michlmachl Geschrieben 16. November 2009 report Geschrieben 16. November 2009 Hallo! ich habe bei mir einen Akrapovic montiert, der zwar ne E Nummer hat aber, wie soll es auch anders sein, die Nummer nicht zu meinem Modell passt. Will den Topf nicht komplett Einzelabnehmen, deshalb die Frage ob jemand von euch vielleich den Top montiert hat oder hatte. Zitieren
MaT5ol Geschrieben 20. November 2009 report Geschrieben 20. November 2009 Hallo! ich habe bei mir einen Akrapovic montiert, der zwar ne E Nummer hat aber, wie soll es auch anders sein, die Nummer nicht zu meinem Modell passt. Will den Topf nicht komplett Einzelabnehmen, deshalb die Frage ob jemand von euch vielleich den Top montiert hat oder hatte. Ich hab gleichen Topf und gleiches Mopped! Einzelabnehmen brauchst und kannst du ihn eh nicht - hat ja bereits Abnahme! Du kannst - könntest ihn wohl eintragen lassen, das kostet auch nicht die Welt, bringt dir aber auch u.U. nichts... Mein TÜV - Mann hat gesagt, braucht man nicht und hier kursiert auch ein Fred in dem erklärt ist: 1. Wenn Auspuff eine E. -Nr. hat und 2. vernünftig an ein Mopped passt (Befestigungstechnisch ok ist und nicht abenteuerlich aus'm Tank ragt oder so) und 3. Lautstärkegrenzwerte eingehalten werden (also dB- Eater drin) dann ist alle ok. Ist dein Topf eingetragen und die Lautstärke passt nicht hilft dir das auch nicht. Frage oder Theorie...: Ein Topf mit E Nr. hat keinen DB Eater ist aber nachweislich lesie genug... (z.B. durch innere Dämpfung) dann ist wohl alles ok! Hat er einen dB - Eater und ist trotzdem zu laut (weil modifiziert o.ä.) hast du trotzdem ein Problem. Also FAZIT Akra mit E-Nr. an der Speedy: Fein - Fahren! Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 20. November 2009 report Geschrieben 20. November 2009 falsch: Nochmal die E-Nummer ist Fahrzeugspezifisch, dh. E-Nummer nicht für Speedy=illegal oder eben versuchen eintragen zu lassen.... Ganz klar, wo kein Kläger , keine Anklage, aber das war ja nicht die Frage...... Zitieren
michlmachl Geschrieben 20. November 2009 Autor report Geschrieben 20. November 2009 falsch: Nochmal die E-Nummer ist Fahrzeugspezifisch, dh. E-Nummer nicht für Speedy=illegal oder eben versuchen eintragen zu lassen....Ganz klar, wo kein Kläger , keine Anklage, aber das war ja nicht die Frage...... Genau das ist das Problem. Der MH-5 ABE ist nur in Kombination mit der CBR erlaubt. Scheinbar haben wir hir in NRW reichlich Kläger. Das Ding einzutrage ist mir definitv zu teuer, dann lieber Strafe zahlen. Ich hatte nur auch ein wenig Glück gehofft, dass eventuell jemand das Set von mir schon Einzelabgenommen bekommen hätte. Dann hätte es mein KÜS Mann eingetragen. Na, dann muss ich weiter illegal fahren. Zitieren
MaT5ol Geschrieben 20. November 2009 report Geschrieben 20. November 2009 falsch: Nochmal die E-Nummer ist Fahrzeugspezifisch, dh. E-Nummer nicht für Speedy=illegal oder eben versuchen eintragen zu lassen....Ganz klar, wo kein Kläger , keine Anklage, aber das war ja nicht die Frage...... Hmmm, mag dir ja nur ungern wiedersprechen, Matthias - wahrscheinlich hast du sogar Recht, die Sachegestaltet sich aber doch ein bisschen komplizierter...-Wo kein Kläger da kein Richter und wo unklare Rechtslage da kein Richter und kein Kläger...! Was sagt ihr denn dazu: Fred eines hoffentlich Wissenden! (bin ich stolz dass ich den gefunden hab! Genau das ist das Problem. Der MH-5 ABE ist nur in Kombination mit der CBR erlaubt. Scheinbar haben wir hir in NRW reichlich Kläger. Das Ding einzutrage ist mir definitv zu teuer, dann lieber Strafe zahlen.Ich hatte nur auch ein wenig Glück gehofft, dass eventuell jemand das Set von mir schon Einzelabgenommen bekommen hätte. Dann hätte es mein KÜS Mann eingetragen. Na, dann muss ich weiter illegal fahren. Ob das jetzt illegal ist sei mal dahingestellt! Wenn du eintragen lassen willst, dann geh mal auf die Suche nach einem vernünftigen TÜVler - hat schliesslich Zulassung - der dir dat Dingens einträgt, kostet dann 27€ungrad... (oder kontaktier mich nochmal per PN... ) Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 20. November 2009 report Geschrieben 20. November 2009 (bearbeitet) normalerweise wird zur Eintragung ein Abgasgutachten verlangt, also nix mit nur 27 Euro.....Und er gelinkte Beitrag ändert nichts daran wie es tatsächlich geregelt ist, und eine Gesetzesgrundlage dafür gibt es sicherlich auch, nur mich da jetzt auf die schnelle durchzuwühlen ist mir zu "anstregend" PS: was der ein oder andere Tüv so einträgt ist eine Sache, ob es der geforderten rechtlichen Grundlage entspricht ne andere. Letzte Instanz ist eben nicht der Tüv ;-) Beispiel, es gab bei uns in der Gegend mal den Fall das ein TÜV bei einem PKW abgesägte Fahrwerksfedern eingetragen hat. Der Besitzer des Fahrzeuges war Recht stolz darauf, bis er in eine Kontrolle kam in der ihm das Fharzeug wegen diverser anderen, nicht eingetragenen Änderungen vorübergehend stillgelegt wurde. Die haben das Fahrzeug zur Prüfstelle geschleppt und in dem Zusammenhang wurden auch die abgesägten Federn festgestellt. Der Tüvler der das eingetragen hatte behauptete dann einfach das zum Zeitpunkt der Vorführung gekürzte Federn verbaut waren, auf keinem Fall aber abgesägte :-) Hätte er sonst ja auf keinen Fall eingetragen..... Der eintrag im Schein lautete übrigens nur: "Fahrwerkstieferlegung durch Einbau gekürzter Federn" Ist zwar schon lange her, aber dennoch so passiert......Soviel zu Thema "Was eingetragen ist bzw. was der Tüv sagt ist ok" Kenne noch einige solcher storys aus meinen PKW-Umbau Zeiten, einige habe ich auch selbst erlebt, unter anderem auch ne Auspuffgeschichte, wo ein Händler bekannt war dafür das er Auspuffanlagen ohne Zulassung für die eigentlichen Fahrzeugen dennoch eingetragen bekommt.....Der Händler hat heute den Laden Dicht und der Dekra der da mit im Spiel war neues Personal ;-) Bearbeitet 20. November 2009 von starfighter1967 Zitieren
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