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Geschrieben

Hallo T-Fahrer,

dieses Schreiben erhielt Ich von Herr Deckert (Leiter Ersatzteile und Zubehör) zum Thema Triumph Original Zubehör mit ABE oder TÜV-Gutachten.

Sehr geehrter Herr .......,

Aktuellen Sachverhalt zum Thema "Freigabe Triumph Original Zubehör".

Vor kurzem gab es ein Treffen verantwortlicher Personen von Triumph England, Vertretern des TÜV Hessen und mir. Auf diesem Treffen wurde ein großer Teil unserer Zubehörartikel durch die Ingenieure des TÜV Hessen als nicht eintragungspflichtig eingestuft. Darunter fallen unter anderem auch die Flyscreen, der Sitzhöcker und der Bugspoiler der aktuellen Speed Triple, sowie der Bugspoiler der Sprint RS, der in der Ausführung dem der Speed Triple sehr nahe kommt. Dem lag in diesem Fall ein Materialtest sowie eine vorherige Begutachtung des Anbaus und Testfahrten zugrunde, sowie die Ausführung des genannten Zubehörs. Somit bestehen gegen die Verwendung dieser Teile im öffentlichen Straßenverkehr von Seiten des TÜVs bei korrektem Anbau keine Bedenken. Um dies auch nach außen zu dokumentieren und unseren Kunden ein Dokument in die Hand zu geben, das dies schriftlich bestätigt, beabsichtigt Triumph, zusammen mit dem TÜV Hessen in Kürze Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu erstellen. Aufgrund formaler Hürden kann ich im Moment noch keinen fixen Zeitpunkt nennen, wann diese Bescheinigungen vorliegen werden, bestätige jedoch gerne, dass die Triumph Vertragspartner schnellstmöglich mit diesen Bescheinigungen versehen werden. Nur eine kleine Gruppe von Zubehörartikeln aus unserem Sortiment benötigt letztendlich einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Auch hier sind entsprechende Freigaben in Arbeit. Unser Ziel ist es, unseren Kunden bei der Verwendung möglichst vieler Original Zubehörteile jegliche Nachfolgekosten durch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu ersparen. Zum Beispiel ermöglichen wir dies indirekt auch durch den meist sehr einfachen Anbau unseres Zubehörs. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich auf weitere Details der Einstufung anderer Artikel unseres Sortiments erst dann eingehen möchte, wenn dies uns auch in schriftlicher Form vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Triumph Motorrad Deutschland

Markus Deckert

(Leiter Ersatzteile und Zubehör)

Geschrieben

Hallo Triple Speed,

danke für die Info - das wird mir bei den nächsten Eintragungen sicher hifreich sein

:wink:

Geschrieben

Hi Triple Speed,

besten Dank für die Info.

Gruß

GerT

Geschrieben

Wurde aber auch Zeit, nur so lange nichts schriftliches vorliegt, was TüV und Rennleitung auch anerkennen, so lange ist es illegal mit diesen Teilen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, es sei denn man hat diese Teile eintragen lassen.

Da nützt es auch nichts, wenn ein Herr Deckert versichert, dass ein großer Teil der Zubehörartikel durch die Ingenieure des TÜV Hessen als nicht eintragungspflichtig eingestuft wurden, das sage mal einem von der Rennleitung bei ner Verkehrskontrolle, der wird sich sicher vor lachen den Bauch halten müssen.

Es ist nach wie vor traurig, das die Herren von Triumph es seit Einführung der Modelle 2002 erst jetzt geschafft haben überhaupt Gespräche in der Richtung zu führen.

Gruß Tom

Geschrieben

Hallo Triple Speed,

Danke für die Info, wäre prima, wenn dieses Forum

eine Info bekommt, wenn Bescheinigungen zu haben

sind.

Gruß, manu

Geschrieben

Hi triple Speed,

dann währen wir der unerreichbar Anmutenden Legalität ja einen kleinen Schritt näher.

:laugh::tongue::biggrin:

Vielen Dank für die Info :wink:

Geschrieben

Hallo Forum,

dumme Frage,aber wie sieht's mit den Teilen für die 01er Serien aus? Ich habe nix für das Flyscreen und eingetragen ist sie auch nicht. :mellow:

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