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Scheinwerfer bekleben


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe gerade im Internet einen Aufkleber für den Scheinwerfer gefunden

http://www.triumphchepassione.com/ecommerce/gamma-triumph/triumph-speed-triple/kit-adesivi-coprifanale-bandiera-inglese-union-jack-per-speed-e-street-2011-scala-di-grigio

Sieht garnicht so schlecht aus. Stellt sich nur noch die Frage ob das überhaubt erlaubt ist ????

Gruß coece

Geschrieben

Natürlich ist das in good old Germany NICHT erlaubt :flirt:

Geschrieben (bearbeitet)

Sieht garnicht so schlecht aus. Stellt sich nur noch die Frage ob das überhaubt erlaubt ist ????

- und wenn es nicht erlaubt ist dann machst du es nicht??! :confused:

Natürlich ist das in good old Germany NICHT erlaubt :flirt:

Natürlich ist das erlaubt, kannst doch auf dein Mopped kleben was du willst??!! :skeptic:

Nur fahren darfst du so dann halt nicht mehr im öffentlichen Verkehr! :laugh:

Bearbeitet von Mattol
Magic Footprince
Geschrieben

hmm, bei Scheinwerfern mit Kunstoffscheibe hätte ich persönlich Probleme die zu bekleben.

Evtl. Klebereste zu entfernen wäre mir zu heikel.

Geschrieben

Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ?

Geschrieben

In Deutschland durften Scheinwerfer nicht beklebt sein,ist halt so!

Geschrieben

Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ?

Bei der 2011er kann man die Scheinwerfer doch gar nicht ausschalten, wenn, dann über die Sicherung.

Und ich glaube, dass es in Deutschland für Zweiräder Pflicht ist die Scheinwerfer an zu haben.

Geschrieben

Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ?

Bei der 2011er kann man die Scheinwerfer doch gar nicht ausschalten, wenn, dann über die Sicherung.

Und ich glaube, dass es in Deutschland für Zweiräder Pflicht ist die Scheinwerfer an zu haben.

Wenn würde ich so einen Aufkleber auf den Fernscheinwerfer kleben, der ist doch eh aus, es sei denn man beide Scheinwerfer gleich geschaltet

Erlaubt ist das laut Stvo natürlich nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter. Ist halt ne Ordnungswidrigkeit wenn man Dich mal anhält.

Geschrieben

@Klompi

die Scheinwerfer sind schon seit der 2005er serienmässig "gleichgeschaltet".

Geschrieben

Dann macht man halt beim beklebten die Glühlampe raus!

Geschrieben

Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ?

Na weil du nie weißt ob die notwendigkeit besteht (Tunnel, plötzlicher nachteinbruch um 12:00 Mittags, o.ä)

doch in die Situation zu kommen, wo du dein Licht benötigst.

Geschrieben

Motorräder müssen in D sowieso mit Licht fahren. Rund um die Uhr, egal bei welchem Wetter...

Geschrieben

Ja aber doch nur ba Bj. xy oder nicht?

Problematisch werden solche Sachen doch nur im Unfall Fall, wenn dann alles suf so ne kleinigkeit geschoben wird....

Geschrieben

Das mit der Lichpflicht ist nicht ab einem bestimmten Baujahr, sondern generell!

Nur haben die neueren Modelle eine Dauerlichschaltung und bei den alten Mopeten ist halt noch ein Schalter dran.

Die können beim Anlassen das Licht ausschalten, damit die Batterie mehr Puste für den Anlasser hat.

Gruß

Geschrieben

Denke wenn der Scheinwerfer ausbleibt während der Fahrt , warum soll das dann nicht erlaubt sein ?

andere Frage: darf ich Tagsüber den Scheinwerfer abbauen? Brauche ich ihn ja nicht :whistle:

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