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...wer hatte schon mal Ärger mit den grünen Helfer


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Geschrieben

Ich meld mich mal zu Wort, obwohl ich ne Duc fahre :smile:

Immer wieder wird gefragt: Kann man ne offene Anlage eintragen lassen.

Ich hab mich mal mit nem Bekannten der Prüfer bei der Dekra ist unterhalten, und der meinte:

Eintagungsfähig ist fast alles, nur ist das schnurzpiep, wenn man angehalten wird. Was nach Messung zu laut ist, ist zu laut - egal ob ABE, Racing oder Oginool-Anlage.

Gruß Screen

Geschrieben

@screen

aber meinste nicht, daß bei anlagen, die nicht ganz eindeutig zu laut sind (wie meines erachtens eine (neue) HLRC), eine eintragung den entscheid der grünen eher in richtung "laß ma' mal durchgehen" gehen läßt?

grüße vom peter

Geschrieben

@kazhal

Da wären wir wieder bei der Ermessensentscheidung.

Unabhängig davon ist der Fahrer nach wie vor verpflichtet sich vor Antritt der Fahrt von dem ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges zu überzeugen.

Wenn der Auspuff mit der Zeit lauter wird, ist das wohl Sache des Fahrers/Halters dies zu überwachen.

Bei der Frage nach der Profiltiefe eines Reifens ist es doch das gleiche. Irgendwann ist eine Tiefe erreicht, bei der die Nutzung nicht mehr erlaubt ist. Nur hat hierbei jeder Verständnis dafür, weil es sich um ein Verschleißteil handelt.

Bei der zu lauten eingetragenen Anlage kann man sich aber zumindest immer darauf berufen nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Dann dürften die Chancen ganz gut sein ungeschoren davon zu kommen, eine Owi bleibt es aber trotzdem.

Gruß

Boris

Geschrieben

Ordnungsgemäßer Zustand? Profiltiefe messen -o.k. Lautstärke messen - ?

Gruß, Moi

Geschrieben

ist es denn dann eventuell möglich, eine HLRC eintragen zu lassen?

muß die nur die lautsärke forderung erzwingen? wie laut darf die denn sein (98 dB oder wieviel war das)?

und vor allem: wann darf sie so laut sein: einfach im stand ein meßgerät daneben und dann drehen bis der arzt kommt oder wie wird das gemacht?

oder kann es auch sein, daß es aufgrund der bauweise (winkel oder so) nicht eintragbar ist?

würde mir das teil (solange es noch nicht "ausgebrannt" ist) schon gerne eintragen lassen - auch wenn es natürlich keine garantie ist, anzuecken...

Geschrieben

@kazhal

zu 1.

eine Eintragung könnte, den Wachtmeister eventuell dazu veranlassen..... vielleicht wenn er keine Ahnung hat

zu 2.

Eingetragen wird immer das Standgeräusch (für diesen wert gibt es keine Grenze!!!). Am Fahrgeräusch wird nix anderes eingetragen.

Der Grund für diese verschiedenen Werte ist einfach, dass man das Standgeräusch besser messen kann.

Sollte den Polizisten aber der Teufel reiten kann er auch eine Fahrgeräuschmessung vornehmen, soweit ich das mitbekommen hab.

Standgeräusch: Gemessen wird im Winkel von 45° von der Auspuffmündung im Abstand von einem halben Meter bei halber Nenndrehzahl.(bin mir aber nicht ganz sicher)

Fahrgeraeusch: Bei Tempo 50 im 3. Gang und voll aufgerissenem Gas, IMHO

in 5m Abstand

wer was genaueres weiß.........

gruß screen

Geschrieben

Nu weiß ichs genau:

Standgeräusch stimmt so

Fahrgeräusch: Nach ISO R 362. Maschine fährt mit konstant 50 km/h eine 20m lange strecke, und beschleunigt am Beginn der Strecke unter Vollast. Das Ganze einmal im 2. und einmal im 3. Gang, das Mittel aus beiden werten gibt das Fahrgeräusch (im Brief eingetragen). Die Micros stehen in 7,5m Entfernung zu Fahrzeuglängsachse

screen

Geschrieben

aha. danke für die genauen infos. und meint ihr, eine HLRC hat chancen auf eine eintragung?

muß wmir ohl mal einen dB-Messer organisieren :wink:

Geschrieben (bearbeitet)

AUWEIA , wenn ich das so lese dann kann ich nur froh sein das einer meiner im kühlen Norden lebt, bin bis zur gewaltsamen Verschrottung meiner Bandit ( 4Jahre) mit ner offenen tüte durch die gegend gefahren und habe jede Verkehrskontrolle ohne den bösen Zeigefinger der Herren in G/W überstanden.

Nun an meiner Speedy ist ne ABE-Tüte ohne irgend welche Änderungen und ich will hoffen das nicht irgend ein Oberschlauer unserer Freunde und Helfer auf dumme Gedanken kommt und meint dat Dingens ist zu laut.

Gruß Tom derkeinenärgermitgrünweißwill

Ich

Bearbeitet von Tom_56
Geschrieben

@ Kazhal

wenn DU eine dB-Messgerät brauchst.... ich habe eines...

Ich kann es Dir ausleihen....

Schreib einfach mal ne Mail.

