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Betriebserlaubnis und ABE?? - welche Teile sind eintragungspflichtig u


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Geschrieben (bearbeitet)

Moin Folks,
angeregt von der Felgendiskussion folgendes:

Weiterhin stellt sich mir die Frage. Hab ich nen Unfall an dem ich ursächlich beteiligt bin fragt die Versicherung nach ner BE des Fahrzeugs.

Frage 1: ist dem so?? - also nach der BE des Gesamtfahrzeuges und erlischt die sobald ein einziges Teil davon keine BE hat??
Heißt also: Knall ich einem hintendrauf, weil meine Bremsen versagen, weil die Chinaböllerteile ohne Zulassung versagt haben, dann bin ich gearscht. - Klar
Bin ich genauso gearscht wenn ich einem hintendrauf knalle wenn die Spiegelfläche meiner Triumph - Lenkerendspiegel zu klein ist, obwohl diese mit dem Auffahren (erstmal!) nichts zu tun haben - und wo ist die Grenze und wer entscheidet das??!!

Und sowas erlicht meinem Wissen nach durch Anbau nicht zugelassener Teile.

Frage 2: Ist dem so??
Erlischt die gesamte BE wenn ein Teil nicht zugelassen ist, oder nur wenn es gar nicht zulassungsfähig ist (Ordnungswidrigkeit <-> Straftat vgl. Führerschein nicht dabei oder - habe gar keinen! :gash:)
Und muss man alle Teile zulassen oder habe alle originalen Teile eine Zulassung??!

(Ich will damit nicht darauf hinaus: Macht doch alle was ihr wollt, sondern auf einen vernünftigen gesunden Menschenverstand (wenn daran auch vielerorts gezweifelt werden darf!) aber hat sich schon mal jemand über die Zulassung des Sitzbezuges Gedanken gemacht??! - Wenn der sehr rutschig ist, kann das Durchaus deftigen Einfluß auf die Fahreigenschaften des Fahrzeugs haben, oder auch das Behandeln des originalen Sitzbezuges mit AmorAll...:laugh:)

Woran erkennst du denn die Zulassung der Originalfelgen??!!

Bearbeitet von Mattol
Geschrieben (bearbeitet)

ist es denn nicht so, dass die Versicherung erst mal nachweisen muss, dass die Unfallursache durch das evtl. illegale Teil verursacht, oder maßgeblich beeinflußt wurde?

VG, der P.

Bearbeitet von Hinundher
Geschrieben (bearbeitet)

Moin Folks,

angeregt von der Felgendiskussion folgendes:

Woran erkennst du denn die Zulassung der Originalfelgen??!!

Das sollte in der allgemeinen BE/Zulassung des Herstellers zu sehen sein??

Irgendwie ist das alles nicht richtig fundiert.

gibts hier keinen der sich mit STVZO auskennt?

gruß

andY

Bearbeitet von andY-R
Geschrieben (bearbeitet)

Originalteile sind doch mit dem Fahrzeug Hologiert (glaub das schreibt man so).

Das heißt doch das der Hersteller, als er das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen hat, alle Teile angeben muss die angebaut sind oder angebaut werden können...

Bei der 595N z.B. sind Flyscreen, Bugspoiler und Kühlerverkleidung Eintragungspflichtig!!!

Es gab von Triumph doch nur eine Unbedenklichkeitserklärung.

Und wenn die BE erlischt, dann erlischt auch der Versicherungsschutz!!!!

Edit:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Ihr müsst alles selbst Zahlen wenn ihr jemanden einen Schaden verursacht.

Man darf das Fahrzeug ja nicht mehr auf der Straße bewegen wenn nicht alle Teile Zugelassen sind.

Jede Versicherung wird da Streiken und von euch die Kohle zurück holen....

Bearbeitet von marco-117
Geschrieben

naja bei einem Unfall stellt sich die Frage nach dem kausalen Zusammenhang, letzten Endes kommtes aber dennoch auf den Richter drauf an....Und wer hat schon das Geld für große Prozesse zu führen.....

