MaT5ol Geschrieben 3. September 2011 report Geschrieben 3. September 2011 Das ist keine Horrorstory, sondern gelebte Realität der Versicherung. Naja, Versicherungen versuchen sich zu drücken - und - du hattest nicht zugelassenen Reifen auf deiner Dose? Zitieren
kenny1902 Geschrieben 5. September 2011 Autor report Geschrieben 5. September 2011 also in meinem Fahrzeugschein finde ich wie hier im forum beschrieben unter "K" diese nummer "e11*92/61*00041*". Diese Bescheinigung http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=58014 sagt ja nur aus, das ich die reifenkombis, die dort aufgeführt sind miteinander kombinieren darf, michelin pilot xxx ist hier garnicht aufgeführt. Dazu würd ich sagen, das die Kombi PIPO &PIRO nicht erlaubt ist, und man damit auf eigenem Gesetz fährt.... oder seh ich das falsch... Zitieren
East Geschrieben 5. September 2011 report Geschrieben 5. September 2011 Das eben ist die "Grauzone" es hat noch keiner die absolute Gewissheit, Du darfst mischen oder eben nicht Zitieren
brubiker Geschrieben 6. September 2011 report Geschrieben 6. September 2011 (bearbeitet) Hallo, fahre jetzt vorne auch PiRo2, wie schon hinten! fährt sich wie ein mofa, einfach super!!! nur bei Schrittgeschwindigkeit leicht nervöser als mit PiPo2CT vorne, habe den PiRo vorne heute erst an- und eingefahren, bis im mittlere Schräglagen aber absolut neutral!!! mit dem PiPo vorne hatte ich immer das Gefühl hinten nur einen 160er drauf zu haben, wascheinlich weil der PiPo vorne, im verhältnis zum PiRo2 einfach mehr Grip hatte klar hat der PiPo2CT noch mehr Grip, aber ich fahre mehr als NORMALO rum und eeh keine renne! da genügt wohl auch ein PiRo.... brubiker Bearbeitet 6. September 2011 von brubiker Zitieren
derherrliche Geschrieben 22. September 2011 report Geschrieben 22. September 2011 dacht schon ich bin der einzige mit den problemen: ich hab den originalreifensatz noch drauf -> hinten ist runter, vorne nicht -> was tun? noch mal den gleichen hinten rauf? -> eher nein, verschleißt zu schnell, der vorne hält aber locker nochmal das doppelte..- ich werd wohl mal meinen händler des vertrauens fragen... ma gucken was der sagt. hoffe da auf sahcverstand, dem kann´s ja egal sein, WAS ich ihm bezahle... Zitieren
Jörg95 Geschrieben 22. September 2011 report Geschrieben 22. September 2011 Beim Thema Reifen fehlt da teils selbst an amtlicher Stelle die Dursicht. Ich persönlich mische auch gerne mal Bridgestone mit Metzeler weil das einfach traumhaft funktioniert. Die Rennleitung hier guckt eigentlich nur noch nach ob genug Profil drauf ist. Das Thema falsche Reifen führen im Schadensfall zu Versicherungsauschluss ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Im Zweifelsfall müsste,von der Versicherung,nachgewiesen werden,das genau die Reifenkombination ursächlich für den Unfall war. Zitieren
StanleyBeamish Geschrieben 22. September 2011 report Geschrieben 22. September 2011 dacht schon ich bin der einzige mit den problemen: ich hab den originalreifensatz noch drauf -> hinten ist runter, vorne nicht -> was tun? noch mal den gleichen hinten rauf? -> eher nein, verschleißt zu schnell, der vorne hält aber locker nochmal das doppelte..- ich werd wohl mal meinen händler des vertrauens fragen... ma gucken was der sagt. hoffe da auf sahcverstand, dem kann´s ja egal sein, WAS ich ihm bezahle... Wenn Du mit den Fahreigenschaften des Reifens zufrieden bist, dann passt es doch genau............ob sich ein Rumexperimentieren mit Mischbereifung lohnt ist fraglich.......bist Du unzufrieden, dann kannst Du weiterexperementieren oder den Vorderreifen doch entsorgen....... mach doch hinten nochmal dengleichen drauf.........und schmeiss - wenn er fertig ist - den vorderen gleich mitweg.......und dann was drauf das länger hält.......z.B. PiRo2, PiRo3, Z6, Z8..........usw. Gruss Zitieren