Gruß Psycho :smile:

Geschrieben

hmmm...

irgendwie komm ich da nicht ganz mit.

die hlrc wird also nach einer gewissen laufzeit so laut, daß man beste chancen hat, nicht einmal mehr zu renntrainings zugelassen zu werden, oder?

habe ich das richtig verstanden, daß die schönste eintragung und eg-betriebserlaubnis einen scheißdreck wert ist, wenn das moped bei einer geräuschmessung schlicht und ergreifend zu laut ist?

lieber peter kazhal, selbst wenn du bei deinem hlrc-eintragungsversuch 500€ bakschisch an deine hlrc hängst und die aktion glücken mag, wird dir das doch im späteren leben beim grün-weißen soundcheck kaum etwas nutzen, oder?

mir kommt es irgendwie vor, als wenn du aus deinem pakt mit dem teufel am liebsten wieder aussteigen möchtest :wink:

viele grüße,

der reichsbedenkenträger

Geschrieben

@Psycho hey klasse, maile Dir am Wochenende mal - muß gleich weg - packs wohl nimmer...

@triplehead nö will auf keinen Fall wieder aussteigen. Das Ding ist einfach so klasse vom Sound/Verarbeitung/Leistung/Optik, dafür riskier' ich's gerne. Hab' mich auch schon mal mit nem Kumpel drüber unterhalten (der ist Bu.. äh Polizist) :wink: ich denke in erster Linie ist es eine Frage der a) Gegend (da ist wohl Raum Mönchengladbach sehr gnädig (siehe auch obigen Bericht) und b) der Fahrweise. Drehe zwar sehr gerne den Hahn auf und (ich gestehe) fahre bestimmt auch mal auf Landstraßen 3-stellige mph-Beträge (so paßt's) - aber dann in Gegenden, wo außer Feldern nicht viel los ist (gibt's bei mir hinterm Haus zur Genüge). Wenn's durch ein Dorf geht, schadet's auch nicht, mal auf

Geschrieben

hm mein Beitrag wurde zur Hälfte abgeschnitten?

noch mal probieren (es lebe das clipboard)

Geschrieben

@Psycho

hey klasse, maile Dir am Wochenende mal - muß gleich weg - packs wohl nimmer...

@triplehead

Nö will auf keinen Fall wieder aussteigen. Das Ding ist einfach so klasse vom Sound/Verarbeitung/Leistung/Optik, dafür riskier' ich's gerne.

Hab' mich auch schon mal mit nem Kumpel drüber unterhalten (der ist Bu.. äh Polizist) :wink:

Ich denke in erster Linie ist es eine Frage der

a) Gegend (da ist wohl Raum Mönchengladbach sehr gnädig (siehe auch obigen Bericht) und

b) der Fahrweise.

Drehe zwar sehr gerne den Hahn auf und (ich gestehe) fahre bestimmt auch mal auf Landstraßen 3-stellige mph-Beträge (so paßt's) - aber dann in Gegenden, wo außer Feldern nicht viel los ist (gibt's bei mir hinterm Haus zur Genüge).

Wenn's durch ein Dorf geht, schadet's auch nicht, mal auf

Geschrieben

grummel madgo.gif

wieder abgeschnitten.

poste einfach mal ab da wo's aufhört:

...

Wenn's durch ein Dorf geht, schadet's auch nicht, mal auf

Geschrieben

grummel madgo.gif

wieder abgeschnitten.

poste einfach mal ab da wo's aufhört:

...

Wenn's durch ein Dorf geht, schadet's auch nicht, mal auf 3.000 rpm runterzugehen und durchzutuckern.

Ich denke, das fällt denen schon auf... (sind ja in den meisten Fällen auch nur Menschen).

Nur für den Fall, daß sich einer unschlüssig wäre (Beispiel: Anmeckern von serienmäßigen Stahlflex-Leitungen - gab's hier mal afaik) ist so eine Eintragung bestimmt praktisch.

Wie teuer ist sowas eigentlich? (ohne Schmierung :wink: ? )

Peter

Geschrieben

aha - also das forum mag kein "kleiner" zeichen - hatte eines vor "3.000" - irgend einer hatte glaube ich schon einmal das problem vor 1-2 wochen...

Geschrieben

Es gibt noch einen weiteren artikel zum Thema auf der www.fighters-magazin.de homepage:

Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

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Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München

Dank an: Thomas "The Duke"

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Aber Vorsicht, der Artikel ist schon ein paar Jahre alt, war damals in den 90ern :smile:) als nahezu sämtliche Harleys beschlagnahmt wurden.

Gut möglich das die allgemeine Regelung nun geändert ist.

Gruß

GerT

Geschrieben

@Kazhal

„irgend einer“ war in dem Fall ich :biggrin:

Und wenn ich mich recht erinnere, hatte ich an der „Abschnittstelle“ auch ein Kleinerzeichen drin. Die Dinger sollte man wohl besser meiden.... :smile:

@GerT

Die ganzen "Gesetzestexte" sind doch wohl eher blanke Theorie.

Wenn man so nen Text bei ner Kontrolle runter leiert, wird’s bestimmt erst richtig gemütlich!

Denn wie heißt es in unserer Rechtsprechung leider so schön:

„Recht haben heißt nicht Recht bekommen“

Gruß Otter

Geschrieben

@triplehead

Genau, wenn der Trachtenverein zum "Soundcheck" bläst und dein Mopped zu laut ist hast du gelitten. Egal ob Serie, ABE, oder sonstwas.

Natürlich je nach Polizist mal härtere mal mildere Sanktionen.

gruß screen

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