Geschrieben

Wenn du nen Maybach zerschiesst, dann geht deine Versicherung bestimmt vor Gericht..

Geschrieben (bearbeitet)

Siehe Dir doch nur mal das Chaos mit Zubehör Felgen für die Dosen an. Dazu konnte mir letztes Jahr der TÜV noch nicht einmal eine konkrete Aussage machen. Reicht die ABE od. doch eintragen mit Radhaus ausbörteln.

Es war einfacher unserer Mini Speed ne Einarmschwinge an zu fertigen , und das ganze ohne Probleme vom TÜV absegnen zu lassen. :pro:http://www.t5net-forum.de/forum/index.php?showtopic=64518

Deswegen verbaue ich nur Orginale Triumph Teile od. vom Zubehör mit einer ABE.

Bearbeitet von Speed TR 8
Geschrieben (bearbeitet)

Die aufgeworfene Fragestellung ist interessant, geht aber so weit in den Bereich einer wirklichen Rechtsberatung hinein, dass ich nicht wage dazu im Forum eine "allgemeingültige" Antwort zu geben (die gibt es nämlich nicht). Für alle die es interessiert, kann ich aber das - unkommentierte - Urteil des VGH BW im Fall des wegen seiner DYMAG-Räder klagenden MV AGUSTA Eigentümers zum Lesen anbieten.

Die Argumentation des VGH ist interessant, m.E. auch fundiert und wunderbar ausführlich. Das Ergebnis ist für jeden umbauwilligen Mopedfahrer natürlich auch sehr erfreulich.

Aber, gleich wieder Wasser in den Wein:

  1. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, gilt aber nur zwischen den Parteien des damaligen Rechtsstreits. Andere Behörden und Gerichte sind nicht daran gebunden.
  2. "Ein Federstrich des Gesetzgebers und ganze juristische Bibliotheken sind Makulatur", will heißen: Auch dem deutschen Gesetzgeber allein mögliche Änderungen könnten für die Zukunft der Argumentation des VGH BW die Basis entziehen.

In diesem Sinne: VGH BW Urt v 31.05.2011 - 10 S 1857_09 - DYMAG-Räder.pdf lesen und sich dann ggf. für die eigene Baustelle Gedanken machen und/oder beraten lassen.

HTH

:flowers:

Bearbeitet von Triplemania
Geschrieben

Das Ganze ist rechtlich nicht so ganz einfach und pauschal zu beantworten. Das Problem fängt an wenn du einen Unfall gebaut hast bei dem ein Gutachter kommt oder die Polizei ein Gutachten in Auftrag gibt um den Tathergang zu rekonstruieren, z.B. bei Personenschaden.

Da wird in der Regel wirklich genau geprüft was legal und was nicht legal ist. Und natürlich wird die Versicherung jedes illegale Anbauteil nutzen um die Schuldfrage zu beeinflussen. Das läuft dann auf einen Rechtsstreit hinaus. Versicherung wollen in der Regel nicht gerne zahlen.

Geschrieben (bearbeitet)

@ Löwenmann:

Auf den ersten Blick hilfreich. Das aber nicht immer richtig ist, was die "größte Motorradzeitschrift Europas" publiziert, ergibt sich aus der juristisch kleinlich hergeleiteten Wortlautargumentation zum Gesetzestext des VGH BW in dem oben genannten Urteil.

"Felgen" an motorisierten Zweirädern gehören danach eben nicht unbedingt zu den in jedem Fall abnahmepflichtigen baulichen Veränderungen.

Da hat es sich die "Motorrad-Bild" zu einfach gemacht. Wie gesagt: Die Rechtslage ist eben "nicht ganz einfach". :biggergrin:

Bearbeitet von Triplemania
Geschrieben

Originalteile sind doch mit dem Fahrzeug Hologiert (glaub das schreibt man so).

Das heißt doch das der Hersteller, als er das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen hat, alle Teile angeben muss die angebaut sind oder angebaut werden können...

