BULTom Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 Moinsen zusammen, es ist mal wieder soweit...der hintere Reifen ist am Ende. Jetzt wollte ich ausnahmsweise mal über nen Bekannten (freie Werkstatt) nen Reifen bestellen, da kommt er mir mit der Reifenbindung... Habe heuer in Genua aufgrund eines Plattens (notgedrungen) einen Michelin aufgezogen und war super zufrieden. (Zwischeninfo: vorne hab ich nen Bridgestone drauf).. Jetzt hab ich nochmal in meinen Schein geschaut (T509, 885ccm, Bj, 98) dann steht doch da diese Reifenbindung eingetragen gem. Betriebserlaubnis.... Betriebserlaubnis hab ich aber nicht.... Kurz beim Herrn TÜV-Ingenieur angerufen --> Aussage: Jaja...bei so einem alten Moped darfst nur hinten und vorne gleiche Marken fahren wenn das eingetragen ist. Problem an der Sache: 1. Der Vorderreifen ist noch gut, habe aber keine Lust mir deswegen hinten einen Bridgestone raufzumachen; 2. Habe keine Lust nen guten Vorderreifen wegzuschmeißen und nen kompletten Satz Michelin oder ähnliches drauf zu knallen.... Gibts denn keine andere Lösung? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Grüße BULTom Zitieren
schmidei Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 Doch, gibt es. Einfach alles ignorieren und sehen, was passiert. TÜV gibt´s so nicht, bei ner Kontrolle kann´s Ärger geben. Zitieren
Despo Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 (bearbeitet) Och schmidei... (Aber Recht hast du natürlich ) Bei der alten Lady fand leider keine EG-Zulassung statt, sondern nach nationaler ABE. Ergo ist die Reifenbindung weiterhin gegeben. Quatsch ist allerdings die Aussage, dass nur die Sachen gefahren werden dürfen, die auch wirklich eingetragen sind. Du darfst von den Herstellern die entsprechende Reifenfreigabe für dein Motorrad mitführen und entsprechend diesem Stück Papier auch deine Schlappen drauf haben. Dann gibts auch keinen Stress mit TÜV und Polizei (Bridgestone und Michelin... wirste wohl kein Papier für finden) Beste Grüße Basti Bearbeitet 29. August 2014 von Despo Zitieren
BULTom Geschrieben 29. August 2014 Autor report Geschrieben 29. August 2014 Doch, gibt es. Einfach alles ignorieren und sehen, was passiert. TÜV gibt´s so nicht, bei ner Kontrolle kann´s Ärger geben. Schmidei so bin ich bisher durchs Leben gekommen Du darfst von den Herstellern die entsprechende Reifenfreigabe für dein Motorrad mitführen und entsprechend diesem Stück Papier auch deine Schlappen drauf haben. Soweit verstanden...aber dann nur hinten und vorne gleich mit Freigabe quasi.... wie ich unsere Gesetze manchmal hasse Zitieren
Despo Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 Also eine ganz kleine Chance gibt es für dich noch: Im Rahmen diverser Umbauberichte von Café-Racern/Caferacern/Kaffeeraser (auch hier im Forum) ist es wohl möglich, im Feld k des Fahrzeugscheins sein Motorrad auch nach EG Recht umtragen zu lassen. Dann darfst du wieder alles schwarze was innen Platz für die Felge bietet und der eingetragenen Reifendimension entspricht auch fahren. Dafür wende dich mal am besten an die TÜV Hotline und frage explizit nach befähigten TÜV Prüfern, die auch Einzelabnahmen an Motorrädern durchführen dürfen. Und nicht vertrösten lassen, es muss jemand sein, der dir die teurere Einzelabnahme machen darf. Und wenn du so einen hast, dann frag ich erstmal fernmündlich wie das zu bewerkstelligen sei. Möglich ist es wohl. Grüße Basti Zitieren
