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Zubehörauspuff und Garantie


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mal ne ganz dumme Frage?

Verfällt die Neufahrzeuggarantie von Triumph, wenn am Motorrad eine andere Auspuffanlage verbaut wurde. Ich habe die hp hydro low bei mir angebaut und habe demnächst meine erste Jahresinspektion.

Ist zwar nur der Endtopf und auch mit ABE, aber heute muss man ja alles 3 mal prüfen.

Bevor ich in der Werkstatt schlafende Hunde wecke, wollte ich erstmal hier fragen.

Dr.med.den.Rasen
Geschrieben

Ich hab bei meiner die akrapovic dran. Als ich zur jahresinspektion letztes jahr kam (hab noch garantie bis juni diesen jahres) fragte mich mein händler nur, ob ich zufrieden sei und ob sie mal ein anderes mapping aufspielen sollen zum ausprobieren...

Geschrieben

Bei uns verkaufen die T-Händler Speedy's schon mit SC-Project, Remus und HP flammneu aus dem Laden raus.

Dann müsste ja da auch die Garatie erlöschen.

Im übrigen verkauft Triumph sogar Speedy's mit illegalen Auspuffanlagen (Arrows Low BoY ohne Zulassung) als original T-Zubehör. :innocent:

Geschrieben (bearbeitet)

stimme starfighter zu Einzelfälle sollten net so ohnes verallgemeinert werden

sonnigen Tag Euch allen :flowers:

Bearbeitet von speedboy
Geschrieben

Dünnes Eis Kinners!!

Das kommt im Fall des Falles ganz auf den Händler an und wie er den evtl. Garantiefall bei T anbringt. Aber pauschal sagen das hat keinen Einfluss auf Gewährleistungen ist sehr weit aus'm Fenster gelehnt.

Geschrieben

Der örtliche Annahmemeister des Aachener Triumphhändlers sagte mir auch zu dem Thema das es immer drauf ankommt wie es in der Werkstatt weitergegeben wird.

Theoretisch ist die Garantie weg

starfighter1967
Geschrieben

Also, ist wie schmidei anmerkt: Ganz dünnes Eis, in der Regle erlischt die Garantie, das ist ganz klar so von Triumph vorgegeben. Die Arrows sind ne andere Geschichte, die sind von T und werden mit entsprechendem Mapping "geliefert" Theoretisch könnte es da aber auch Probleme geben wenn die nicht von der Fachwerkstatt montiert werden.

Speedboys Aussage kann ich ganz und gar nicht nachvollziehen, solche Aussagen sollte man einfach nicht in einem Forum machen wenn man dazu nicht die notwendigen Infos und Kenntnisse hat. Mit "Vermutumgen" und nur weil man niemanden kennt der vom Händler darauf angesprochen wird daraus zu folgern " Ist ok , kein Garantieverlust" ist schon sehr fahrlässig.

Aber: Keine Regel ohne Ausnahme, auch hier kommt es immer auf den "örtlichen Händler" an. Wenn dieser das "deckt" dann wird es im Fall des Falles eher keine Probleme geben, da es wie auch hier schmidei schon anmerkte, immer darauf ankommt wie der Händler den Garantieantrag stellt.

Generell ist es dienlich, wenn man während der Garantiezeit solche Veränderungen vornehmen möchte, sich mit seiner Vertragswerkstatt kurzzuschließen.

Kleines Beispiel: Camaro lehnt zb. jede Gewährleistung bei Schäden ab sollte man die Auspuffanlage während der Garantiezeit verändern. Original-Zubehör ausgenommen....Kenne ich auch von wieteren Herstellern. Dabei ist dann auch erstmal unrelevant wodurch ein eventueller Motorschaden entstanden ist, Du wirdst erst mal probleme bekommen und unter Umständen ein Gutachten vorlegen müssen im Fall des Falles. Und das kann dann auch schon mal teuer werden

Geschrieben

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