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MAB Schalldämpfer. Frage wegen e-Kennzeichnung.


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Geschrieben

Hallo Gemeinde...

Ich habe meine MAB Underseat hier im Forum verkauft. Nun habe ich vom Verkäufer eine Mail erhalten.

Er hat die Anlage jemanden gezeigt, der ihm wohl auch bei der Montage helfen soll.

Dieser Kollege hat nun ein paar Aussagen getroffen mit denen ich nicht so wirklich was anfangen kann.

Hier erstmal die e-Kennzeichnung. Ich hoffe man kann sie erkennen.

032amguuf.jpg

Angeblich handelt es sich hier nicht um eine "normale" e-Nummer. Sie soll zulassungsfähig sein, aber nur mit Einzelabnahme.

Dazu soll bei der Abnahme/Eintragung ein Teilegutachten vorgelegt werden.

Steht in diesem Teilegutachten etwas von einer Geräuschmessung, kann die Anlage so eingetragen werden.

Falls nicht, muss vorher eine Geräuschmessung durchgeführt werden, was natürlich sehr hohe Kosten nach sich trägt.

Im Falle einer Verkehrskontrolle kann die Polizei das Fahrzeug sofort stilllegen,

wenn die Anlage mit dieser e1-Kennzeichnung nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Ich habe selbst nie ein Gutachten für diese Anlage gehabt.

Was ist denn von diesen Aussagen zu halten?

Kann das wirklich so sein?

Ich habe von sowas noch nie gehört!

Geschrieben

Das ist doch Quatsch Peter, der Auspuff hat eine E1 Zulassung (ist in Deutschland geprüft worden) somit muß beim TÜV nichts eingetragen werden und bei einer Lopizeikontrolle muß der Ordnungshüter den Beweis erbringen das dieser Auspuff nicht zulässig wäre :pose:

Geschrieben
Sujaka fährt (genaus die?) unter seiner 2002-2004er Speedy - er liest zZ aber nur unregelmässig, aber wenn du ihn anschreibst kann er dir vllt. weiterhelfen....!
Magic Footprince
Geschrieben

Davon abgesehen, zu laut ist zu laut. Egal mit oder ohne E1, kann die Ordnugsmacht das Töff stilllegen.

Gut, hilft dir jetzt auch nicht weiter. :whistle:

Geschrieben

Stillegen dürfen die Herren in grün das Moped nur auf Grund eines zu lauten Auspuffes schon lange nicht mehr, dazu muss das Fahrzeug als nicht verkehrssicher gelten, was nach einigen bisherigen richterlichen Urteilen durch einen zu lauten Auspuff nicht gegeben ist. Sogar ein nicht zugelassener Racing-Auspuff macht das Fahrzeug nicht verkehrsuntüchtig, diesbezüglich ging vor einiger Zeit einmal das Verfahren eines Firebladefahrers durchs Netz, welchem man das Motorrad aufgrund einer Racingauspuffanlage stillgelegt hatte. Der gute Mann ist vor Gericht gezogen und hat mit wehenden Fahnen gewonnen, aus oben genannten Gründen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo ich bin der ominöse Käufer. :batman: Na da bin ich ja froh das das so ist wie Ihr schreibt. Wäre sonst für mich ein riesen Aufwand gewesen. Dann hat man mir wohl einfach Quatsch erzählt.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Der arme Peter hat schon gefühlt tausend Mails von mir bekommen...

Gruß Jens

P.S. Habbisch nu voll krasse Underseat! Is voll ultra korrekt.... :banana::banana::banana:

Bearbeitet von Schnappi
Geschrieben
Stillegen dürfen die Herren in grün das Moped nur auf Grund eines zu lauten Auspuffes schon lange nicht mehr, dazu muss das Fahrzeug als nicht verkehrssicher gelten, was nach einigen bisherigen richterlichen Urteilen durch einen zu lauten Auspuff nicht gegeben ist. Sogar ein nicht zugelassener Racing-Auspuff macht das Fahrzeug nicht verkehrsuntüchtig

Vor Gericht und auf hoher See sind wir Alle in Gottes Hand:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

Da ist immer noch Spielraum für den Richter!