derherrliche Geschrieben 22. September 2011 report Geschrieben 22. September 2011 so werd ich´s auch machen, wenn ich jetzt sogar den segen eines hobbypsychologen habe...... ;-) Zitieren
StanleyBeamish Geschrieben 22. September 2011 report Geschrieben 22. September 2011 so werd ich´s auch machen, wenn ich jetzt sogar den segen eines hobbypsychologen habe...... ;-) oooch.......Hobbypsychologen sind wir doch alle ganz gerne - grins..........................viel Schbass beim Fahren..... Gruss Zitieren
derherrliche Geschrieben 24. September 2011 report Geschrieben 24. September 2011 thx. :-) neue erkenntnis: die händleraussage deckt sich mit der in meinem handbuch: offiziell ist es verboten, zu mischen, laut triumph halt. steht so drin. was soll´s, dann werd ich das wie gesagt auch mal so machen, ist ja nur noch ein mal der hirei..., dann gibt´s ein neues paar... Zitieren
Wolly_TT Geschrieben 2. Dezember 2011 report Geschrieben 2. Dezember 2011 Es war eigentlich schon seit den 60er Jahren so: War Reifenmarke und -typ eingetragen, dann musste man diese Kombination auch fahren. Es sei denn, die Reifen- und/oder Motorrad-Hersteller gaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe heraus (bzw. TüV-Eintragung gelang). War bzw. ist jetzt nur die Größe eingetragen, dann "freie Auswahl". In der StVZO stand (und steht IMHO immer noch) dieser "Satz mit gleicher Reifentyp (Diagonal/Radial) je Achse".... Das die Hersteller heute auch noch diesen Freigabe- und Testwahnsinn betreiben liegt einfach und auf der Verbraucherseite allein in "Deutschland´s Vollkasko-/Sicherheitsmanie" (jeder Kunde will absolute Sicherheit, damit er nachher jemanden zum Verklagen hat) und dass die Hersteller sich natürlich im Vorhinein absichern wollen (crasht man mit einer beliebigen Kombination und versucht den Hersteller zu verklagen, können sich die Rechtsanwälte direkt auf eine gute Abwehrposition zurückziehen (Keine Freigabe = keine Gewährleistung). Zitieren
Alex.91 Geschrieben 2. Dezember 2011 report Geschrieben 2. Dezember 2011 @Jörg95 Darf ich fragen, was genau du da mischst? gruss alex Zitieren
Triplemania Geschrieben 2. Dezember 2011 report Geschrieben 2. Dezember 2011 ....eigentlich schon seit den 60er Jahren so:...Reifenmarke und -typ eingetragen, dann musste man diese Kombination auch fahren. Es sei denn, ....Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe heraus (bzw. TüV-Eintragung gelang). War bzw. ist jetzt nur die Größe eingetragen, dann "freie Auswahl". In der StVZO stand (und steht IMHO immer noch) dieser "Satz mit gleicher Reifentyp (Diagonal/Radial) je Achse".... Ich stimme Dir nur eingeschränkt zu. Das Mischen von Diagonal- und Radialreifen ist für Motorräder nach der StVZO gerade nicht verboten. Die StVZO regelt: --snip-- § 36 Bereifung und Laufflächen (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. .......Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können... (1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen. (2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. ......Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. (2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. SATZ 2: Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. (2b) Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen ......... --snap-- Nicht erfasst hast Du in deinem Bespiel/Aufzählung den Fall, dass in den Kfz-Papieren die Eintragung "Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten" steht. In diesem Fall kann auch "völlige Freiheit" bei der Wahl der Reifenmarke/des Reifentyps bestehen, wenn - wie bei einigen N-Speedys mit e-Zulassung - der Eintrag zwar in den Papieren steht, der Hersteller aber erklärt, dass es gar keine Betriebserlaubnis gibt. Zitieren
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