eightyone Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 (bearbeitet) Für das Geld kann er allerdings vorne direkt auf den Michelin Reifen, passend zu hinten wechseln. Da vorne ja eh schon mindestens ein kompletter Hinterreifen gefahren wurde wäre es ja nicht voll verschenkt. Ansonsten tendier ich auch zu Lösung 1 vom schmidei. Hat sich seither doch auch bewährt Bearbeitet 29. August 2014 von eightyone Zitieren
andreas.pludra Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 ... oder, wie auch ansatzweise vorgeschlagen, die Markenbindungen, die ja wohl das Primärproblem darstellen, ausstreichen lassen. Also keine komplette EG-Umschreibung, sondern nur die Markenbindung der Reifen ausstreichen lassen. Wurde mir vom TÜV in Regensburg (passend zu Deiner PLZ) bei meiner seligen T300 anstandslos im Rahmen der HU erledigt. Du musst nur mal nachfragen, welchen TÜV-Ing. dies im Rahmen seines Ermessensspielraumes macht. Einzige Auflage damals war die Montage von Z-Reifen, einem Geschwindigkeits-Index höher, als lt TRIUMPH gefordert. Somit konnte ich damals auch alle Reifen passender Dimension montieren lassen. Allerdings ist auch damit Mischbereifung nicht erlaubt (vielleicht aber auch nicht wirklich vorteilhaft). Zitieren
maggo Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 <klugscheiß> Mischbereifung ist die Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Hat also nix mit dem Reifenhersteller oder dem Reifenmodell zu tun. </klugscheiß> Zitieren
Despo Geschrieben 29. August 2014 report Geschrieben 29. August 2014 Die eingetragene Markenbindung ist eigentlich völlig wumpe. (Lässt sich ja durch die Reifenfreigaben seitens der Reifenhersteller aushebeln.) Das Hauptproblem zur legalen Kombination unterschiedlicher Fabrikate ist leider wirklich die Art der Zulassung. Siehe dazu auch hier: KlickKlack Zitieren
chopperrc30 Geschrieben 1. September 2014 report Geschrieben 1. September 2014 Hallo, das mit der Reifenbindung und EG Zulassung ist nicht eine ganz so einfache Geschichte, ich zittiere mal meinen Kollegen bodo "Ducati Fahrer" BODO "Leider werden hier immer 3 voneinander unabhänige Sachen in einen Topf geworfen.1. Zulassungsrecht D und EU2. Halterhaftung3. Produkthaftungzu 1: Mit Aufhebung der Reifenbindung aus Wettbewerbsgründen der EU (ausschlaggebend war hier die durch Mercedes /BMW und Audi gewählte Praxis der Reifenbindung an Profile mit speziellen Kennungen, um die Kunden an die eigene Vertriebsorga zu binden) wurde auch die Reifenbindung für Einspurfahrzeuge aufgehoben.In der entsprechenden Verordung heisst es explizid, Reifenbindungen gelten nur noch als Empfehlung und sind nicht bindend.Das hat zur Folge, dass wenn der Speed/Tragfähigkeitsindex und Grösse übereinstimmen, zulassungs und prüftechnisch keine Mängel vorliegen und so nicht verfolgt/gerügt werden dürfen.zu 2: Der Fahrzeughalter ist verantwortlich, dass sein Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen verkehrssicher ist. Montiert er einen Reifen gemäß der neuen EU-Regelung, ist das Fahrzeug nur in Punkt 1, also rein zulassungstechnisch in Ordnung, inwieweit es jedoch verkehrstechnisch unter allen Fahrbedingungen in Ordnung ist bleibt offen und ist vom Halter nachzuweisen. Dies vor allen dann, wenn es zu einem Schaden kommt, bei dem 3. Regress fordern.Inwieweit ein Halter ohne entsprechende Reifenfreigabe des Herstellers die Eignung bei allen