Jürxli Geschrieben 20. Februar 2011 report Geschrieben 20. Februar 2011 (bearbeitet) Hallo Gemeinde, ich habe an meiner Speedy die ISR Armaturen verbaut, die an der Kupplung keinen Schalter hat, der das Anlassen ohne gezogener Kupplung verhindert. Ich habe diesen Schalter auf einen Taster gelegt, der an der ISR Armatur dran ist, und habe mir angewöhnt die Kupplung zu ziehen und den Taster zu drücken. So, jetzt steht aber die HU an und ich frage mich, ob diese Maßnahme zur Verhinderung, die Karre mit eingelegtem Gang an zu lassen, TÜV relevant ist. Ich kann mich nicht erinnern, ob ein TÜVler das prüft, wie z.B. den Ständerschalter. Vielleicht weiß hier wer mehr darüber. Grüße Jürgen Bearbeitet 20. Februar 2011 von Jürxli Zitieren
SR500 Geschrieben 20. Februar 2011 report Geschrieben 20. Februar 2011 wüsste nicht wieso nicht. würds einfach so machen, das möpp anlassen und ihn (Prüfer) fahren lassen. dann merkt ers wahrscheinlich gar nicht oder aber vorher mal telefonisch anfragen, wenns dann probleme gibt wie in erstem vorschlag verfahren greets Zitieren
Jürxli Geschrieben 20. Februar 2011 Autor report Geschrieben 20. Februar 2011 (bearbeitet) wüsste nicht wieso nicht. Na ja, es gibt ja auch ein Standlicht und eine Lichthupe die keine Vorschrift sind. Ich habe mir die Hebelei heute mal angeschaut und denke das ich das Nachrüsten kann, wenn es unbedingt sein muß. Bearbeitet 20. Februar 2011 von Jürxli Zitieren
Schiller Geschrieben 20. Februar 2011 report Geschrieben 20. Februar 2011 moin Der Kupplungsschalter ist nicht erforderlich. Vorgeschrieben ist nur der Schalter am Seitenständer od. ein selbst einklappender Ständer. Gruß Schiller Zitieren
Jürxli Geschrieben 20. Februar 2011 Autor report Geschrieben 20. Februar 2011 moin Der Kupplungsschalter ist nicht erforderlich. Vorgeschrieben ist nur der Schalter am Seitenständer od. ein selbst einklappender Ständer. Gruß Schiller Ah cool, mercy für die Info. Das machts beim TÜV deutlich entspannter Zitieren
joe8353 Geschrieben 22. Februar 2011 report Geschrieben 22. Februar 2011 Hi, der Kupplungsschalter ist bei meiner noch jedes Mal beim Dampfkesselverein geprüft worden (vielleich muss ich mal wo annersch hingehn ) AFAIK wird der schalter benötigt, um den Motor abzustellen, wennze mit ausgeklapptem Seitenständer losfahren willst (Motor an auf Seitenständer geht, Gang einlegen auch, aber beim anschließenden Einkuppeln geht der Motor aus. Leerlauf wird m.W. NICHT vom Steuergerät als Eingangsgröße genommen). Kann also geprüft werden, muss aber nicht sein. Gerhard Zitieren
Schiller Geschrieben 22. Februar 2011 report Geschrieben 22. Februar 2011 (bearbeitet) moin Der Seitenständerschälter erfüllt auch mit gebrücktem/deaktivierten Kupplungsschalter seinen Zweck. Gruß Schiller P.S. Der Kupplungsschalter soll meiner Meinung nach, das Starten des Motors bei eingelegtem Gang und nicht gezogenen Kupplung verhindern (Seitenständer ist eingeklappt). Bearbeitet 22. Februar 2011 von Schiller Zitieren
Petzi Geschrieben 22. Februar 2011 report Geschrieben 22. Februar 2011 bei einer meiner triumph ist der gebrückt...und der tüv hat es nie bemerkt bzw geprüft... die haben immer nur den seitenständerschalter getestet... gruss Zitieren
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