Bei der 595N z.B. sind Flyscreen, Bugspoiler und Kühlerverkleidung Eintragungspflichtig!!!

Es gab von Triumph doch nur eine Unbedenklichkeitserklärung.

Und wenn die BE erlischt, dann erlischt auch der Versicherungsschutz!!!!

Edit:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Ihr müsst alles selbst Zahlen wenn ihr jemanden einen Schaden verursacht.

Man darf das Fahrzeug ja nicht mehr auf der Straße bewegen wenn nicht alle Teile Zugelassen sind.

Jede Versicherung wird da Streiken und von euch die Kohle zurück holen....

Es ist nicht alles wirklich richtig, bloß weil es in wikipedia verbreitet wird.

Die BE erlischt (nur automatisch) wenn

1. der Fahrzeugtyp geändert wird oder

2. Veränderungen vorgenommen wurden, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen oder

3.sich das Geräusch- oder Abgasverhalten verschlechtert.

Quelle:19StVZo

Werden Teile (Beleuchtung, Spiegel usw.) angebaut, für die es Typ Vorschriften gibt, und diese Vorschriften nicht eingehalten werden und diese Teile tangieren nicht die Nummern 1-3 dann erlischt die BE nicht. Dennoch ist das natürlich nicht legal.

Das eine hat nur nix mit dem anderen zu tun.

Teile, für die es keine Vorschriften gibt, können, solange nicht die o.g. Nummern tangiert werden, angebaut werden, wie man lustig ist. Z.b. Fuchsschwanz, Heizgriffe, Navis, Bugspoiler, Kühlerverkleidungen...

Geschrieben

Ok, Danke für die Aufklärung :flowers:

Geschrieben

Aber die Hinterradabdeckung muss echt eingetragen bzw abe mitgeführt werden?

Flyscreen auch?

Geschrieben (bearbeitet)

Da bei mir an folgenden Bauteilen nicht eingetragene Änderungen vorgenommen wurden, brauche ich mir über erloschene BE wohl keine weiteren Gedanken mehr machen...:

•Ansaugstutzen; •Bremsarmatur , •Bremsflüssigkeitsbehälter , •Bremshebel , •Bremspumpe , •Bremsscheibe , •Cockpitverkleidung, •Fahrwerkshöherlegung , •Federbeine) , •Felgen , •Fußrastenanlage , •Gabel , •Gabelfedern , •Hauptbremszylinder ,

•Heckhöherlegung , •Heckverkleidung , •Hinterradabdeckung , •Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl) , •Kotflügel

•Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern), •Lampenmaske , •Lenker, •Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar), •Lenker-Klemmböcke (Riser) , •Luftfilter

•Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz), •Luftfilterkasten , •Reifen (bei Dimensionsänderung)

•Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl), •Schwinge , •Seitenständer , •Sekundär-Übersetzung , •Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen) , •Soziushaltegriffe , •Tank , •Vergaser-Bedüsung (oder Einspritz-Mapping??!), •Verkleidung

was meint ihr, ab wieviel gibt es da wohl Mengenrabatt??!!

war natürlich'n Scherz jetzt, bei mir ist alles noch orischinol! :nod:

schglaub ein paar Sachen fehlen da auch noch...: so von A wie Auspuff bis Z wie ...ach egal!

Bearbeitet von Mattol
Geschrieben

Also zur 595N kann ich sagen, Flyscreen, Kühlerabdeckung und Bugspoiler müssen eingetragen werden. In der Faq gibt es das Dokument(glaub ich)

ich hab sie im Schein.

Falls wer ne Kopie möchte.....

Geschrieben

hmm.. also müßte man theoretisch das selbe auch für die 1050er geben..

ich merke schon: "legal" rumfahren ist selbst mit Triumph eigenen Teilen nicht ganz so einfach :shocked:

Geschrieben

Bei der 595N wurde es nich homoligiert.

Wie es bei der 1050er ist wei0 ich nicht.

Ich glaube nicht, das sie den Fehler 2mal gemacht haben

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