Magic Footprince
Geschrieben

Letztlich ist ja auch kein Richter dabei wenn die Jungens kontrollieren.

und ja, ich bin bekennender HLRC Fan.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Schnappi, schick mir doch mal deine e-mailadresse, ich maile Dir eine Kopie von meiner Ausnahmegenehmigung für meine MAB-Underseatanlage.

Ist zwar die Fahrzeugident-Nummer von meiner 02er Daytona eingetragen weil Fahrzeugbezogen aber vielleicht hilft Dir das weiter.

gruß.................... Enno

ach ja, email ist info@druckerei-bronger.de

Bearbeitet von Enno
Geschrieben
Stillegen dürfen die Herren in grün das Moped nur auf Grund eines zu lauten Auspuffes schon lange nicht mehr, dazu muss das Fahrzeug als nicht verkehrssicher gelten, was nach einigen bisherigen richterlichen Urteilen durch einen zu lauten Auspuff nicht gegeben ist. Sogar ein nicht zugelassener Racing-Auspuff macht das Fahrzeug nicht verkehrsuntüchtig

Vor Gericht und auf hoher See sind wir Alle in Gottes Hand:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

Da ist immer noch Spielraum für den Richter!

Das ist so schon richtig, doch sind hier auch die verhältnismaßigkeit der Strafe und das Vergehen gegeneinander abzuwiegen, das war nach meinen bisherigen Informationen meist der Hauptgrund aufgrunddessen die Biker bei Prozessen gegen Stillegung / Untersagung der Weiterfahrt gewonnen haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Ausnahmegenehmigung.. OK Wieso braucht Deine jetzt ne Ausnahmegenehmigung???? Hat die keine E-Nummer? Oder hat am Ende mein Mech. doch recht??

MAB habe ich auch schon angeschrieben. Bisher keine Antwort. Ich habe ja jetzt nicht wirklich Angst vor Kontrollen. Fahre zur Zeit mit HLRC rum und finds einfach toll. Sone Underseat lässt sich allerdings nicht mal eben so zurückbauen. Und das immer wieder zu ändern bei jedem TÜV-Termin oder größerem Urlaub wäre echt nervig...

Gruß Jens

ach ja email adresse ist: jens.schubert77@googlemail.com

Bearbeitet von Schnappi
Geschrieben
Ausnahmegenehmigung.. OK Wieso braucht Deine jetzt ne Ausnahmegenehmigung???? Hat die keine E-Nummer? Oder hat am Ende mein Mech. doch recht??

Von "Ausnahmegenehmigung" als Stück Papier hab ich bislang auch noch nix gehört, aber wenn er einen Fetzen vom TÜV mit Fahrgestellnummer passend für den Auspuff hat gehste damit zum Onkel vom Dampfkesselverein und fragst ob der dir die Anlage einträgt. Damit hast Ruhe.

@Magic: LLRC rulez :-)

Ich zieh mir in der Beziehung keinesfalls die Hosen mit der Kneifzange an - nur den erweckten Eindruck "Keine Bange, kann gar nix passieren" wollte ich etwas korrigieren.

Zu Laut = Erlöschen der Betriebserlaubnis = leider kein Pappenstiel

Muss endlich mal den RD350 Motor wieder zusammenpatschen - an der Karre ist ne Micron eingetragen :-)

"Werter Herr Polizei, als ich diese Anlage eintragen liess sind Sie vermutlich noch hinter der Blasmusik hergelaufen"

:-))

Geschrieben

was leider von den usern und auch im netz fast immer durcheinandergebracht wird:

es gibt einen gewaltigen unterschied zwischen:

- stillegung an der kontrollstelle (die richtigerweise kritisch zu sehen ist - da wohl grundsätzlich eher nicht verhältnismäßig)