Fahrzuständen nachweisen kann, muss sich jeder Halter im Einzelfall dann selber überlegen.zu 3: Durch die EU-Regelung, die lediglich die Grösse und Speed und Lastindexe vorschreibt, kommen die Reifen und auch Fahrzeughersteller in arge Bedrängnis in Sachen Produkthaftung.Ein Beispiel dies zu verdeutlichen:BMW K1600GT kann im Prinzip nach EU-Recht einen Dunlop D211/212 Rennreifen montieren, das ist genehmigt nach STVZO, siehe Punkt 1.Der Dunlop D211/212 ist ein reiner Rennreifen, konzipiert für Motorräder bis max. 240kg und nicht für hoher Zuladung-Dauerbelastung und V-Max ausgelegt. Im schlimmsten Fall kann dieser Reifen bei voller Beladung mit Sozius und Gepäck auf der GT bei V-Max Profilablösungen bekommen.Um dieser Produkthaftung zu entkommen, macht der Reifenhersteller für die K1600GT eigene Freigabefahrten, auch in Zusammenarbeit mit BMW und gibt für dieses Motorrad verbindliche Bereifungsempfehlungen raus. Das hat rechtlich zur Folge, dass weder BMW noch Dunlop in diesem Fall seitens des Halters im Falle eines Schadens belangt werden können. siehe hierzu wieder Punkt 2 Halterhaftung.Zusammenfassend:Viele Motorradhersteller (auch Ducati) machen es sich einfach und testen nur eine oder 2 Reifenkombinationen und lieferen das Krad entsprechend aus. Will der Halter einen anderen Reifen montieren, so steht es ihm frei, jedoch ist der in der Pflicht, die entsprechend Eignung nachzuweisen. Besitzt der Reifen seitens der Reifenhersteller keine Reifenempfehlung für das Bike, haftet der Halter selber für diese Entscheidung.Nicht mehr nicht weniger.Um es daher zu vereinfachen.Reifenfreigabe vorhanden, alles im Lot, keine Reifenfreigabe oder Herstellerempfehlung, Halterhaftung." zitat Ende. mfg chopperrc30 Zitieren
joe8353 Geschrieben 9. September 2014 report Geschrieben 9. September 2014 Hi, najanun, im Fall des Falles, in dem dann Dritte Regress fordern, wird m.E. die Mischbereifung eher selten ursächlich für den Schaden sein, d.h. der Dritte wird seine Forderung noch mit vielen anderen Dingen untermauern. "Halterhaftung"? Klar. Was sonst? Ich kenne KEINEN Fall, bei dem der Fahrzeug- oder der Reifenhersteller gesagt hat: "Klar, unsere Schuld, wie viel Geld hättens denn gern?" Aber BTT, aus praktischen Erwägungen würd ich mir überlegen, welchen Reifen ich fahren will, und den draufmachen. Ggf. noch den vorhandenen Vorderreifen runterschrubben (und Ärger in der Kontrolle in Kauf nehmen), und wenn der runter ist, auf die gleiche Marke (ich persönlich sogar das gleiche Modell) wechseln. Mattol und einige andere sind m.W. recht zufrieden mit MiPiPo vorne und MiPiRo hinten Gerhard Zitieren
schmidei Geschrieben 9. September 2014 report Geschrieben 9. September 2014 ....oder CSA vorne und CRA hinten..... Zitieren
BULTom Geschrieben 10. September 2014 Autor report Geschrieben 10. September 2014 Moinsen zusammen, Hätte das eigentlich so machen wollen wie du gesagt hast Gerhard. Problem is nur, dass ich seit 3,5 Monaten übern TÜV bin und da schleunigst mal hinschauen sollte Leider is als normaler Angestellter mit Wohnung allein, Auto-Pendlerei, (viel Party) , und Moped fahren grad kein kompletter Satz drin.... aaaaaaaaaaaalso is es jetzt hinten ein Bridgestone Battlax geworden.... aber zumindest mal der 180/55....mal schauen wie sich der fährt. Danke trotzdem für eure Gedanken zu dem Thema Gruß Tom Zitieren
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