coece Geschrieben 16. Februar 2013 report Geschrieben 16. Februar 2013 Hallo, ich habe gerade im Internet einen Aufkleber für den Scheinwerfer gefunden http://www.triumphchepassione.com/ecommerce/gamma-triumph/triumph-speed-triple/kit-adesivi-coprifanale-bandiera-inglese-union-jack-per-speed-e-street-2011-scala-di-grigio Sieht garnicht so schlecht aus. Stellt sich nur noch die Frage ob das überhaubt erlaubt ist ???? Gruß coece Zitieren
East Geschrieben 16. Februar 2013 report Geschrieben 16. Februar 2013 Natürlich ist das in good old Germany NICHT erlaubt Zitieren
MaT5ol Geschrieben 16. Februar 2013 report Geschrieben 16. Februar 2013 (bearbeitet) Sieht garnicht so schlecht aus. Stellt sich nur noch die Frage ob das überhaubt erlaubt ist ???? - und wenn es nicht erlaubt ist dann machst du es nicht??! Natürlich ist das in good old Germany NICHT erlaubt Natürlich ist das erlaubt, kannst doch auf dein Mopped kleben was du willst??!! Nur fahren darfst du so dann halt nicht mehr im öffentlichen Verkehr! Bearbeitet 16. Februar 2013 von Mattol Zitieren
Magic Footprince Geschrieben 16. Februar 2013 report Geschrieben 16. Februar 2013 hmm, bei Scheinwerfern mit Kunstoffscheibe hätte ich persönlich Probleme die zu bekleben. Evtl. Klebereste zu entfernen wäre mir zu heikel. Zitieren
klompi Geschrieben 16. Februar 2013 report Geschrieben 16. Februar 2013 Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ? Zitieren
East Geschrieben 17. Februar 2013 report Geschrieben 17. Februar 2013 In Deutschland durften Scheinwerfer nicht beklebt sein,ist halt so! Zitieren
Franko1978 Geschrieben 17. Februar 2013 report Geschrieben 17. Februar 2013 Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ? Bei der 2011er kann man die Scheinwerfer doch gar nicht ausschalten, wenn, dann über die Sicherung. Und ich glaube, dass es in Deutschland für Zweiräder Pflicht ist die Scheinwerfer an zu haben. Zitieren
klompi Geschrieben 17. Februar 2013 report Geschrieben 17. Februar 2013 Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ? Bei der 2011er kann man die Scheinwerfer doch gar nicht ausschalten, wenn, dann über die Sicherung. Und ich glaube, dass es in Deutschland für Zweiräder Pflicht ist die Scheinwerfer an zu haben. Wenn würde ich so einen Aufkleber auf den Fernscheinwerfer kleben, der ist doch eh aus, es sei denn man beide Scheinwerfer gleich geschaltet Erlaubt ist das laut Stvo natürlich nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter. Ist halt ne Ordnungswidrigkeit wenn man Dich mal anhält. Zitieren
Hannes82 Geschrieben 17. Februar 2013 report Geschrieben 17. Februar 2013 (bearbeitet) . Bearbeitet 18. Februar 2024 von Hannes82 Zitieren
Knacki Geschrieben 17. Februar 2013 report Geschrieben 17. Februar 2013 @Klompi die Scheinwerfer sind schon seit der 2005er serienmässig "gleichgeschaltet". Zitieren
JFK67 Geschrieben 18. Februar 2013 report Geschrieben 18. Februar 2013 Dann macht man halt beim beklebten die Glühlampe raus! Zitieren
marco-117 Geschrieben 18. Februar 2013 report Geschrieben 18. Februar 2013 Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ? Na weil du nie weißt ob die notwendigkeit besteht (Tunnel, plötzlicher nachteinbruch um 12:00 Mittags, o.ä) doch in die Situation zu kommen, wo du dein Licht benötigst. Zitieren
homeracer Geschrieben 18. Februar 2013 report Geschrieben 18. Februar 2013 Motorräder müssen in D sowieso mit Licht fahren. Rund um die Uhr, egal bei welchem Wetter... Zitieren
marco-117 Geschrieben 18. Februar 2013 report Geschrieben 18. Februar 2013 Ja aber doch nur ba Bj. xy oder nicht? Problematisch werden solche Sachen doch nur im Unfall Fall, wenn dann alles suf so ne kleinigkeit geschoben wird.... Zitieren
JFK67 Geschrieben 20. Februar 2013 report Geschrieben 20. Februar 2013 Das mit der Lichpflicht ist nicht ab einem bestimmten Baujahr, sondern generell! Nur haben die neueren Modelle eine Dauerlichschaltung und bei den alten Mopeten ist halt noch ein Schalter dran. Die können beim Anlassen das Licht ausschalten, damit die Batterie mehr Puste für den Anlasser hat. Gruß Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 20. Februar 2013 report Geschrieben 20. Februar 2013 Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ? andere Frage: darf ich Tagsüber den Scheinwerfer abbauen? Brauche ich ihn ja nicht Zitieren
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