- sicherstellung zur beweissicherung

im klartext (nur EIN beispiel):

es stimmt vielleicht, dass die stillegung des krads aufgrund des montierten racing-auspuffs unverhältnismäßig und damit unrechtmäßig ist. nur was nützt diese erkenntnis, wenn der polizist den racing-auspuff einpackt (als beweismittel der begangenen ordnungswidrigkeit) und du ohne auspuff an der kontrollstelle stehst !?

und den auspuff kann der polizist sehr wohl als beweismittel sicherstellen. das ist absolut rechtmäßig und auch verhältnismäßig (auch wenn sicher irgendwo in den weiten des internets irgendjemand behauptet, dass dies niccht so sei ...)

Geschrieben

Ich stimme Dir da voll zu, was ich oben jedoch sagen wollte, ist ja, dass Barnslig sich wegen der MAB-Anlage, die ja auch eine e-nummer besitzt keine sorgen machen soll.

Ich selbst fahre nur Auspuffanlagen mit e-nummer und DB-killer, weil ich a. keinen streß mit der Ordnungsmacht haben will und b. es mir ohne DB-killer einfach zu laut ist auf dem Moped.

Letztendlich versauen es sich die Biker selbst, wenn man mit der Krawalltüte durch die Ortschaften bläst und so die Bevölkerung gegen die Biker aufbringt.

Geschrieben (bearbeitet)

und den auspuff kann der polizist sehr wohl als beweismittel sicherstellen. das ist absolut rechtmäßig und auch verhältnismäßig (auch wenn sicher irgendwo in den weiten des internets irgendjemand behauptet, dass dies niccht so sei ...)

Ist es denn tatsächlich rechtens, dass sich ein Ordnungshüter an meinem Krad vergreift und Teile mit Werkzeug demontiert, wo er das doch sicher nicht gelernt hat und nicht vom Fach ist :unsure: (Ich könnte das auf Geheiß übrigens auch nicht :gash:)

Bearbeitet von BlackT
Geschrieben

So, ich habe dem Schnappi jetzt meine Unterlagen mal zugemailt.

Bei mir steht definitiv "Ausnahmegenehmigung" drauf, vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein.

Darauf sind fest eingetragen meine Fahrzeugidentnummer und die lfd. Nr. des Schalldämpfers. Der Platz für das Kennzeichen ist blanko und wird dann vom jeweiligen neuen Fahrzeughalter selbst eingetragen. Das ganze ist Fahrzeuggebunden.

Dabei ist auch noch eine TÜV-Abnahme vom TÜV-Itzehoe für das Motorrad mit Auspuffanlage. Ist alles aus dem Jahr 2002.

Vielleicht hat MAB damals noch keine ABE dafür gehabt und alles einzeln abnehmen lassen?

Vielleicht hilft das Schnappi ja etwas weiter?

Gruß...................... Enno

Geschrieben

und den auspuff kann der polizist sehr wohl als beweismittel sicherstellen. das ist absolut rechtmäßig und auch verhältnismäßig (auch wenn sicher irgendwo in den weiten des internets irgendjemand behauptet, dass dies niccht so sei ...)

Ist es denn tatsächlich rechtens, dass sich ein Ordnungshüter an meinem Krad vergreift und Teile mit Werkzeug demontiert, wo er das doch sicher nicht gelernt hat und nicht vom Fach ist :unsure: (Ich könnte das auf Geheiß übrigens auch nicht :gash:)

im gesetz steht, dass der polizist etwas aus einem bestimmten grund sicherstellen darf. also darf er die dazu notwendigen maßnahmen treffen.

da steht meines wissens nach (;)) nirgends, dass er nicht schrauben darf/ dass er in eine werkstatt muss/ dass ...

wenn du ihn um's verrecken nicht an deinem mopped schrauben lassen willst, dann kann er ja auch die ganze karre in einem stück mitnehmen. ist ihm sicher egal ...

