; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben. (2) Die Zulassungsbehörde kann die zugeteilte Erkennungsnummer von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen. Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen 1. Zuteilung von Buchstaben Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden. 2. Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern a) A 1 – A 999 bis Z 1 – Z 999 b) AA 1 – AA 99 bis ZZ 1 – ZZ 99 c) AA 100 – AA 999 bis ZZ 100 – ZZ 999 d) A 1000 – A 9999 bis Z 1000 – Z 9999 e) AA 1000 – AA 9999 bis ZZ 1000 – ZZ 9999 Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Ein Rechtsanspruch auf kurze Kennzeichen oder kleine Kennzeichen ergibt sich daraus leider nicht. § 8 i.V.m. Anlage 2 gibt dem kraftfahrenden Bürger keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verwaltungshandeln. Eine Anspruchsgrundlage gegen die Verwaltung auf Erteilung eines "klein und schön" - Kennzeichens hätte vom Gesetz-/Verordnungsgeber anders formuliert werden müssen (z.B: "die Verwaltung hat auf Antrag", "die Verwaltung muss..", "in diesen Fällen ist..."). Hier geht es um etwas anderes: Es ist der Verwaltung verboten ein kurzes Kennzeichen zu erteilen, wenn nicht "bauliche Gründe" dessen Vergabe erfordern. Ob der Terminus "bauliche Gründe" jetzt als "bauartbedingt" zu verstehen oder weiter gefasst ist, darüber darf dann mit der Verwaltung fröhlich streiten, wer das mag Wenn es schon mit der gewünschten kurzen "Erkennungsnummer" nicht klappt, ist aber der Hinweis von Jochen! auf die DIN-Vorschriften für das Aussehen/Größe der Erkennungsnummern vielleicht noch hilfreich (Abstände, Schriftart, Engschrift etc.) Ich für meinen Teil habe das so gelöst: 1. Auf "Saison" verzichtet 2. Freitag Mittag - 45 Min vor Schluß - zur Zulassungsstelle 3. hartnäckig lächeln beim ersten Sachbearbeiter 4. hartnäckig lächeln beim zweiten Sachbearbeiter 5. hartnäckig lächeln beim dritten Sachbearbeiter Ergebnis: LK mit drei Buchstaben, aber 20er Kennzeichen Zitieren
mike-wst Geschrieben 21. Juli 2010 report Geschrieben 21. Juli 2010 Ein Bekannter von mir hat mal gegen seinen Landkreis eine Klage eingereicht, weil man ihm ein "Kuchenblech" verpassen wollte und sich auf keinerlei Diskussionen einlassen wollte. Er hat dabei als Grund eine unnötig höhere Verletzungsgefahr eines zu großen Kennzeichens angegeben. Als die Behörde die Klage zugestellt bekam, konnte er sich, bei zurückziehen der Klage, sofort sein kleines Kennzeichen abholen - man wollte keinen Präzedenzfall schaffen. Zitieren
Royma Geschrieben 21. Juli 2010 report Geschrieben 21. Juli 2010 Ich war exakt einen Tag zu spät auf der Zulassungsbehörde. Übernacht hatten sie die Bestimmungen für den Kennzeichendruck geändert. Naja, was sollte ich machen? Auf das Saisonkennzeichen konnte und wollte ich nicht verzichten. Also musste ich das Modell "Kuchenblech" nehmen. Die Gebühr fürs Wunschkennzeichen wollten sie mir trotzdem berechnen. Aber, sie haben dann darauf verzichtet. Ein kurzes Heck, hat sich damit für mich erledigt. Zitieren
Speedy67 Geschrieben 25. Juli 2010 report Geschrieben 25. Juli 2010 (bearbeitet) muss mal ein Lob für die Behörde aussprechen...zumindest die in Reutlingen... hinkommen, Bike im Landkreis anmelden...man wird darauf hingewiesen das es kleine Sonderkennzeichen für Motorräder gibt... ja sagen, grinsen, zur Schilderdruckerei gehen ...man wird gefragt ob ein 20er Schild ok wär....einfach nur jaja sagen und weiter grinsen... zahlen...zurück.. Aufkleber drauf und beim rausgehen jubeln und der netten Dame vom Amt zuzwinkern... ja mei....in Stuttgart wars das genaue Gegenteil vor einem Jahr...diese Kollegen sollten sich von den Reutlingern mal ne Scheibe abschneiden. DAAAAANKEEEE :-) *g* und Glüklich bin :-) Kann ich vom Kreis Reutlingen bestaetigen. Die nette Dame hat mir mehrere Moeglichkeiten gegeben und Tipps fuer die Breite mitgeteilt. War korrekt!! Bearbeitet 25. Juli 2010 von Speedy67 Zitieren
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