SilentPupser Geschrieben 18. März 2014 report Geschrieben 18. März 2014 Hallo liebe Gemeinde, Folgender Sachverhalt: Bis jetzt wie im Schein eingetragen immer v BT56F h BT56R 190/50ZR17 120/70ZR17. Soweit so gut!!! Da es ja bekanntlich den BT56 bei Bridgestone nimmer gibt, hab ich mir vom Reifenhändler den Nachfolger bestellen lassen, angeblich auch in Verbindung mit dem BT56 HR nutzbar, das war dann der BT020F. Jetzt das Kuriose, den Reifen find ich bei BSt garnet, nich mal unter nicht mehr verfügbar, so wie der BT56. Heute beim TüV natürlich der geile Specht, wat is dat denn hier....gibt's da nee Freigabe? Ich hab also einen Reifen drauf, den es garnet gibt? Oder was? Hat Jemand evtl. so was schon erlebt? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Jetzt Teil 2: 2009 die T595 gekauft in Version der Speed Triple heißt: T595 Daytona als Nackt, Scheinwerfer v. der Speedy etc. ohne Vollverkleidung. DEKRA 2009 ohne Probleme Pickerl. 2011 Tüv Pickerl ohne Probeleme. Jetzt kommt der geile Specht vom selben Tüv wie 2011 mir Heute mit: " Ja sie können nicht einfach die Verkleidung wegbauen, da muß ein Gutachter ran. Kein Pickerl. Hiiilllffeeee! Ich hatte die Hose schon in Händen....:-) Die ham doch net alle Latten am Zaun, oder hab ich jetzt einen Denkfehler. Gibt es so etwas wie ein Mustergutachten das die Daytona auch ohne Vollverkl. auskommt ohne Stress? Wer kann helfen? Für die Mühe schon mal DANKE L.G. S.P. Zitieren
East Geschrieben 18. März 2014 report Geschrieben 18. März 2014 Nein gibt es nicht, hier haben schon einige eine wahre Odyssee hinter sich. Nen Tipp, geduldigen und verständnissvollen TÜV'er suchen Zitieren
Voice Geschrieben 18. März 2014 report Geschrieben 18. März 2014 (bearbeitet) Nun mal langsam... für die T595 gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens Triumph. Wo es garnix gibt, ist die N. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann dir jeder Händler ausdrucken. Und zum BT020 ... such den mal einfach über die Bezeichnung auf der Seite von Bridgestone, nicht über Hersteller/Modell. Siehe da, da ist er... aber ohne Zulassung für die T595. Gruß, Voice Bearbeitet 24. März 2014 von Voice Zitieren
Despo Geschrieben 19. März 2014 report Geschrieben 19. März 2014 (bearbeitet) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung half mir weiter. Sie hat allerdings diverse Auflagen wie "nur Originalteile wie A,B bis Z, Einbau nur durch eine Vertragswerkstatt und einer Motorleistung von 98PS. Außerdem muss man das dann eintragen lassen. Da es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und kein Teilegutachten ist, ist hierfür eine Einzelabnahme erforderlich. Kostenpunkt für den Umbau 200-250€ Zur Einzelabnahme ist nur der TÜV Nord und der TÜV Süd befähigt. Alle anderen Prüfunternehmen dürfen dieses nicht. Und bei dem TÜV sind auch nur eine handvoll dazu befähigt, dieses auch am Motorrad vorzunehmen. Die Bedingungen seitens Triumph in der Unbedenklichkeitsbescheinigung muss der TÜV Prüfer dann auch nicht befolgen. Wenn er dir aber zBs. die "volle Motorleistung" einträgt, dann haftet er für deutlich mehr -wenn was passiert-, als wenn er sich akribisch ans Protokoll hält. Schreib mir in deiner PN bitte nochmal genau, was du umgebaut hast und ich schau nach, wie ich dir mit meinen Unterlagen helfen kann. Beste Grüße Basti Bearbeitet 19. März 2014 von Despo Zitieren
joe8353 Geschrieben 24. März 2014 report Geschrieben 24. März 2014 (bearbeitet) Hi, zu den Reifen: da gibts eine Reifenfreigabe für alles was schwarz und rund ist und bis zum Boden reicht, na gut, muss auch die Dimensionen einhalten: Klick Gilt für EG-homologierte Moppeds. TÜV: in München hab ich gute Erfahrungen mit der DEKRA in der Hufelandstrasse gemacht (geht halt nicht für die Eintragung/Austragung der Verkleidung, aber für die HU reichts...) Gerhard Bearbeitet 24. März 2014 von joe8353 Zitieren
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