Geschrieben

Der Schnappi hat die Mail vom Enno erhalten und ist nun verwirrt. Ich warte mal ab was MAB auf meine Mail so antwortet. Ich werde berichten. Bisher scheint ja leider noch alles offen zu sein. Mit einem zu lauten Auspuff rumfahren ist ein Risiko das ich grundsätzlich gerne eingehe solange irgendjemand mit einem meiner legalen Endtöpfe vorbeikommen kann und ich die Karre dann wegbewegen darf.

Nur genau bei so einem Umbau wie dieser Underseat geht das nicht mal eben so am Straßenrand. Deshalb sollte die Anlagage über kurz oder lang "legal" werden, es sei denn Sie ist es bereits..... :baby:

Gruß Jens

Geschrieben

Also mehr als die e-Nummer braucht es eigentlich nicht, sofern sie denn die richtige ist, wovon ich hier aber ausgehe.

Der Auspuff passt sicher nur an die Daytona oder die Speedy und dafür wird die e-Nummer schon die richtige sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Das habe ich im Internet noch gefunden.

Den Shark den ich vorher hatte war mit e3 Gekennzeichnet und die werden ja in Italien hergestellt...

Da MAB ja den Sitz in Deutschland würde das ja auch passen.

-e1 Deutschland

-e2 Frankreich

-e3 Italien

-e4 Niederlande

-e5 Schweden

-e6 Belgien

-e7 Ungarn

-e8 Tschechien

-e9 Spanien

-e10 ehemaliges Jugoslavien

-e11 Grossbritannien

-e12 Österreich

-e13 Luxemburg

-e14 Schweiz

Alle e-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...

Das es probleme geben kann, wenn die Anlage trotz e-Kennzeichnung zu laut ist dürfte ja logisch sein.

Aber die Probleme gibt es natürlich dann auch wenn sie eingetragen ist. Zu laut ist zu laut...

Aber das trifft auf diese MAB nicht zu.

Bearbeitet von Barnslig
Geschrieben

Hallo Peter

ich hoffe auch das es genau so ist. Macht ja auch Sinn! Dennoch finde ich es komisch das Enno bzw. der Vorbesitzer eine fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung benötigte. MAB wird schon Licht ins Dunkel bringen. Ich mache Dir natürlich auch gar keinen Vorwurf. Ich hatte nach ner E-Nummer gefragt und es ist ja auch eine dran.....

Viele Grüße,

Jens

Geschrieben

So nachdem MAB nicht reagiert hat habe ich da nochmal angerufen. DIe haben wohl gerade Stress... Laut Aussage von denen reicht es wohl aus wenn man ein Teilegutachten das ich zugeschickt bekomme mit sich führt. Das ist dann wohl eine neue Variante.

Egal die Hautsache ich muss nicht extra zum Tüv damit und am Ende noch ne riesen Lärmmessung machen....

Vielen Dank für das Engagment der Thread-Eröffners und Eure zahlreichen Beiträge.

Gruß Jens

Geschrieben (bearbeitet)
Laut Aussage von denen reicht es wohl aus wenn man ein Teilegutachten das ich zugeschickt bekomme mit sich führt

Trotz E-Nummer?

Oh Oh, klingt nicht gut!

Schreib dir von dem Topf mal die E-Nummer ab und geh damit zum Onkel TÜV mit der Bitte die Nummer mal abzufragen :whistle:

Wenn die für dein Fahrzeug passt brauchst kein Papier.

Wenn der "Hersteller" der Meinung ist, du bräuchtest ein Papier, dann kann das nur bedeuten...

Nachtejall ick hör dir trappsen :gloriole:

Bearbeitet von Melkus
Geschrieben

Ich hoffe ich bekomme jetzt mal emdlich die Mail von MAB. Werde das ganze mal hier einstellen....

Dann sehen wir weiter. Wird ja offensichtlich ein riesen Thrad hier....

Gruß Jens

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